Dieses Unrecht soll jetzt zwar beseitigt werden, und unsere Fraktion würde diesem Punkt auch zustimmen, wenn der Entwurf der Staatsregierung nicht noch einen Pferdefuß hätte, in diesem Fall sogar zwei. Der erste Pferdefuß ist die Schaffung des vollständigen, regelmäßigen Meldedatenabgleichs.
Um die Ziele der Beitragsgerechtigkeit unter Vermeidung von Erhebungs- und Vollzugsdefiziten zu erreichen, wurde dieser Meldedatenabgleich als geeignetes Mittel gewählt. Dies geschieht entgegen der Stellungnahme der Datenschutzkonferenz vom April 2019. Unser geschätzter Sächsischer Datenschutzbeauftragter, Herr Andreas Schurig, führte dazu nämlich aus: „Die nun vorgesehene regelmäßige Wiederholung des vollständigen Meldedatenabgleichs in einem vierjährigen Turnus stellt einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung dar und steht im Konflikt mit den in der DSGVO vorgegebenen Grundsätzen der Datenminimierung und der Erforderlichkeit; denn es werden auch Daten von Personen übermittelt und verarbeitet, welche nicht beitragspflichtig sind.“
Zum Dritten werden die Auskunftsrechte der Betroffenen stark eingeschränkt, da durch die Neufassung der Regelung angeblicher Missbrauch verhindert werden soll und die Auskunftspflichten der öffentlichen Landesrundfunkanstalten das Ziel der Datenverarbeitung bzw. die Erfüllung des damit verfolgten öffentlichen Interesses gefährden würden.
Wie kann man sich das vorstellen? Laut Prof. Dr. Herb vom SWR wären die Auskunftsersuchen im Jahr 2018 auf 150 Personen und Fälle angestiegen, die ihr Recht auf Auskunftsanspruch genutzt haben. Das brachte den Beitragsservice fast an die Grenzen der Belastbarkeit. Deshalb soll dieses Auskunftsrecht eingeschränkt werden. Zusammenfassend kann man sagen: Die Bürgerrechte werden in der aktuellen Krise weiter beschränkt, während die öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten kein Entgegenkommen zeigen. Sogar die Rundfunkgebühren steigen. Und die Besonderheit für die Corona-Krise: Die besonders betroffenen Betriebe werden nicht entlastet. Auch nicht die, die zu Recht vor dem Landtag demonstrierten. Man hört keinerlei Aussagen, dass die Gebühren für den Zeitraum der Krise ausgesetzt werden könnten oder dass auf die Erhöhung der Gebühren verzichtet wird. Und das, obwohl laut Rechnungshof Rheinland-Pfalz die festangestellten Mitarbeiter des ZDF im Jahr 2016 ein Durchschnittsgehalt von rund 90 000 Euro erhielten. Zeitgleich wurden große Summen in Höhe von 391 Millionen Euro in Pensionsrückstellungen eingestellt – während zum Vergleich die Durchschnittsgehälter der Bevölkerung in Sachsen 2016 laut Statistischem Landesamt bei rund 36 000 Euro lagen.
Aber ein größeres Problem ist, dass der eigentliche Programmauftrag aus dem Blickfeld geraten ist. Selbst das DDR-Fernsehen hatte mehr Bildungsangebote.
Um diesen Mangel insbesondere in Zeiten des verstärkten Heimunterrichts auszugleichen, wird eine häufigere Ausstrahlung der Sendung mit der Maus als Corona-Sonderprogramm auf Dauer nicht genügen.
Auch der geschätzte Kollege Patt sagte im gestrigen Gespräch mit MDR Kultur: „Wir sollten mit Grundrechten höchst sensibel umgehen.“ Deshalb spricht sich die AfD klar gegen eine weitere Einschränkung der Bürgerrechte und gegen zusätzliche Belastungen für unsere Bürger aus. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag ab.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass bereits in der Anhörung und im Ausschuss deutlich geworden ist,
dass wir uns mit den Änderungen des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages an einigen Stellen schwertun. Die Befreiung von Nebenwohnungen von der Beitragspflicht ist längst überfällig. Der stimmen wir logischerweise zu. Es handelt sich dabei um die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018. Das Thema ist schon ewig in der medienpolitischen Debatte.
Vor zehn Jahren bereits hatte der Verfassungsrichter Paul Kirchhof in einem Gutachten für ARD, ZDF und Deutschlandradio darauf hingewiesen. Kirchhof forderte auch die Werbe- und Sponsoringfreiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Übernahme der Kosten für die Beitragsbefreiungen durch die Versicherungsträger und ein von Einschaltquoten unabhängiges Programm zu machen. Wäre es an der Stelle nicht konsequent gewesen, diese Punkte mit umzusetzen? Dann müsste nicht immer das Bundesverfassungsgericht Grundsatzentscheidungen in der Medienpolitik treffen, zumal uns demnächst die Debatte um den Rundfunkbeitrag wieder ereilen wird und wir generell über die Medienordnung reden müssen.
