Protokoll der Sitzung vom 29.04.2020

An diesem Antrag und dem Fakt, dass nicht einmal die Stellungnahme der Staatsregierung abgewartet wurde, die von Ihnen beantragt wurde, merkt man wieder einmal, dass dahinter weder guter Wille noch gute Politik steht, sondern

nur Ihr Bedürfnis nach Populismus und Spaltung. Zusammengefasst gibt es genügend gute Gründe, Ihren Antrag abzulehnen; und genau das wird meine Fraktion auch tun.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN und der CDU)

Vielen Dank. Jetzt bitte für die SPD-Fraktion Sabine Friedel.

Ich möchte mich einmal bei den Fleißbienen bedanken, die immer wieder Wasser bringen, ständig desinfizieren und im ganzen Haus unterwegs sind. Danke schön.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Frau Präsidentin, vielen Dank! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Antrag der AfD-Fraktion zum ersten Mal überflogen habe, dachte ich mir: Na holla, der ist überraschend sachlich, der ist überraschend gründlich gearbeitet, mit dem musst du dich intensiver auseinandersetzen. Und das habe ich gemacht. Ich finde, Sie merken, alle meine Vorrednerinnen und Vorredner haben das ebenfalls getan. Ich bin gespannt, ob irgendwann gleich das Argument der AfD kommt, wir würden uns mit ihr inhaltlich nicht auseinandersetzen. Aber wir tun das, und ich bin gespannt darauf, wie Sie sich mit den vorgebrachten Argumenten auseinandersetzen.

Aber zurück zum Antrag. Nach einem zweiten und dritten Lesen und Durchdenken ist mir aufgefallen, dass der Antrag drei Dinge enthält, über die ich stolpere. Zum einen: Ich glaube, Sie sitzen in diesem Antrag einer Illusion auf. Zum Zweiten: Ich denke, der Antrag macht den Fehler der Verabsolutierung. Und zum Dritten: Dieser Antrag trifft eine ethische, eine moralische Grundentscheidung, die nicht unsere ist.

Zum Thema Illusion: Herr Gebhardt hat einiges gesagt, was den Wissensstand über Corona angeht. Natürlich ist der lückenhaft. Die Leopoldina hat nie im Sinne eines Vorwurfes gesagt, wir haben zu wenig Daten, sondern im Sinne einer Feststellung. Neuer Virus – keine Daten. Das ist etwas Nachvollziehbares. Doch Ihr Antrag sagt, die Leopoldina hätte Kritik geäußert. Das stimmt nicht. Herr Gebhardt hat das schon auseinandergesetzt.

Sie sagen in Ihrem Antrag, wir haben keine Daten. Ich zitiere: „Durch diese fehlenden Möglichkeiten einer wissenschaftlich fundierten Risikoeinschätzung lassen sich drastische und teilweise grundrechtseinschränkende Schutzmaßnahmen weder angemessen faktenbasiert rechtfertigen, noch ist eine Aussage zum Kosten-Nutzen-Verhältnis möglich.“

(Zuruf von der AfD)

Da ist etwas dran. Solange wir nicht alle Daten haben, solange lässt sich nichts vollständig rechtfertigen oder vollständig ausrechnen. Was schlussfolgern wir daraus? Wenn sich die Schutzmaßnahmen nicht vollständig faktenbasiert

rechtfertigen lassen, ergreifen wir sie dann nicht? Das ist keine Option. Denn auch das Unterlassen von Schutzmaßnahmen lässt sich nicht vollständig faktenbasiert rechtfertigen. Wie wollen Sie aus diesem Dilemma herauskommen? Handeln oder Nichthandeln? Beides hat Konsequenzen.

(Zuruf von der AfD)

Konsequenzen, die wir aufgrund unvollständiger Informationen nicht bis ins Detail kennen. Das nennt sich Unsicherheit. Das ist etwas völlig Normales. Wir müssen im Leben damit immer umgehen. Wenn viel Neues kommt, ist die Unsicherheit größer, und uns ist dieses Problem des Entscheidens in unserer Unsicherheit umso präsenter. Die Lösung, die Sie dafür im Antrag vorschlagen, finde ich nicht gelungen. Sie schlagen vor, dass alle bisher gewonnenen Daten und Erkenntnisse an die Staatsregierung übermittelt werden sollen, damit diese gesammelt und analysiert werden können. Das ist aus unserer Sicht kein geeigneter Weg. Wissenschaft funktioniert anders. Wissenschaft lebt davon, dass nicht eine Stelle zentral Daten sammelt und analysiert, sondern dass es viele verschiedene Forschungsansätze gibt; Kooperationen unter den Institutionen, Austausch, Dezentralität.

