Der Einzelplan 11 wurde mit einer Ausgabenunterschreitung von 3 353 872,02 Euro, also insgesamt circa 13 %, abgeschlossen. Im Ergebnis kann eine ordnungsgemäße Haushalts- und Wirtschaftsführung durch den Sächsischen Rechnungshof und seine Rechnungsprüfungsämter für das Haushaltsjahr 2022 festgestellt werden. Daher empfehle ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, dem Rechnungshof für das Haushaltsjahr 2022 nach § 101 Sächsische Haushaltsordnung die Entlastung auf Grundlage der Drucksache 7/16364 zu erteilen. Dieser Empfehlung folgten die Mitglieder des Haushalts- und Finanzausschusses bereits einstimmig.
Sehr geehrter Herr Präsident Michel, ich danke Ihnen nicht nur für die Prüfungs- und Beratungstätigkeit Ihres Hauses, sondern ausdrücklich auch für die Zusammenarbeit im Rahmen meiner durchgeführten Rechnungsprüfung. Bitte übermitteln Sie diesen Dank für die gute Vorbereitung meiner Rechnungsprüfung und die Arbeit des gesamten Hauses Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Bitte geben Sie auch in Zukunft den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses fachlich fundierte und in der Sache kritische Informationen an die Hand, um für einen soliden Haushalt und eine sachgerechte Mittelverwendung zu sorgen.
Zu Beginn der Legislaturperiode habe ich nicht nur diese ehrenvolle Aufgabe vom Kollegen Peter Wilhelm Patt übernommen, sondern ich durfte auch als Stellvertreter des Vorsitzenden des Haushalts- und Finanzausschusses in Ausnahmefällen den Vorsitz vertreten.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz herzlich für die kollegiale Zusammenarbeit mit Ihnen allen im Ausschuss bedanken. Die Positionen haben uns vielleicht an der einen
oder anderen Stelle getrennt. Unsere Meinungen haben wir intensiv ausgetauscht, auch innerhalb der Koalition. Verbunden hat uns aber stets die Pflege eines korrekten, höflichen Umgangs auf Augenhöhe und die Zusammenarbeit war geprägt vom gegenseitigen Respekt und Anstand. Dafür möchte ich mich bei Ihnen allen ganz herzlich bedanken.
Für die Zusammenarbeit und Unterstützung möchte ich an dieser Stelle auch einmal denen danken, die hier im Hohen Haus wenig Beachtung finden, weil wir ihre Arbeit oft als gegeben hinnehmen, nämlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des parlamentarischen Beratungsdienstes, des Ausschusssekretariates und des Juristischen Dienstes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage, bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und die 15 Jahre der gemeinsamen Gestaltung unseres schönen Freistaates Sachsen.
Das war Herr Mikwauschk als Berichterstatter. – Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drucksache 7/16589. Bei Zustimmung wäre ein Handzeichen jetzt schön. – Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist der Beschlussempfehlung des Ausschusses einstimmig zugestimmt, meine Damen und Herren. Dem Rechnungshof wurde gemäß § 101 Sächsische Haushaltsordnung die Entlastung erteilt, und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren! Wir stimmen nun über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/16556 ab. Bei Zustimmung bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gibt es Gegenstimmen? – Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? – Sehe ich auch keine. Damit ist dem so einstimmig zugestimmt worden. Auch dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die AfD-Fraktion hat Aussprachebedarf zu der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zu dem Antrag in der Drucksache 7/16317 mit dem Thema „‘Wie ein klassischer Mietnomade‘ – Politische und finanzielle Verantwortung für die Anlagen des Ferdinandschachtes übernehmen“ angekündigt. Wir wissen Bescheid, wie das mit den Redezeiten ist: 10 Minuten je Fraktion. Für die AfD-Fraktion beginnt; bitte, Herr Dr. Weigand.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu später Stunde, es ist tiefe Nacht, es ist dunkel – wie unter Tage.
Ich möchte Sie mitnehmen nach Rothenfurth, zu einer historischen Bergbauanlage, im Jahr 1864 in Betrieb genommen: der Ferdinandschacht. Über 100 Jahre lang sind hier Bergleute unter Tage gestiegen und ihrer Arbeit nachgegangen, über 100 Jahre sächsische Bergbaugeschichte. Und was hatten wir vor fünf Jahren alle miteinander Erzklopfen, als wir mit der Montanregion Erzgebirge UNESCO-Weltkulturerbe wurden.