Dem Verbot des Ankaufs von Adressdaten privater Personen durch die Rundfunkanstalten ist aus unserer Sicht unbedingt zuzustimmen. Es wäre abenteuerlich, wenn die Anstalten das dürften.
Jetzt kommt unser großes Aber: Wir werden dem nun implementierten, alle vier Jahre stattfindenden bundesweiten Meldedatenabgleich nicht zustimmen. Damit sagen wir nicht, dass es solche Abgleiche nicht geben sollte. Aber diese in Gesetz zu gießen und damit den Parlamenten und den Menschen die Möglichkeit zu nehmen, darüber zu diskutieren, halten wir für falsch. In der Zielstellung zum Staatsvertrag heißt es: „Der 2018 durchgeführte Meldedatenabgleich wurde, wie im Neunzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag vorgesehen, evaluiert. Das Ergebnis hat gezeigt, dass die regelmäßige Übermittlung der Meldedaten, insbesondere bei Umzügen und Todesfällen, allein nicht ausreichend ist, um den Datenbestand der Rundfunkanstalten dauerhaft aktuell zu halten und somit den Zielen Beitragsgerechtigkeit und Vermeidung eines Erhebungs- und Vollzugsdefizits gerecht zu werden.“ Wie hoch allerdings dieses Erhebungs- und Vollzugsdefizit ist, wird dort nicht dargestellt. Wenngleich wir in der Anhörung etwas zu den Defiziten gehört haben, wird in der Zielstellung vielleicht bewusst nicht angegeben, welche Mehreinnahmen so generiert werden.
Das Gebührenaufkommen lag laut GEZ-Geschäftsbericht im Jahr 2009 bei 7,6 Milliarden Euro. Das waren circa 340 Millionen Euro mehr als im Jahr 2008. Die Einnahmen durch die Rundfunkgebühr stiegen von 5,8 Millionen Euro im Jahr 1999 auf 7,6 Milliarden Euro im Jahr 2009. Die Bevölkerungshaushaltsdichte, also der Anteil der privaten GEZ-Teilnehmer in den Haushalten, lag nach Angabe des Bundesamtes für Bauordnung und Raumwesen im Dezember 2008 bei 95,81 % für Hörfunkgeräte und für Fernsehgeräte bei 94,14 %. Dabei ist zu berücksichtigen, dass circa eine Million Haushalte keine Empfangsgeräte haben. Das
ist eine Beitragstreue und eine Beitragsehrlichkeit, die unseres Erachtens enorm hoch ist. Dass diejenigen, die keinen Rundfunk nutzen, Rundfunkbeitrag bezahlen müssen, widerspricht dem Kriterium der Beitragsgerechtigkeit.
Die Frage ist, ob das Mittel des bundesweiten Meldedatenabgleichs nicht nur geeignet – das ist es zweifelsohne –, sondern auch angemessen ist. Dies wurde insbesondere mit der Einführung des neuen Rundfunkbeitrages diskutiert. Es gab damals den Vorwurf, dass eine Supermeldebehörde geschaffen wird. Mit dem automatisierten Datenabgleich, der jetzt eingeführt wird, wird zeitgleich den Sendern die Aufgabe abgenommen, durch ihr Agieren, durch ihr Programm dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger den Rundfunkbeitrag akzeptieren und freiwillig bezahlen.
Nach der Durchführung von zwei Meldedatenabgleichen gibt es wirklich keinen Grund, diesen auf Dauer im Staatsvertrag festzuschreiben. Eine solch massive Datenabfrage muss immer wieder neu diskutiert und politisch beschlossen werden, denn es geht schließlich um die Daten der Menschen in der gesamten Bundesrepublik.
Wir schließen uns an der Stelle der Position des Sächsischen Datenschutzbeauftragten an und folgen explizit nicht den Positionen der Datenschutzbeauftragten, die in der Anhörung gesessen haben, die von den Sendeanstalten kamen. Da wir diesen Punkt des Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrages, der uns sehr einschneidend erscheint, ablehnen und diesen Eingriff in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger als nicht angemessen bewerten, werden wir uns bei der Abstimmung enthalten.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umstellung auf das Beitragsmodell im Jahr 2013 hat sich aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN grundsätzlich bewährt. Wir haben seitdem eine solidarische Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch alle Haushalte und Unternehmen, unabhängig von der tatsächlichen Nutzung und der Anzahl der Geräte. Das Modell ermöglicht auf zeitgemäße Art und Weise, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren gesetzlichen Auftrag erfüllen können, ihre Bürgerinnen und Bürger mit Informationen, Beratung, Bildung und Unterhaltung zu versorgen, und dies unabhängig von Entscheidungen der Politik über steuerfinanzierte Haushaltsmittel.
