Protokoll der Sitzung vom 29.04.2020

Diese stehen nicht nur im Kampf gegen das Coronavirus an vorderster Front, sie bekommen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie auch als Erste zu spüren. Dresden und Zwickau mussten bereits die Notbremse ziehen und Haushaltssperren verhängen. Die Stadt Leipzig rechnet mit Gewerbesteuerausfällen in Höhe eines Betrages von 140 Millionen Euro. Weitere Städte werden mit Haushaltssperren folgen, wenn ihnen nicht zeitnah geholfen wird.

Doch was haben Sie bisher getan? Ich sage es Ihnen mit Worten von Stanislaw Tillich. „Ihre parlamentarische Arbeit ist ohne Konzept, und von Ihnen kommt gar nichts.“ Das ist ein Zitat aus der „Welt“, ehemals gegen die kleinere Fraktion auf dieser Seite hier gerichtet, aber es passt wunderbar zu Ihrem derzeitigen Handeln.

(Beifall bei der AfD)

Wir dagegen haben für Landkreise und Kommunen einen Gesetzentwurf eingereicht. Mit diesem wollen wir Landkreisen und Kommunen unbürokratisch helfen. Dafür haben wir einen Betrag von 600 Millionen Euro vorgesehen.

Sie, meine Damen und Herren, haben bisher nichts Konkretes auf die Reihe gebracht.

Prioritäten zu setzen ist das Gebot der Stunde, und zwar auch in finanzieller Hinsicht. Mit unserem Antrag wollen wir zu seriöser Haushaltspolitik zurückkehren. Zusätzliche Einsparungen sollen verhindern, dass der Kreditrahmen ausgeschöpft werden muss.

(Zuruf des Abg. Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Daher fordern wir in Ziffer I.1, dass alle in diesem Jahr geplanten Ausgaben, die nicht zur Bewältigung der Pandemie dienen, auf den Prüfstand gestellt werden.

(Beifall bei der AfD – Lars Rohwer, CDU: Also auch alle Investitionen!)

Auf den Prüfstand!

(Lars Rohwer, CDU: Ich frage nur!)

Mit der Corona-Pandemie haben sich die Prioritäten im Freistaat Sachsen in wenigen Monaten grundlegend geändert. Der bevorstehende Weltuntergang durch den Klimawandel steht nicht mehr an erster Stelle. Genderthemen und linke Demokratieprojekte verlieren angesichts der vorliegenden Krise ihre Bedeutung. Statt künstlich aufgebauschter Probleme besinnen wir uns wieder auf wichtige Themen: Gesundheit und wirtschaftliches Wohlergehen der Bevölkerung. Der sächsische Bürger ist seit dem 23. März von dem verhängten Kontaktverbot stark betroffen und musste sein Verhalten grundlegend ändern. Viele Geschäftsleute in Sachsen werden von Schließungen ihrer Läden und den Beeinträchtigungen des Wirtschaftslebens hart getroffen. Auch sie mussten ihr Verhalten drastisch ändern.

Aber Sie, liebe Kollegen von der Regierungskoalition, wollen keine wirklichen Einsparungen bei den bereits 2018 geplanten Ausgaben vornehmen, obwohl die Steuereinnahmen wegbrechen. Sparen ja, nur nicht bei uns und schon gar nicht jetzt. Dieses Motto der Koalition lässt sich dem am 9. April beschlossenen Nachtragshaushalt unschwer entnehmen. Daher fordern wir die Staatsregierung mit unserem Antrag in Ziffer 2 auf, bis Juli 2020 einen Bericht zu den nicht gebundenen Haushaltsmitteln und ihren Einsparabsichten vorzulegen. Darüber hinaus soll die Regierung die Rücklagen benennen, die sie zusätzlich zum Nachtragshaushalt zur Verringerung der Kreditaufnahmen heranziehen will.

Bei Personalausgaben wollen Sie 265 Millionen Euro weniger ausgeben – so weit, so gut – für freie Stellen, die Sie ohnehin nicht wieder sofort besetzen können. Eine echte Einsparbemühung der Regierung – Fehlanzeige. Uns ist klar, dass Sie schwindende Steuereinnahmen nicht durch die Pandemie-gerechtfertigten Mehrausgaben komplett gegenfinanzieren können. Das erwarten wir nicht. Sie versuchen es jedoch nicht einmal im Ansatz. Wir sind der Ansicht, dass die Kreditaufnahmen durch sofortige Einsparungen und den Rückgriff auf Reserven auf ein Minimum reduziert werden müssen. Konkrete Vorschläge dazu wird

Ihnen mein Kollege Kuhnert in der zweiten Rederunde machen.

(Beifall bei der AfD)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die vollständige Ausschöpfung des Kreditrahmens von 6 Milliarden Euro wird die Verschuldung – das wissen Sie alle – unseres Freistaates in kurzer Zeit um 50 % auf 17 Milliarden Euro erhöhen. Eine solche finanzpolitische Hypothek wird den Freistaat Sachsen weit schwerer treffen als die Folgen der Sachsen LB.