Mache ich bei Simulationen den agentenbasierten oder den gleichungsbasierten Ansatz? Gut ist es, wenn von verschiedenen Instituten beide Ansätze gefahren werden und man dann die Ergebnisse vergleicht. Es gibt in der Wissenschaft nicht den einen richtigen Ansatz. Es gibt nur Annährungen. Dass sie dies so nicht sehen, das ist, glaube ich, eine Illusion.

Die Forschungsaktivitäten, die derzeit laufen, werden unsere Unsicherheit verringern, aber sie werden sie nicht restlos beseitigen, das muss man auch sagen. Der Nebel wird sich lichten, aber wir werden in Unsicherheit bleiben. Das muss man aushalten. Denn es ist immer so, dass wir Entscheidungen in relativer Unsicherheit treffen müssen, weil es absolute Sicherheit nicht gibt. Diese Illusion muss man Ihnen, glaube ich, nehmen.

Wenn sich vor einer Entscheidung anhand von Daten nicht genau ausrechnen lässt, ob sie im Zweifelsfall richtig oder zweifelsfrei falsch sein wird, muss eine zweite Komponente beim Entscheiden hinzukommen; ein zweiter Maßstab, der ein wenig hilft. Das ist aus meiner Sicht die Moral – die moralischen, die ethischen Überzeugungen, die uns beim Entscheiden leiten. Auch das ist gang und gäbe. Wir sind immer in moralischen Dilemmasituationen. Wir sehen sie in dieser außergewöhnlichen Situation besonders gut.

Jede Erweiterung für die Kinderbetreuung ist für die Eltern super – ein Segen. Für die pädagogischen Fachkräfte ist es nicht nur eine organisatorische Herausforderung, sondern es ist tatsächlich ein höheres Infektionsrisiko und damit – um einmal das unangenehme Wort auszusprechen – ein höheres Sterberisiko, dem wir Menschen aussetzen.

Steigt die Zahl der Infektionen, verringert sich außerdem die Kapazität für Betreuungsinstitutionen. Da wiederum

sind wir an einem Punkt, bei dem die Eltern Kinderbetreuung nicht mehr in Anspruch nehmen können. All diese Dilemmata sehen wir – Besuchsverbote in Altenheimen, wo sich alte Menschen fragen: Na ja, ich verstehe, dass mein Leben geschützt werden soll, aber das ist es vielleicht auch nicht wert. Diese Dilemmasituation ignorieren Sie in diesem Antrag einfach weg. Dabei sind die für alle Menschen relevant, die betroffen sind von dieser Pandemie.

Wir erleben gerade in den letzten zwei, drei Tagen einen Schwenk in der öffentlichen Debatte, dass man die Forderung „Leben zu schützen“ nicht verabsolutieren dürfe. Darüber muss man diskutieren können. Aber macht das wirklich jemand? Verabsolutieren die Maßnahmen, die gerade ergriffen werden, wirklich den Schutz des Lebens? Dann hätten wir alle Hausarrest. Dann würde das hier nicht stattfinden. Dann würde draußen nichts stattfinden. Sie sprechen in Ihrem Antrag von totalem Stillstand der Wirtschaft. Das haben wir aber nicht.

Ja, der Absatz von Automobilen ist um 30 % eingebrochen. Das heißt aber immer noch 70 % der Automobile werden verkauft. Ja, wir haben bundesweit 650 000 Unternehmen, die Kurzarbeit angezeigt haben – von 3,5 Millionen. Das heißt, vier von fünf Unternehmen arbeiten normal; in Sachsen sechs von zehn. Das ist nicht der absolute Stillstand der Wirtschaft. Ich halte es für falsch, in diese Richtung zu verabsolutieren. Das ist genauso falsch wie in die andere Richtung zu verabsolutieren.

Wir dürfen nicht bagatellisieren; nicht auf beiden Seiten. Wir dürfen weder die wirtschaftlichen Schwierigkeiten, in die wir gerade geraten, bagatellisieren, noch die Belastung von Eltern im Homeoffice. Wir dürfen aber auch nicht Todesfälle und Menschen, die sterben, bagatellisieren. Denn das Leben Vorerkrankter und alter Menschen ist aus unserer Sicht nicht weniger wert als das Leben von Menschen ohne Vorerkrankungen.

