Protokoll der Sitzung vom 29.04.2020

Viertens, ein weiterer Aspekt, der mir bei aller Diskussion im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise zu kurz kommt: In dieser Krise steckt auch die Chance, Verwaltungsvereinfachungen auf den Weg zu bringen, Prozesse zu überdenken und zu straffen, Standards auch in diesem Lande wieder mal abzusenken.

Das gilt für die Staatsverwaltung ebenso wie für die kommunalen Verwaltungen. Das ist eine Aufgabe, die wir gemeinsam angehen müssen: Politik, Kommunen und Verwaltungen. Ich freue mich auf eine spannende Diskussion mit uns allen und sehe dabei die CDU besonders in der Verantwortung.

Herr Barth, ich komme konkret zu Ihrem Antrag. Wir haben den Nachtragshaushalt und das Corona-Bewältigungsfondsgesetz nicht nur zur zweckgebundenen Finanzierung der Bekämpfung des Virus auf den Weg gebracht, sondern auch um drohende Steuermindereinnahmen zu kompensieren; ein Schicksal, das uns in den kommenden beiden Jahren noch ereilen kann.

In einer solchen Situation, in der die Krise noch nicht überwunden ist, in der auch nicht absehbar ist, was an Kosten oder Steuermindereinnahmen noch auf uns zukommt, soll der Landtag feststellen, dass im aktuellen Haushaltsjahr Einsparungen vorgenommen werden sollen. Dass auch die CDU-geführte Staatsregierung wie jedes Unternehmen und jeder betroffene Haushalt in dieser Situation in diesem Lande – das will ich hier deutlich sagen – Einsparungen vornehmen muss, steht außer Frage und ist meines Erachtens selbstverständlich.

Als regierungstragende Fraktion werden wir genau hinschauen, wie verantwortungsvoll die Staatsregierung besonders jetzt mit den Mitteln der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umgeht.

Ich komme zu einem weiteren Anliegen Ihres Antrags. Der Landtag solle feststellen, dass die Tilgungsregelung des Artikels 95 Abs. 6 Satz 3 eingehalten wird.

Sehr geehrter Herr Barth, ich kann Ihnen versichern: Diese Staatsregierung – geführt von Ministerpräsident Kretschmer – ist verfassungstreu. Genau wie die Staatsregierung werden auch wir uns an die Sächsische Verfassung halten. Deshalb wurde mit den Beschlüssen zum Nach

tragshaushalt von vor drei Wochen immer auf die Tilgungsfrist von acht Jahren abgestellt. Dies mit einem Feststellungsbeschluss heute zu untermauern ist entbehrlich.

Aber eines ist natürlich klar – das bringt eine verantwortungsvolle Haushalts- und Finanzpolitik auch mit sich: Wir müssen uns Mitte/Ende kommenden Jahres – wir werden sehen, wie sich das Ganze entwickelt – die Dinge anschauen, in welcher Höhe wir Steuermindereinnahmen ausgleichen und welche Belastungen wir mit kreditfinanzierten Ausgaben überhaupt schultern können. Erst dann können wir frei von Unschärfen beurteilen, wie der Tilgungsplan für alle verkraftbar gestaltet werden kann. Man kann das Land nicht kaputtsparen, wenn man merkt, dass man es innerhalb kurzer Zeit nicht schafft. Es gibt viele Unternehmen, die sich mit zu kurzen Kreditfristen selbst gefesselt und teilweise an den Rand des Untergangs gebracht haben.

Deswegen ist es manchmal klug, bei langfristigen Entscheidungen auch langfristig zu finanzieren: BWL, erstes Semester!

(Heiterkeit der Abg. Ines Springer, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren! In einem weiteren Schritt soll die Staatsregierung jetzt einen Bericht erarbeiten, in dem dargestellt werden soll, wo eingespart werden kann und welche Rücklagen vor Inanspruchnahme der Kreditaufnahme genutzt werden sollen. Auch wenn ich mich wiederhole: Ich halte es für unangebracht, dieses Signal heute mit einem Landtagsbeschluss zu senden. Jetzt gilt es, sich der Krise entschieden und konsequent entgegenzustellen. Wir müssen den Unternehmen, den Sportvereinen oder Musikschulen, die dringend Unterstützung benötigen, unter die Arme greifen.

Gleichzeitig dürfen wir aber auch die Notwendigkeiten der medizinischen Versorgung nicht aus dem Blick verlieren. Auch wenn wir schon sehr weit gekommen sind und erste Lockerungen vornehmen können, sollten wir erst dann, wenn die Krise vollends überwunden ist, gemeinsam mit der Staatsregierung schauen, wie wir mit der drohenden Steuermindereinnahme, die zweifellos kommen wird, sowohl beim Freistaat wie auch bei den Kommunen, umgehen werden.

