Protokoll der Sitzung vom 29.04.2020

Zu guter Letzt möchte ich nochmals betonen: Wir müssen den Gürtel enger schnallen.

(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ja, was denn nun?)

Wir haben zukünftig weniger Geld. Da muss geschaut werden, wo man auch eine andere Lösung findet. Der Erhalt der Vereine liegt uns aber sehr am Herzen, wo neutrale Kinder- und Jugendarbeit angeboten wird. Ob dies aber noch möglich ist, wird die Zukunft zeigen. Folglich stellen wir

die langfristige Finanzierungsgarantie, wie Sie sie wollen, infrage.

Wir fordern abschließend: Erstens die schrittweise Öffnung der Vereine, wo in kleinen Gruppen die Kinder- und Jugendarbeit wiederaufgenommen werden kann, damit auch wieder Einnahmen generiert werden können. Zweitens fordern wir die sofortige Wiederaufnahme der Familienbetreuung, um Familien aktiv zu unterstützen. Drittens: Keine finanziellen Einschränkungen für die Vereine und Trägerschaften durch Corona-bedingte Schließungen.

(Beifall bei der AfD)

Liebe Linksfraktion! Es gibt in Ihrem Antrag gute Ansätze; Sie haben sich wenigstens Gedanken gemacht. Aber letztendlich ist er leider lückenhaft.

(Zurufe von den LINKEN)

Daher werden wir uns als AfD-Fraktion zu Ihrem Antrag enthalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Frau Kollegin Schwietzer von der AfD-Fraktion. Wir setzen fort mit der Fraktion BÜNDNISGRÜNE. Frau Kollegin Kuhfuß, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin etwas geneigt, das KJHG zu erklären. Das ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz des SGB VIII. Wir haben in Deutschland eine Reihe von Bundesgesetzgebungen, von SGB I bis SGB XII. Das SGB VIII ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Dort wird die Jugendhilfe beschrieben, zu denen die Kindertagesstätten gehören. Deswegen möchte ich die Kolleginnen und Kollegen der Linksfraktion etwas in Schutz nehmen. Sie haben sehr wohl an die Kitas gedacht, sie haben sie nur gesetzlich gut einsortiert.

In der Sache sind wir der Ansicht der Linksfraktion sehr nahe, nur in der Methode nicht. Sympathisch am Antrag der LINKEN ist natürlich, dass die Aufmerksamkeit auf die Kinder- und Jugendhilfe gelenkt wird. Nach sieben Wochen Ausnahmesituation bin ich schon froh, dass wir nicht nur über Tourismus, Baumärkte und Friseure reden, sondern eben auch über die Frage, wie wir unsere Kinder und Jugendlichen gut durch die Krise, aber auch gut nach der Krise begleiten können.

Meine Sorge ist nach wie vor – das habe ich schon im Ausschuss gesagt, das habe ich auch heute wieder gesagt –, ob wir im Bereich des Kinderschutzes auf örtlicher Ebene wirklich alles tun, was wir präventiv momentan wirklich tun können, ob wir alles in unserer Macht Stehende tun, um häusliche Gewalt zu verhindern. Ich hoffe sehr, dass sich nach der Zeit der Einschränkungen, wenn Kinder und Jugendliche wieder Kita und Schule besuchen können, herausstellt, dass ich mit meiner Sorge Unrecht hatte.