Gleichwohl müssen nach einer solchen Umstellung immer wieder einzelne Regeln angepasst werden, damit dieses Modell langfristig funktioniert – selbstverständlich auch dann, wenn sich Ungleichbehandlungen herausstellen. Im vorliegenden Entwurf werden solche Anpassungen vorgenommen und wir BÜNDNISGRÜNEN halten sie für not
wendig und angemessen. Die Befreiung von der Beitragspflicht für Nebenwohnungen in § 4 a setzt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2018 um. Damit wird nun kein privater Beitragszahler mehr doppelt belastet, wenn mehr als eine Wohnung selbst genutzt wird.
§ 10 a ermöglicht einen vollständig automatisierten Erlass von Bescheiden. Das ist durchaus sinnvoll, und es spart Kosten. Selbstverständlich müssen in Fällen, in denen ein Ermessensspielraum besteht, auch weiterhin Menschen entscheiden können.
Der größte Diskussionspunkt – das war hier schon Thema – betrifft die Verstetigung des Meldedatenabgleichs in § 11 in Bezug auf den Datenschutz. Hier gilt es ganz klar, eine Abwägung zu machen. Einerseits erhöht der Datenabgleich die Beitragsgerechtigkeit und verhindert, dass der individuelle Rundfunkbeitrag zusätzlich ansteigt. Der Abgleich soll sicherstellen, dass sich auch künftig alle Bürgerinnen und Bürger an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, auch wenn mit der Zeit eine ganze Reihe von Menschen ihren Wohnort wechselt. Ohne Datenabgleich verabschieden sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger – ob absichtlich oder auch nicht absichtlich – aus der Mitfinanzierung, und das wäre ungerecht. Es zeigt sich, dass der Abgleich bisher zu Mehreinnahmen geführt hat und damit Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlastet werden.
Auf der anderen Seite steht aber ganz klar der Datenschutz. Es werden hier personenbezogene Daten von immerhin circa 73 Millionen Menschen übermittelt. Deshalb nehmen wir BÜNDNISGRÜNEN die Kritik der Datenschutzbeauftragten sehr ernst. Die Frage, die da aber steht, ist: Geht es auch auf einem anderen Weg? Die Antwort: Es gibt im Moment keine weniger beeinträchtigenden Mittel, die eine so weitreichende Beitragsgerechtigkeit ermöglichen.
Zur Einführung des Rundfunkbeitrags hatte es 2013 und 2014 Abgleiche gegeben, deren Rechtmäßigkeit in mehreren Gerichtsentscheidungen bestätigt wurde, zum Beispiel vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Dieser hat geurteilt, dass die Beeinträchtigung so gering ist, dass der Gesetzgeber das Gemeinwohl höher gewichten darf.
Mit der Verstetigung – und das ist uns besonders wichtig – des Meldedatenabgleichs werden jetzt endlich auch andere datenschutzrechtlich wesentlich bedenklichere Eingriffe überflüssig, zum Beispiel die Auskunftspflicht von Hauseigentümerinnen und -eigentümern oder Hausverwaltungen. Diese wird ebenso gestrichen wie der Datenankauf aus privaten Quellen. Das begrüßen wir BÜNDNISGRÜNEN ausdrücklich. Auch jetzt wird es kein automatisiertes Verfahren in dem Sinne geben, dass jede Änderung automatisch und sofort übertragen wird, sondern es gibt klare Regeln. Alle vier Jahre übermitteln die Einwohnermeldeämter Adresse, Familienstand, Geburtsdatum, Einzug in die Wohnung usw. Das passiert in automatisierter Form. Das heißt, zwei Datensätze werden dann miteinander verglichen, ohne dass Menschen im Einzelnen darauf schauen müssen.
Die Anhörung von Sachverständigen im Medienausschuss hat gezeigt, dass der Rundfunkbeitragsservice dem Grundsatz der Datenminimierung so weit wie möglich nachkommt, vor allem mit den Datenlöschkonzepten. Nicht benötigte Daten von Personen, die schon angemeldet sind oder für deren Wohnung bereits durch eine andere Person der Beitrag gezahlt wird, werden unverzüglich gelöscht.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die Auswirkungen auf diese beiden dargestellten Punkte – tatsächlich erreichte Beitragsgerechtigkeit und der notwendige Datenschutz – müssen aber, und das ist uns besonders wichtig, immer wieder auf den Prüfstand. In diesem Sinne und mit diesem Ziel werden wir dem Entwurf zustimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag zeigt sich einmal mehr, dass über die positiven Aspekte, über positive Veränderungen leider wenig gesprochen wird. Über das Thema Befreiung von Zweitwohnsitzen von der Pflicht zur Entrichtung eines Rundfunkbeitrages, einer Haushaltsabgabe, ist heute relativ wenig gesprochen worden. Ich bin froh, dass hiermit weiterhin die Akzeptanz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestärkt wird. Die Zweitwohnsitzabgabe war wirklich alles andere als sinnvoll.