Ich denke, niemand in diesem Saal glaubt daran, dass wir ohne Einsparungen und ohne Umdenken durch diese Krise kommen werden. Natürlich wird die Staatsregierung nicht umhinkommen, ihre eigenen Ausgabenpläne zu überdenken. Wo jedoch die richtigen Stellen sind, Mittel einzusparen, muss sehr genau geprüft werden. Dafür braucht es etwas Zeit.

Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Antrag ablehnen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Herr Brünler für die Fraktion DIE LINKE; bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich den Titel des Antrags las, dachte ich, dass Sie mit konkreten Vorschlägen aufwarten, wo denn gespart werden soll oder auf welche Reserven Sie zurückgreifen wollen; denn dann könnte man sich tatsächlich darüber unterhalten, könnte abwägen, welche Handlungsalternativen weniger Risiken bergen oder wo welche Chancen liegen.

Das Problem ist nur: Sie unterbreiten weder einen konkreten Handlungs- oder Regelungsvorschlag noch fordern Sie die Staatsregierung auf, sich einem bestimmten Problem zu widmen oder eine Aktivität zu entfalten. Nichts von dem, was Sie, Herr Kollege Barth, an Projekten beschrieben haben, steht in Ihrem Antrag. Oder Sie haben schlichtweg vergessen, die dritte Seite anzuheften. Ich meine, das kann ja mal passieren. Kollege von Breitenbuch hat konsequenterweise in weiten Teilen gar nicht über Ihren Antrag gesprochen, sondern über die Vorhaben der Koalition – wahrscheinlich deshalb, weil es dazu mehr zu berichten gibt.

Aber zurück zu Ihrem Antrag. Sie begehren zunächst zwei Feststellungen durch den Landtag, zu denen ich zum Schluss noch komme, und anschließend den Wunsch an den Finanzminister, er möge einmal berichten, was er im jetzigen Haushalt so tue, wo man zu viel geplant habe und welche Rücklagen vorhanden seien.

Das sind sicherlich Punkte, über die man sich im Zuge des Haushaltsverfahrens unterhalten muss. Aber dazu braucht es den Antrag nicht. Kopieren Sie den letzten Teil heraus und stellen Sie eine Kleine Anfrage. Dazu könnten Sie sich sogar zusätzlich eine fünfte Frage ausdenken; vorausgesetzt, es macht Ihnen nicht zu viel Mühe. Oder Sie fragen einfach im Haushalts- und Finanzausschuss einmal nach. Aber das ist insofern ein heikles Thema für Sie, da Sie bei den letzten Beratungen zum Corona-Hilfspaket nicht wirklich durch Einsparvorschläge oder kritische Anmerkungen aufgefallen sind.

(André Barth, AfD: Oh ja!)

Dort, wo letzte Woche ein sparsamerer Umgang mit Hilfsmitteln beschlossen wurde, kamen diese Initiativen nicht von Ihnen. Aufgewacht sind Sie erst bei einem eher kleinen Programm zur Kulturförderung. Es ging vom Wert her um drei Promille der im Raum stehenden 6 Milliarden Euro, die Sie grundsätzlich einsparen wollten, und zwar nicht deshalb, weil Sie eine bessere Idee hatten, sondern deswegen, weil Sie mit Kultur nichts anfangen können. Das sei – so Ihr Vertreter im Ausschuss – einfach Verschwendung von Steuermitteln.

Das lässt zwar erahnen, wo Sie Einsparpotenziale sehen; aber warum schreiben Sie es dann nicht so deutlich auf? Dann könnte man hierüber debattieren.

Was bleibt, sind zwei Feststellungen, die Sie treffen wollen. Die erste Feststellung ist einfach absurd. Sie begehren

de facto, dass der Landtag feststellen soll, dass der ebenfalls vom Landtag beschlossene aktuelle Doppelhaushalt nur noch halb gelten solle. Was noch gilt und was nicht, wollen Sie offenlassen. Wo wollen Sie denn eigentlich hin? Wenn Sie umschichten wollen, dann müssen Sie einen Nachtragshaushalt verlangen.

Ich weiß nicht, ob Ihnen aufgefallen ist, dass wir das vor knapp drei Wochen im Kongresszentrum getan haben. Wenn die Form des Nachtragshaushalts Ihnen nicht gefallen hat, dann hätten Sie Änderungsanträge stellen können und müssen. Das ist nicht geschehen. Wenn Sie jedoch wollen, dass der Finanzminister eine Ausgabensperre verhängt, dann sollten Sie das doch einfach fordern. Dann könnte man auch darüber diskutieren. Aber das machen Sie ja auch nicht. Wie gesagt: Die erste Feststellung ist absurd und substanzlos.