Nun aber zum Antrag zurück: Was mich an dem Antrag der Linksfraktion irritiert, ist zweierlei: Das Erste ist der Ansatz, dass das Verteilen von Geld mit der Gießkanne vor Ort für Handlungssicherheit sorgen soll. Zweitens der unreflektierte, recht naive Blick auf die Möglichkeiten und Pflichten von Trägern der sozialen Arbeit als Arbeitgeber. Der landesweite Gießkannen-Ansatz lässt aus meiner Sicht völlig außer Acht, dass wir auf Landesebene leider nicht durchdeklinieren können, wie Kommunen mit ihren Leistungsträgern umgehen. Wir haben einige Steuerungsmöglichkeiten, um Standards zu definieren, und wir müssen ganz genau schauen, ob und welche Gebietskörperschaften das Versprechen einlösen und unter anderem die Jugendpauschale für eine stabile Jugendhilfelandschaft vor Ort einsetzen. Dass wir uns im Bereich des Landesjugendhilfeausschusses darüber schon Gedanken gemacht haben, hat mein Vorredner Herr Dierks schon untermalt.

Ein „Wir fördern alles und jeden“ greift für mich viel zu kurz und benachteiligt insbesondere diejenigen, die sich gerade extrem engagieren und die vielleicht etwas mehr Geld benötigen als normal. Sie geben eine scheinbare Sicherheit, die sich in nächster Zeit wirklich auf Veränderungen einstellen müssen, zum Beispiel die Jugendübernachtungshäuser.

Der zweite Aspekt, der in mehreren Punkten des Maßnahmenkatalogs aufgegriffen wird, ist die Souveränität von Trägern als Arbeitgeber. Der Antrag suggeriert: Wir können diktieren, was Träger als Arbeitgeber tun und was sie nicht tun. Freie Träger sind aber Dienstleister und keine staatseigenen Betriebe. Es ist schlicht nicht möglich, Gehaltskürzungen und Kündigungen zu verbieten, auch wenn ich das persönlich vielleicht gerne täte, oder die Gestaltung von Jahresurlaub und Arbeitszeiten zu bestimmen. Hier ist klar und deutlich an die Eigenverantwortung der Träger zu appellieren, nicht nur betriebswirtschaftlich, sondern auch an ihre Angestellten zu denken.

Politik kann und muss Bedingungen zur Verfügung stellen, unter denen Leistungen fair erbracht werden können. Das ist in den letzten Wochen mit Hochdruck erarbeitet worden. Zur Ehrlichkeit in dieser Branche gehört aber eben auch – das vielleicht auch in Richtung der Linksfraktion –, dass es uns bisher nicht gelungen ist, eine hohe Tarifbindung der sozialen Arbeit zu erlangen, und dass es bisher auch nicht gelungen ist, diese Tarifbindung auch in Zeiten des Fachkräftemangels bei den Trägern so zu verorten, dass die tarifgebundenen Unternehmen heute, zum Beispiel auch in der Diskussion um Kurzarbeit, ähnlich gut gestellt sein können wie der öffentliche Dienst.

Beispielhaft möchte ich noch drei Unterstützungsmöglichkeiten nennen, die wir bis zum heutigen Tag allein für die sächsische Trägerlandschaft zur Verfügung stellen: erstens das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz, welches darauf abzielt, die soziale Infrastruktur zu erhalten, unter der Bedingung, dass Fachkräfte auch in anderen sozialen Bereichen eingesetzt werden können. Hiermit wird den sozialen Trägern und damit natürlich auch den Mitarbeiterinnen, die akut in ihrer Existenz bedroht sind, Hilfe angeboten.

Zweitens: Der Freistaat Sachsen hat letzte Woche einen Schutzschirm gespannt für Vereine und Institutionen mit einem Gesamtvolumen von 55 Millionen Euro. Damit sollen Vereinen und Privatpersonen unter die Arme gegriffen werden, die vom Bundes-, Landes- und kommunalen Hilfsprogramm bisher nicht profitieren, zum Beispiel die Kinder- und Jugendübernachtungsstätten oder die Familienbildungsstätten.

Drittens: Das zuständige Ministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt setzt die Förderung über alle Förderrichtlinien unverändert fort. Damit zeigen das SMS, das Landesjugendamt, das SMF, die SAB und der KSV eine vorher nie erwartete Flexibilität und übernehmen Verantwortung für die Stabilisierung der Sozialwirtschaft. Hier wurde wirklich jeder Ermessensspielraum genutzt, und ich bin mir an dieser Stelle nicht sicher, ob ich den Kolleginnen und Kollegen der rechten Fraktion nochmals erklären muss, was die drei Buchstaben jeweils bedeuten; aber das werde ich jetzt auslassen.