Wir haben heute schon viel zum Thema Datenschutz gehört. Das ist auch richtig so. Wir haben schon in der Anhörung intensiv über den Datenschutz diskutiert, haben ganz klar den Prozess beschrieben bekommen und festgestellt, dass nur die Daten, die zwingend erforderlich sind, gespeichert werden. Aber natürlich ist und bleibt es ein Eingriff. Ein Datenschutzeingriff ist immer schwierig. Da muss man abwägen. Deshalb kann ich mich nur der Kollegin Maicher anschließen. Wenn wir diesen Staatsvertrag beschließen, müssen wir trotzdem weiterhin immer wieder darauf achtgeben, dass mit diesen datenschutzrechtlichen Ermächtigungen kein Schindluder getrieben wird.
Ich bin froh, dass es nun diesen Meldedatenabgleich gibt. Er hat deutlich geholfen. Herr Roßkopf hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass durch den Meldedatenabgleich der Beitrag nach seiner Rechnung um gut 22 Cent niedriger gehalten werden kann. Ich finde, das ist ein Erfolg. Deshalb sind wir der Meinung, dass man diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag zustimmen kann.
Bitte erlauben Sie mir kurz noch grundsätzlich die Anmerkung, dass wir als SPD-Fraktion der Meinung sind, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für die Demokratie wichtig ist. Das zeigt sich jetzt umso mehr. Das zeigt auch die Akzeptanz, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk aktuell genießt. Wir haben zum Beispiel deutlich erhöhte
Zahlen beim MDR, was den Online-Abruf angeht. Die Abrufzahlen bei MDR ONLINE sind um 124 % gestiegen. Wir haben auch bei den MDR-Nachrichten um 19:00 Uhr mittlerweile eine Quote von 25,3 % erreicht. Das ist im Vergleich zu 2019 eine deutliche Steigerung und zeigt: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist akzeptiert. Den Informationen, die er liefert, wird vertraut. Das ist richtig so. Deshalb sind wir der Meinung, dass wir ihn weiter stärken wollen, und dies werden wir mit dem vorliegenden Rundfunkänderungsstaatsvertrag tun. Deshalb werden wir zustimmen.
Vielen Dank. – Wir könnten jetzt, wenn gewünscht, in eine zweite Runde der Aussprache gehen. Möchte jemand? – Das sehe ich nicht. Dann frage ich jetzt der Form halber, ob die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Dr. Maicher, noch einmal das Wort wünscht. – Nein, das ist nicht der Fall. Dann bitte ich jetzt die Staatsregierung.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir erleben gerade in dieser schwierigen Krisenzeit, wie wichtig verlässliche Informationen und eine Berichterstattung sind, die alle Aspekte des aktuellen Geschehens einordnen. Deshalb will ich an dieser Stelle einmal ganz herzlich all denjenigen danken, die im ÖffentlichRechtlichen ebenso wie im Privaten die internationale, die nationale, aber vor allem auch hier aus der Region heraus tagtäglich die Berichterstattung ermöglichen und uns mit Informationen gerade in diesen Tagen versorgen.
Qualität, Vielfalt, Verlässlichkeit – das kostet Geld; Geld, das wir Bürger mit unseren Beitragszahlungen aufbringen. Beim nunmehr Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es darum, dass die Kosten des öffentlichrechtlichen Rundfunks gerecht auf viele Zahler verteilt werden. Gerecht ist eine Verteilung der Lasten aber nur dann, wenn nicht manche Personen doppelt und manche Personen gar nicht ihren Beitrag zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk leisten. So sieht es auch das Bundesverfassungsgericht. Es ist mit den Grundrechten vereinbar, wenn für jede Wohnung von einer Person ein Rundfunkbeitrag erhoben wird. Problematisch ist es allerdings, wenn jemand mehrmals den vollen Rundfunkbeitrag bezahlen muss, nur weil er oder sie – meist aus beruflichen Gründen veranlasst – eine Zweitwohnung hat. Schließlich kann niemand zugleich in der Erstwohnung und in der Zweitwohnung Rundfunk hören und sehen.
Genau diesen Fall hat der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Blick. Der Staatsvertrag setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, indem er eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Personen mit Zweitwohnsitz vorsieht. Der Staatsvertrag geht sogar noch über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus: