Durch die Errichtung eines Sondervermögens können wir die großen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie bewältigen und gleichzeitig weiter in die Zukunft des Freistaats Sachsen investieren.
Konkret bedeutet das, dass wir aus dem Sondervermögen insbesondere mithilfe der vorgesehenen Kreditermächtigung die Pandemie-bedingten Mehrausgaben abdecken und absehbare Steuerausfälle im Haushalt bis zu einer bestimmten Höhe kompensieren können. So soll auch, und das ist besonders wichtig, der normale Betrieb im Kernhaushalt – dazu gehören wirtschaftliche, soziale und kulturelle Ausgaben – möglichst wenig beeinträchtigt werden.
Es soll eben nicht pauschal gegen die Krise angespart werden, wie es Kollege von Breitenbuch schon richtigerweise ausgeführt hat. Das wollen wir auf jeden Fall verhindern.
Eine nachhaltige Schwächung der gesamten Infrastruktur und des Angebots an öffentlichen Leistungen gilt es tunlichst zu vermeiden, genauso wie ein Autofahrer bei stotterndem Motor nicht noch auf die Bremse tritt.
Unsere solide und nachhaltige sächsische Finanzpolitik ist geprägt durch verantwortliches und vorausschauendes Handeln. Das möchte ich Ihnen gern an konkreten aktuellen Beispielen verdeutlichen.
In unserem Kernhaushalt wurde bereits ein sehr wesentlicher Beitrag dafür geleistet, die erforderliche Kreditermächtigung zu beschränken. Wir nutzen nicht benötigte Rücklagen des Jahres 2019 in Höhe von 650 Millionen Euro. Die globale Minderausgabe in Höhe von 265 Millionen Euro bei den Personalausgaben nutzen wir zur Kompensation von Steuerausfällen, die wir als Ergebnis der Steuerschätzung von Oktober 2019 für dieses Jahr erwarten.
Erstmals seit 15 Jahren verzichten wir in diesem Jahr auf die ursprünglich vorgesehene Nettotilgung in Höhe von 75 Millionen Euro. Darüber hinaus wird ein zum Ende des Haushaltsjahres möglicher Überschuss des Kernhaushaltes in diesem Jahr die Erstattung des Sondervermögens zum Ausgleich von Steuerausfällen verringern und damit auch die im Sondervermögen vorgesehene Kreditermächtigung.
Durch diesen Automatismus sind weitergehende Berichtspflichten unnötig; denn unserer Auffassung nach beginnt Generationengerechtigkeit eben nicht erst bei der Schuldentilgung, sondern schon beim sehr verantwortungsvollen Umgang mit der Kreditermächtigung.
Die Tilgungsregelung des Artikels 95 Abs. 6 der Sächsischen Landesverfassung sieht eine Tilgung der Kredite spätestens innerhalb von acht Jahren vor. Sie ist nach wie vor geltende Rechtslage.
Nun zu Ihren Ausführungen und der antragstellenden Fraktion der AfD, Herr Barth. Sie haben hier vom Rednerpult aus eine Aura des Allwissens verbreitet. Der ehemalige US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld hat im Jahr 2002 gesagt: Es gibt Dinge, die wir wissen, und es gibt Dinge, die wir nicht wissen. Dann gibt es Dinge, von denen wir nicht wissen, dass wir sie nicht wissen.
Genau dieses Wissen über das Nichtwissen ist es, was uns eigentlich auch demütig machen sollte, und zwar nicht nur die Regierung, sondern auch die Opposition.
Eine Pandemie von solch globalem Ausmaß ist ein Ereignis, wie es nicht jeden Tag über uns hereinbricht. Bei der Bewältigung der Krise sind wir alle angespannt, und die Krise ist noch nicht zu Ende. Wir sind erst am Beginn der Krise, die wir jetzt steuern. Wir wissen weder, welche Ausmaße sie noch annehmen wird, noch wissen wir, wann sie enden wird. Vor diesem Hintergrund, meine Damen und Herren, ist es wichtig, Demut zu bewahren, auf Sicht zu steuern und besonnen zu sein.
