Genau das, was ich angeführt habe, macht deutlich, wie wichtig jetzt verantwortungsbewusstes Entscheiden und Abwägen ist. Es sind Entscheidungen zu treffen, wie man die Tourismusbranche schrittweise wiederbeleben kann. Genau in dieser Phase ist es wichtig, miteinander zu sprechen. Das machen wir allerdings nicht dadurch, dass wir allein an irgendeinem Schreibtisch sitzen. Ganz im Gegenteil: Wir sind mit den Partnern intensiv im Gespräch – jede Woche mehrmals mit der DEHOGA, mit der IHK, mit dem Landestourismusverband, mit der TMGS, mit den Partnern vor Ort, mit der Freizeitbranche, mit den Hotels und mit den Gaststätten. Wir reden also miteinander und wir besprechen uns, was die nächsten Schritte sein können.
Wir haben eine Hotline: An sieben Tagen in der Woche sind meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dafür da, Fragen aufzugreifen. Wir stimmen uns eng – an dieser Stelle möchte ich Wirtschaftsminister Dulig meinen Dank aussprechen – mit den jeweiligen Verantwortlichen in den anderen Bundesländern sowie mit der Bundesregierung ab. Nur so können wir auch wirklich gemeinsam diese schwierige Krise bewältigen.
Als Erstes musste gehandelt werden: Es sind Sofortmaßnahmen auf den Weg gebracht worden. Dem einen hat es zu lange gedauert, dem anderen war es zu wenig. Das, was mir diesbezüglich bekanntgeworden ist, ist Folgendes: Auch Gaststätten, Beherbergungsbetriebe und ähnliche Dienstleister haben an den Programmen teilgenommen. 5 728 Bundesprogrammanträge wurden im Freistaat Sachsen gestellt, über 55 Millionen Euro wurden ausgezahlt. 1 712 Anträge gab es bezüglich unseres Landesprogramms, über 61 Millionen Euro wurden hierfür ausgezahlt. Es gab 36 Expressbürgschaften.
Das Thema Ausbildungsvergütung für Ausbildungsbetriebe, die sich in Kurzarbeit befinden, wurde bereits angesprochen. Das war ein wichtiger Schritt.
Die Senkung der Mehrwertsteuer war bei den Gesprächen mit unseren Partnern, insbesondere aus der Gastronomie, eine sehr wichtige Forderung. Diese wurde zügig auf den Weg gebracht.
Ich möchte noch einmal deutlich unterstreichen, dass wir nicht allein hier stehen und irgendetwas allein für uns auf den Weg bringen, sondern wir haben uns mit unseren Partnern abgestimmt. Ich möchte an dieser Stelle den Dank wiederholen, den Jörg Markert bereits gegenüber den Partnern ausgesprochen hat. Auch ich möchte unseren Partnern an den Destinationen danken, dass sie die direkten Ansprechpartner sind. Ich möchte der DEHOGA Danke sagen, denn sie hat eine Hotline eingerichtet und ist Ansprechpartner, um alle versicherungs- und arbeitsrechtlichen Fragen zu klären. Es wurde ganz schnell eine Online-Plattform auf den Weg gebracht, wo das Thema „Lokalhelden“ publiziert wurde, wo Gastronomen kurzfristig doch etwas machen konnten.
Der LTV ist ein wichtiger Partner für die Tourismusbranche, wenn Fragen bestehen. Dort sowie bei der TMGS hat man sich darüber Gedanken gemacht – ich finde das eine kluge Idee –, was man zur Überbrückung machen könnte. Daraus entstanden ist die Online-Kampagne „Träum dich nach Sachsen“, die mit immerhin 225 000 Besuchern – davon 93 000 Neubesucher – zeigt, dass hier ein Nerv wirklich gut getroffen wurde.
Der nächste Schritt ist jetzt ein vorsichtiger, stufenweise abgestimmter Neustart. Der 4. Mai wurde bereits angesprochen: Dann werden Museen, Bibliotheken und Zoos öffnen – das ist die erste, leichte Stufe. Weitere Stufen werden folgen. Wir sind im Schulterschluss mit den anderen Bundesländern und dem Bund unterwegs, um zielgerichtet
finanzielle Unterstützung für diese wichtige Branche auf den Weg zu bringen. All das machen wir jedoch – ich möchte es nochmals unterstreichen – mit den Partnern. Wir stimmen die notwendigen Lockerungsschritte ab und haben Hygienemaßnahmen gemeinsam im Blick.
