Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Diese Ausweitungen sind an keine expliziten Leistungsvoraussetzungen geknüpft. Zur „Schaffung des erforderlichen finanziellen Spielraums“ sollen der Kreis der Versicherten auf alle Erwerbstätigen ausgeweitet, die Beitragsbemessungsgrenze abgeschafft und die Förderung der privaten Altersvorsorge durch den Bund zugunsten der gesetzlichen Rente beendet werden.

Das alleinige Erweitern des Kreises der Versicherten oder das Abschaffen der Beitragsbemessungsgrenze führt langfristig aber nicht zu Mehreinnahmen in der gesetzlichen

Rentenversicherung. Denn die gesetzliche Rentenversicherung berechnet Leistungen äquivalent zu den Beiträgen. Andere Vorschläge zur Finanzierung, die der Höhe der zu erwartenden Mehrausgaben ausgeglichen gegenüberstehen, enthält der Antrag nicht. Das ist unseriös – gerade bei einem System, bei dem Stabilität und Vertrauen so wichtig sind.

Es wird auch in Zukunft nötig sein, dass die Bundesregierung intensive Anstrengungen unternimmt, die gesetzliche Rente und insbesondere deren Finanzierung nachhaltig zu gestalten. Die Staatsregierung wird sich auch weiterhin in diesem Prozess einbringen, sodass die Interessen der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner aber auch der Beitragszahlenden in Sachsen angemessen und ausreichend berücksichtigt werden.

Meine Damen und Herren! Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 26

Haushalts- und Vermögensrechnung 2021

Drucksache 7/12033, Unterrichtung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen

Drucksache 7/16559, Beschlussempfehlung und Bericht

des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch eine Abgeordnete oder ein Abgeordneter, das Wort zu nehmen? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Dann stimmen wir nun über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/16559 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen, dennoch ist dem Antrag zugestimmt.

(Die Präsidentin stimmt sich mit dem Sitzungsvorstand ab.)

Ich muss noch einen Satz verlesen: Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses zugestimmt. Der Staatsregierung wurde gemäß § 114 Abs. 2 Sächsische Haushaltsordnung Entlastung erteilt.

Damit ist der Tagesordnungspunkt beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 27

Jahresbericht 2023 – Band I

Drucksache 7/13774, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 7/16587, Beschlussempfehlung und Bericht

des Haushalts- und Finanzausschusses

Jahresbericht 2023 – Band II

Drucksache 7/15104, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 7/16588, Beschlussempfehlung und Bericht

des Haushalts- und Finanzausschusses

Das Präsidium hat für den Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, für jede Fraktion sowie für die Staatsre

gierung eine Redezeit von 10 Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, danach AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE, SPD, die Staatsregierung,

wenn gewünscht. Ich frage vor der Aussprache den Berichterstatter des Ausschusses, Herrn Dietrich, ob er noch das Wort nehmen möchte. – Nein, das sieht nicht so aus.

Dann bitte ich jetzt Herrn Michel, das Wort zu ergreifen.

Jens Michel, Präsident des Sächsischen Rechnungshofs: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sich ein bisschen unbeliebt zu machen gehört zur Jobbeschreibung beim Rechnungshof. Sehen Sie es mir deshalb nach, wenn ich meine Rede nicht zu Protokoll gebe, sondern die Gelegenheit, Ihnen den Jahresbericht 2023 vorstellen zu dürfen, mit einem Dank verbinden möchte. Vielen Dank an die Damen und Herren des Hauses für die Bereitstellung der Finanzmittel für den Bau des neuen Rechnungshofs in Döbeln. Wir haben jetzt ideale Arbeitsbedingungen.

(Beifall des Abg. Henning Homann, SPD)

Vielen Dank auch für die gute, konstruktive Zusammenarbeit und die kritische Auseinandersetzung mit unseren Berichten hier im Hohen Hause sowie insbesondere im Haushalts- und Finanzausschuss.

Mir ist bewusst, dass unsere Prüfungen häufig nicht auf Gegenliebe bei den geprüften Stellen stoßen und dass Sie zuweilen ein gewisser Unmut von Betroffenen erreicht. Unser Antrieb ist aber stets, Ihnen als Parlament unabhängige und fachlich fundierte Erkenntnisse an die Hand zu geben, die Sie in Ihren Entscheidungen unterstützen sollen, so auch mit dem Jahresbericht 2023.

Vor fast genau elf Jahren wurde hier in diesem Hohen Hause die Aufnahme des Neuverschuldungsverbots in die Sächsische Verfassung beschlossen. Ein Neuverschuldungsverbot zwingt dazu, innerhalb der verfügbaren finanziellen Mittel zu bleiben und Ausgaben sorgfältig zu planen. Dadurch wird eine disziplinierte und verantwortungsvolle Haushaltsführung gefördert. Wenn keine neuen Schulden aufgenommen werden können, sind Prioritäten zu setzen und die verfügbaren Mittel effizient auszugeben.

Der Sächsische Rechnungshof begrüßt in diesem Zusammenhang die klare Haltung des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse im Grundgesetz. Die Urteilsbegründungen setzen Leitplanken, an denen sich nicht nur der Bund, sondern auch die Länder bei der finanziellen Bewältigung künftiger Krisen zu orientieren haben. Durch das Urteil sehen wir uns in unseren Ausführungen im Jahresbericht bestätigt. Notlagenkredite dürfen nur für die Bekämpfung einer Krise genutzt werden. Sie müssen zweckgebunden und zeitlich begrenzt eingesetzt werden. Auch hierzu verweise ich auf unsere Ausführungen im Jahresbericht.

