Genau diesen Fall hat der Dreiundzwanzigste Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Blick. Der Staatsvertrag setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um, indem er eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Personen mit Zweitwohnsitz vorsieht. Der Staatsvertrag geht sogar noch über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus:
Er erlaubt eine Befreiung auch dann, wenn die Hauptwohnung auf den einen und die Nebenwohnung auf den anderen Ehepartner angemeldet ist. Schließlich hängt es oft vom Zufall ab, auf welchen Partner in einer Ehe die Wohnung angemeldet ist.
Problematisch ist es auch, wenn die ehrlichen Beitragszahler nur deshalb einen hohen Rundfunkbeitrag entrichten müssen, weil manche bei den Rundfunkanstalten nicht ordnungsgemäß angemeldet sind. Die Anstalten haben deshalb in der Vergangenheit schon zweimal mit Erfolg einen Meldedatenabgleich durchgeführt, um zu prüfen, ob ihr Datenbestand noch aktuell ist. Dass dieses Verfahren unserer Verfassung entspricht, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich bestätigt. Die Mehreinnahmen aus dem Meldedatenabgleich konnten dazu genutzt werden, den Beitrag über viele Jahre stabil zu halten und die Lasten gleichmäßig auf alle Bürger zu verteilen.
Der vorliegende Staatsvertrag will nun diesen Erfolg fortschreiben und in regelmäßigen Abständen einen Meldedatenabgleich ermöglichen. Selbstverständlich wurde bei der Ausgestaltung des Verfahrens zum Abgleich darauf geachtet, die datenschutzrechtlichen Belange angemessen zu berücksichtigen. Mit Blick auf die hier geäußerte Kritik will ich anfügen, dass der Meldedatenabgleich immer dann komplett entfällt, wenn die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs feststellt, dass der Datenbestand bei den Anstalten hinreichend aktuell ist.
Meine Damen und Herren! Das Ihnen heute vorliegende Gesetz setzt die Regelungen dieses Staatsvertrages in Landesrecht um. Im Fall der Ratifizierung durch alle Bundesländer treten die Änderungen zum 01.06.2020 in Kraft. Es sind Änderungen, die aus Sicht der Staatsregierung gut und richtig sind.
Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzesentwurf. Aufgerufen ist das Gesetz
zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag, Drucksache 7/679, Gesetzentwurf der Staatsregierung. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Hochschule, Medien, Kultur und Tourismus, Drucksache 7/2158. Uns liegen keine Änderungsanträge vor. Entsprechend § 46 Abs. 5 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über den Gesetzentwurf artikelweise in der Fassung, wie sie durch den Ausschuss vorgeschlagen wurde, abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir so verfahren.
Dann stelle ich als Erstes die Überschrift zur Abstimmung. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Somit ist der Überschrift mit wenigen Enthaltungen und ohne Gegenstimme zugestimmt worden.
Wer gibt Artikel 1 des Gesetzes zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag die Zustimmung? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei wenigen Enthaltungen ist dem so zugestimmt.
Nun kommen wir zu Artikel 2 Inkrafttreten. Wer gibt ihm die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und ohne Enthaltung ist dem Artikel zugestimmt worden.
Nun stelle ich den Entwurf Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag in der Drucksache 7/679 in der in zweiter Beratung beschlossenen Fassung als Ganzes zur Abstimmung. Wer gibt die Zustimmung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Bei vielen Stimmen dafür, einigen Stimmen dagegen und wenigen Stimmenenthaltungen ist dem Gesetz zum Dreiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag
Damit ist der Entwurf als Gesetz beschlossen. Meine Damen und Herren, mir liegt ein Antrag auf unverzügliche Ausfertigung dieses Gesetzes vor. Wir möchten dem gern entsprechen, wenn der Landtag gemäß § 49 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung die Dringlichkeit beschließt. Wenn es keinen Widerspruch gibt, würden wir dem gern entsprechen. – Widerspruch sehe ich nicht. Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen, und zwar in einer ersten Runde zuerst die CDU, dann die BÜNDNISGRÜNEN, SPD, AfD, DIE LINKE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile den Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD als Einreicherinnen das
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesen Tagen dominiert die Corona-Pandemie und die damit einherge
henden Folgen überall unser Geschehen. Auch unsere Tagesordnung befasst sich fast ausschließlich mit diesem Thema und dass wir heute nur in halber Besetzung tagen, ist dem auch geschuldet. Diese Pandemie fordert uns jeden Tag aufs Neue heraus. Wir treffen viele Entscheidungen auf Sicht und bauen daneben schrittweise an einem Plan, wie wir wieder zur Normalität zurückkehren können.
