Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Die Unabhängigkeit ist dann berührt, wenn in § 44 SäHO aus Einvernehmen „Benehmen“ gemacht wird.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Nein! Das ist gesetzgeberische Ausgestaltung! – Sabine Friedel, SPD: Respekt vor dem Parlament! – Weitere Zurufe)

Darüber können wir schon noch einmal diskutieren. Ich möchte trotzdem klarstellen: Der Rechnungshof braucht zur Prüfung klare, eindeutige Regelungen. Aber das ist nicht damit verbunden, dass es zusätzliche Bürokratie geben muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eingangs habe ich erwähnt, dass ich mich ganz herzlich für die Auseinandersetzung mit den Berichten bedanken möchte. Bedanken möchte ich mich an dieser Stelle auch bei Herrn Abg. Mikwauschk, dem stellvertretenden HFA-Vorsitzenden, für seine Prüfung der Haushaltsrechnung – das ist heute Tagesordnungspunkt 28 – sowie seine langjährige Unterstützung des Rechnungshofs. Genauso möchte ich mich an dieser Stelle nochmals bei den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses für die Beratungen und das konstruktive Miteinander bedanken.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der AfD)

Der Präsident des Sächsischen Rechnungshofs eröffnete die Rederunde. Wir

fahren jetzt fort mit der CDU-Fraktion, und ich übergebe an Herrn Kollegen Löffler. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Der Sächsische Rechnungshof berichtet nach Artikel 100 der Sächsischen Verfassung dem Landtag über die Prüfung der Rechnungsführung, der Haushalts-und Wirtschaftsführung des Landes. Die jährlichen Berichte haben somit Verfassungsrang. Der Jahresbericht des Rechnungshofs ist neben der Haushaltsrechnung als solcher Grundlage für die Entlastung der Staatsregierung durch den Landtag entsprechend Artikel 114 der Sächsischen Haushaltsordnung.

Wenn wir uns alljährlich damit befassen, dann ist das also nicht bloße Routine, sondern ein elementarer Bestandteil der demokratischen Kontrolle der Regierung durch das Parlament. Das heißt aber nicht, dass sich die Mehrheit des Landtages jede Feststellung des Rechnungshofs im vollen Umfang zu eigen macht. Aber wir als CDU-Fraktion setzen uns gemeinsam mit den Ressorts mit jedem einzelnen Beitrag aus dem Jahresbericht auseinander. Die Kritik des Hofes an der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung führt dort in jedem einzelnen Fall bei uns zum Nachdenken

Der Rechnungshof ist in seiner Prüfung unabhängig – nicht nur kraft Verfassung, sondern auch meiner Überzeugung nach in der Praxis. Das möchte ich für die CDU an dieser Stelle noch einmal hervorheben, um ihn auch ganz klar in Schutz zu nehmen gegen manchmal zumindest unterschwellig vorgebrachte Vorwürfe, dass er in seinen Prüfungen politisch agiere. Nein, ich halte den Rechnungshof hochgradig für farbenblind – Herr Präsident, ich bitte, diesen Vergleich zu entschuldigen. Vielmehr muss sich die Politik immer wieder hinterfragen lassen, inwieweit sie unabhängig von Einzelinteressen ist und Steuermittel zum Nutzen der Allgemeinheit verwendet. Daran werden wir alle – letztendlich auch von der Bevölkerung – gemessen.

Daher danke ich auch in diesem Jahr dem Rechnungshof, Herrn Präsidenten Michel, den Direktorinnen und Direktoren sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre gewissenhafte Wahrnehmung ihrer Prüf- und Beratungstätigkeit sowie ihre Berichterstattung an den Sächsischen Landtag. Ich danke aber auch der Staatsregierung und allen Fraktionen, insbesondere des Haushalts- und Finanzausschusses, für die konstruktive Beteiligung an den Beratungsverfahren. So ist es uns auch diesmal gelungen, die Befassung im Landtag zum Bericht 2023 noch vor der Sommerpause hier in der Legislaturperiode zu Ende zu führen.

Die zwei Bände des Jahresberichtes 2023 betrachten die Haushalts- und Wirtschaftsführung in 39 einzelnen Beiträgen. Kern der Berichterstattung sind dabei die Beiträge 1 und 20. In diesen beiden Beiträgen berichtet der Rechnungshof über die Prüfung der Haushalts- und Vermögensrechnung der Staatsregierung für das Haushaltsjahr 2021. Im Ergebnis bestätigt der Hof hier grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs als Grundlage für die entsprechende Entlastung der Staatsregierung. Der

Rechnungshof bewertet allerdings vor allem in seinen Beiträgen 2, 3 und 22 kritisch die Entwicklung der Haushaltssituation, der Staatsschulden und der Stellenentwicklung im Freistaat. Er warnt vor einem weiteren Anstieg der Ausgaben und der Personalausstattung sowie einer Lockerung des Neuverschuldungsverbotes. Vor dem Hintergrund der impliziten Verschuldung und den dadurch entstehenden Pensionsverpflichtungen misst er dem verfassungsrechtlich verankerten Generationsfonds eine besondere Bedeutung zu.

