Protokoll der Sitzung vom 12.06.2024

Tagesordnungspunkt 31

Beschlussempfehlungen und Berichte zu Petitionen

Sammeldrucksache –

Drucksache 7/16591

Ich frage als Erstes, ob der Berichterstatter zur mündlichen Ergänzung der Berichte das Wort wünscht.

(Christian Hartmann, CDU: Wehe!)

Das sehe ich nicht, das ist nicht der Fall.

Meine Damen und Herren! Die AfD-Fraktion hat nach § 63 Abs. 3 Satz 3 der Geschäftsordnung Aussprache zu einem Bericht zur Petition mit der Nummer 07/02238/6 mit dem Titel „Aufarbeitung der ,Corona-Politik‘“ begehrt. Die Redezeiten sind klar, 10 Minuten. Ich schlage vor, dass die AfD-Fraktion beginnt. Herr Dornau, bitte schön.

(Marco Böhme, DIE LINKE: Da geht’s aber nicht um Zwiebeln in Russland?)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich spreche heute zu einer Petition, deren Anliegen sehr viele Bürger in unserem Land bewegt.

(Zuruf von der CDU: Nein!)

Bei der Petition 07/02238/6 geht es um die Aufarbeitung der politischen Entscheidungen in der Coronapolitik.

(Sabine Friedel, SPD: Darüber haben wir schon beim letzten Mal gesprochen!)

Der Petent kritisiert vor allem die Zustände in den Krankenhäusern, die ohne gesetzliche Grundlage aufgrund ihres Hausrechts absolute Besuchsverbote erlassen hatten.

Die Schilderung des persönlichen Unrechts, das der Petent genau durch diese Coronapolitik erlitten hat, hat mich sehr betroffen gemacht. Stellen Sie sich einmal vor, Ihr eigener Vater, 79 Jahre alt, wird mit einer schweren Lungenentzündung – für ältere Menschen eine sehr schwere, lebensbedrohliche Erkrankung – in das Krankenhaus eingeliefert. Das war kurz nach Weihnachten 2021. Besuche waren stark eingeschränkt, eigentlich strikt verboten. Aufgrund

der Umstände ist der alte Mann nicht in der Lage, eigenständig zu telefonieren. Er isst kaum noch etwas, die Lebenskräfte lassen täglich nach.

Nach über einem Monat, am 1. Februar 2022, wird Ihr Vater als Schwerstpflegefall aus dem Krankenhaus entlassen, abgemagert und vollkommen entkräftet. Er kann sich nicht einmal mehr ohne Hilfe im Bett umdrehen. Es gelingt Ihnen über persönliche Kontakte, eine Ausnahmegenehmigung für den Krankenbesuch in der Pflegeeinrichtung zu erwirken. Am 27. Februar 2022, nach zwei Monaten, sehen Sie Ihren Vater zum ersten Mal wieder. Weitere vier Wochen später verstirbt er nach einer Reinfektion ohne Lebensmut.

Die Staatsregierung begründet die von ihr getroffenen Maßnahmen während des Coronaregimes unter anderem mit dem Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen, also kranken und älteren Personen und deren Angehörigen. Ein einigermaßen empathisch fühlender Mensch fragt sich jedoch: Wovor wollen Sie jemanden schützen, der im Sterben liegt? Wovor wollen Sie jemanden schützen, der durch den fehlenden Kontakt mit seinen Liebsten den Lebensmut verliert? Wovor wollen Sie jemanden schützen, der dazu bereit ist, sich beim Krankenbesuch einem möglichen gesundheitlichen Risiko auszusetzen?

Wir wissen doch alle, dass der Kontakt mit Angehörigen besonders für alte und sehr kranke Menschen psychologisch sehr wichtig ist. Soziale Beziehungen bewahren den Lebenswillen und wirken sich positiv auf die Heilungschancen aus. Letztlich gehörte es bis zur Verhängung des totalen Besuchsverbotes in deutschen Krankenhäusern im November 2021 zu den moralischen Grundlagen unserer Zivilisation, niemanden allein und ungetröstet sterben zu lassen.

Mittlerweile ist bekannt geworden, dass während des Besuchsverbotes mindestens 312 000 Männer, Frauen und Kinder in deutschen Krankenhäusern einsam und ohne jeglichen Beistand sterben mussten. Die Zahlen aus den Alten- und Pflegeheimen bei genauso rigorosen Besuchsverboten

sind da nicht inbegriffen. Hunderttausende Familien mussten den Schmerz erleiden, sich nicht von ihren Eltern, Geschwistern oder Freunden verabschiedet zu haben.

