Für die einbringende Fraktion Die Linke sprach Frau Kollegin Schaper. Für die CDU-Fraktion ergreift nun Herr Kollege Fritzsche das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte Ihnen die Haltung der CDU-Fraktion zum vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke an drei für uns wesentlichen Perspektiven kurz begründen. Dies wäre zum einen eine verfassungsrechtliche Perspektive, zum Zweiten eine eher materiell-inhaltliche Perspektive und zum Dritten ein ethischer Begründungszusammenhang.
Aus verfassungsrechtlicher Perspektive ist der Fall klar. Was allgemein als Wissenschaftsfreiheit bezeichnet wird, findet sich im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland im Artikel 5 Abs. 3 – Zitat –: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.“
Die von Ihnen geforderte Zivilklausel im Sächsischen Hochschulgesetz schränkt diese Freiheit massiv ein; denn diese erhobene Forderung ist unter Wahrung der Wissenschaftsfreiheit nicht umsetzbar. Insbesondere die individuelle Umsetzung der Wissenschaftsfreiheit für jede Forscherin und jeden Forscher an einer Sächsischen Hochschule macht Ihre Forderung unmöglich.
Zu Punkt 2, einer eher inhaltlichen Perspektive auf Ihren Antrag. Auch viele inhaltliche Punkte sprechen dagegen. So existieren vielfältige Probleme der Abgrenzung beispielsweise bei der Frage: Was ist denn eigentlich militärische Forschung oder was bedeutet denn „rüstungsfinanziert“? Zahlreiche Produkte oder Erfindungen, welche auch an sächsischen Hochschulen entwickelt werden, können unterschiedlichen Einsatzzwecken dienen. Dies wird häufig auch unter dem Schlagwort „Dual Use“ zusammengefasst. Gerade im Bereich der Grundlagenforschung ist häufig nicht abzusehen, welche Einsatzmöglichkeiten sich für neue Technologien oder auch neue Werkstoffe bieten.
Eine besondere Schwierigkeit ist die Abgrenzung von Produkten, welche beispielsweise auch im Rahmen des Zivilschutzes, bei der Feuerwehr, im Katastrophenschutz oder bei der Polizei Anwendung finden. Ebenso ist die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr im Rahmen bestimmter Ausbildungsinhalte, beispielsweise im Bereich der Medizin oder auch der Informatik, durchaus wünschenswert und gelebte Praxis.
Im Punkt 3 möchte ich noch versuchen, aus ethischer Perspektive zu argumentieren. Wir leben in geopolitisch sehr schwierigen Zeiten. Aktuell befindet sich die deutsche Bundeswehr in neun bewaffneten Auslandseinsätzen, denen der Bundestag vor Beginn dieser Einsätze zugestimmt hat. So befinden sich Soldatinnen und Soldaten beispielsweise im Kosovo, im Irak, im Libanon, im Mittelmeer, im Roten Meer, im Südsudan, in der Westsahara und auch in Bosnien und Herzegowina. Hier geht es um unmittelbare Fragen der Sicherheit in diesen Ländern und Regionen. Hinzu kommen weitere anerkannte Missionen im Ausland im Rahmen unserer Bündnisverpflichtungen, beispielsweise in Litauen, im Mittelmeer oder auch im Nordatlantik. Damit demonstriert die Bundeswehr ihre Verteidigungsbereitschaft.
Für uns als CDU-Fraktion steht fest, dass es auch in unserer Verantwortung liegt, dass deutsche Soldatinnen und Soldaten gerade auch in Zukunft bestausgerüstet in ihre schwierigen Einsätze und Missionen gehen. Dabei geht es sowohl um die individuelle Ausrüstung als auch um großes technisches Gerät. Wenn die Hochschulen hier einen Beitrag zur Sicherheit und gesunder Rückkehr der Soldatinnen und Soldaten leisten können, so ist dies nicht recht und billig, sondern gut und ehrenwert.