Das wünschen sich ganz viele, das haben wir heute schon hinreichend diskutiert. Trotzdem werden wir noch Geduld haben müssen. Trotz allem geht das Leben weiter und die Aufgaben, die wir vor dem Ausbruch der Pandemie auf unserer Tagesordnung hatten, sind nicht vom Tisch. Sie liegen nur jetzt nicht ganz obenauf. Es wäre aber fatal, wenn wir neben all den Herausforderungen, die die Pandemie mit sich bringt, diese anderen Aufgaben liegen lassen würden, denn die Zeit läuft weiter und wir sollten nicht warten, bis aus Aufgaben Probleme werden.
In manchen Regionen ist es schon fast zum Problem geworden, gut ausgebildete Fachkräfte für die frühkindliche Bildung zu finden. Dafür gibt es Gründe. Das ist zum einen die lange Ausbildungsdauer, zum anderen das Schulgeld, welches an freien Fachschulen zu zahlen ist, oder auch der Umstand, dass es oft nur Teilzeit-Arbeitsverträge mit folglich relativ geringem Einkommen gibt. Aber auch die Einführung von Vor- und Nachbereitungszeiten und die Ausweitung der Einsatzmöglichkeiten als Schulsozialarbeiter haben den Bedarf erhöht und so zum Mangel beigetragen. Wenn wir, so wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben, unsere Kindertagesstätten als Orte der Bildung, Betreuung und Erziehung gleichermaßen begreifen und dabei die Qualität in den Fokus stellen, dann richten wir unser Augenmerk vor allem auf das pädagogische Personal, denn so wie guter Unterricht in der Schule im Wesentlichen vom Lehrer abhängt, so ist es auch mit unseren Erzieherinnen, deren Ausbildung und ihre Haltung ganz wesentlich die Qualität der frühkindlichen Bildung ausmachen.
Wir wissen um den Wert guter pädagogischer Fachkräfte und wollen deshalb mit unserem Antrag zur Fachkräftesicherung heute wichtige Weichen stellen. Es geht um drei Dinge: erstens den Fachkräftebedarf zu sichern, zweitens den Erzieherberuf attraktiver zu machen und dabei drittens das hohe Qualifikationsniveau beizubehalten.
Zu erstens. Für die Ermittlung des zukünftigen Fachkräftebedarfs braucht es eine valide Datengrundlage, damit spätere Entscheidungen nicht am Ziel vorbeigehen. Dabei gibt es zwei Ebenen zu beachten: die quantitative und die qualitative. Wir wissen zwar, wie viele Kinder geboren wurden und in welchen Gemeinden sie leben. Daraus lässt sich der Betreuungsbedarf ermitteln. Wir wissen auch, wie der Personalkörper beim pädagogischen Personal derzeit in den Kitas aussieht; doch wir wollen ein kontinuierliches Fachkräftemonitoring als Entscheidungsgrundlage für die Personalentwicklung, für die Zahl der Ausbildungsplätze, für Studienplätze, für Weiterbildungsangebote und so weiter etablieren. Der Status quo reicht dafür nicht aus. Wir wollen wissen, welche speziellen Qualifikationen in den Kitas benötigt werden, zum Beispiel im Hinblick auf die
Bildung multiprofessioneller Teams. Wie hoch ist der Bedarf an Fachkräften mit akademischer Ausbildung, zum Beispiel für die Leitungsebene? Welche Weiterbildungsbedarfe gibt es in den Kitas? Interessant wäre natürlich auch der Verbleib der Absolventen.