Liebe Kollegen von der Regierungskoalition! Mit Ihrem Entschließungsantrag zum Fondsgesetz stellten Sie bereits jetzt die Tilgungsfrist von 8 Jahren für diese Kredite infrage. Diese stehen aber aus einem guten Grund in unserer Verfassung. Sie soll die Verschiebung der Rückzahlung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verhindern. Mit unserem Antragspunkt Ziffer 1.2 wollen wir, dass sich der Landtag zur achtjährigen Tilgungsfrist bekennt. Dadurch wollen wir verhindern, dass die finanziellen Lasten einseitig auf die nächsten Generationen verlagert werden.

(Beifall bei der AfD)

Unsere Kinder sind durch die Pandemie nicht vorrangig gefährdet. Unsere Generation und die unserer Eltern sind gefährdet. Wir werden durch die Maßnahmen geschützt. Wir müssen daher auch die finanziellen Lasten tragen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Das war Kollege Barth für die einbringende Fraktion. Ich sehe nun Herrn Panter – vermutlich für eine Kurzintervention. Bitte schön.

So ist das. Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Barth, Ihre Rede hat mich zu einer Kurzintervention nahezu getrieben; denn es zeigt umso mehr, dass Ihr Antrag ein Scheinriese ist. Er kommt hochtrabend daher, aber je näher man herankommt, desto kleiner wird der Antrag. Sie haben einen ganz tollen Titel gewählt, da steckt ganz viel drin, sodass man auch vermuten könnte, Sie hätten ganz konkrete Ansätze. Aber wenn man sich den Antrag einmal genauer anschaut, dann stellen Sie nur fest, ganz allgemein. Dann fordern Sie noch einen Bericht ein, dass die Staatsregierung also quasi aufschreiben soll, was sie dann zu tun haben.

Das ist wirklich sehr dünn, Herr Barth, liebe AfD-Fraktion, das ist wirklich sehr dünn. Insofern bin ich sicher, dass die Worte von Herrn Tillich, die Sie zitiert haben, weiterhin für Ihre Fraktion gelten. Umso mehr finde ich das bedauerlich, denn Sie hatten ja auch Zeit sich vorzubereiten.

Wir haben ja schon am 9. April gesehen, als wir drüben im Kongresszentrum waren, dass Herr Urban versucht hat, mit einer finanzpolitischen Rede zu glänzen, die ihm dann von der konservativen „FAZ“ – ich zitiere – als „historisch wirre Rede“ attestiert wurde. Das passt ins Bild. Das ist wirklich außerordentlich bedauerlich, denn ich würde mir

ja wünschen, dass man sich auch finanzpolitisch gut mit Ihnen auseinandersetzen kann. Da gibt es immer mal wieder Ansätze im Ausschuss, aber in diesem Plenum habe ich dazu leider bisher sehr, sehr wenig gehört. Ein bisschen substanzieller, dann wird es auch spannender.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD, der CDU und den BÜNDNISGRÜNEN)

Das war eine Kurzintervention des Kollegen Panter von der SPD-Fraktion. Herr Barth steht bereits am Mikrofon und möchte vermutlich darauf antworten.

Lieber Herr Panter, das erinnert mich an ein Fußballspiel, bei dem ein Sportreporter bereits nach 20 Minuten in der 1. Halbzeit ein abschließendes Urteil abgibt. Herr Panter, Sie wissen selber ganz genau, was uns haushalts- und finanztechnisch hier im Freistaat bevorsteht. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Sie kennen die Vorlagen aus dem Haushaltsausschuss und Sie wissen, in welcher Geschwindigkeit da 100 Millionen Euro für unterschiedliche Ansätze bewilligt werden müssen. Unser Ansatz ist: Jede Generation ist für ihre Umwelt und für ihre Gesellschaft, in der sie lebt, selbst verantwortlich.

(Zuruf der Abg. Sabine Friedel, SPD)

Das betrifft insbesondere auch die finanzielle Hinsicht. Wir können es uns einfach langfristig nicht leisten, diesen Milliardenbetrag in eine ferne Zukunft zu verschieben, weil wir dort unseren Gestaltungsspielraum einschränken. Wir müssen heute schon anfangen, Konsolidierungen vorzunehmen, ob Ihnen das gefällt, Herr Panter, oder nicht. Ich denke, Sie verstehen das. Darüber, was Sie in der Kurzintervention erzählen, schauen wir hinweg. Das ist Schauspiel.

(Beifall bei der AfD – Lachen des Abg. Dirk Panter, SPD)

Das war Kollege Barth mit der Antwort auf die Kurzintervention.

Wir fahren fort in der Rednerreihenfolge. Jetzt kommt die CDU-Fraktion; Herr von Breitenbuch, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Erst drei Wochen ist es her, dass wir am Gründonnerstag da drüben im Kongresszentrum eine außergewöhnliche Notsituation festgestellt haben. Mit dem Nachtragshaushaltsgesetz haben wir der Staatsregierung eine Kreditermächtigung in Höhe von mehr als 6 Milliarden Euro in die Hand gegeben, um uns schnell und energisch der Bewältigung der Corona-Krise stellen zu können.