In diesen geopolitisch so herausfordernden Zeiten brauchen wir – und das in Anlehnung an Max Weber – auch in der Politik ein Mehr an Verantwortungsethik und eher ein Weniger an Gesinnungsethik. Lassen Sie mich abschließend feststellen: Frieden braucht eben nicht nur Mut, sondern auch Klugheit, Stärke und Entschlossenheit. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab.
Für die CDU-Fraktion sprach Herr Kollege Fritzsche. Ich erteile nun für die AfDFraktion Frau Kollegin Jost das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich könnte es eigentlich ganz kurz machen und sagen: Wir lehnen Ihren Antrag ab. Aber das wäre angesichts Ihrer provozierten Vermischung beider Themen in der Presse, nämlich erstens der Stationierung von Waffen und zweitens der Forschungsfreiheit an sächsischen Hochschulen, einfach nicht angebracht.
Deshalb habe ich mir die Mühe gemacht, Ihre Kleine Anfrage aus der letzten Legislatur anzuschauen, Drucksache 7/7590, Militärforschung und Zivilklauseln an
sächsischen Hochschulen. Hierin finden sich einige Forschungsprojekte, die auch militärische sicherheits- und rüstungsrelevante Bereiche betreffen. Warum sage ich „auch“? Weil die hier aufgeführten Forschungsgegenstände eben nicht ausschließlich militärisch, sondern auch zivil genutzt werden können. Hierzu ein paar Beispiele:
Langstreckenradar zur Überwachung von Seegebieten. Ja, das dient dem Schutz der Bevölkerung vor möglichen Bedrohungen von See aus. Aber es kann eingesetzt werden, um beispielsweise bei Schiffsunglücken und Flugzeugabstürzen Schiffsbrüchige oder Abgestürzte viel schneller zu finden und so Menschenleben zu retten. Zweites Beispiel: Optimierung von Gasturbinen in Schiffsantrieben. Drittmittelgeber ist hier die MAN Energy Solutions. Diese Firma baut Gasturbinen für eine Vielzahl von Schiffen, sowohl für die Marine als auch für Containerschiffe, für Fähren und Schiffe der Küstenwache. Ein drittes Beispiel: Erforschung hochempfindlicher Drucksensoren im Nanobereich, gefördert durch das Bundesministerium für Forschung und Bildung. Der Bezug zum Militär ist hierbei, dass die Hochschule der Bundeswehr für das gleiche Forschungsthema ebenfalls Gelder erhält. Unabhängig davon profitieren von dieser Forschung unheimlich viele Anwendungsfelder: Umweltüberwachung, Lebensmittelsicherheit, Medizin – um nur einige zu nennen.
Meine Damen und Herren! Sie sehen also allein an diesen drei Beispielen, wie wenig einseitig Forschung ist und auch gar nicht sein soll. Zivile Innovationen können immer irgendwann auch für militärische Zwecke genutzt werden, egal ob künstliche Intelligenz, Mikroelektronik, Sensorik oder Biotechnologie. Wie viele Entwicklungen kamen denn ursprünglich aus der Militärforschung? Wir nutzen viele Dinge davon heute: das Internet, GPS, Satellitennavigation, Mikrowellentechnik usw. usf.
Man kann beides nicht für alle Zeit voneinander trennen und eine Zivilklausel wird daran auch nichts ändern. Das einzige was sie tut, ist, die Forschungsfreiheit einzuschränken und die Innovationsfähigkeit zu hemmen.
Davon einmal ganz abgesehen, wollen wir doch selbst in der Lage sein – mein Kollege von der CDU hat es bereits genannt –, in Deutschland unser Land und unsere Bürger zu schützen. Sie scheinbar nicht. Wir wollen auch diejenigen gut ausrüsten und schützen, die uns im Zweifel verteidigen. Sie scheinbar nicht. Beim Thema Bundeswehr war davon heute schon einmal die Rede. Wir wollen die Freiheit in der Forschung. Wir wollen wieder mehr Technologieoffenheit. Wir wollen wieder mehr Innovationen aus Deutschland. Und wir wollen den Schutz unserer Forschungsleistung.
