Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

(Beifall der Abg. Christin Melcher, BÜNDNISGRÜNE, und Sabine Friedel, SPD)

Zum Zweiten würde ich mich sehr freuen, wenn das Thema Fehlerkultur im schönen Vorwort bei allen Beteiligten auch im Umgang mit den Berichten Realität werden könnte.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, den LINKEN und den BÜNDNISGRÜNEN)

Kollege Panter sprach für die SPD-Fraktion. Nun frage ich die Staatsregierung, ob sie das Wort ergreifen möchte. – Herr Staatsminister Vorjohann, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Der Sächsische Rechnungshof erfüllt mit seiner Berichterstattung einen wichtigen, zentralen verfassungsrechtlichen Auftrag, und zwar die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Staatsregierung intensiv zu begleiten und zu prüfen. Dafür bin ich dem Rechnungshof sehr dankbar.

Die beiden Bände des Jahresberichts 2023 stellen insoweit eine wichtige Grundlage für die Entscheidung des Landtags über die Entlastung der Staatsregierung hinsichtlich der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2021 dar. Die Berichte enthalten wichtige Anmerkungen und Anregungen, nicht nur für das zukünftige Verwaltungshandeln. Darüber hinaus zeigen sie auch strukturelle Herausforderungen und langfristige Handlungsbedarfe auf.

Nach der vorliegenden Prüfung der Haushaltsrechnung sowie der Vermögensrechnung für das Haushaltsjahr 2021 bestätigt der Sächsische Rechnungshof grundsätzlich die Ordnungsmäßigkeit des Haushaltsvollzugs im Rahmen der geltenden Regelungen. Auch wenn wir es heute oftmals schon weitgehend verdrängt haben: Das Jahr 2021 war kein einfaches Jahr. Es war durch die fortwirkende Covid-19Pandemie ausgesprochen herausfordernd, sowohl für die Menschen im Lande als auch natürlich für den Verwaltungsapparat, auch für die Verwaltung.

Das Haushaltsjahr begann pandemiebedingt zunächst mit der vorläufigen Haushaltsführung. Der Doppelhaushalt 2021/2022 wurde nach der Beschlussfassung des Landtags erst am 2. Juni 2021 verkündet. Pandemiebedingt erhöhte sich im Ergebnis des Haushaltsvollzugs 2021 die haushaltsmäßige Verschuldung um 625 Millionen Euro.

Ich möchte an dieser Stelle nicht alle einzelnen Kennziffern des Haushaltsplans und die Herausforderungen des tatsächlichen Vollzugs im Jahre 2021 wiederholen. Diese sind im Jahresbericht, der hier im Beschluss Gegenstand ist, hinreichend dargestellt. Wichtig erscheint mir, darauf hinzuweisen, dass einzelne grundsätzliche Einschätzungen des Rechnungshofs zur strukturellen Lage der sächsischen Finanzen für das Jahr 2021 im laufenden Jahr und darüber hinaus auch für die Planung für den nächsten Doppelhaushalt 2025/2026 ganz aktuelle Geltung beanspruchen können.

Erwähnen möchte ich an dieser Stelle beispielhaft die Personalausgaben – darüber haben wir heute schon mehrmals etwas gehört –, deren stetiges Anwachsen mittlerweile auch für mich besorgniserregende Ausmaße annimmt. Nachdem der Stellenbedarf in den Jahren 2012 bis 2016

relativ konstant geblieben war, wachsen die Personalausgaben mit dem seit 2017 wieder ansteigenden Stellenplan in die Höhe. Sie stellen eine der größten und dazu immer größer werdenden Ausgabenpositionen des Freistaates dar. Neben dem Stellenaufwuchs schlagen zudem sowohl der letzte Tarifabschluss als auch die Maßnahmen zur Herstellung einer verfassungsrechtlich konformen Alimentation sehr teuer zu Buche.

Insoweit ist es nahliegend, dass der Rechnungshof anlässlich der vergangenen Woche erfolgten Vorstellung seines aktuellen Jahresberichts 2024 im Band I auch dieses Thema wieder kritisch auf die Tagesordnung gehoben hat. Das lenkt den Blick auch auf die nach der Wahl anstehende Aufstellung des Haushaltes 2025/2026. Aus meiner Sicht steht fest: Beim Personal kann es so nicht weitergehen. Ein weiterer Stellenaufwuchs beim Freistaat ist nicht mehr vermittel- und finanzierbar. Weder dem Steuerzahler ist das vermittelbar noch der heimischen Wirtschaft, die mit uns um die knapper werdenden Arbeitskräfte ringt. Die Aufgaben des Staates müssen so neu sortiert und priorisiert werden, sodass sie mit den bestehenden Personalressourcen erfüllt werden können.

An dieser Stelle sei mein Dank im Namen der Staatsregierung dem Sächsischen Rechnungshof gewidmet, der im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe regelmäßig eine wirtschaftliche und sparsame sowie den rechtlichen Grundlagen entsprechende Haushaltsführung

anmahnt, da er das Verwaltungshandeln regelmäßig kritisch, aber dennoch als konstruktiver Berater begleitet.

