Protokoll der Sitzung vom 29.04.2020

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben es erkannt: Pädagogische Fachkräfte braucht das Land. Bravo! Ansonsten muss ich bei Ihrem Beitrag wenig klatschen.

Kommen wir aber zum Inhalt Ihres Antrages. In Teil I möchten Sie einen Berichtsteil. Sie wollen die Schüler befragen. Das ist in Ordnung. Sie wollen, dass die Kultusministerkonferenz berichtet. Meine Damen und Herren, es sollte eigentlich selbstverständlich sein, dass das im Ausschuss stattfindet. Sie möchten den Fachkräftebedarf in Sachsen wissen.

Meine Damen und Herren! Wer regiert eigentlich dieses Land seit 30 Jahren? Sie wissen den Fachkräftebedarf nicht? Frau Firmenich, Sie haben es gesagt: Sie fahren in der Krise auf Sicht. Das machen Sie aber schon seit 30 Jahren. Herzlichen Glückwunsch!

(Beifall bei der AfD)

Ich kann Ihnen aber gern weiterhelfen. Schauen Sie einfach einmal ins EDAS hinein. In der 6. Wahlperiode hat der Abg. Weigand eine Frage zu pädagogischen Fachkräften gestellt. Da sehen Sie, dass wir im Jahr 2017 bei 31 200 waren. Wir liegen jetzt bei 34 000. Da bekommen Sie auch eine schöne Aufschlüsselung über die Altersstruktur der Fachkräfte: 34 % sind über 50 Jahre alt, 10 % über 60 Jahre. Wenn Sie das hochrechnen, dann werden von den 34 000 in den nächsten zehn bis 15 Jahren ungefähr 11 000 in Rente gehen. Wir brauchen also zusätzlich 11 000 neue Erzieher.

Sie haben gesagt, dass das jetzt so aus dem Nichts heraus kommt. Dann schauen wir uns doch einmal die Zahlen von Kindern in Kindertagesstätten an. Im Jahr 2006 waren 214 000 Kinder in Sachsen in Kindertagesstätten, im Jahr 2019 waren es 315 000. Das sind in 14 Jahren über 50 % mehr. Was haben Sie in dieser Zeit gemacht? – Nichts! Sie haben abgewartet und sind auf Sicht gefahren.

(Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Genau!)

Ich nenne zwei Beispiele aus der Praxis, weil Geburtenraten über 14 Jahre nicht spontan in die Höhe steigen. Es ist ein Interview mit einer Erzieherin aus Leipzig, nachzulesen in der „Leipziger Volkszeitung“ im Februar 2020: Der Schlüssel von 1 : 12 ist zu 80 % nicht gegeben. In einzelnen Situationen kann ein Erzieher auch mal 25 Kinder betreuen. Das ist eigentlich tägliche Praxis, meine Damen und Herren. Ihr Schlüssel ist nur ein Papiertiger.

(Zuruf von der SPD)

Ein zweites Beispiel: Kita muss Öffnungszeiten reduzieren, um Schlüssel zu schaffen; „Freie Presse“ im Februar 2020: Akuter Fachkräftemangel in Plauen. Aufgrund der problematischen Kita-Situation können hier freie Plätze nicht vergeben werden.

Diese zwei Beispiele könnte man endlos weiterführen, wenn man die Presse durchschaut. Sie zeigen, Sie haben es 20 Jahre verpennt. Damals hätten Sie handeln müssen, weil da die Geburtenraten schon hoch waren.

(Beifall bei der AfD)

Ich komme zum zweiten Teil Ihres Antrages. Sie wollen die rechtlichen Voraussetzungen schaffen, eine Schulgeldbefreiung durchzuführen. Das wird auch höchste Zeit, das begrüßen wir als AfD-Fraktion.

(Zuruf des Abg. Sören Voigt, CDU)

Zu der Schulgeldbefreiung ist auch eine angemessene Ausbildungsvergütung notwendig, um die Wertschätzung im Erzieherberuf zu steigern und die Ausbildungszahlen nach oben zu bekommen.

Dazu möchte ich gern auf das Bundesprogramm „Fachkräfteoffensive“ zu sprechen kommen. Es wurde von Frau Giffey, SPD, im Jahr 2018 großmundig angekündigt und ausgeführt, es würden 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Realität in diesem Jahr war dann, dass es nur 160 Millionen Euro sind. Das ist wieder typisch SPD: nur heiße Luft, genau wie die 48 Stunden Bearbeitungszeit von SAB-Anträgen in der Corona-Zeit, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der AfD)

Alles in allem: Es fehlen uns in Ihrem Antrag einige Details, während andere Dinge überflüssig sind. Daher wollen wir mit unserem Änderungsantrag Ihren Antrag um wichtige Punkte ergänzen. Dazu später mehr.

Vielen Dank.

(Beifall bei der AfD)

Vielen Dank. Es spricht jetzt für die Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Tändler-Walenta.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Für die Erzieherinnenausbildung in Sachsen gibt es im Kern zwei Modelle: einmal die Ausbildung in Vollzeit über drei Jahre und einmal die Ausbildung in Teilzeit, das heißt berufsbegleitend über vier Jahre.