Die beiden vorliegenden Bände des Berichts befassen sich mit der Haushaltsrechnung für das Jahr 2021. Obwohl wir letztendlich grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs bestätigen, gibt es eine Reihe von Feststellungen, auf die der Sächsische Rechnungshof aufmerksam machen möchte.

Die Personalausgaben erreichten mit über 5 Milliarden Euro allein im Kernhaushalt einen Anteil von 23,9 % an den Gesamtausgaben und damit einen neuen Höchststand. Betrachtet man die Hauptgruppen 4 und 6 gemeinsam, dann liegen wir bei rund 40 %.

Dagegen erreichten die bereinigten Investitionsausgaben mit 14,1 % einen Tiefststand seit 2010. Erschwerend kommt für das Jahr 2021 noch die Entwicklung der Finanzschulden des Freistaates hinzu. Wegen der Schuldenaufnahme im Corona-Bewältigungsfonds Sachsen wuchsen die Kreditverbindlichkeiten auf fast 6 Milliarden Euro an.

Warum beunruhigt uns das? Damit steigt das Zinsrisiko als zusätzliche Belastung künftiger Haushalte. Mit unserem Beitrag 3, in dem Sie das alles noch einmal ausführlicher nachlesen können, wollen wir Sie als politische Entscheidungsträger für drohende Szenarien sensibilisieren. Das sind die Brücken ins Morgen, welche aus den aktuellen Daten des heute zu behandelnden Berichts gebaut werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beobachten darüber hinaus seit Jahren eine zunehmende Haushaltskreativität und im Gegenzug Fälle einer abnehmenden Haushaltsklarheit und -wahrheit. Ein Beispiel dafür: Für das Haushaltsjahr 2021 wurden globale Mehrausgaben in Höhe von insgesamt 212 Millionen Euro, die im Einzelplan 15 als „Verstärkungsmittel“ bezeichnet sind, und globale Minderausgaben von insgesamt 355 Millionen Euro veranschlagt.

Die globalen Ansätze sind inzwischen zu einem festen Bestandteil in der Haushaltsplanung geworden. Mit ihrer Veranschlagung als Ersatz für die zum Haushaltsausgleich notwendigen titelgenauen Kürzungen verlagert das Parlament seine verfassungsrechtlich garantierte Entscheidungshoheit auf die Exekutive.

Neben diesen strategischen Fragen sehen wir uns natürlich auch Fälle konkreten Verwaltungshandelns an. An dieser Stelle möchte ich in Richtung der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen und kommunalen Verwaltung sagen: Sie machen ganz überwiegend einen guten Job. Dafür können wir als Gesellschaft auch dankbar, darauf können wir stolz sein.

Die Fälle in unseren Jahresberichten ragen jedoch etwas aus dem geprüften Bereich heraus; deshalb finden sie hier Erwähnung. Beispielsweise haben wir uns den Ablauf des Versuchs der Rückführung des Bruststerns des Ordens vom Weißen Adler angesehen. In der Gesamtbetrachtung aller Prüffeststellungen bei den SKD kommt der Sächsische Rechnungshof zu dem Schluss, dass es in den Staatlichen Kunstsammlungen an Verständnis fehlt, Teil der Staatsverwaltung zu sein.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Aha!)

Ein weiteres Beispiel ist der Bereich IT. Gerade in diesem Bereich besteht in der Staatsverwaltung erheblicher Nachholbedarf. Unsere Prüfungen der IT-Verfahren zur Arbeitszeiterfassung in Band I und das IT-Controlling der Staatsverwaltung zeigen: Hier liegen noch Reserven. Es

freut uns auch, dass diese Problematik vom Parlament erkannt wurde und dass es für beide Beiträge im HFA eine Beschlussempfehlung „Beitritt“ gab.

Abschließend möchte ich noch auf Beitrag 31 hinweisen. Die öffentliche Finanzkontrolle ist ein wesentlicher Anker im demokratischen Prozess der Gewaltenteilung. In Sachsen hat der Gesetzgeber dem Rechnungshof und seinen staatlichen Rechnungsprüfungsämtern die Kontrolle der Kommunen übertragen.

Gegenüber der Stadt Meerane musste der Rechnungshof sein verankertes Prüfrecht erst gerichtlich durchsetzen, nachdem uns Unterlagen nicht zur Prüfung bereitgestellt wurden. Das zeigt uns aber auch immer wieder, dass die Prüfrechte stets neu verteidigt werden müssen.

Manchmal kommt ein Angriff auf die Unabhängigkeit eines Rechnungshofs etwas subtil daher, unscheinbar. Beispielsweise gibt es Bestrebungen, Förderprogramme aufzulegen, welche ohne Verwendungsnachweise auskommen sollen.

(Sabine Friedel, SPD: Ja! – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja! Das berührt nicht Ihre Unabhängigkeit!)

Was auf den ersten Blick wie Entbürokratisierung aussieht, verhindert aber eine wirksame Kontrolle und damit das Aufdecken aller Arten von nicht statthafter Verwendung von Fördermitteln.

Die Unabhängigkeit ist dann berührt, wenn in § 44 SäHO aus Einvernehmen „Benehmen“ gemacht wird.