Ihnen, meine Damen und Herren, danke ich für die Entlastung für das Haushaltsjahr 2021.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der Staatsministerin Barbara Klepsch)

Herr Staatsminister Vorjohann sprach für die Staatsregierung.

Meine Damen und Herren! Nach dieser Aussprache kommen wir zur Abstimmung über die zwei Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/16587 ab. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/16587 zugestimmt worden.

Weiterhin stimmen wir ab über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 7/16588 und ich bitte ebenfalls bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist dieser Beschlussempfehlung ebenfalls zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.

Erklärungen zu Protokoll

Auch längerfristig wird die demografische Entwicklung im Freistaat zulasten der Zuweisungen aus dem bundesstaatlichen Finanzausgleich gehen. Es wäre fatal vorzugaukeln, allen Herausforderungen, ob größeren oder insbesondere auch kleineren, könnte der Staat mit Geld sofort begegnen. Diese Illusion zu vermitteln ist der falsche Weg, der von den Bürgerinnen und Bürgern auch durchschaut wird. Ich rate daher zu „Klarheit und Wahrheit“, auch wenn die Wahrheit nicht immer angenehm ist.

Lassen Sie mich nach diesem gebotenen kleinen Exkurs zur Haushaltssituation auf eine konkrete Feststellung des Rechnungshofs zurückkommen. Der Rechnungshof kritisiert im Beitrag 3 die Verschuldung im Zusammenhang mit der Coronapandemie. Er hält die Schuldenaufnahme in den Jahren 2021 und 2022 für nicht gerechtfertigt, da sich der maßgebliche Landtagsbeschluss zu einer bestehenden Notsituation nur auf das Haushaltsjahr 2020 bezogen hätte. Die CDU kann mit dieser Kritik umgehen. Auch sie ist ein Beleg für die Unabhängigkeit des Rechnungshofs, der keine politischen Abwägungen vornimmt. Wir teilen die Sichtweise allerdings nicht. Das Parlament hat mit seiner Mehrheit in der fraglichen Sitzung am 9. April 2020 den Beschluss zum Bestehen der Notsituation gefasst. Und in der Begründung ausdrücklich festgestellt, dass die Beeinträchtigung der staatlichen Finanzlage aufgrund der Notsituation durch die Pandemie auch noch in den Jahren bis 2022 bestehen wird. Dementsprechend wurden auch die

zeitlichen Kreditermächtigungen im Corona-Bewältigungsfondsgesetz ausgestaltet.

Im Übrigen wurde die Kreditermächtigung bis zu 6 Milliarden Euro bei Weitem nicht in Anspruch genommen. Tatsächlich wurden Schulden lediglich in Höhe von rund 2,8 Milliarden Euro aufgenommen. Und wir haben die Tilgung der gesamten Schulden bereits für das Jahr 2030 im Blick. Die aus den aufgenommenen Krediten geleisteten Ausgaben in den Jahren bis 2022 waren der anhaltenden Notsituation im Freistaat grundsätzlich angemessen und hatte an erster Stelle die Zukunft des Freistaates und seiner Menschen im Blick.

Bei der Bewertung bitte ich im Übrigen auch zu berücksichtigen, dass in einer bis dahin nie dagewesenen Notsituation dieser Art erstmals eine Ausnahme vom

Verschuldungsverbot nach Artikel 95 der Sächsischen Verfassung zum Tragen kam. Die Erfahrungen damit werden die Staatsregierung und das Parlament künftig noch sensibler im Umgang mit der Ausnahmeregelung machen. Auch im bereits weiter oben kurz angesprochenen ersten Band des Jahresberichts beschäftigt sich der Rechnungshof erneut in ungewöhnlichem Maße mit dem Corona-Bewältigungsfonds und hält verbissen an seiner Grundsatzkritik fest. Eine Bewertung dieser Feststellungen bereits an dieser Stelle käme allerdings verfrüht.

Aber lassen Sie mich zum Abschluss feststellen: Die Hinweise des Rechnungshofs in den Jahresberichten geben Regierung und Parlament unverzichtbare Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten im Umgang mit Steuermitteln der Bürger. Dem werden sich alle hier vertretenen Fraktionen ungeachtet unterschiedlicher Votierung im Einzelfall anschließen können.

Auch wenn das Parlament in der Mehrheit manche Beiträge lediglich zur „Kenntnis“ nimmt, heißt das nicht, dass wir völlig uneins mit dem Rechnungshof sind. Vielmehr ist das in aller Regel dem geschuldet, dass in einem Beitrag durchaus unterschiedliche Einzelpunkte betrachtet werden, die sich dann aber gerade deshalb einem differenzierten Votum entziehen.

Herr Rechnungshofpräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, seien Sie versichert, dass auch der Jahresbericht 2023 bereits auf fruchtbaren Boden gefallen ist. Dies erkennen Sie bereits aus den zahlreichen „zustimmenden Kenntnisnahmen“ der Koalitionsfraktionen zu den Beiträgen des Berichts. Diese signalisieren, dass die Staatsregierung bestrebt ist, den vom Hof geltend gemachten Verbesserungen Rechnung zu tragen.