Die Trägerlandschaft ist vielfältig und eine Abfrage solcher Kriterien ging bisher nur auf der Basis guten Willens. Die Staatsregierung hat eine Umfrage unter Absolventinnen und Absolventen sowie Erzieherinnen und Erziehern gemacht, deren Ergebnis uns interessiert. Eine flächendeckende Datenerhebung jedoch bedarf einer Rechtsgrundlage. Deshalb bitten wir die Staatsregierung, einen entsprechenden Gesetzentwurf für ein kontinuierliches Fachkräftemonitoring für soziale Berufe vorzulegen.
Zu zweitens. Es gilt den Erzieherberuf an sich attraktiver zu machen. Dafür gibt es verschiedene Ansatzpunkte. In Zeiten, da Arbeitgeber um ihre zukünftigen Auszubildenden werben müssen, weil es mehr freie Stellen als Bewerber gibt, ist die Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin beziehungsweise zum staatlich geprüften Erzieher eigentlich kaum mehr wettbewerbsfähig. Sie dauert fünf Jahre. Es gibt keine Ausbildungsvergütung. Im Gegenteil, sie kostet an den freien Ausbildungsstätten sogar noch Schulgeld. Bereits seit dem Ausbildungsjahr 2019 ersetzt der Freistaat Sachsen das Schulgeld in Höhe von bis zu 50 Euro pro Monat. Hier wüssten wir gern, wie viele Fachschülerinnen und -schüler davon profitieren konnten. Ab dem kommenden Ausbildungsjahr 2020/2021 soll auf die Erhebung von Schulgeld vollständig verzichtet werden. Auch das muss in ein Gesetz.
Zum Dritten geht es bei der Steigerung der Attraktivität des Erzieherberufes um eine Reform der Erzieherausbildung. Erste Überlegungen dazu werden in der Kultusministerkonferenz diskutiert. Um in Sachsen keinen Sonderweg zu beschreiten, ist es wichtig zu wissen, in welche Richtung die KMK tendiert. Fest steht für uns, dass es keine Absenkung des Ausbildungsniveaus geben darf, erstens nicht wegen der Qualität, die eine anspruchsvolle Ausbildung voraussetzt, zweitens nicht wegen der geringeren Bezahlung der Fachkräfte, die das zur Folge hätte, und drittens nicht, weil die Qualifikation der sächsischen Fachkräfte dann in den anderen Ländern nicht anerkannt würde. Also ist das derzeitige Qualifikationsniveau auf Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens zu bewahren.
Dennoch gibt es Möglichkeiten, mehr Vorqualifikationen als Zugangsberechtigung für die Erzieherausbildung anzuerkennen. Möglichkeiten eines Seiteneinstiegs mit verwandten Qualifikationen unter Anerkennung bestimmter Vorqualifikationen und einer sich anschließenden Weiterbildung oder eines Studiums, ähnlich wie bei einem Seiteneinsteigerprogramm für Lehrer, sollen eröffnet werden. Das hilft bei der Bildung multiprofessioneller Teams und im günstigsten Fall lässt sich damit die Ausbildungszeit verkürzen. Dieses Verfahren stellen wir uns auch für ausländische Fachkräfte vor, deren Vorqualifikationen ebenso anerkannt und mit anschließender Weiterbildung
vervollständigt werden können. Dafür brauchen wir ebenfalls einen gesetzlichen Rahmen. Mit all diesen Maßnahmen senden wir ein positives Signal an alle jungen Menschen, die sich für eine berufliche Perspektive im Bereich der frühkindlichen Bildung interessieren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerade in diesen Tagen zeigt sich, welche gesellschaftlichen Bereiche für uns essentiell sind. In der jetzigen Ausnahmesituation der Corona-Pandemie spüren viele Eltern, wie systemrelevant die Kinderbetreuung ist. Wir als GRÜNE wollen eben nicht nur in der Krise zeigen, wie wichtig die frühkindliche Bildung ist. Daher werden wir in den kommenden Jahren eine ordentliche Schippe investieren und die Grundlagen schaffen, um die gute Qualität in unseren Einrichtungen zu verbessern.
Das braucht es auch, denn die Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Am Ende des Schuljahres 2019/2020 fehlten uns 950 Fachkräfte in den Kitas. Der Personalmangel ist offenkundig. Vor allem in den ländlichen Kommunen ist die Situation mehr als angespannt, aber auch die Großstädte trifft es hart.