Auch wenn wir vieles von dem, was uns an Kosten oder Steuermindereinnahmen ereilen wird, zum heutigen Tag nicht absehen können, zeigt der Blick auf die nackten Zahlen weltweit, wie schwerwiegend und historisch diese Krise ist. Auch Deutschland ist hart getroffen. Im Inland

brechen Produktionen und Binnennachfrage weg. Im Ausland sind Lieferketten zu uns unterbrochen. Unsere Exportmöglichkeiten sind eingeschränkt. Dies zeigt, wie groß die Erfordernisse sind, den sächsischen Unternehmen, der Wirtschaft unter die Arme zu greifen und natürlich über die Sofortprogramme in Krankenhäusern mit Schutzausrüstung etc. zu helfen.

Dass wir bisher mit einem blauen Auge durch diese Krise gekommen sind, zumindest gesundheitlich, ist auch dem entschiedenen Handeln dieser Regierung zu verdanken. Darauf können wir durchaus stolz sein.

Sehr geehrte Damen und Herren! Die am Gründonnerstag getroffene Entscheidung war sehr weitreichend, politisch, ökonomisch und verfassungsrechtlich. Deshalb war es uns wichtig, dass solch schwerwiegende Entscheidungen mit der Legitimation durch das Hohe Haus, den Landtag, getroffen werden.

Vergangene Woche hatten wir die erste Sondersitzung des Haushalts- und Finanzausschusses nach dieser denkwürdigen Sitzung, um Einwilligungen in kreditfinanzierte Ausgaben der Staatsregierung zu geben. Jeder, der an der Sitzung teilgenommen hat, konnte sehen, dass wir unserer Rolle als Parlament verantwortungsvoll nachgekommen sind. Wir, also alle Fraktionen, stehen ebenso wie die Staatsregierung in der Pflicht, diese Krise zu meistern, in der Koalition wie auch in der Opposition.

Wir haben mit den Beschlüssen des Haushalts- und Finanzausschusses zum heutigen Zeitpunkt bereits 1,9 Milliarden Euro gebunden bzw. vorgelegt. Uns nützt natürlich auch, dass wir in der Vergangenheit nach dem Motto gearbeitet haben: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not.

Insbesondere sehen wir uns an dieser Stelle in der Pflicht, unseren sächsischen Kommunen, auf die Sie, Herr Barth, auch eingegangen sind, Unterstützung zu leisten. Das ist überhaupt keine Frage. Von unserer Seite aus sind hier vier Dinge zu tun.

Erstens. Die finanziellen Hilfen müssen eine Mischung aus Zuschüssen und Darlehen sein, um diejenigen zielgerichtet zu erreichen, die in Not sind oder drohen, in Not zu geraten. Hierzu sind wir bereit. Ich sagte schon, dass 600 Millionen Euro für die Unterstützung der sächsischen Kommunen zur Verfügung stehen.

Uns ist bewusst, dass der beste Kredit der ist, den man nicht braucht. Auch vor diesem Hintergrund muss die Unterstützung des Freistaates eine gute Mischung aus verlorenen Zuschüssen und Mitteln sein, die mit den Zuweisungen der kommenden Jahre verrechnet werden können. Man bleibt miteinander im Boot und muss sehen, wie die Entwicklung im Nachgang zu bewerten ist.

Zuschüsse, um schnell Maßnahmen zu ergreifen, aber auch Darlehen des Freistaates für die mittelfristige Sicherung der Handlungsfähigkeit sind zwei Bausteine dieser Hilfe für die Kommunen.

Zweitens. Wir müssen feststellen, dass die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für die Kommunen sehr streng sind, um

eigene Kassenkredite aufzunehmen. Hier werden wir gemeinsam mit den Kommunen und der Staatsregierung Möglichkeiten finden, um zeitlich begrenzt die Vorsorge mit eigenen Kassenkrediten zu erleichtern.

Drittens. Weil wir wissen, dass die Kommunen etwas mehr Zeit benötigen, um nach einem solchen Einbruch, wie wir ihn aktuell erleben, wieder auf die Beine zu kommen, werden wir ihnen die Verlässlichkeit geben müssen, die sie benötigen. Das heißt, die kommunale Ebene wird selbstverständlich über das FAG für die Jahre 2021 und 2022 von den 4 Milliarden Euro profitieren, die wir dafür vorgesehen haben und mit denen wir die Steuermindereinnahmen des Freistaates insgesamt ausgleichen wollen.

Viertens, ein weiterer Aspekt, der mir bei aller Diskussion im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise zu kurz kommt: In dieser Krise steckt auch die Chance, Verwaltungsvereinfachungen auf den Weg zu bringen, Prozesse zu überdenken und zu straffen, Standards auch in diesem Lande wieder mal abzusenken.