Letzteres scheint Ihnen, werte Linke, nur bedingt wichtig zu sein. Ein Blick ins Wahlprogramm zeigt es einmal wieder: Grundsätzlich wollen Sie alle öffentlich geförderten Forschungsergebnisse für alle verfügbar machen. Das bedeutet, auch für Länder wie China – und dort wird dann unser Tafelsilber frei Haus geliefert. Das wollen wir von der AfD-Fraktion definitiv nicht. Jeder Forscher soll sich an die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis halten, und jeder Forscher soll für sich selbst entscheiden, welche Forschungsprojekte er mit seinem Gewissen vereinbaren kann. Wir wollen keine Bevormundung der Wissenschaft, weder von politischen noch von ideologischen Kräften.
Damit möchte ich kurz auf Ihren zweiten Punkt im Antrag eingehen, eine gesetzlich garantierte Finanzierung der Forschung. Selbstverständlich wollen auch wir eine auskömmliche Finanzierung der Hochschulen. Doch was heißt das eigentlich? Für uns bedeutet das ein stabiler Mittelbau, also unbefristete Stellen für wissenschaftliches Personal, welches einen großen Teil der Arbeit in Forschung und Lehre erbringt, ausreichende Mittel für die grundlegende Ausstattung von Forschungslaboren, insbesondere Geräte und Verbrauchsmittel, gute Bedingungen für eine gute Lehre, also moderne technische Ausrüstung, genug Räume und weniger Bürokratie.
Was wir nicht wollen, ist eine Rundumversorgung und Kostensicherung ohne Leistungsnachweis. Forschung muss frei sein, Wissenschaft muss beweglich sein und Innovation braucht Wettbewerb. Das heißt für uns, dass Wissenschaftler sehr wohl Sachmittel für die eigenen Forschungsprojekte einwerben sollen, nur ohne dabei Angst um ihren Arbeitsplatz haben zu müssen. Ihre Forderungen haben mit unserer Vorstellung von Forschung und Entwicklung sehr wenig zu tun, wir lehnen Ihren Antrag daher ab.
Für die AfD-Fraktion sprach Kollegin Jost. Ich erteile jetzt der BSW-Fraktion das Wort. Für die Fraktion BSW spricht Herr Kollege Rudolph.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuschauer und Gäste! Ich möchte gern noch ein, zwei Sachen zu der vorherigen Debatte sagen; und zwar haben Herr Schuster und diverse Kollegen von den Fraktionen der CDU und den GRÜNEN vorhin erzählt, dass die Alleinschuld an der gesamten Situation, in der wir uns jetzt befinden, bei Russland liegt. Das ist natürlich grober Unfug.
Es gab eine NATO-Osterweiterung, es gab 2014 einen Putsch in Kiew. Wenn man hier wirklich für den Frieden ist – ich komme gleich zum Antrag –: Frieden braucht auch Wahrheit.
Nun zum Antrag der Linkspartei. Ich war selbst fast ein Jahrzehnt lang Mitglied der Linken, wie manche wissen, und ich habe dort im Rahmen einer Landesarbeitsgemeinschaft „Frieden und internationale Politik“ lange dafür mit anderen Mitstreitern gerungen, dass die sächsische Linke endlich erkennen möge, dass Friedenspolitik immer auch Landesthema ist. Wir waren damit nicht erfolgreich. Es hieß dann immer von der Landesspitze, nein, Frieden sei ein Bundesthema, das müssen wir nicht bearbeiten.
Liebe Anwesende! Wenn das Bündnis Sahra Wagenknecht in den letzten Monaten eines gezeigt hat, dann, dass Friedenspolitik auch Landesthema ist.
Wir sehen die Aufnahme des Friedensthemas in die landespolitische Arbeit anderer Fraktionen und Parteien grundsätzlich positiv, wenn sie denn glaubwürdig erfolgt. Nun mag der Wähler selbst entscheiden, ob dies bei den Linken der Fall ist, wo ihr Parteivorsitzender Herr van Aken einseitig mehr Druck auf Russland machen möchte, ihr NochMinisterpräsident Herr Ramelow Panzer an die Ukraine liefern will oder ihre Europapolitikerin Frau Rackete Taurus-Raketen zum Beschuss des russischen Kernlandes an die Ukraine liefern möchte.