Im nächsten Schritt ist mit dem Sächsischen Städte- und Gemeindetag und dem Landkreistag zu beraten, wie die Kommunen unterstützt werden können, die die Finanzierung hierfür nicht aufbringen können. Einen Blankoscheck können und wollen wir als Freistaat nicht ausstellen, wie in Punkt 8 des Antrages gefordert.

Ja, wir brauchen eine starke Jugendhilfe und einen funktionierenden Kinderschutz. Die Staatsregierung hat dazu, wie eben ausgeführt, gezielte Unterstützungsangebote auf den Weg gebracht. Wenn ich aber den Antrag lese, entsteht der Eindruck, die Jugendhilfelandschaft sei völlig am Ende. Diesen Eindruck teile ich nicht. Ich erlebe starke, innovative und gut organisierte Träger, die seit dem ersten Tag ihren Beitrag zur Krisenbewältigung leisten, die sehr geduldig die Beschränkungen aushalten und die bereits Ideen und Konzepte für offene Kinder- und Jugendarbeit, Ferienlager und Ähnliches trotz Pandemie entwickeln.

Unsere Fraktion lehnt den Antrag ab, bleibt aber natürlich offen für eine gemeinsame Suche nach gezielten Lösungen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU und der SPD)

Das war Kollegin Kuhfuß von der Faktion BÜNDNISGRÜNE. Nun die Fraktion SPD; Herr Homann, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte mich für den Antrag bedanken. Auch wenn ich, um es vorwegzunehmen, ihm am Ende nicht zustimmen kann, wirft er ein Licht auf die Situation von Kindern und Jugendlichen und deren Familien, die aufgrund der manchmal etwas fixierten öffentlichen Debatte zum Thema Wirtschaft leider zu wenig zur Geltung kommt. Deshalb an dieser Stelle auch vielen Dank für die Arbeit, die darin steckt.

Kinder und Jugendliche und ihre Familien brauchen gerade auch in der Corona-Krise besonderen Schutz. Die Kinder-

und Jugendhilfe ist eine der zentralen Säulen unseres Sozialstaats. Ich finde nach wie vor, dass das Kinder- und Jugendhilfegesetz eines der progressivsten Gesetze in diesem Land ist. Wir haben es in den letzten fünf Jahren – Alexander Dierks hat es gesagt – geschafft, nicht nur die Kürzungspolitik in diesem Bereich zu beenden, sondern große Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Ich denke an die Jugendverbände, die Kinder- und Jugendbeteiligungen, das Landesprogramm „Schulsozialarbeit“ und die Erhöhung der Jugendpauschale. Das alles haben wir hingekriegt.

Ich möchte an dieser Stelle klipp und klar sagen – ich glaube, da spreche ich auch für meine Partner aus den Koalitionsfraktionen –: Wir werden es nicht zulassen, dass die Corona-Krise die Erfolge der Stärkung der Kinder- und Jugendhilfe, die wir in den letzten Jahren erreicht haben, zunichtemacht. Im Gegenteil, gerade jetzt ist es wichtig, dass die Kinder- und Jugendhilfe funktioniert. Ich denke dabei an die vielen Vereine, die gemeinwesensorientiert arbeiten und die überall in den zahlreichen Helfernetzwerken in der Corona-Krise engagiert sind. Ich denke an die Schulsozialarbeiter, die dabei helfen können, den schwieriger gewordenen Schulalltag zu organisieren.

