Die Kommunen erhalten aber darüber hinaus weitere 3,9 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt für die Erfüllung ihrer Aufgaben – normalerweise. Dieser Teil sind eben auch Fachförderprogramme. Dort wird in der haushaltslosen Zeit sehr viel fehlen, wenn es so bleibt, wie es jetzt ist. Es ist schon spannend, dass aus den Kommunen die Mails kommen, die uns auffordern, die finanzielle Situation der Kommunen zu verbessern. Das leiten wir doch direkt einmal weiter an die zukünftige Koalition; denn dort braucht es ja den Willen, dies zu beheben. Wir wären dabei an Bord.
Wir fordern klare Maßnahmen zur Begrenzung der Auswirkungen der vorläufigen Haushaltsführung und Planungssicherheit für Träger und Verwaltungen, und wir wollen eine Überarbeitung dieser Verwaltungsvorschrift. Bisher fehlt es an Informationen, Transparenz und geeigneter Kommunikation seitens des Finanzministeriums. Es darf nicht sein, dass wichtige Staatsaufgaben aufgrund von Förderlücken scheitern.
Wir als BÜNDNISGRÜNE haben Vorschläge gemacht, die ignoriert wurden. So haben wir unter anderem vorgeschlagen, die Verwaltungsvorschrift aus 2021 auf Basis von 2024 zu übernehmen.
CDU und SPD haben der mangelhaften Verwaltungsvorschrift zugestimmt. Das ist nicht hinnehmbar. Wir zweifeln die verfassungsrechtliche Anwendung an, denn eine vorläufige Haushaltsführung ist nicht auszunutzen für eine Konsolidierung des gesamten Haushalts. Das wäre nicht verfassungskonform. Es braucht dringend Nachbesserung und daher werben wir um Ihre Zustimmung zu unserem Antrag.
Danke, Frau Schubert. Als Nächstes spricht der Vertreter der CDUFraktion, Herr Patt. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere Frau Schubert und liebe Kollegen von den Grünen! Derselbe Finanzminister, dasselbe Finanzministerium, welches in den vergangenen fünf Jahren von Ihnen mit getragen wurde,
(Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Wo ist denn der Finanzminister? – Zurufe – Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE: Ach, hier!)
hat diese Vorschläge gemacht, wie wir die Zeit bis zur Verabschiedung des Haushalts planungssicher überbrücken. Dies ist nach Artikel 98 der Verfassung erfolgt, und ich kann nicht verstehen, warum Sie solche Sorgen haben müssen; denn es ist geübte Praxis im Freistaat, wie wir mit unseren Finanzen sehr ordentlich umgehen. Das möchte ich Ihnen kurz erläutern.
Wir haben innerhalb des Verfassungsrechts und der eingeräumten Bewirtschaftung für die Ressorts ausreichend Flexibilität, um fachlich und rechtlich einzuschätzen, welche Schwerpunkte gesetzt werden sollen. Damit haben wir eine Planungssicherheit durch die Regierung hergestellt, um auch für die Träger in den sozialen und kulturellen Bereichen eine ausreichende Grundlage für dieses erste Halbjahr 2025 zu schaffen.
Für diejenigen, die nicht ausreichend bewandert sind oder das nachlesen möchten, sei gesagt: Nachdem wir heute den Ministerpräsidenten gewählt haben, wird morgen eine Regierung gebildet, und diese wird einen Haushaltsvorschlag machen. Denn der Souverän – das sind wir; wir vertreten
die Bevölkerung – wird darüber zu entscheiden haben, wie und wofür das Geld ausgegeben werden soll oder darf.
Eine solche Planung wird einige Zeit benötigen, und das wissen Sie auch, Frau Schubert. Diese Zeit wollen wir uns nehmen. Wir wollen es bestmöglich beschleunigen. Ich bin bereit dazu und meine Fraktion ist es auch, das schnell hinzubekommen.