Sie steht damit zusammen mit Herrn Merz, mit Herrn Kiesewetter, Frau Baerbock und Frau Strack-Zimmermann. Das ist 80 Jahre nach der Befreiung Deutschlands vom Hitlerfaschismus, den die Sowjetunion mit 27 Millionen Menschenopfern bezahlt hat, nicht nur unangemessen,
sondern gefährlich. Um es klarzustellen: Die Taurus-Raketen müssen von deutschen Spezialisten mit in Deutschland entwickelter Software bedient werden und werden von Russland beim Einsatz –
– als direkter Angriff Deutschlands auf Russland gewertet. Was das bedeutet, sollte allen in diesem Raum klar sein. Der Dritte Weltkrieg hätte dann begonnen und unser aller Schicksal hinge am seidenen Faden.
Es gilt nun, den fatalen Irrweg der sogenannten Zeitenwende zurückzudrehen. In einer Welt, in der geopolitische Spannungen befördert werden, Waffenexporte in Kriegsgebiete und militärische Aufrüstung zur vermeintlichen Norm werden,
Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke setzt sich für ein friedliches Leitbild an Hochschulen ein, das Forschung für militärische Zwecke und die Abhängigkeit von Drittmitteln aus der Rüstungsindustrie verhindern soll. Forschung und Lehre an Hochschulen sollten unserer Auffassung nach der Allgemeinheit und dem Gemeinwohl dienen und nicht kommerziellen oder gar militärischen Interessen untergeordnet sein. Ein entsprechender Passus im Landesgesetz ermöglicht und befördert hier die Positionierung, die die Hochschulen dann unter Wahrung der Hochschulautonomie für sich selbst treffen. In Zeiten mangelhafter Hochschulfinanzierung und immer wichtiger
werdenden Drittmitteln aus der Wirtschaft ist es nicht auszuschließen, dass sich Hochschulen aufgrund finanzieller Aspekte maßgeblich für lukrative militärische Forschung oder Kooperation mit Rüstungsunternehmen und Militär entscheiden.
Wenn nun Universitäten aufgrund solcher nicht auskömmlichen Budgets zu militärischer Forschung gedrängt werden, kann von einer tatsächlichen Freiheit der Wissenschaft keine Rede mehr sein. Wissenschaftsfreiheit muss auch heißen, dass eine Hochschule nicht nur in der Theorie, sondern auch in der Praxis die Möglichkeit hat, sich gegen militärische Forschung zu entscheiden.
Es gab und gibt bereits mehrfach Zivilklauseln in Landesgesetzen und angepasste Hochschulordnungen, die mögliche Wege vorzeigen. Ein rein symbolischer Beschluss für eine Zivilklausel ist leider nicht ausreichend, um das Ziel friedenswahrender Forschung zu verwirklichen; denn es bedarf einer verlässlichen und besseren staatlichen Finanzierung als sie derzeit vorliegt. Die momentane strukturelle Unterfinanzierung des Hochschulwesens befördert die Abhängigkeit von Drittmitteln. Deshalb sind wir dafür, den Wissenschaftssektor so zu stärken, dass Abhängigkeiten nicht mehr vorkommen.
Zusammenfassend begrüßen wir den Antrag als einen Schritt in die richtige Richtung und betonen, dass ohne eine wirkliche Finanzierungsgarantie der Hochschulen und tiefgreifende Reformen das Ziel einer friedlichen und unabhängigen Wissenschaft kaum realisierbar ist. Wir appellieren an alle Fraktionen, diese Debatte als Ausgangspunkt dafür zu nutzen, eine Hochschulfinanzierung zu gewährleisten, die mittelfristig friedliche und zivile Werte nicht nur symbolisch, sondern strukturell zu verwirklichen ermöglicht.