Der Ferdinandschacht könnte heute ein Geheimtipp für jeden sein, der sich für unsere Bergbaugeschichte interessiert – wenn da nicht der Freistaat Sachsen wäre, der die Anlage über Jahrzehnte hat verrotten lassen. Nach über 30 Jahren Pacht wurde die Anlage im Januar an den Eigentümer, den Naturschutzverband Sachsen übergeben. Im Raum schwebt aktuell ein Mängelprotokoll mit sage und schreibe 162 – 162! – Seiten. Oder, um den Eigentümer zu Wort kommen zu lassen: Der Freistaat hat hier offenbar gehaust, wie – Zitat – „ein klassischer Mietnomade“.
Im März hatte ich die zweifelhafte Ehre, mir mit meinen Kollegen das Außengelände und die Anlage des Ferdinandschachtes anzusehen. Ich kann Ihnen bestätigen: Es könnte schlimmer kaum sein. Verrottete Balken und morsche Türen, wohin das Auge reicht, löchrige Dächer, die mit irgendwelchen Platten zugeschustert wurden, beschädigte und zum Teil weggerissene Geländer, mit Bauschutt verfüllte Abwasserschächte, völlig verfallene Unterstände und Schuppen, eingeschmissene Scheiben, urwaldartige Vegetation in Mauerwerk und Kellerräumen, die oft unter Wasser stehen – es ist für jeden etwas dabei. Und damit nicht genug: fehlende Schaltpläne, zwielichtige Umbaumaßnahmen durch den Freistaat, die offenbar nie mit dem Verpächter oder einem Elektriker abgesprochen wurden, wild auf dem Areal verstreutes Bohrkernmaterial.
Meine Damen und Herren! All das wirft kein gutes Licht auf den Freistaat Sachsen als jahrelangen Pächter. Ganz nach dem Motto: Mir doch egal, nach mir die Sintflut. Wie der Freistaat Sachsen dort mit unseren Staatsgütern umgegangen ist, das ist eine Schande; und diese Schande müssen wir wiedergutmachen. Deshalb beantragen wir, dass die Staatsregierung die politische und finanzielle Verantwortung für diese jahrelange Verwahrlosung übernimmt.
Die dortigen Mitarbeiter hatten offenbar 30 Jahre lang sehr viel Humor. Warum? Wenn Sie durch die Anlage laufen, finden Sie ein Badezimmer, das man – wenn man es näher betrachtet – eher als Schlachthaus eingruppieren würde: Ungeziefer, Rost, kaputte Fliesen. Und dann ist davor durch die Mitarbeiter des Freistaates Sachsen ein Schild angebracht: „Wellnessbereich, Dusche und Sauna“. Herrlich, oder? Es ist schön, wenn man in solchen Situationen noch lachen kann. Noch schöner wäre es aber, wenn unser Ferdinandschacht bald wieder in einen ansehnlichen Zustand versetzt wird.
Anstatt, meine Damen und Herren, jetzt über 20 Millionen Euro in die Hand zu nehmen und ein neues Bohrkernlager in Freiberg entstehen zu lassen, sollte man diese 20 Millionen Euro doch verwenden, um den Ferdinandschacht bei Rothenfurth zu modernisieren, das Bohrkernlager dort wieder einziehen zu lassen, ein Besucherzentrum entstehen zu lassen mit virtuellen Spaziergängen durch die Bergbaugeschichte, mit Ausstellungen zum Anfassen, zum Mitmachen für die Kinder, mit wirklichem Erzklopfen, das es erlebbar macht, meine Damen und Herren.
Ich versuche es ein letztes Mal und danke, dass ich diesem Landtag sechs Jahre angehören durfte. Es war mir eine Ehre und eine Freude. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Glück auf!
Das war Herr Dr. Weigand für die AfD-Fraktion. Gibt es von den anderen Fraktionen Gesprächsbedarf dazu?
Gut. Dann gibt es keinen Gesprächsbedarf. Ich frage die AfD, ob Sie an dieser Stelle Einzelabstimmung begehren?
Wir stimmen ab über die in Drucksache 7/16590 unter Ziffer 16 enthaltene Beschlussempfehlung des Ausschusses für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft zum Antrag der AfD-Fraktion mit der Drucksache 7/16317. Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Bei Stimmen dagegen und trotzdem einer Mehrheit dafür ist der Beschlussempfehlung zu diesem Antrag damit zugestimmt.
Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen, die wir nicht gerade durch die Einzelabstimmung behandelt haben, die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss fest. Der Tagesordnungspunkt ist beendet.