Aber in dieser Zeit Stimmung zu machen – weil Sie vielleicht im Bundestagswahlkampf noch versuchen wollen, ein paar Punkte zu erreichen –, dass dieses Land in Sodom und Gomorrha enden würde, das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Denn 50 % der stellenplangebundenen Ausgaben und der Zuschüsse an Staatsbetriebe – die Hochschulen, die medizinischen Fakultäten und all diese Bereiche – funktionieren weiter nach dieser vorläufigen Haushaltsführung. Sogar 55 % der Versorgungsausgaben, der gesetzlichen Leistungen, der kommunale Finanzausgleich, Wohngeld, Schulen in freier Trägerschaft funktionieren weiter. Wir gehen von einem halben Jahr aus, das wir benötigen, um vor den Sommerferien 2025 den Haushalt zu verabschieden. Für diese Zeit – also es ist kein halbes Jahr – sind 50 oder 55 % dieser besonders wichtigen Ausgaben bereits genehmigbar. 40 % der Bundesprogramme und EU-Programme und bis zu 30 % für sonstige Ausgaben sind genehmigbar. Bei den sonstigen Ausgaben – das sind Verwaltungsausgaben, Sachausgaben, Bauausgaben, aber auch freiwillige Zuwendungen an freie Träger, Kommunen und Unternehmen – heißt es ja nicht, dass nur 30 % ausgegeben werden können, sondern innerhalb des 30-%-Budgets können die Ministerien Prioritäten setzen und entsprechend ihrer politischen Entscheidungen und Abstimmungen mit uns eine höhere, auskömmliche Finanzierung erreichen.
Es gibt also keine wegbrechenden Strukturen, wie Sie das befürchten. Aber wir müssen uns, Frau Kollegin, sehr wohl gemeinsam und verantwortungsvoll an eine konsequente Haushaltskonsolidierung machen und überlegen, wie wir zukünftig mit geringeren Einnahmen und höheren Ausgaben auskommen wollen.
Sehr geehrter Herr Kollege, sind Sie der Meinung, dass das Instrument der vorläufigen Haushaltsführung, also die Verwaltungsvorschrift, dazu rechtlich geeignet ist, eine Konsolidierung des Haushalts durchzuführen?
Ich habe nicht gesagt, dass jetzt eine Konsolidierung vorgenommen wird. Aber wir müssen uns bei der Planung für einen regulären Haushalt darüber Gedanken machen, wie wir mit dem Geld verantwortungsvoll umgehen können. Wenn die Staatsregierung
50 oder 55 % für ein halbes Jahr auf Basis der Planansätze des Jahres 2024 ausgibt, dann ist das eigentlich schon höher, als es die Einnahmen ermöglichen. Man müsste jetzt tatsächlich schon konsolidieren; ich bin durchaus dieser Meinung. Wir haben zu hohe Ausgaben für das, was wir einnehmen.
Ich bin dabei nicht für eine Aufweichung des Schuldenverbotes. Das heißt, wir müssen uns an das halten, was die Verfassung uns vorgibt. Deswegen ist es umso wichtiger für die Jahre danach – ab Haushaltsaufstellung 2025, 2026 und folgende – verantwortungsvoll zu überlegen, wie wir den Haushalt konsolidieren.
Wir haben dafür eine Grundlage. Der Staatsminister für Finanzen, Herr Hartmut Vorjohann, hat uns allen einen Kassensturz vorgestellt und deutlich gemacht, wovon wir auszugehen haben. Die Steuereinnahmen sind nicht so hoch wie erwartet. Allerdings sind die Einnahmen auch noch nie so hoch gewesen. 24 bis 25 Milliarden Euro im Jahr werden wir voraussichtlich einnehmen.
Aber die Ausgaben sind sehr viel stärker gestiegen. Das Bruttoinlandsprodukt verändert sich nur marginal, teilweise vielleicht auch negativ, was auf eine Rezession hinweist, und die Aussichten für die Zukunft sind mau, auch wegen des rückläufigen Arbeitsvolumens. Wir haben heute schon über die demografische Entwicklung gesprochen.
Es reichen die so hoch sein werdenden Einnahmen also noch immer nicht, um alle Wünsche zu erfüllen. Die Lücke, die Herr Vorjohann aufzeigt, beträgt für das Jahr 2025 560 Millionen Euro und für 2026 250 Millionen Euro. Zudem sind auch die Verpflichtungsermächtigungen zu finanzieren, die für 2023 festgestellt wurden und für 2024 mit 70 % kalkuliert werden. Insgesamt macht das vielleicht 2 Milliarden Euro aus, die die Staatsregierung im Augenblick anscheinend höhere Ausgabewünsche als Einnahmen hat. Und es reicht nicht, wenn wir die Haushaltsausgleichsrücklage auflösen, die nicht einmal ein Viertel dieser Lücke deckt.
Wir müssen also verantwortungsvoll und gemeinsam – ich nehme Ihre Überschrift erneut auf – überlegen, an welchen Ausgaben wir arbeiten und solche einsparen; denn nach unserer Verfassung werden die Ausgaben nach den Einnahmen austariert. Es sind – erstens – Pflichtaufgaben zu erfüllen, es ist – zweitens – eine Infrastruktur zu gewährleisten, die die Wertschöpfung befördert und Erholung ermöglicht, und – drittens – ist eine Vorsorge für schwere Zeiten zu bilden.