Es war ein beispielloser Angriff auf die Menschenwürde, ein Zivilisationsbruch. Das einsame Sterben in den Krankenhäusern hätten wir vermeiden können. Es war amoralisch, unethisch und unnötig. Ein menschlich unverzeihliches Versagen, sagte der Professor und Arzt Nicholas Christakis in einem Interview mit der „Welt“. Der hunderttausendfache einsame Tod in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen interessierte die Politiker der Altparteien bis heute nicht.

Auch die uns vorliegende Stellungnahme der Staatsregierung geht nicht mit einem einzigen Wort darauf ein. Besuchsverbote, aber auch Kita- und Schulschließungen waren in Sachsen per Corona-Notverordnung verhängt worden – am Landtag vorbei, ohne Möglichkeit der Einflussnahme durch den gewählten Souverän, ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, ohne das Korrektiv parlamentarischer Kompromisse und ohne eine Chance auf Ausgewogenheit.

Ist es richtig und im Sinne einer wirklich freiheitlichen und demokratischen Grundordnung, die Exekutive mit derart weitreichenden, in die Grundrechte eingreifenden Befugnissen auszustatten, wie wir es bei den Coronamaßnahmen erleben mussten? Diese Frage müssen wir uns stellen. Oder sollte hier vielleicht ein Präzedenzfall für sogenannte Krisen der Zukunft geschaffen werden? – Fragen, die alle geklärt werden müssen.

Der Petent will nun mit der umfangreichen Aufarbeitung der Coronamaßnahmen erreichen, dass in Zukunft derartige Fehlentscheidungen verhindert werden. Er schlägt zur Umsetzung seines Anliegens die Einsetzung einer Enquetekommission vor. Da helfen keine unglaubwürdigen Eingeständnisse von Fehlern und lose Lippenbekenntnisse der Staatsministerin Köpping und des Ministerpräsidenten Michael Kretschmer kurz vor den Wahlen. Glaubwürdigkeit sieht anders aus, meine Damen und Herren.

Das Volk wird Ihre undemokratischen Fehlentscheidungen niemals vergessen, und wenn die noch Regierenden vom Verzeihen reden, dann, Herr Ministerpräsident, gestehen Sie sich nur Ihr Versagen ein. Entschuldigen Sie sich endlich und machen Sie den Schaden so weit wie möglich wieder gut. Ein Minimum wäre die Aufhebung von Bußgeldern für friedliche Demonstranten, die ihren Protest gegen die Einschränkungen von Freiheit und Menschenrechten auf die Straße trugen.

Wir als AfD-Fraktion werden noch einen Schritt weitergehen und, wie schon mehrfach angekündigt, nach der Landtagswahl einen Corona-Untersuchungsausschuss in

Sachsen einsetzen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Herr Dornau für die AfD-Fraktion. Gibt es von den anderen Fraktionen Gesprächsbedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage die AfD: Einzelabstimmung, ja oder nein? – Ja. Dann, meine Damen und Herren, gehen wir jetzt in die Einzelabstimmung. Zu der Beschlussempfehlung zur Petition 07/02238/6 mit dem Titel „Aufarbeitung der ,Corona-Politik‘“ ist Einzelabstimmung begehrt. Wer seine Zustimmung zur Beschlussempfehlung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Stimmenthaltungen sehe ich keine. Bei Stimmen gegen die Beschlussempfehlung und einer Mehrheit Stimmen für die Beschlussempfehlung ist somit dieser Beschlussempfehlung zugestimmt.

Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben einige Fraktionen ihre abweichende Meinung bekundet. Das ist bei uns im Hohen Hause üblich. Die Information liegt Ihnen zu den genannten Drucksachen schriftlich vor. Ansonsten stelle ich gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung zu den nicht einzeln abgestimmten Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmungsverhalten im Ausschuss unter Beachtung der mitgeteilten abweichenden Auffassungen einzelner Fraktionen fest.

Meine Damen und Herren, ich habe jetzt eine gute und eine schlechte Nachricht für Sie. Welche wollen Sie zuerst hören?

(Zurufe: Die schlechte!)

Obwohl wir heute alles geschafft haben, treffen wir uns morgen früh um 9 Uhr zur 90. Sitzung. Das Präsidium hat das so beschlossen. Die gute Nachricht ist: Wir haben heute alles abgearbeitet und müssen nichts auf morgen verschieben. Ich kann die Sitzung hiermit beenden. Wir dachten, wir sitzen bis 2 Uhr morgens, wir waren schneller.

Herzlichen Dank dafür.