Die Zulassungsvoraussetzungen sind: erstens ein mittlerer Schulabschluss und eine Erstausbildung, zum Beispiel als Sozialassistentin, oder zweitens eine absolvierte zweijährige Ausbildung plus mindestens zweijährige Berufstätigkeit, zum Beispiel in der Altenpflege, oder aber drittens ein Nachweis über eine mindestens siebenjährige pflegende oder erziehende Tätigkeit in Vollzeit. So viel allein zu den Zugangsvoraussetzungen.

Betrachten wir uns nun die Kosten für diese Ausbildung. Gegenwärtig haben wir in Sachsen die Situation, dass die staatlichen Erzieherinnen-Schulen kein Schulgeld erheben. Private und freie Schulträger können hingegen Schulgeld erheben.

Mit dem Antrag der Koalitionsparteien wird ein erster richtiger Schritt gegangen, um die Erzieherinnen-Ausbildung attraktiver zu machen. Es soll ein Gesetzentwurf erarbeitet werden, der unter anderem die Voraussetzungen schafft, bereits in diesem Schuljahr das Schulgeld abzuschaffen. Allerdings gehen Sie mit diesem Schritt nur ein Viertel des

Weges, den wir im Bereich der Erzieherinnen-Ausbildung gehen müssen.

Daher haben wir als Fraktion DIE LINKE, um zumindest die Hälfte der Strecke zu erreichen, einen Änderungsantrag vorgelegt. Dieser bezieht sich darauf, dass wir neben der Schulgeldbefreiung natürlich auch eine Ausbildungsvergütung für angehende Erzieherinnen und Erzieher fordern; denn für Auszubildende in Vollzeit gibt es keine Vergütung.

Jetzt könnten Sie mir natürlich den Hinweis geben und sagen: Na ja, es gibt ja die Möglichkeit, BAföG zu beantragen oder einen Kredit aufzunehmen. Dazu frage ich: Ist das attraktiv im Vergleich zu anderen Berufsausbildungsmöglichkeiten, die die Schulabgänger haben?

Nach einer Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung von Helga Ostendorf sind bei einer Schulberufsausbildung in Vollzeit im Vergleich zur betrieblichen Ausbildung – wir sprechen immer noch über den Erzieherinnen-Bereich – erstens die Verdienst- und Karrieremöglichkeiten wesentlich geringer, zweitens die Abbruchquoten höher, drittens der Berufseinstieg schwierig und viertens die finanzielle Belastung größer.

Mit unserer Forderung nach einer Ausbildungsvergütung stehen wir nicht allein. Schon jetzt fehlen an jeder Ecke und Kante Erzieherinnen. Perspektivisch fehlen laut einer Studie des Familienministeriums in Deutschland bis zum Jahr 2030 fast 200 000 Erzieherinnen und Erzieher. Wenn man aber einen wünschenswerten Betreuungsschlüssel erreichen will – und das steht ja im Koalitionsvertrag –, dann ist die Zahl weitaus höher. Laut Nationalem Bildungsbericht liegen wir dann schon bei einer Zahl von 300 000 Erzieherinnen und Erziehern.

Einige Studien zeigen, dass durch die Einführung einer Ausbildungsvergütung 50 000 zusätzliche Schulabgänger für eine solche Erzieherinnenausbildung gewonnen werden können. Daher möchte ich an dieser Stelle noch einmal explizit werben, unserem Antrag heute zuzustimmen.

Um den Weg aber vollständig gehen zu können, bedarf es weiterer Maßnahmen, die in den kommenden Jahren konsequent umgesetzt werden müssen. Das eine ist die Ausbildung, das andere ist die Vergütung. Die Erzieherinnen und Erzieher leisten einen wertvollen Beitrag zur Bildungsarbeit. Das muss sich auch in deren Vergütung widerspiegeln.

(Beifall bei den LINKEN)

Diesbezüglich empfehlen wir schon lange, dass die Gewerkschaften einbezogen werden, damit es höhere Löhne gibt. Um den Beruf attraktiver zu machen, braucht es aber auch Aufstiegsmöglichkeiten.

Ein anderer Punkt ist der Gesundheitsschutz. Man kann gern einmal während der Kernzeit, also um die Mittagszeit, in einen Kindergarten gehen. Manchmal ist es dort lauter als an einer viel befahrenen Autobahn. Dadurch ist natürlich die Arbeitsbelastung ziemlich hoch.

Um den Anforderungen für Entwicklungsdokumentationen und Elternberatung Rechnung zu tragen, müssen wir

20 % der Arbeitszeit für diese Aufgaben anrechnen. Krankheits-, Weiterbildungs- und Urlaubstage müssen in die Berechnung des Betreuungsschlüssels einbezogen werden.