Damit bin ich beim absolut beklemmenden Punkt im AfDAntrag, der schon angesprochen worden ist. Sie fordern einen Vergleich der Anzahl derjenigen, welche medizinisch eindeutig nachweisbar an COVID-19 verstorben sind, mit denjenigen, die zwar positiv getestet wurden, aber an den Folgen einer Vorerkrankung verstorben sind. Dass das medizinisch kaum möglich ist, ist gesagt worden. Aber selbst einmal angenommen, es gelänge, was fangen wir dann mit dem Wissen an? Was wollen Sie mit der Antwort auf diese Frage anfangen?

Es ist unstrittig, dass wir alle irgendwann einmal sterben müssen. Keine Frage. Es ist unstrittig, dass es uns nicht gelingen wird, in dieser Pandemie jeden Toten zu verhindern. Aber ich glaube, man darf – davon sind wir zutiefst überzeigt – keine Politik unternehmen, die nicht erst versucht, Leben zu retten. Das wäre eine moralische, eine ethische Bankrotterklärung, von der wir wenig halten.

Sie sprechen viel von zumutbaren und von unzumutbaren Maßnahmen. Was ist zumutbar für die einen? Was für die anderen? Für mich persönlich sind in den letzten Wochen Dinge zumutbar geworden, die ich vor einem Monat für

mich noch für unzumutbar gehalten hätte. So geht es vielleicht vielen. Wir lernen hier. Aber Sie suggerieren, dass es nur die eine Antwort auf die Pandemie gibt, nur die eine Sichtweise, nur die Maßzahl, an der sich alles misst. Das halten wir für falsch.

Ich fasse zusammen. Erstens: Es bleibt dabei, wir leben und entscheiden in Unsicherheit. Sie wollen dazu beitragen, die Unsicherheit zu reduzieren, aber die vorgeschlagenen Maßnahmen sind dafür aus unserer Sicht nicht geeignet.

Zweitens: Corona zeigt uns die moralische Gratwanderung, die unsere Gesellschaft unternehmen muss, wie im Brennglas. Ihr Antrag entscheidet sich dabei für einen Kompass, der unserer sozialdemokratischen Überzeugung grundlegend zuwider liegt.

Aus beiden Gründen lehnen wir den Antrag ab. Das ist noch nicht mein Schluss. Aus meiner Sicht lehrt uns die Auseinandersetzung mit dem Antrag, dass vielfältige Lösungsansätze in der Wissenschaft, wie sonst, eine Stärke sind und keine Schwäche. Dass wir Unsicherheit aushalten müssen, weil absolute Sicherheit eine Illusion ist. Dass es gilt zu differenzieren, anstatt zu verabsolutieren. Und mein Eindruck ist, eine große Anzahl von Menschen in diesem Land schafft das und weiß das. Das sind nur nicht die lauten. Deshalb gilt der Dank am Ende meiner Rede an die leisen, die sich gerade kümmern und diese Gesellschaft am Laufen halten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Vielen Dank. Es war weiterer Gesprächsbedarf angekündigt. Herr Dr. Keiler für die AfD-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Gestatten Sie mir, dass ich eingangs ein, zwei Geschichten, die in der Aussprache zutage gefördert worden sind, richtigstelle. Die AfD-Bundestagsfraktion, für die ich heute hier nicht sprechen kann, hat kritisiert, dass es seit 2012, 2013 Pandemiepläne gibt, die nicht realisiert worden sind. Unser diesbezügliches Gedächtnis reicht weiter als drei Monate. Es reicht Jahre zurück. Wir hatten die Ebola-Krise. Wir hatten die Panik damals mit Hamburg. Es ist nichts, aber auch nichts umgesetzt worden. Genau das kritisiert unsere AfDBundestagsfraktion.

(Beifall bei der AfD)

Wenn hier und heute vonseiten der SPD die Moral angesprochen ist – Ihre Analyse hat mir in Grundzügen sehr gut gefallen, Sie werden gleich merken, warum –, dann muss ich auf der anderen Seite aber auch sagen: Dann erinnern Sie bitte Ihre Juso-Truppe, dass sie aufhört, einen Schwangerschaftsabbruch im neunten Monat zu verlangen.