Ich denke vor allem aber auch an die Kinder in Familien mit Problemen, die gerade in dieser Situation eine besondere Unterstützung brauchen, bevor es zu akuten Kindeswohlgefährdungen kommt. Ich finde es bemerkenswert und anerkennenswert, wie gerade diese engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angesichts der Krise sofort gesagt haben: Wir müssen in den Familien bleiben, wir müssen an den jungen Menschen bleiben, und die sich sofort Gedanken gemacht haben, wie das selbst in Situationen von Ausgangsbeschränkungen, in Situationen, wo Einrichtungen geschlossen sind, funktionieren kann. Dahinter steckt wirklich ganz viel Arbeit, auch Verantwortung für die schwierige Situation, die da für Kinder und Familien übernommen wird. Deshalb auch an dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank für dieses tolle Engagement.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Der Antrag der LINKEN fordert also die vollständige Absicherung. Ich glaube, dass das nicht das Ziel sein kann. Ich glaube auch nicht, dass das funktioniert, weil ich schon finde, dass wir als Freistaat Sachsen unseren Beitrag dazu leisten.

Um es einmal am Beispiel zu beschreiben: Der Freistaat Sachsen kann seine finanziellen Förderprogramme unvermindert fortsetzen; und das tut er. In diesem Bereich wird nicht ein einziger Euro gekürzt. Es gibt in diesem Programm zwei Arten der Förderung. Das eine ist die Förderung von Trägern, die wir direkt als Land fördern. Das ist also der überörtliche Bereich, das sind die Jugendverbände, die Fachstellen. Auch hier läuft die Förderung unvermindert weiter. Das Sozialministerium hat begleitend am 16. April ein Informationsblatt herausgegeben, das die Projektträger im Bereich des SMS zusätzlich unterstützt und ihnen

Sicherheit gibt. Man kann zum Beispiel den Bewilligungszeitraum verschieben. Man kann den Projektzeitraum innerhalb des Bewilligungszeitraums verschieben. Man kann entsprechende Projektpläne und Ausgabenpläne korrigieren. Man kann auch dort, wo es wirklich nicht geht, die Eigenanteile erlassen. Das heißt, die Eigenanteile müssen nicht erbracht werden, weil eben auch Einnahmen fehlen. Das zeigt am Ende, dass wir als Freistaat Sachsen schon mit sehr großer Entschlossenheit und sehr großer Klarheit dabei sind, die Träger in unserer Verantwortung zu unterstützen.

Die zweite Art von Förderprogramm ist das, was die Kommunen machen. Dazu sind wir in sehr engem Austausch, denn das liegt nicht in unserer Verantwortung. Das, was wir als Freistaat machen können, ist, weiter die Gelder zur Verfügung zu stellen, die wir haben; und das tun wir. Auch hier kürzen wir nicht einen einzigen Cent. Das funktioniert auch in den meisten Fällen. Ab und zu hat es in den letzten Wochen Versuche einiger weniger Kommunen gegeben, auf Kosten der Kinder- und Jugendhilfe zu sparen. Da sind wir aber im Einzelfall auch im Gespräch. Ich denke da an den Landkreis Sächsische Schweiz, der auch wirklich seine Politik verändert hat, nachdem wir den Dialog gesucht haben.

Eine dritte Ebene ist mir noch wichtig. Das ist der Teil der Hilfen zur Erziehung. Das Sozialministerium weiß, dass ich mich dafür besonders stark gemacht habe, dass wir den Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeitern so gut es geht ermöglichen, in den Familien zu bleiben, weil diese unter einer besonderen Drucksituation sind. Das findet auch statt. Es geht eben nicht darum, dass erst dann, wenn eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt, Sozialarbeiter in die Familien kommen können, sondern man kann jetzt schon sehr viel früher mit den Familien weiterarbeiten, egal ob als Erziehungshelfer oder in der Erziehungsbegleitung. Das ist wichtig, und deren Arbeit ist – spätestens auch mit dem SodEG des Bundes, das eine große Errungenschaft ist – abgesichert.