Ich weiß, dass es um viele, ja um unzählige Existenzen geht. Ich weiß auch, dass viele Fragen gestellt werden: Wie sieht es im Sommer aus? Ist Sommerurlaub möglich? Wann kann man wieder Urlaub planen?, usw. Das alles sind Fragen, die in den Familien vorhanden sind. Dennoch kann ich Ihnen versichern, dass wir mit Hochdruck an weiteren Entscheidungen arbeiten – an Öffnungen, an weiteren Lockerungen. Diese Arbeit machen wir sorgfältig mit Sachverstand und mit Fachleuten, aber nicht mit hysterischem Populismus. Das können Sie mir wirklich glauben.
Frau Staatsministerin, ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich nehme Ihre Empörung kein Stück weit ernst. Das ist ganz schlechtes Theater!
Ihre Unterstellung, dass wir Menschenleben nicht achten würden, weise ich als ganz, ganz „unter der Gürtellinie“ zurück.
Während Ihre Partei nicht in der Lage war, für dieses Land ausreichend medizinische Vorsorge zu treffen, haben meine Leute Masken genäht und sächsische Pflegedienste mit Masken versorgt.
Und noch etwas: Das, was Sie hier machen, ist dasselbe wie das, was Ihre Bundeskanzlerin macht. Sie möchten keine „Öffnungs-Diskussions-Orgien“; aber andere Bundesländer und andere Staaten sind weiter als wir; sie öffnen bereits Geschäfte. Sie selbst wollen Möbelmärkte öffnen, Sie öffnen die Gartencenter. Sie wollen aber nicht die Gaststätten, nicht die Hotels öffnen. Es ist eben nicht plausibel, wo dort der große hygienische Unterschied sein soll.
Genau diese Diskussion führen wir hier. Denn es sind Zehntausende sächsische Unternehmen, denen Ihre Hilfsangebote im Tourismusbereich im Moment gar nichts helfen. Also, bitte sparen Sie sich Ihre künstliche Empörung und gehen Sie in eine sachliche Debatte über das, was in anderen Ländern möglich ist.
Das war Kollege Urban mit einer Kurzintervention. Frau Staatsministerin, möchten Sie antworten? – Das ist nicht der Fall.
Damit, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist die Aktuelle Debatte abgeschlossen. Tagesordnungspunkt 4 ist beendet, und wir kommen nun zu
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, AfD, DIE LINKE, BÜNDNISGRÜNE und SPD; danach die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich übergebe das Wort zuerst an Herrn Nowak von der CDU, bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist der Einstieg in vielfältige medienpolitische Debatten in dieser Legislaturperiode. Heute geht es erst einmal nur um
eher technische Fragen. Es geht um mehr Beitragsgerechtigkeit und Einfachheit, aber auch um Entlastung für den Bürger.
Zur Frage der Beitragsgerechtigkeit: Mit der Umstellung der GEZ-Gebühr auf einen wohnungsbezogenen Rundfunkbeitrag änderte sich auch das Erhebungsmodell. Aus der Gebühreneinzugszentrale wurde ja der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, und mit den 2013 veränderten Rahmenbedingungen wurde zum ersten Mal auch ein Meldedatenabgleich möglich. Dieser wurde seitdem zweimal durchgeführt und entsprechend evaluiert.
Zwar wird aktuell nur etwa ein Prozent der Fälle zu einer zusätzlichen Beitragserhebung führen, aber dieses eine Prozent hat dann am Ende auch schon erhebliche Beträge im Säckel, nämlich im Millionenbereich. Allerdings ist das auch ein laufender Prozess, sodass man da eine genaue Zahl noch gar nicht festlegen kann. Denn es wird ja nicht immer sofort mit Vollstreckung operiert, sondern oftmals geht es eher um Austausch bzw. auch um Abgleich von Ungenauigkeiten, die zum Beispiel im Bereich von Namensänderung nach Hochzeiten oder neu verliehenen akademischen Graden entsprechend erfolgen. In vielen Fällen sind Veränderungen bei der Wohnungsabgabe aber gar nicht anders erfassbar als durch einen solchen Abgleich. Exemplarisch nenne ich die WG, wo ein WG-Mitglied den Beitrag angemeldet hat. Der zieht dann aus, zwei verbleiben in der Wohnung, haben aber natürlich nicht unbedingt im Sinn, sich um diese Frage neu zu kümmern. Vielleicht wissen sie es auch nicht, und entsprechend fällt das dann hinten runter. Das wird durch einen solchen Datenabgleich entsprechend korrigiert.