(Beifall bei der AfD)

Ansonsten, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen, ist mir aufgestoßen, dass fast alle die Stoßrichtung dieses Antrags nicht richtig verstanden haben.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Das will ich jetzt erklären. – Herr Lippmann, passen gerade Sie auf! Sie können jetzt etwas lernen! – Unser Antrag erfordert

(Zurufe der Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE, und Rico Gebhardt, DIE LINKE – Zurufe von der AfD)

eine objektive und transparente Analyse der Corona-Krisenmaßnahmen in Sachsen. Wir wollen eben genau nicht die verschiedenen virologischen und medizinischen Ansätze gegeneinander abwägen. Abwägen muss man die Rechtfertigung der zahlreichen Grundrechtseingriffe.

Ich gehe davon aus, dass in diesem Hohen Haus Einigkeit darüber besteht, dass Grundrechtseingriffe nur in absoluten Ausnahmesituationen nach sachkorrekter Abwägung und nur mit zeitlicher Beschränkung überhaupt möglich sind. Die Bekämpfung der Pandemieausbreitung beschränkt mit ihren Maßnahmen alle Individualgrundrechte des Grundgesetzes. Das muss man sehen. Neben offenkundigen Beeinträchtigungen gibt es aber auch subtil gelegene Verfassungsprinzipien, die nach unserer Auffassung in der Bewältigungspolitik nicht genügend Berücksichtigung finden.

Die erste: Wir bitten die Staatsregierung in unserem Antrag, die ihr zur Verfügung stehenden Daten der Öffentlichkeit transparent zu machen – der Öffentlichkeit und nicht nur dem Parlament und dies zeitnah. Ich spreche hier vom allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie. Jedem einzelnen Abgeordneten erwächst aus seinem in Artikel 38 gewährleisteten Status ein Recht darauf, dass ihm grundsätzlich diejenigen Informationen nicht vorenthalten werden, die ihm eine sachverständige Beurteilung ermöglichen. Der Schutz der parlamentarischen Minderheit geht nicht dahin, die Minderheit vor Sachentscheidungen der Mehrheit zu schützen, ganz klar, wohl aber dahin, der Minderheit zu ermöglichen, in ihren Standpunkten den Willensbildungsprozess des Parlaments einzubringen und auch der Bevölkerung über die Wahlkreisbezüge zu vermitteln. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil bereits 1986 in einem Tenor geschrieben. Ich hoffe, Sie wissen alle, was das bedeutet.

Auch in Krisenzeiten, gerade in solchen umso mehr, unterliegt die Exekutivbefugnis dem allgemeinen Öffentlichkeitsprinzip der Demokratie. Zur Ermöglichung einer effektiven demokratischen Kontrolle eben nicht nur durch das Parlament muss auch das Handeln der Regierung vollkommen transparent sein. Darum geht es. Öffentlichkeit und Kritik sind notwendige Instrumente, um dem Transparenzgebot des staatlichen Handelns Genüge zu tun. Gerade Transparenz, und zwar zeitnah geschaffene Transparenz, wäre in der aktuellen Situation gefragt. Wir sind sicher,

dass sie dazu beitragen würde, die Akzeptanz unserer sächsischen Bürger für zwingend erforderliche Maßnahmen zu fördern. Es wäre zudem der Kontrollauftrag des Parlaments ermöglicht. Wir als größte Oppositionspartei könnten ein beachtliches Wählerpotenzial, das wir hinter uns wissen, zu Gehör bringen.

Zweiter Grundsatz: Wir haben in unseren Antrag aufgenommen, dass die getroffenen Maßnahmen mindestens wöchentlich zu prüfen und die Vornahme einer Anordnung oder deren Änderung und die Zeitdauer der Durchhaltung einer Maßnahme bekanntzugeben sind. Wie lange soll die Maßnahme Gültigkeit haben? Nicht: Wir sehen dann mal in drei, vier Wochen. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass eine vorzeitige Aufhebung jederzeit möglich sein muss. Auch diese Forderung folgt aus einem allgemeinen Verfassungsgrundsatz, dass Grundrechtseingriffe in einer Notfallsituation nur zeitlich befristet möglich sind bei der Verfügung.

(Zuruf des Staatsministers Christian Piwarz)

Dies resultiert daraus, dass Eingriffe nicht nur erforderlich, sondern angemessen sein müssen. In Artikel 15 Abs. 3 der Menschenrechtskonvention der Europäischen Union ist das ausdrücklich festgelegt, und gerade Sie orientieren sich so gern nach Europa.