Auch im jüngst veröffentlichten ersten Band des Jahresberichts 2024 fordert der Rechnungshof, dass aufgrund der ungewissen weiteren wirtschaftlichen Aussichten der Freistaat Sachsen angehalten sein muss, alle Ausgabenbereiche im Rahmen der Planung und im Haushaltsvollzug weiterhin kritisch zu hinterfragen. Dass der Hof dabei den Finger in die Wunde legt, sehen wir nicht zuletzt an der Haushaltsbewirtschaftungsmaßnahme, welche der Finanzminister heute erlassen hat. All diese Mahnungen sollten die Staatsregierung, aber auch uns im Parlament genug Anlass geben, zusätzliche Ausgaben und Stellenwünsche im kommenden Doppelhaushalt zurückzustellen. Auch die kommunale Ebene bitte ich im Sinne des Gleichmäßigkeitsgrundsatzes, Zurückhaltung bei der Ausstattung mit Mitteln aus dem Finanzausgleich zu üben.

Die allen bekannte Mai-Steuerschätzung führt uns die bestehenden Risiken für einen nachhaltigen Haushalt zusätzlich vor Augen. Angesichts beschränkter finanzieller Rahmenbedingungen in den nächsten Jahren muss es darum gehen, Prioritäten zu setzen. Nicht alles, was wünschenswert ist, kann im nächsten Doppelhaushalt umgesetzt werden. Im Übrigen habe ich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Herbst-Steuerschätzung, die uns im nächsten Sächsischen Landtag begegnen wird, eine signifikante Entspannung der Einnahmensituation mit sich bringen wird.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts der Uhrzeit würde ich den restlichen Teil meiner Rede zu Protokoll geben. Ich danke trotzdem nochmals dem Rechnungshofpräsidenten für die Prüfung.

(Beifall bei der CDU)

Kollege Löffler sprach für die CDUFraktion. Jetzt erhält für die AfD-Fraktion Herr Kollege Mayer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Jahresbericht 2023 das Sächsischen Rechnungshofs gibt uns in 27 Beiträgen umfangreiche Einblicke in die fehlerhafte Arbeit dieser Regierungskoalition. Dafür bedanken wir uns ganz herzlich beim Präsidenten des Sächsischen Rechnungshofs, Jens Michel, und seinen Mitarbeitern.

Einige der genannten Mängel der Regierungsarbeit sind für uns besonders schwerwiegend. Nach der Prüfung von IT- und E-Government kommt der Rechnungshof zu dem Urteil, dass eine strategische Steuerung seit 2019 in diesem,

für die Zukunft unseres Landes so wichtigen Bereich überhaupt nicht stattfindet. Herr Popp, der zuständige Staatssekretär für digitale Verwaltung und Verwaltungsmodernisierung, versicherte uns letztes Jahr, die Staatsregierung würde eine digitalisierte und modernere Staatsverwaltung anstreben. Schön wäre es, wenn die Verwaltung dieses Ziel auch noch mit einer einheitlichen Strategie verbinden würde. Stattdessen rudern jedes Ministerium und jeder Fachbereich – mehr oder weniger schnell – nach eigenem Gutdünken in die vielleicht oder vermeintlich richtige Richtung. Ob sie dann auch alle ihr Ziel erreichen, überlässt die Regierung aber mehr oder weniger dem Zufall. Erinnert sei nur an die unsägliche Unfähigkeit des grünen Landwirtschaftsministers, den sächsischen Bauern die ihnen zustehenden EU-Beihilfen pünktlich auszuzahlen. Die Bauernproteste im Winter zeigten deutlich, was die arbeitenden Menschen hier in Sachsen von Ihren unglaublichen Bürokratieauflagen halten.

Gravierende Verstöße gegen das Haushaltsrecht stellt der Rechnungshof auch in den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden fest. Er kritisiert, dass die Generaldirektorin der Dresdner Kunstsammlungen mit einer eingeworbenen Spende von Privatpersonen in Höhe von 40 000 Euro eine Dienstreise nach Antwerpen machte. Dort übergab sie das Geld einem angeblichen Diamantenhändler. Dieser hatte behauptet, den 2019 beim Einbruch im Grünen Gewölbe gestohlenen Bruststern des polnischen Weißen Adler-Ordens wiederbeschaffen zu können.