Wir sind noch lange nicht in schweren Zeiten und wir haben noch keine tiefe Rezession. Wir leben ja noch auf einem wunderbaren Vermögensteppich, nicht nur im Staat, sondern auch privat. Das mag Einzelne immer anders betreffen, ohne Zweifel, aber insgesamt können wir, denke ich, noch nicht von einer Krise sprechen.
Austarieren heißt Priorisieren – das ist unsere Aufgabe. Priorisierung innerhalb begrenzter Mittel zwingt nämlich dazu, dass man Leistungen effizienter erbringt, dass man
mit weniger Input einen Output erreicht, der die Bürger zufriedenstellt. Wir wollen auch die Förderlandschaft durch Bündelungen, durch Digitalisierung konsolidieren. Wir brauchen eine funktionierende Verwaltung.
Ich möchte etwas nennen, wie es nicht funktioniert: Wenn man beispielsweise in meiner Heimatstadt Chemnitz acht Tage braucht, um einen Totenschein auszufüllen, die Beerdigung in acht Tagen erfolgen muss, aber im gleichen Dezernat täglich Knöllchen an Autoparker, die falsch parken, geschrieben werden, dann ist das nicht der richtige Ansatz.
Bürokratie müssen wir abbauen, und Bürokratie abzubauen bedeutet auch, dass man Bürokraten reduzieren muss. Das möchte ich an dieser Stelle so deutlich sagen; ich mache mir keine Freunde damit. Aber mit viel zu vielen Hierarchiestufen, die wir im öffentlichen Dienst haben, kommen wir auch nicht weiter. Wir brauchen Entscheider. Der Dienst an den Bürgern ist notwendig. Wir müssen die Effektivität als Steuerungsinstrument in den Vordergrund stellen, das heißt die Wirkung unserer Maßnahmen. Und im Zweifel müssen wir auch Standards reduzieren und auf Aufgaben verzichten.
Ich möchte erneut darauf hinweisen: Die Einnahmen waren noch nie so hoch. Dann kann man eben nicht alle Wünsche erfüllen und auch nicht alles sofort machen. Es ist egoistisch, wenn man alles sofort haben, aber erst in Zukunft bezahlen möchte. Noch dazu, wenn man es von jemandem bezahlen lassen möchte, der vielleicht erst geboren werden wird, auf jeden Fall von der jüngeren Generation. Das ist nicht unser Anstand, und das ist eine Frage von Generationengerechtigkeit, die wir besonders prioritär beachten werden. Es wird keine höhere Verschuldung geben. Die Verfassung hat dort die Grenzen gesetzt.
Wenn man sagt – und da folgen wir dem Narrativ, wie es die Grünen und andere Parteien jetzt aufmachen, überhaupt nicht –, man kann nur investieren, indem man die Schuldenbremse abbaut, reduziert oder löst,
dann ist das völlig falsch. Herr Kollege Lippmann, an einem Steuereuro klebt nicht dran, wofür er ausgegeben wird.
Man könnte ihn auch erst für Investitionen ausgeben. Man könnte zum Beispiel auch Investitionen pflichtig machen
Es ist nicht einzusehen, dass wir diese erheblichen Steuereinnahmen benötigen, um 34 % der Staatsausgaben allein für Personal zu leisten. Dafür müssen wir uns auch nicht verschulden. Es gibt keinen Grund und für mich auch keine Absicht, eine Verschuldung, wie Sie sie wünschen, zu betreiben, nur um diesen Konsum weiter zu ermöglichen. Wichtig ist, dass wir die Prioritäten setzen. Dazu gehören die Investitionen.
Sachsen zeigt – das möchte ich zum Abschluss sagen –, wie wir mit unserem Geld auskommen. Weil wir auf Schulden verzichten, können wir uns eine Milliarde Mehrausgaben leisten als andere vergleichbare Bundesländer; denn wir müssen keine Zinsen bezahlen. Wer wenig oder keine Schulden macht, muss wenig oder gar keine Zinsen bezahlen und kann das Geld für etwas anderes ausgeben. Das hat Sachsen in den Jahren immer gezeigt. Wir nennen das auch Milbradt-Dividende. Weil wir auf Kredite verzichtet haben, haben wir die höchste Investitionsquote der Bundesländer und können das fortführen.
Statt das Schuldenverbot zu öffnen, plädiere ich sogar für ein Investitionsgebot. Denn die Strategien für ein stabiles Wachstumsprogramm, für unseren Wohlstand sind Haushaltsdisziplin, Wettbewerbsfähigkeit, Können und Wollen, und es sind Strukturreformen.