Protokoll der Sitzung vom 18.12.2024

Deutschland ist ein reiches Land. Warum ist die Armut ganzer Bevölkerungsgruppen immer augenscheinlicher? Die Schere zwischen Arm und Reich klafft immer weiter auseinander. Die einen führen ein Leben im Überfluss und für die anderen reicht es gerade für das Nötigste. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD findet sich auf 110 Seiten nicht einmal das Wort Armut. Was für ein Armutszeugnis!

(Beifall BSW)

Warum sind immer mehr Menschen von Armut betroffen? Die Relation zwischen Einnahmen und Ausgaben in den letzten Jahren lassen die Menschen immer mehr in eine Schieflage geraten. Auf der Einnahmeseite stehen meist nur der Lohn, Transferleistungen, Rente, und aus der Ausgabenseite Lebenshaltungskosten, Wohnung, Energie, Gesundheit und Pflege.

In Sachsen ist die Arbeitslosenquote zwar noch relativ gering, doch viele Arbeitsplätze waren und sind im Niedriglohnsektor angesiedelt. Rund 20 % der Erwerbstätigen verdienen weniger als das mittlere Einkommen in Deutschland. Wir alle wissen: Niedriger Lohn beschert eine niedrige Rente, und die zu geringen Lohn- und Rentenerhöhungen werden durch die Inflation sofort wieder aufgefressen.

Die Preissteigerungen auf der Ausgabenseite sind jedoch beachtlich. In den vergangenen Jahren haben die Lebenshaltungskosten einschließlich Ausgaben für Wohnen, Energie, Gesundheit und Pflege erheblich zugenommen und sind teils sprunghaft angestiegen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen dieser Entwicklung dringend gegensteuern, denn Armut der Eltern überträgt sich unmittelbar auf die Lebensqualität ihrer Kinder. Wir fordern daher die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für die Anhebung eines gesetzlichen Mindestlohnes von 15 Euro pro Stunde einzusetzen, um ein existenzsicheres Einkommen für Arbeitnehmer zu gewährleisten.

(Beifall BSW)

Gleichzeitig zeigt sich in Sachsen eine weitere Herausforderung. Mit einer der ältesten Bevölkerungen in Deutschland wird der Lebensabend für viele durch Krankheit und Pflege geprägt. Besonders Pflegeheime werden häufig zum Symbol für finanzielle Not. Rund 15 % der Pflegebedürftigen in Sachsen leben in stationären Einrichtungen, doch die stetig steigenden Pflegekosten belasten viele Betroffene und ihre Familien.

Fast 22 000 Senioren im Freistaat sind bereits auf staatliche Unterstützung angewiesen, vor allem aufgrund der wachsenden Eigenanteile bis zu 100 %. Immer mehr Menschen beantragen Hilfe zur Pflege, die zunehmend zur großen finanziellen Belastung auch für die Kommunen wird. Aktuell zahlt ein Pflegeheimbewohner im Durchschnitt 2 800 Euro pro Monat. Die Wirtschaftspläne, die ich bisher von Pflegeeinrichtungen gesehen habe, lassen diese Zuzahlung auf monatlich über 3 000 Euro im nächsten Jahr steigen. So viel dazu.

In den vergangenen Jahren sind ebenso die Kosten explodiert, und auch die Investitionskosten tragen erheblich zur finanziellen Belastung der Pflegebedürftigen bei.

Hinzu kommt der Sanierungsstau in vielen Pflegeheimen. In vielen Einrichtungen sind fast 20 Jahre nach dem Ende der öffentlichen Förderung wichtige Instandsetzungsmaßnahmen sowie energetische Sanierung und Brandschutz notwendig. Nach fast 30 Jahren Pflegeversicherung ist diese längst selbst ein Pflegefall geworden.

Wir fordern die Staatsregierung auf, sich für eine Bundesratsinitiative, die zu einer solidarischen Pflegeversicherung führt, starkzumachen. Wir brauchen endlich eine Bürgerversicherung, in die alle Bürger einzahlen, und eine Deckelung und Begrenzung der Eigenanteile.

(Beifall BSW)

Das CDU-Papier – genannt „Kretschmer-Laumann-Papier“ – zum Thema Pflege geht uns hier nicht weit genug. Hier sehen wir erheblichen Verbesserungsbedarf. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von uns allen und nicht nur die der gesetzlichen Versicherten. Es entziehen sich immer mehr Menschen der Solidargemeinschaft in den Sozialversicherungen. Das muss endlich ein Ende haben.

(Beifall BSW)

Sachsen hätte unabhängig vom Bund bereits seinen konkreten Anteil leisten können. Frau Köpping, Sie wissen es, selbst Sie haben es ermittelt. Ein Investitionsprogramm mit 100 Millionen Euro jährlich wurde vorgeschlagen, um die Eigenanteile der Heimbewohner zu reduzieren und Pflegeeinrichtungen zu modernisieren. Der Eigenanteil der Pflegebewohner an den Investitionskosten würde sich im Durchschnitt um 400 Euro verringern, je nachdem, welchen Investitionsbedarf das Pflegeheim hat.