Die Transaktion scheiterte jedoch, weil der angebliche Diamantenhändler nicht mit dem Bruststern zurückkehrte. Nun ist das Geld weg, einfach so verschwunden.

(Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das Geld hat jemand anders!)

Untreue der Frau Ackermann? Ach, wo denken Sie denn hin! Der Sachsensumpf ist aktiv und vertuscht persönliche Verfehlungen.

Die Regierung ist der Ansicht, dass die Generaldirektorin der Kunstsammlungen lediglich Botin des Spenders gewesen sei. Daher seien die 40 000 Euro keine staatlichen Mittel gewesen, weil sie nicht in staatliches Eigentum übergegangen seien.

Wir halten es für abwegig, dass sich eine leitende Vertreterin einer staatlichen Behörde in ihrer Dienstzeit dem Willen einer Privatperson unterwirft und nur als Botin ohne eigenen Entscheidungsspielraum gehandelt haben soll. Vielmehr handelte es sich um ein Dienstgeschäft, denn nur dann kann nach § 2 des Sächsischen Reisekostengesetzes eine Dienstreise überhaupt durchgeführt werden. Konsequenterweise erwarb Frau Ackermann nach dem Erhalt des Geldes die Entscheidungsgewalt darüber. Sie konnte damit eigenverantwortlich darüber entscheiden, ob es angesichts der Umstände in Antwerpen besser wäre oder war, das Geld zu übergeben oder eben auch nicht. Selbst wenn die 40 000 Euro zum Zeitpunkt der Übergabe keine staatlichen Mittel gewesen wären, bliebe immer noch die Frage: Wa

rum darf Frau Ackermann auf Staatskosten nach Antwerpen fliegen und mit einem gescheiterten Wiederbeschaffungsversuch 40 000 Euro an Kriminelle verschleudern?

Es kommt noch besser. Quasi als Belohnung für diese Untat wurde der Vertrag mit Frau Ackermann um sieben Jahre verlängert, trotz oder wegen dieser skandalösen jahrelangen Hinnahme von Sicherheitsmängeln. Ein Handeln nach dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ darf es beim Staat nicht geben. Sonst besteht die Gefahr, dass sich sogenannte Aktivisten daran ein Beispiel nehmen und jeden angeblich guten Zweck mit gesetzwidrigen Mitteln verfolgen, wie das die sogenannten Klimakleber vorgemacht haben.

Zum wiederholten Mal bemängelt der Rechnungshof auch die ständig steigende Stellenzahl im Staatsdienst trotz schrumpfender Bevölkerungszahl in Sachsen. Seit 2019 sehen wir einen maßlosen Anstieg der Stellenzahl, und zwar um mehr als 7 000 Stellen. Der Anteil der Personalkosten überschreitet inzwischen – der Präsident hat es schon angesprochen – 40 % an den jährlichen Gesamtausgaben des Freistaates. Im Kernhaushalt liegt Sachsen bereits erheblich über der Personalausstattung der westdeutschen Flächenländer. Der Griff in die Taschen der Steuerzahler wird immer tiefer, immer unverschämter.

Welche Konsequenzen zieht die Regierung daraus für die Aufstellung des nächsten Doppelhaushalts? Natürlich keine. „Einfach so weiterwursteln“ ist die Devise. Auch diesmal liegen die Wünsche der Ministerien erheblich über den geschätzten Einnahmen. Zusätzliche 6 000 Stellen auf der Wunschliste lassen erkennen, dass die Fachminister die Warnungen des Rechnungshofs vollkommen ignorieren. Die Aussage des Ministerpräsidenten, dass es keine 6 000 zusätzlichen Stellen geben werde, erscheint nach den Erfahrungen mit ihm seit 2017 nicht wirklich glaubwürdig.

Die CDU-Fraktion erzählt jetzt, sie habe die Zeichen der Zeit erkannt und wolle Stellen abbauen. Klar, schließlich haben wir gerade Wahlkampf. Den Warnungen des Rechnungshofs vor diesem unglaublichen Stellenanstieg sind Sie, liebe CDU-Fraktion, im Ausschuss jedoch nicht gefolgt.

Weiter beschäftigt sich der Rechnungshof auch mit der Frage, ob die zusätzliche Einstellung von Schulverwaltungsassistenten dazu führte, dass die Lehrer mehr Zeit für den Unterricht vor der Klasse haben. Für den Rechnungshof war dies schlicht nicht erkennbar. Der Rechnungshof fordert daher vom Kultusministerium ohne weiteren Versuch eine Fachkonzeption, um eine bessere Unterrichtsversorgung zu erreichen. Es bleibt weiterhin vorrangige Aufgabe der Regierung, den Stundenausfall an sächsischen Schulen endlich einzudämmen. Ob ein CDU-geführtes Ministerium diese Aufgabe jemals erfüllen kann? Die bisherige Erfahrung der Sachsen sagt dazu Nein.