Das heißt, wir leisten unseren Beitrag, wir versuchen Sicherheit zu geben, wir kürzen kein Geld und tun alles dafür, dass die Trägerinnen und Träger, die Vereine, die vielen engagierten Mitarbeiter diese Krise überstehen.

In diesem Sinne danke schön für die Debatte, aber leider eine Ablehnung für den Antrag.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war Herr Homann von der SPD-Fraktion. Damit ist die erste Runde beendet. Wir können jetzt eine zweite Rederunde beginnen. Für die Fraktion DIE LINKE spricht nun Frau Tändler- Walenta.

Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Als Kita-politische Sprecherin meiner

Fraktion möchte ich insbesondere auf diesen Bereich eingehen, den wir natürlich auch im Antrag über den Schutzschirm für die Kinder- und Jugendhilfe mit aufgegriffen haben.

Für mich gibt es dabei drei Perspektiven, die wir berücksichtigen sollten. Die erste ist natürlich die Perspektive der Familien. In den vergangenen Wochen waren durch die Kita- und Schulschließungen die meisten Eltern in verschiedenen Rollen, natürlich zunächst als Mama und Papa, aber auch als Köchin oder Koch, als Lehrerin oder Lehrer, ja auch als Reinigungskraft und natürlich als Spielgefährtin. Neben allen diesen ganzen Rollen war man zusätzlich oft im Homeoffice tätig. Daher sollten wir uns zunächst bei den Familien in Sachsen bedanken, die in dieser Form die Schutzmaßnahmen mit uns umgesetzt haben.

Ich glaube auch, dass wir uns darüber einig sind, dass die Familien, die finanziell gut ausgestattet sind, und die Familien mit zwei Elternteilen die Situation der Kitaschließungen besser meistern können. Aber besonders Alleinerziehende drohen die Verlierer der Corona-Krise zu werden. Nach den Daten meiner Kollegin Sabine Zimmermann aus dem Deutschen Bundestag gibt es in Sachsen rund 90 000 Erwerbstätige, die alleinerziehend sind. Wir brauchen uns nichts vormachen, für diese war es auch schon vor der Corona-Krise schwierig, Beruf und Kind unter einen Hut zu bekommen. Aber mit der Corona-Krise, so wie es meine Kollegin Anna schon gesagt hat, hat sich die Gesamtsituation noch einmal verschärft.

Ein Beispiel: Ich kenne eine Fotografin, die selbstständig ist und Produktfotografie macht; sie ist allerdings alleinerziehend. Sie kommt nur unter schwierigsten Bedingungen dazu, ihrem Beruf nachzugehen. Das kann natürlich existenzgefährdend sein. Daher fordern wir als DIE LINKE, die Kita-Notbetreuung insbesondere für Alleinerziehende in Erwerbstätigkeit zu öffnen.

Die zweite Perspektive, die wir berücksichtigen sollten, gilt natürlich den Erzieherinnen und Erziehern. Wie Sie dem Antrag entnehmen können, hat natürlich der Schutz der Erzieherinnen und Erzieher oberste Priorität. Daher war für mich nicht ganz nachvollziehbar, dass gleichzeitig mit der Kita-Schließung nicht auch insbesondere die Erzieherinnen und Erzieher mit Vorerkrankungen oder die der Risikogruppen angehören in bezahlten Urlaub geschickt werden. Es kann auch nicht sein, dass Erzieherinnen und Erzieher angehalten werden, Minusstunden zu schreiben oder aber ihren Jahresurlaub zu nehmen.

Ein jüngstes Beispiel in Döbeln, wo der OBM die Erzieherinnen und Erzieher im Kita-Bereich in Kurzarbeit schicken wollte und nur der vehemente Einsatz von Uschi Kruse eine Lösung für alle herbeigeführt hat, zeigt, dass hier bestehende Regelungen noch einmal klar und deutlich formuliert und erweitert werden müssen.