Herr Barth, Sie haben wieder einmal unter Beweis gestellt, dass die Anzahl derer, die in der Krise hinterher alles besser
Zurück zur Tilgungsregelung: Dass gegenwärtig in diesem Punkt über Änderungen der Sächsischen Verfassung nachgedacht wird und diese bis Ende 2021 in Aussicht genommen werden, nehmen wir als Staatsregierung sehr wohl wahr. Wir halten auch die Diskussion hierüber für erforderlich. Wir müssen dabei bedenken, dass sowohl die jetzige Generation als auch die künftige auf einen leistungsfähigen Freistaat mit einer starken wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Basis angewiesen sind.
Wir brauchen verantwortungsvolle Tilgungsregelungen. Es geht darum, in einem zeitlich überschaubaren Rahmen zurückzuzahlen und durch eine Minimierung der Schuldenlast die staatliche Handlungsfähigkeit aufrechtzuerhalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich wiederhole es gern: Verantwortliches und vorausschauendes Handeln sind für die Staatsregierung gelebter Grundsatz und das Markenzeichen einer soliden und nachhaltigen Finanzpolitik. Das heißt immer auch, im Haushalt Prioritäten zu setzen. Das tun wir. Allerdings brauchen wir dafür keinen Antrag der AfD-Fraktion.
(Beifall bei der CDU und der Abg. Dirk Panter, SPD, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE – Beifall bei der Staatsregierung)
Vielen Dank an Staatsminister Prof. Wöller. Wir kommen jetzt zügig zum Schlusswort der AfD-Fraktion. Herr Barth, bitte.
Herr Innenminister, Sie haben gerade die solide Haushaltsführung des Freistaates Sachsen gelobt und Beispiele in Aussicht gestellt. Sicherlich hat Ihnen das Finanzministerium eine fundierte und sehr gute Rede vorbereitet. Ich dachte, mal sehen, was da kommt.
Sie haben wortwörtlich ausgeführt: 650 Millionen Euro aus dem Haushaltsüberschuss des Jahres 2019 werden als Eigenmittel in den Fonds eingelegt. Offenbar scheint diese Rede bereits gestern oder vorgestern fertig gewesen zu sein, weil Sie dann weiter gesagt haben, dass ein Haushaltsüberschuss aus dem Jahr 2020 selbstverständlich auch dem Fonds zufließen würde. Ich meine, Ihr eigener Kollege, der Herr Finanzminister, hat heute in einem Interview gegenüber der „Freien Presse“ gesagt, dass es einen Haushaltsüberschuss im Jahr 2020 denknotwendig nicht geben wird. Insofern ist das, was Sie hier vortragen, als solches auch mit erheblichen Zweifeln versehen.
Herr Gebhardt, Sie melden sich auch zu Wort. Das alles hatten wir schon, Herr Panter. Herr Panter, zu Ihnen will ich einfach einmal sagen: Ihre Fraktion im Sächsischen Landtag ist hier so zusammengeschrumpft, dass Sie sich bei den politischen Forderungen zurückhalten sollten, mit denen zum Beispiel der Kollege Richter durchs Land rennt, mit einem Corona-Soli – das haben Sie ja heute aufgegriffen – oder einer Erbschaftssteuer. Wir haben eine Erbschaftssteuer in Deutschland. Sie können sich ja einmal mit Unternehmern darüber unterhalten, was diese von der Erbschaftssteuer halten. Wenn Sie ein bisschen mehr Wirkmächtigkeit hier im Parlament für Ihre linken Forderungen erhalten wollen, sollten Sie sich vielleicht als Arbeiterklasse wieder wie vor 1918 auch mit Herrn Gebhardt vereinigen, um eine kluge linke Politik zu machen. Sie sind mit dem, was Sie, Herr Panter, hier erzählt haben, von Forderungen der Linkspartei überhaupt nicht mehr zu unterscheiden.