Schauen wir doch einmal nach Leipzig. Mit der Einführung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz und dem enormen Zuzug, den die Stadt verzeichnet, war es eine Mammutaufgabe, die Platzkapazitäten für unsere Kinder zu schaffen. Jetzt, da die Voraussetzungen vorhanden sind, fehlt es an Personal. Die mühsam geschaffenen Betreuungsplätze in den Einrichtungen können nicht ausgelastet werden. Das muss sich ändern, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wer die Probleme angehen will, muss sich in der Debatte ein Stück weit ehrlich machen. Wir haben in Sachsen im Kita-Bereich noch einige Baustellen zu bearbeiten. Unsere größte Aufgabe ist es, die zu erwartenden Altersabgänge zu kompensieren und gleichzeitig die qualitative Verbesserung in den Kitas weiter auszubauen. Dazu brauchen wir pro Jahr circa 800 neue Erzieherinnen und Erzieher in den Kitas. Erste Schritte dazu sind schon gemacht worden. So haben wir zusätzlich 200 Ausbildungskapazitäten an den staatlichen Fachschulen geschaffen. Auch der Zugang zur Erzieherausbildung wurde erweitert.
Mit dem nun hier vorliegenden Antrag wollen wir die Erzieherausbildung noch mehr voranbringen. Wir werden ab dem kommenden Schuljahr die Azubis in der Erzieherausbildung von der Zahlung des Schulgeldes befreien. Die Schulgeldbefreiung ist ein wichtiger Schritt, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Das Interesse für den Erzieherberuf ist groß. Jährlich schließen rund 2 000 Absolventinnen und Absolventen die Ausbildung erfolgreich ab. Davon kommen aber zu wenige an den sächsischen Kitas an. Um die Gründe hierfür zu erfahren, hat das Kultusministerium bereits einen ersten Aufschlag mit einer sogenannten Absolvent(inn)enbefragung gemacht. Darüber hinaus geht es bei der Befragung auch um Maßnahmen für eine Erhöhung der Attraktivität der Erzieherausbildung.
Einen weiteren Schritt wollen wir als Koalition mit diesem Antrag „Fachkräftesicherung in der frühkindlichen Bildung“ gehen. Um den zukünftigen Bedarf an Fachkräften in den Kitas genau bestimmen zu können, werden wir ein kontinuierliches Fachkräftemonitoring in der frühkindlichen Bildung installieren. Nur so ist eine gezielte Steuerung der Ausbildungskapazitäten und Maßnahmen zur Gewinnung zusätzlicher Fachkräfte möglich, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Eines wissen wir aber jetzt schon: Der Teich, in dem wir angeln, ist überfischt. Wir brauchen Lösungen zur Fachkräftegewinnung, bei denen die Qualität nicht gemindert wird. Wir brauchen differenzierte Zugänge für das pädagogische Fachkräftepersonal in unseren Kitas. Dazu werden wir die Entwicklung von multiprofessionellen Teams in den Kindertageseinrichtungen unterstützen. Dabei ist mir wichtig, hier noch einmal zu betonen, dass multiprofessionelles Arbeiten kein Sparmodell und keine Notlösung bei personellen Engpässen ist. Im Gegenteil bedeuten multiprofessionelle Teams vielfältige Potenziale von Fachkräften, die in die Kita-Arbeit einfließen können. Das multiprofessionelle Arbeiten in Teams schafft eine gute Voraussetzung dafür, Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte je nach spezifischen Fähigkeiten der Mitarbeitenden zu verteilen und somit zur Entlastung der Einzelnen beizutragen.
Wir müssen unsere Kitas zukunftsfähig machen. In Anbetracht der aktuellen Situation und der mittelfristigen Perspektive muss es uns gelingen, dass wir Fachkräfte für das Arbeitsfeld der Kindertagesbetreuung gewinnen, halten und langfristig binden.
Mit all den eben genannten Teilschritten lassen sich definitiv erkennbare Effekte für die Fachkräftesicherung erreichen. Ich bitte daher um Zustimmung.
Vielen Dank. Die SPD möchte erst einmal noch nicht sprechen. Daher erteile ich der AfD das Wort, Herr Dr. Weigand.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es erkannt: Pädagogische Fachkräfte braucht das Land. Bravo! Ansonsten muss ich bei Ihrem Beitrag wenig klatschen.