Im Koalitionsvertrag ist von einem Förderprogramm die Rede mit dem Ziel, dass der Eigenanteil für die Heimbewohner nicht weiter steigt. Das reicht uns bei weitem nicht aus.

(Beifall BSW)

Ein würdevolles Altern erfordert nicht nur individuelle Unterstützung, sondern auch gesellschaftliches Engagement, aber vor allem wird es Zeit für dringend notwendige politische Maßnahmen. Niemand soll im Alter Angst haben, zum Bittsteller zu werden. Das ist nicht nur eine Frage des sozialen Friedens und des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft, es ist unsere politische und vor allem ethische Verpflichtung über alle Parteigrenzen hinweg.

Vielen Dank.

(Beifall BSW)

Vielen Dank, Herr Kupke. Ich rufe nun die Vertreterin der CDU nach vorn; Frau Kuge, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich auf den Antrag näher eingehe, möchte ich zwei Dinge bemerken. Die umfassenden Themen werden in diesem Antrag leider verkürzt dargestellt. Das erschwert eine vertiefte Betrachtung. Eine solche ist aber gerade bei den angesprochenen Themen besonders wichtig. Die aktuelle Haushaltssituation in Sachsen wird hier völlig falsch eingeschätzt oder bewusst ignoriert.

Nun zu den Details des Antrages. Zum ersten Teil, auf den Sie nicht weiter eingegangen sind, möchte ich einfach die

Lektüre des Sozialberichtes empfehlen. Deshalb direkt zum zweiten Teil.

Wie ich schon vorher angedeutet habe, wird uns hier ein Antrag in einem bunten Potpourri an Themen vorgelegt. Unsere Erfahrungen aus den ersten Sondierungsgesprächen mit Ihnen wiederholen sich. Die Themen werden wild vermischt, und zwar ohne konkrete Aussagen und Finanzierungsvorschläge.

Da nicht alle Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses bei den Verhandlungen dabei waren, gehe ich kurz auf die Forderungen ein.

Vollversicherung der Pflege. Richtig ist, dass es dringend einer Reform der Pflegeversicherung bedarf. Die Beiträge steigen. Trotzdem wird im nächsten Jahr ein Defizit von 3,4 Milliarden Euro erwartet. Deshalb haben wir im Papier zwischen CDU und SPD vereinbart, den finanziellen und demografischen Entwicklungen mehr Rechnung zu tragen. Im Ergebnis geht das weiter als die Forderungen des BSW.

Unklar bleibt die Forderung des BSW zur Übernahme der Eigenanteile in der Pflege. Angesprochen werden im zweiten Punkt die Kosten der Ausbildung und Investitionen. Hiermit ist wahrscheinlich der einrichtungseinheitliche Eigenanteil gemeint. So nennt man den Kostenanteil von Pflegeheimen, der über die Leistungsbeträge der Pflegekasse hinausgeht. Unklar ist – für mich zumindest –, ob das rechtlich zulässig ist und wie Sie das finanzieren wollen. Hinzu kommt, dass Sie zum Bereich der ambulanten Pflege keine Aussage treffen können.

Zu Ihrem Mindestlohn von 15 Euro. Seit dem Bundestagswahlkampf im Jahr 2021 überbieten sich einige Parteien mit ihren jeweiligen Forderungen über die Höhe des Mindestlohns. Sie lassen dabei außer Acht, dass die gesamtwirtschaftlichen Zusammenhänge betrachtet werden müssen. Mehr noch: Sie ignorieren die Mindestlohnkommission, die überparteiliche Empfehlungen für den Mindestlohn erarbeitet. Ein politisch festgelegter Mindestlohn ist keine gute Idee. Er kann sich auf viele Lebensbereiche auswirken, so zum Beispiel auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen.

Kommen wir zu Punkt 3, Kindergrundsicherung auf Bundesebene. Der Bundestag hatte sich bereits im November 2023 mit dem dazugehörigen Gesetzentwurf der Ampel beschäftigt. Die Kritik an diesem Entwurf war sehr deutlich. Ich betone, dass es ein Bundesgesetz ist. Deshalb sollten Sie das auf Bundes- und nicht auf Landesebene klären.

Punkt 4, Kinder- und Jugendarbeit. Das war Punkt 6 in Ihrem Antrag. Das Papier zwischen CDU und SPD bekennt sich sehr ausführlich zur Kinder- und Jugendhilfe. Diese Pläne reichen über die beantragten Forderungen hinaus.

