Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 3. Sitzung des 8. Sächsischen Landtags. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Herr Günther, Herr Gahler, Herr Österle und Herr Dr. Huhn.
Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 6 und 7 festgelegt: CDU 30 Minuten, AfD ebenfalls 30 Minuten,
BSW 16 Minuten, SPD 12 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 10 Minuten, Die Linke 10 Minuten und Staatsregierung 20 Minuten.
Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Die Gesamtredezeit des fraktionslosen Abgeordneten beträgt 3 Minuten und kann auf die Tagesordnungspunkte dieser Sitzung nach Bedarf verteilt werden. Zur vorliegenden Tagesordnung liegen mir keine Änderungsvorschläge vor.
Da keine Aussprache vorgesehen ist, frage ich, ob dennoch ein Abgeordneter das Wort wünscht? – Das kann ich nicht sehen.
Meine Damen und Herren! Ich stelle nun die vorliegende Drucksache zur Abstimmung und bitte bei Zustimmung um
das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist das ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen so beschlossen, und der Tagesordnungspunkt ist bereits beendet.
Meine Damen und Herren, die Verteilung der Mitglieder auf die Fraktionen erfolgt gemäß § 4 Abs. 2 Satz 2 des Untersuchungsausschussgesetzes nach der Mitgliederzahl der Fraktionen, wobei nach § 13 Abs. 4 Nr. 2 unserer Geschäftsordnung das Verfahren nach d‘Hondt zur Anwendung kommt. Anders als bei regulären Ausschüssen des Sächsischen Landtags sind gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 des Untersuchungsausschussgesetzes die Mitglieder des Untersuchungsausschusses vom Landtag nach den Vorschlägen der Fraktionen zu wählen.
Die Wahlvorschläge der einzelnen Fraktionen liegen Ihnen in den nachfolgend genannten Drucksachen vor: Drucksache 8/417 für die Fraktion CDU, Drucksache 8/424 für die Fraktion AfD, Drucksache 8/440 für die Fraktion BSW, Drucksache 8/433 für die Fraktion SPD, Drucksache 8/476 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE und Drucksache 8/415 für die Fraktion Die Linke.
Bei den zu besetzenden 18 Sitzen bedeutet das für die Fraktion CDU, dass 7 Mitglieder zu wählen sind, für die Fraktion AfD 6 Mitglieder, für die Fraktion BSW 2 Mitglieder, für die SPD-Fraktion ein Mitglied und für BÜNDNISGRÜNE und die Fraktion Die Linke ebenfalls jeweils ein Mitglied.
Meine Damen und Herren! Die Wahl findet nach den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung geheim statt. Allerdings kann stattdessen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Abgeordneter widerspricht.
Ich frage Sie daher – ich schlage vor, dass wir per Handzeichen abstimmen –, ob jemand der Abstimmung per Handzeichen widersprechen möchte. – Das kann ich nicht erkennen. Das heißt, wir stimmen per Handzeichen ab. Wenn es keine Einwände gibt, schlage ich vor, dass wir über alle Wahlvorschläge gemeinsam abstimmen.
Gibt es dagegen Einwände? – Auch das kann ich nicht erkennen. Somit schlage ich vor, dass wir insgesamt über die
Wahlvorschläge der Fraktionen per Handzeichen abstimmen. Wer den Wahlvorschlägen die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit sind alle Mitglieder einstimmig per Handzeichen in den Untersuchungsausschuss gewählt. – Herzlichen Glückwunsch!
Ich muss noch fragen, ob alle Mitglieder die Wahl annehmen. Das müsste ich jetzt einzeln abfragen. Entschuldigung; wir machen es umgekehrt: Ist jemand dabei, der die Wahl nicht annimmt? – Das kann ich nicht erkennen. Dann haben wir den Tagesordnungspunkt 2 abgeschlossen.
Der Landtag hat in Tagesordnungspunkt 1 unserer Sitzung beschlossen, dass die Stärke dieses Ausschusses 18 Mitglieder betragen soll.
Für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder gilt gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung, dass die Anzahl der von einer Fraktion benannten Stellvertreterinnen und Stellvertreter die dreifache Anzahl der von dieser Fraktion zu benennenden Ausschussmitglieder nicht überschreiten darf.
Die Wahlvorschläge der Fraktionen liegen Ihnen in den folgenden Drucksachen vor: Drucksache 8/418 für die Fraktion CDU, Drucksache 8/425 für die Fraktion AfD, Drucksache 8/441 für die Fraktion BSW, Drucksache 8/434 für die Fraktion SPD, Drucksache 8/477 bzw. Drucksache 8/416 für die Fraktion BÜNDNISGRÜNE bzw. die Fraktion Die Linke.
Alle Fraktionen haben eine zulässige Anzahl an stellvertretenden Mitgliedern vorgeschlagen. Damit ist die erste Hürde schon genommen. Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung soll die Wahl geheim stattfinden. Wir können stattdessen, sofern niemand widerspricht, jedoch per Handzeichen abstimmen.
Ich frage Sie daher, ob jemand widerspricht, dass wir diese Wahl per Handzeichen vornehmen? – Das kann ich nicht erkennen. Ich frage wiederum, ob Sie einverstanden sind, dass wir über alle Wahlvorschläge en bloc abstimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Gut; da gibt es einen Widerspruch. Wir werden also darüber offen abstimmen, aber über alle Wahlvorschläge einzeln.
Wir gehen der Reihe nach vor und beginnen mit dem Wahlvorschlag der CDU in Drucksache 8/418. Sind Sie einverstanden, dass wir über den Wahlvorschlag der CDU im Ganzen abstimmen? – Das scheint der Fall zu sein. Dann bitte ich bei Zustimmung zum Wahlvorschlag der Fraktion CDU um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist einstimmig so beschlossen.
Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion AfD in der Drucksache 8/425. Sind Sie damit einverstanden, dass wir über diesen Wahlvorschlag in sich geschlossen abstimmen? – Das ist der Fall. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Reihe von Gegenstimmen und Enthaltungen ist das so beschlossen.
Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion BSW in der Drucksache 8/441. Ich schlage wieder vor, dass wir über diesen Wahlvorschlag geschlossen abstimmen. – Das ist nicht der Fall. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei einer Gegenstimme und einer Reihe von Enthaltungen ist das so beschlossen.
Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion SPD in der Drucksache 8/434. Gibt es hier den Wunsch nach Einzelabstimmung? – Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir über diesen Wahlvorschlag ab. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann ist das so beschlossen
Nun kommen wir zum Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNISGRÜNE in Drucksache 8/477. Ich bringe diesen Wahlvorschlag zur Abstimmung. Bei Zustimmung bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? Bei einer Reihe von Enthaltungen ist das so beschlossen.
Wir kommen zum Wahlvorschlag der Fraktion Die Linke in Drucksache 8/416. Ich lasse über den Wahlvorschlag im Ganzen abstimmen und bitte bei Zustimmung um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch dieser Wahlvorschlag so bestätigt.
Ich frage auch hierzu: Gibt es jemanden unter den stellvertretenden Mitgliedern des Untersuchungsausschusses, der die Wahl nicht annehmen will? – Das kann ich nicht sehen. Damit ist Tagesordnungspunkt 3 beendet.