Ich möchte ganz kurz auf die Prüfziffern 28 und 37 eingehen.

In Ziffer 28 führt der Rechnungshof zur Aufgabenerfüllung des Ministeriums für Regionalentwicklung als oberste Raumordnungs- und Planungsbehörde aus. Es geht um die räumliche Gesamtplanung auf Landesebene und die Erstellung des Landesentwicklungsplanes mit den Festlegungen zur Raumstruktur. Die Umsetzung des Landesentwicklungsplanes in Regionalpläne ist eine staatliche Pflichtaufgabe, die an die Regionalen Planungsverbände im Freistaat Sachsen übertragen wurde. Hier hat sich der Rechnungshof

die Verfahren, Abläufe und die Umsetzung angeschaut und musste feststellen, dass alle sächsischen Planungsverbände für die Erstellung der Pläne mit zum Teil über zehn Jahren sehr lange brauchen und auch im Bundesvergleich überdurchschnittlich lange Verfahrenslaufzeiten aufweisen.

Ziffer 37 beschreibt das Maßnahmencontrolling durch den Steuerungs- und Budgetausschuss für Braunkohlesanierung. In diesem Fall war es das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, das das Verfahren delegiert hat.

In beiden Fällen hat der Rechnungshof geprüft, mit welchem Ergebnis der Freistaat Verfahren durch Dritte ausführen lässt. Es wurde festgestellt, dass die erfolgreiche und fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen nicht sichergestellt ist und die Controllingmaßnahmen nicht geeignet sind, Fehlentwicklungen rechtzeitig zu erkennen und dann entsprechend nachzusteuern. Hier sind die Fachressorts gefordert, die Verfahren so auszugestalten, dass sie pragmatisch und für die Aufgabenerfüllung geeignet sind. Viele Hinweise und Anregungen wurden bereits seit der Prüfung aufgegriffen. Das haben uns die geprüften Ministerien und der Rechnungshof bestätigt.

Die Verwaltung steht auch weiterhin vor großen Herausforderungen: die Digitalisierung, neue Technologien, hohe Erwartungen an Führungskräfte und Mitarbeitende, um als Verwaltung auch weiterhin für die Menschen da sein zu können. Die Prüfungen und die Ergebnisse des Rechnungshofs sind für uns wichtige Informationen, um unserer Kontrollaufgabe als Parlament nachzukommen. Sie sind aber vor allem wichtige Ankerpunkte, um als Verwaltung innezuhalten, Verfahren und Handlungen zu reflektieren, nachzusteuern und anzupassen.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 28

Haushaltsrechnung des Sächsischen Rechnungshofs

für das Haushaltsjahr 2022

Drucksache 7/16364, Unterrichtung durch den Sächsischen Rechnungshof

Drucksache 7/16589, Beschlussempfehlung und Bericht

des Haushalts- und Finanzausschusses

Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch der Berichterstatter des Ausschusses, Herr Mikwauschk, oder ein Abgeordneter das Wort? – Der Berichterstatter wünscht das Wort und ich übergebe an Herrn Kollegen Mikwauschk; bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Haushalts- und Finanzausschuss hat mich beauftragt, die Haushaltsrechnung des Sächsischen Rechnungshofs zu prüfen. Diesem Auftrag bin ich auch in diesem Jahr mit der Prüfung der Haushaltsrechnung für das Jahr 2022 nachgekommen. Es ist mir deshalb an dieser Stelle eine Ehre, auch

weil es meine letzte Rede hier im Hohen Hause ist, einige Worte an Sie zu richten.

Am 21. Mai dieses Jahres habe ich die Prüfung am neuen Standort in Döbeln in den Räumlichkeiten des Sächsischen Rechnungshofs durchgeführt. Auch wenn es erst einmal ungewohnt war, die Rechnungsbelege – anders als in den Jahren zuvor – in einer bereitgestellten elektronischen Akte zu prüfen, waren alle dort abgelegten Belege nachvollziehbar sortiert und wurden damit umfänglich vorgelegt.

Zu den konkreten Anmerkungen zur Prüfung verweise ich auf die vorliegende Beschlussempfehlung und den Bericht

des HFA, beschlossen in seiner Sitzung am 29.05.2024. Insgesamt konnte ich feststellen, dass die Geschäftsvorgänge inhaltlich und rechnerisch im Vergleich von Einzelsummen und Zentralrechnung schlüssig waren.

Der Einzelplan 11 wurde mit einer Ausgabenunterschreitung von 3 353 872,02 Euro, also insgesamt circa 13 %, abgeschlossen. Im Ergebnis kann eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Sächsischen Rechnungshof und seine Rechnungsprüfungsämter für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt werden. Daher empfehle ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2022 nach § 101 Sächsische Haushaltsordnung die Entlastung auf Grundlage der Drucksache 7/16364 zu erteilen. Dieser Empfehlung folgten die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses bereits einstimmig.