Ich könnte Ihnen noch weitere zehn Punkte nennen, um den Ausbildungsberuf der Erzieherin oder des Erziehers attraktiver zu machen. Aber aus unserer Sicht geht es neben der Schulgeldbefreiung, die wir selbstverständlich unterstützen, im Wesentlichen um die Einrichtung einer Ausbildungsvergütung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Prozess der Bildung ist ein lebenslanger Prozess. Er beginnt mit dem Tag der Geburt, und somit findet er natürlich auch in den frühkindlichen Jahren statt. Dennoch liegen manchmal zwischen Neugeborenen Welten. Es ist unsere Aufgabe, allen die gleichen Lebenschancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch, für gute Verhältnisse in sächsischen Kitas zu sorgen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Vielen Dank. – Wir wären jetzt so weit, eine zweite Runde zu eröffnen. Wer möchte? – Sabine Friedel von der SPDFraktion, bitte.

Vielen Dank. Da das der erste Antrag ist, über den die Koalition in dieser Runde berät und mir auffiel, dass es für den Rest der Leute ein bisschen langweilig wäre, wenn erst eine Vertreterin der CDU-Fraktion für den Antrag spricht, danach eine von den GRÜNEN und dann auch noch eine von der SPD, bevor die Opposition zu Wort kommt, dachte ich mir, dass ich auf die zweite Runde warte. So viel zur Erklärung.

Es ist eine gute Erfahrung für mich, dass wir in dieser Koalition in Sachen Kita so nah beieinander sind. Wir haben gleiche Ziele und gleiche Vorstellungen, die schrittweise umgesetzt werden können, sodass ich den guten Redebeiträgen von Frau Firmenich und Frau Melcher hätte nichts mehr hinzufügen können. Das ist der zweite Grund, warum ich erst jetzt nach vorn gekommen bin.

Ich möchte stattdessen auf die Punkte, die angesprochen worden sind – zum einen von der AfD, zum anderen von den LINKEN –, kurz reagieren. Herr Weigand, Sie haben sich auf der einen Seite darüber lustig gemacht, dass die Koalition mit diesem Antrag etwas über den Fachkräftebedarf erfahren wolle, und auf der anderen Seite gefragt, ob wir das nicht schon in den letzten 20 Jahren versucht hätten.

Sie haben unseren Antrag missverstanden. In unserem Antrag ist von einem kontinuierlichen Fachkräftemonitoring die Rede. Das ist mehr, als einfach nur zu fragen, wie viele Erzieherinnen uns derzeit fehlen. Sie haben völlig recht, dazu haben Sie schon Anfragen gestellt. Aber ein Fachkräftemonitoring verfolgt kontinuierlich die Ausbildung, den Verbleib der Fachkräfte, den Einsatz, die Frage, in welchen Sparten und Zweigen sie tätig sind, und die Frage, die Frau Firmenich vorhin angesprochen hat, zur Schulsozialarbeit und Ähnliches.

Das ist auch ein bisschen inkonsistent, weil Sie dann selbst einen Änderungsantrag einbringen, der weitere Fragen zum Fachkräftebedarf an die Staatsregierung stellt. Entweder Sie argumentieren: Es liegt schon alles vor, denn ich, Herr Weigand, habe es erfragt. Oder aber Sie haben weitere Fragen. Beides passt nicht so richtig zusammen.

Zum zweiten Punkt, Ausbildungsvergütung. Frau TändlerWalenta sagte: Mit unserer Forderung nach Ausbildungsvergütung stehen wir nicht allein da. Genauso ist es. Das ist auch unsere Forderung und das ist die Forderung der GRÜNEN. Das will sogar die CDU. Wir müssen nur gemeinsam einen Weg finden, das hinzubekommen, und dieser Weg ist etwas komplizierter, als unserem Antrag einfach einen neuen vierten Punkt anzufügen.

Warum ist er komplizierter? Man könnte ja eigentlich sagen, okay, denken wir in der ganz normalen dualen Ausbildung. Jeder Lehrling geht irgendwo in die Lehre und parallel dazu in den Betrieb. In der Berufsschule bekommt er das Theoretische und im Betrieb das Praktische. Dafür gibt es die Ausbildungsvergütung. Wir können uns nicht vorstellen, den Erzieherinnen- und Erzieherberuf in eine duale Ausbildung zu überführen.

Was ist dafür der wesentliche Grund? Der wesentliche Grund ist: Wir würden uns dann vom hohen Qualifikationsniveau verabschieden. Mit einer dualen Ausbildung von drei bis dreieinhalb Jahre landen wir beim DQR 4, beim Deutschen Qualifikationsrahmen Stufe 4. Aber alle Erzieherinnen und Erzieher – Sie haben es selbst dargestellt; es ist eine Ausbildung mit Weiterbildung – sind DQR 6. Durch diese Art einer Veränderung der Ausbildung hinten herum die Löhne zu verringern liegt uns allen fern, und deshalb können wir diesen einfachen Weg nicht gehen.

Den komplexeren Weg versuchen gerade viele Bundesländer gemeinsam und koordiniert zu gehen. Denn es ist auch wichtig, dass wir kein Berufsbild Kita-Erzieherin oder Kita-Erzieher schaffen, das nur in Sachsen Anerkennung findet – so haben sich manche Bundesländer momentan entschieden –, sondern wir möchten, dass diese Leute eine Ausbildung haben, die bundesweit anerkannt wird.