Oder ein anderes Beispiel: Ein Hauptangemeldeter verstirbt. Ich habe das selbst noch zu GEZ-Zeiten bei meinem Vater erlebt. Die Einzugszentrale hat irgendwann Monate später einen schnöden vorgefertigten Brief an meine Mutter geschrieben. Sie wurde nicht nur an ihren schmerzlichen Verlust erinnert, sondern musste dann auch noch umständlich nachweisen, dass mein Vater wirklich verstorben war. All das entfällt jetzt, denn die Hinterbliebenen haben natürlich andere Sorgen, als in solchen Fällen sofort an den Rundfunkbeitrag zu denken.
Zusätzlich hat aber der Beitragsservice auch keine Möglichkeit mehr, bei Hausverwaltungen und Vermietern Daten zu erheben. Das wird ihm nämlich untersagt, und auch ein Ankauf von Daten ist nicht gestattet. Mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag erreichen wir also mehr Rechtssicherheit. Der Abgleich erfolgt auch nur alle vier Jahre und nicht ständig, und es sind eben klare Regeln definiert, nach denen das passiert.
Aber ich kann schon der fachlichen Stellungnahme des Kollegen Mann im Nachgang zur Anhörung im Ausschuss etwas abgewinnen, der dort niedergeschrieben hat, dass wir auch künftig diese Evaluation durchführen und den Datenschutzbeauftragten entsprechend eng einbinden sollten.
Gleichzeitig schafft der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag aber auch Entlastung bei den Beitragszahlern. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja 2018 die Gebührenpflicht für die Beitragszahler bei selbst genutzten Zweitwohnungen gekippt, insofern war die Anpassung gerichtlich geboten. Das jetzt Vorliegende geht aber über das, was uns das Bundesverfassungsgericht ins Stammbuch geschrieben hat, deutlich hinaus. Geklagt hatte seinerzeit ein alleinstehender Beitragszahler. Nach dem vorliegenden Vertragsentwurf sind aber künftig auch Ehe- und Lebenspartner befreit. Hier wäre für mich auch vorstellbar gewesen, dass man das auf weitere in der
Hauptwohnung Lebende wie Kinder oder Eltern entsprechend ausweitet; es ist schließlich eine Wohnungsabgabe. Da hätte ich mir vielleicht auch mehr Mut gewünscht. Aber der vorliegende Staatsvertrag schafft insgesamt schon eine deutliche Verbesserung, und deswegen werden wir der Vorlage zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Im vorliegenden Gesetzentwurf werden drei wesentliche Tatbestände neu geregelt. Das Erste ist die Befreiung von der Beitragspflicht für Zweitwohnungen. Das Zweite ist die Schaffung eines vollständigen, regelmäßigen Meldedatenabgleiches für alle volljährigen Personen und die weitgehende Abschaffung der Auskunftsrechte für Bürger gegenüber dem zentralen Beitragsservice.
Kommen wir zu Punkt 1. Die Befreiung von der Beitragspflicht für Inhaber von Zweitwohnungen ist eine längst überfällige Regelung, welche aufgrund des Urteils des Verfassungsgerichts vom 18.07.2018 schon längst hätte passieren müssen. Die Frage müsste lauten: Warum wurde zwei Jahre lang nicht gehandelt, um endlich das Urteil in einen Gesetzestext umzusetzen? Die Antwort ist ganz einfach: Man lässt die Bürger weiterzahlen und wartet.
Dieses Unrecht soll jetzt zwar beseitigt werden, und unsere Fraktion würde diesem Punkt auch zustimmen, wenn der Entwurf der Staatsregierung nicht noch einen Pferdefuß hätte, in diesem Fall sogar zwei. Der erste Pferdefuß ist die Schaffung des vollständigen, regelmäßigen Meldedatenabgleichs.