Zu dem Punkt Hotline gegen Einsamkeit. Die hohen Zahlen vereinsamter Menschen haben bereits dazu geführt, dass Kommunen und soziale Einrichtungen – übrigens mit vielen Internetangeboten und Telefonhotlines – reagiert haben. Dazu gehört die JugendNotmail, das „Telefonieren gegen Einsamkeit“ oder die Telefonseelsorge. Ich möchte an

dieser Stelle auch auf die guten Angebote des Kompetenznetzwerks Einsamkeit verweisen.

Zusammenfassend möchte ich sagen, dass wir vor allem zum Thema Einsamkeit eine gesonderte Diskussion brauchen. Das Thema ist zu wichtig, um es hier zu vermengen. Es muss umfassend erläutert und raus aus der Tabuzone gebracht werden. Selbst wenn wir Armut beseitigen, kann Einsamkeit weiter bestehen.

Aus den genannten Gründen und mit Rücksicht auf die fiskalische Vernunft lehnen wir den Antrag ab.

Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Frau Kuge. Ich rufe nun die Vertreterin der AfD, Frau Schwietzer, ans Pult.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Armut und Einsamkeit sind wichtige Probleme, die sich gegenseitig beeinflussen. Ihr Antrag ist ein Sammelsurium vieler möglichst gut klingender Forderungen. Er wird dem Thema aber nicht gerecht. Der Antrag bezieht sich beim Thema Einsamkeit zu stark auf den finanziellen Aspekt. Die Armut wird als Ursache festgestellt. Sie betreiben damit Symptompolitik. Es müssen aber die Ursachen bekämpft und nicht nur die Auswirkungen gemildert werden.

Es geht hier zum Beispiel um intakte Familienbeziehungen, um Familienkonstellationen. Die in Sachsen jahrelang betriebene Billiglohnpolitik hat leider dazu geführt, dass viele junge Menschen in westliche Bundesländer abgewandert sind, weil dort schlichtweg mehr Geld zu verdienen war. Das war auch in meiner Familie so, welche jetzt bundesweit verstreut lebt. Das wird bei dem einen oder anderen von Ihnen ähnlich sein, werte Abgeordnete.

Seit der Wende haben den Osten über 700 000 junge Menschen Richtung Westen verlassen. Dieser Trend hält bis heute an. Dies ist erschreckend. Die Kinder oder Enkelkinder haben damit nicht nur den Osten, sondern auch ihre Familien verlassen. Sie fehlen nun und können keine Unterstützung bei sozialen Problemen, bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit bieten. Dies merkt man erst, wenn man selbst davon betroffen ist. Dem werden einige von Ihnen zustimmen können. Gerade die ältere Generation ist durch die räumliche Distanz anfälliger für Einsamkeit. Diese Menschen sind selbst nicht mehr so mobil und haben dadurch viele Hürden zu bewältigen.

In allererster Linie ist eine Politik, die Einsamkeit begegnet, damit auch eine Wirtschaftspolitik, die ein gutes Auskommen sichert, sei es durch die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, auch im ländlichen Raum, oder durch eine gute Bezahlung. Beides war in der Vergangenheit in Sachsen für viele nicht zu finden. Es hatten vor allem die ländlichen Regionen das Nachsehen. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage, in die uns ein unfähiger Kanzler und die grüne Wirtschafts- und Energiepolitik gebracht hat,

bleibt es zu bezweifeln, dass die Lage in Zukunft besser wird.

Eines ist klar: Gute Arbeit und gute Löhne schützen am besten vor Armut.

(Beifall AfD)

Dafür brauchen wir einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Deutschland und ein politisches Ziel: Deutschland zuerst!

Darüber, wie das möglich ist, wurde in diesem Plenum schon ausgiebig diskutiert. Darum komme ich wieder zurück zur Einsamkeit.

Die Einsamkeit hat natürlich seit der Coronazeit stark zugenommen. Das aktuelle Einsamkeitsbarometer des Bundesfamilienministeriums weist die Gruppe der über 75Jährigen aus, die besonders von Einsamkeit betroffen ist. Wen wundert es?

Während der Coronazeit waren vor allem auch junge Menschen betroffen. Die Einsamkeit hat nach dem Einsamkeitsreport der Techniker Krankenkasse zwei Drittel betroffen.

Nun zur Teilhabe. Der finanzielle Ansatz, dass man sich Teilhabe erst einmal leisten können muss, ist sicher kein falscher. In erster Linie muss das Einkommen aber durch Erwerbstätigkeit zu sichern sein. Sozialleistungen müssen immer nachrangig fokussiert werden, vor allem, weil fraglich ist, ob die Leistungen dort ankommen, wo sie ankommen sollen. Das war auch immer die Kritik an der auch von Ihnen geforderten Kindergrundsicherung auf Bundesebene, weil ein bürokratisches Verfahren antragshemmend wirkt.