Im Ergebnis des Jahresberichts können wir feststellen:

Erstens. In Sachsen mangelt es an einer zentralen Steuerung des Digitalisierungsprozesses in der Verwaltung.

Zweitens. Die Verwaltung selbst hält sich in zahlreichen Fällen nicht an die Vorschriften. Zielvorgaben und Erfolgskontrollen in den Förderverfahren des Landes sind mangelhaft, ebenso der sorgsame Umgang mit dem Geld, siehe Frau Ackermann.

Drittens. Die Ausgaben für immer mehr Personal platzen aus allen Nähten und drohen, dringend nötige Investitionen zu verdrängen. Das Verhältnis hat Ihnen der Präsident auch gerade gesagt, wo wir inzwischen sind. Die Investitionen werden immer weniger, und immer mehr von unserer Infrastruktur kann nicht erhalten bleiben.

Viertens. Der Einsatz von mehr Schulassistenten führte nicht zu mehr Lehrerstunden vor den Klassen. Vielleicht gibt es dafür immer nur mehr politische Beeinflussung in den Schulen.

Fazit: Die Regierung Kretschmer bekommt die Probleme nicht in den Griff. 34 Jahre regiert die CDU nun unser Sachsen. Wenn es für sie am kommenden Mittwoch auch Zeugnisse geben würde, wäre das hier eine glatte Sechs. Es ist hohe Zeit für einen Wechsel. Nur eine AfD-Regierung wird in der Lage sein, unser Land vom Kopf wieder auf gesunde Füße zu stellen.

(Protest bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Kollege Mayer sprach für die AfD-Fraktion. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Kollege Brünler.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich beim Rechnungshof für seine Arbeit, seine Berichte und seine Analysen bedanken. Gerade für uns als Opposition sind diese oft ein unverzichtbares Instrument zur Kontrolle der Regierung. Mir ist es wichtig, diese Einordnung voranzustellen, um Missverständnissen vorzubeugen. Denn es ist auch nicht verwunderlich, dass wir bei allem Dank trotzdem nicht in jedem Punkt Ihren Standpunkt teilen.

Ausdrücklich bedanken möchte ich mich im Namen meiner Fraktion jedoch für Ihre Prüfberichte hinsichtlich des Energiemanagements im öffentlichen Bereich, der Situation der kommunalen Haushalte sowie Ihren Beitrag zur Raumordnung im Freistaat Sachsen. Sie legen hier die Planlosigkeit der Koalition offen und legen den Finger in die Wunde. Mit Ihren Prüfungen belegen Sie die aus der Zeit gefallene Raumordnung und den widerrechtlichen Flächenfraß. Sie zeigen Einsparpotenziale zur Entlastung der öffentlichen Haushalte auf und haben insbesondere mit Ihrem Bericht zum Energiemanagement eine sehr konkrete Handlungsempfehlung ausgesprochen. Dadurch können nicht nur Kosten gespart werden, sondern man kann in einer Situation, in der die öffentliche Hand immer digitaler arbeitet und dadurch einen höheren Energiebedarf haben

wird, insgesamt unabhängiger von volatilen Märkten werden.

Einen besonderen Fokus möchte ich aber auf den seit Jahren alarmierenden Bericht zur Haushaltssituation der Kommunen lenken. Die Staatsregierung macht hier seitdem nichts. Seit Jahren werden den Kommunen immer neue Aufgaben übertragen, während gleichzeitig ihre Haushalte zusammensacken. In der Folge werden immer mehr freiwillige Aufgaben gekürzt, eingestampft und wegrationalisiert.

Dafür ist es gut, dass der Rechnungshof hier explizit die Diskrepanzen im Finanzausgleichsgesetz anspricht. An dieser Stelle kommt aber schon unser erster Widerspruch. Denn im Gegensatz zum Rechnungshof sehen wir nicht, dass eine blutabschnürende Haushaltskonsolidierung das Mittel der Wahl sein kann. Vielmehr muss das gesamte FAG vom Kopf auf die Füße gestellt werden. Dass die Kreise aufgrund der Zunahme von Sozialleistungen so viel schlechter dastehen, hat politische Ursachen, und aus unserer Sicht muss dem politisch begegnet werden und nicht vorrangig durch eiserne Haushaltsdisziplin.

(Beifall bei den LINKEN)

Das Ergebnis dieses Kennzahlenfetischs macht insbesondere ländliche Räume immer unattraktiver, die Bevölkerungszahl schrumpft und übrig bleibt in weiten Teilen ein Hass und eine Ablehnung gegenüber dem Staat.