Also, Herr Panter zu den Vorschlägen, die Sie heute unterbreitet haben, kann ich nur sagen, die hätten Herrn Gebhardt gut zu Gesicht gestanden.
Aber für Sie als eine Partei, die die arbeitende Generation jahrelang vertreten hat, sind das unangemessene Forderungen.
Vielen Dank. Da uns keine Änderungsanträge zum Antrag vorliegen, würde ich vorschlagen, dass wir jetzt zur Abstimmung kommen. – Dann geht das los, Herr Professor Wöller, bitte schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Wenn ich die Geschäftsordnung richtig in Erinnerung habe, dann darf die Staatsregierung jederzeit das Wort ergreifen. Das tue ich auch hier, und zwar zu dem alleinigen Zweck, dass ich die Ausführungen von Herrn Abg. Barth so nicht stehen lassen kann.
Herr Barth, man kann wirklich über vieles streiten, aber die Voraussetzung dafür ist Sachkenntnis und dass Sie dem anderen zuhören. Wenn Sie meinen Ausführungen zugehört hätten, dann hätten Sie aufmerksam zur Kenntnis nehmen müssen, dass ich von möglichen Überschüssen des Kernhaushalts gesprochen habe. Nun lassen Sie das Jahr erst einmal laufen. Wir steuern ja noch in der Krise, aber es sind alle Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wir die finanzielle Leistungsfähigkeit auf die Bewältigung der Krise konzentrieren; und das haben wir sehr, sehr schnell getan nach dem Motto „Doppelt hilft, wer schnell hilft“. Insofern
Ich hätte die herzliche Bitte und wäre Ihnen dankbar, wenn Sie konstruktive Vorschläge machen und nicht dauernd, wie heute Vormittag, alle paar Wochen Ihre Meinung ändern würden.
Sehr geehrte Damen und Herren, Moment, Herr Barth, wir würden hier jetzt erst einmal kurz juristisch klären, wie wir weiter verfahren – aus folgendem Grund: weil die Redezeit der AfD aufgebraucht ist. Kleinen Moment, bitte.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns jetzt hier verständigt. Nach § 86 Abs. 2, räumen wir, weil die Staatsregierung jetzt nochmal das Wort ergriffen hat und die AfD keine Redezeit mehr hat, Ihnen jetzt noch eine Redezeit von 3 Minuten ein. Herr Barth.
Selbstverständlich allen, die wollen. Herr Barth, kleinen Moment. Alle Fraktionen, die keine Redezeit mehr haben, könnten jetzt noch einmal drei Minuten Redezeit nutzen. Alle, die noch Redezeit haben, nutzen ihre Redezeit. Das sagt § 86 Absatz 2: mindestens drei Minuten, genau. Herr Barth, bitte.
Also, ich wiederhole ganz sachlich: Der Finanzminister hat heute in der „Freien Presse“ gesagt: Es wird keinen Haushaltsüberschuss 2020 geben. Das habe ich hier zitiert. Aber der Herr Innenminister sagt, wenn der Kernhaushalt einen Überschuss ergibt, würde der in den Corona-Bewältigungsfonds einfließen. Das glaube ich sogar dem Herrn Innenminister. Ich sage aber, wir werden im Jahr 2020 keinen Überschuss im Haushalt erzielen, und
deshalb ist das ein Schaukampf, um die politisch seriöse Haushaltspolitik der CDU hier vorzuführen. Dagegen wehre ich mich und sage: Wenn objektiv sicher ist, dass es keinen Überschuss gibt, dann brauchten wir doch keine Kredite aufzunehmen. Das sage ich mal so.
Ich rede auch vom Kernhaushalt, Frau Friedel! Ich lasse mich doch von Ihnen jetzt nicht aus der Ruhe bringen. Ich sage ganz deutlich: Der Finanzminister sagt das eine in einem Interview, der Innenminister sagt hier etwas anderes. Spätestens zu Beginn des Jahres 2021 werden wir wissen, wer recht hat. Ich gebe heute schon mal einen Tipp ab, Herr Hartmann: Es wird definitiv der Finanzminister sein.