Es bleibt der zweite Punkt. Hier wollen Sie feststellen lassen, dass es dem Wohle des Freistaates dient, wenn Kredite, unabhängig von der Kredithöhe und unabhängig von der Tragfähigkeit des Landeshaushaltes, in acht Jahren zurückzuzahlen sind. Selbst der Rechnungshof, der immer zur Haushaltsdisziplin mahnt, hat festgestellt, dass diese starre Frist keineswegs dem Wohle zukünftiger Generationen dient; profitieren diese doch am ehesten von einer funktionierenden Gemeinschaft.

Wohlgemerkt, es gibt niemanden, der ein zeitlich untersetztes Konzept infrage stellt. Es geht um die von Ihnen zum Fetisch erhobene starre Frist – koste es, was es wolle. Wer das allen Ernstes feststellen lassen will, der hat damit implizit auch gleich seine eigene volkswirtschaftliche Ahnungslosigkeit und Impotenz festgestellt.

Richtig wäre vielmehr das Begehren einer Verfassungsänderung. Aber das wollen Sie ausdrücklich nicht. Darum steht Ihre Aussage, Herr Barth, bei zukünftigen Haushalten, Schmerzen verhindern zu wollen, im direkten Gegensatz zu dem, was Sie hier aufgeschrieben haben.

Kurzum: Ihr Antrag begehrt, dass der Landtag in zwei Punkten – bei denen sie inhaltlich definitiv danebenliegen – feststellen möge, dass die AfD recht habe. Da diese Feststellung gelogen wäre und ich gerade meiner Tochter beibringe, dass man nicht lügt, müssen wir konsequenterweise ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. Ich bitte jetzt für die BÜNDNISGRÜNEN Herrn Lippmann nach vorn.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein Antrag aus der in der AfD beliebten Rubrik „Parlamentarische Arbeit schlecht vorgetäuscht“.

Die Kollegen von Breitenbuch und Brünler haben dazu schon hinreichend viel gesagt und auch ich will das jetzt nicht ausdehnen. Eigentlich müsste hier vorn Kollegin

Schubert stehen, die Ihnen aus finanzpolitischer Sicht sicherlich noch viele Dinge aufzählen könnte, die Sie einfach nicht bedacht haben, oder dass es einfach Quatsch ist, was Sie hier fordern.

Deshalb sage ich Ihnen als Parlamentarischer Geschäftsführer, der das Los gezogen hat, den ganzen Tag Ihren Redebeiträgen zuzuhören: Wären Sie doch einmal konsequent. Ich habe den ganzen Tag eine AfD erlebt, der es bei der Unterstützung ihrer wichtigen Anliegen nicht genug sein konnte, wo es nicht genug Geld geben konnte für ihre Anliegen, wo auch immer noch eins draufgesattelt werden sollte und wo die Regierung für Untätigkeit kritisiert werden sollte. Und dann kommen Sie, Herr Barth, und sagen: Das können wir alles gar nicht finanzieren und deswegen lassen wir das jetzt.

(André Barth, AfD: Das habe ich nicht gesagt, im Gegenteil!)

So viel Inkonsequenz hier zu beweisen und das auch noch als finanzpolitisch relevant und als finanzpolitisch vernünftig zu bezeichnen, so viel Dreistigkeit muss man erst einmal haben! Schauen Sie morgens mal in den Spiegel, dann sehen Sie vielleicht, dass das Schwachsinn ist.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier)

Bei drei Punkten, Herr Barth, wird es dann wirklich schräg. Diesen Antrag kann man wirklich vergessen, denn es ist ein netter Berichtsantrag. Halleluja! Was Sie am Ende damit wollen, das ist relativ irrelevant.

Aber das, was Sie hier gesagt haben, ist das Entscheidende. Zum einen sprechen Sie von Generationengerechtigkeit und sagen: Nun ja, die Kinder trifft es ja nicht. Deswegen schauen wir mal, was passiert.

(Zuruf des Abg. André Barth, AfD)

Aber das, was Sie dadurch erzeugen, dass wir kein Geld ausgeben können für dringend notwendige Maßnahmen – auch für die notwendigen Hilfen, beispielsweise im Kulturbetrieb –, ist, dass Sie bewusst in Kauf nehmen, dass diese Kinder jetzt in Armut aufwachsen, weil ihre Eltern kein Geld bekommen.

(André Barth, AfD: Das ist doch Quatsch!)

Das ist doch keine Generationengerechtigkeit, sondern das ist eine Frechheit.

(Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsministerin Katja Meier)

Herr Barth, hören Sie sich zu! Zweitens stellen Sie sich hin und sagen: Sie müssen das tilgen in acht Jahren. Nun ja, das hat eben auch nicht viel mit Generationengerechtigkeit zu tun, aus dem einen Grund. Zum anderen aber verstehe ich, ehrlich gesagt, nicht, wie Sie die ganze Zeit hohe finanzpolitischen Forderungen in den letzten Haushaltsjahren aufgemacht haben und jetzt behaupten – –

(André Barth, AfD: Aber immer gegenfinanziert!)