Protokoll der Sitzung vom 18.12.2024

(Beifall AfD)

Das war Kollege Barth von der AfD-Fraktion. In der Aussprache fahren wir jetzt mit der BSW-Fraktion fort. Ich bitte Herrn Huhn nach vorn.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin der Fraktion BÜNDNISGRÜNE dankbar, dass Sie die vorläufige Haushaltsführung thematisiert haben, und Sie haben das ja auch sehr umfassend beschrieben. Ich rede über einen Teilaspekt – nämlich von den Theatern –, von dem ich am meisten verstehe.

Was sind wir vor 30, 20, zehn Jahren mit stolz geschwellter Brust herumgelaufen und haben gedacht, dass wir das beste Kulturförderprogramm der Welt haben. Die anderen sollen sich mal von unserem Kulturraumgesetz in Sachsen eine Scheibe abschneiden. Wir haben in anderen Bundesländern Vorträge gehalten, wie schön wir das machen. Das ist eine hoch verdienstvolle Einrichtung gewesen. Die hat auch ihre Ecken, das hören wir gleich.

Jetzt haben wir die Aussicht, dass wir mit diesem Kulturraumgesetz im nächsten Jahr alle kommunalen Theater und Orchester in der Fläche geschlossen haben. Fläche heißt, alles außer Leipzig, Dresden und etwas Radebeul. Sie haben das alle in der Zeitung gelesen, dort steht dann immer: Sechs Theater stehen vor der Insolvenz. Das ist aber etwas mehr – nur, dass Sie sich einmal vorstellen können, worum es geht.

Das sind die Städte Chemnitz, Zwickau, Plauen, Görlitz, Freiberg, Bautzen, Annaberg-Buchholz, Zittau, Aue, Döbeln, Reichenbach, Bad Lausick und Böhlen. Das sind sechs Theater- und Orchesterbetriebe und drei Orchester. Das ist alles außer den Staatsbetrieben und den von Leipzig und Dresden betriebenen kommunalen Einrichtungen. Selbst Chemnitz ist dann weg, wahrscheinlich ein Jahr später, weil es im Kulturhauptstadtjahr zu peinlich wäre.

Das sind alles Betriebe – Sie lesen das in der Zeitung und hören das im Rundfunk –, die vor einer Insolvenz warnen. Es gibt drei Gründe dafür.

Der erste Grund ist die Struktur der Kulturraumförderung. Dieses Kulturraumgesetz ist vor circa 30 Jahren in Gang gekommen und alle diese Häuser sind abhängig davon. Es ist mit einer festen Summe gestartet, und das war schon damals Unsinn, weil die Tarife damals schon von Jahr zu Jahr gestiegen sind. Die Summe ist 18 Jahre später zum ersten Mal erhöht worden, das ist ins Gesetz hineingeschrieben worden.

Dann gab es – zweite Schiene – den Versuch, mit einem Kulturpakt die Häuser von den Haustarifverträgen zu befreien, die sie unterdessen aus Not abschließen mussten. Des Weiteren, als uns das Wasser schon wieder bis zum Hals stand, gab es voriges Jahr – hochverdienstvoll durch die Frau Ministerin – ein Notprogramm, das die Insolvenzen erst einmal abwenden sollte. Das war aber aus nicht verbrauchten Mitteln, das hat man ja nicht andauernd. Da stehen wir jetzt. Die Kosten steigen weiter, nicht nur die Personalkosten, sondern in der jetzigen Wirtschaftslage auch die Sachkosten, Energie, Material, alles.

Der zweite Grund ist die Zeit. Im Gesetz steht, wir müssen es bis 31.12.2025 evaluieren. Das ist vermutlich zu spät.

Der dritte Grund, worüber wir jetzt reden, ist die vorläufige Haushaltsführung. Wenn den Häusern gesagt wird – und das war letzte Woche so –, dass es in der vorläufigen Haushaltsführung von den gesetzlich verpflichteten Mitteln der Kulturraumförderung 55 % gibt – okay, damit wären angeblich die Zahlungen an die Kulturräume für das erste Halbjahr gesichert –, dann ist die Insolvenz schon eingepreist.

Von dem zweiten Teil, dem Kulturpakt I, sollen nur 30 % kommen, und vom dritten Teil gar nichts. Das reicht aber nicht. 30 % heißt erstes Quartal. Denken Sie denn, dass Sie im ersten Quartal 2025 einen Haushalt fertig haben? Die Theater und Orchester brauchen die volle Sicherheit über die gesamten Mittel, die im Jahr 2024 gezahlt worden sind. Hierzu sagt die vorläufige Haushaltsführung, das würde so nicht kommen.

Vielleicht haben Sie das nicht so vor Augen. Die Häuser, von denen wir reden, sind alle eine GmbH. Als GmbH-Geschäftsführer eines sächsischen Theaters und Orchesters – ich war das drei Mal – steht man immer mit einem Bein im Gefängnis.

Sie wissen alle, was die Formulierung „drohende Überschuldung“ meint – bei Personalverträgen, die an manchen

Häusern noch bis zu 20 Jahre laufen, bei Orchesterabfindungsverträgen zum Beispiel. Das heißt, die Schwelle, angesichts der vorläufigen Haushaltsführung zum Geschäftsführer zu sagen, dass wir das nicht mehr verantworten können, ist niedrig. Ich hatte einen Aufsichtsratsvorsitzenden, der mir mehrfach gesagt hat: Okay, jetzt ziehen wir uns doch mal einen schwarzen Anzug an und gehen zum Gericht; wir können das nicht mehr verantworten, wir sind kurz vor der Überschuldung.

Das gilt für all die Häuser, die ich aufgezählt habe, für die gesamte Theater- und Orchesterlandschaft außerhalb von Leipzig und Dresden.

Coda: Das, was ich jetzt gesagt habe, betrifft natürlich auch die Freischaffenden, viele freischaffende Sängerinnen und Sänger, Schauspielerinnen und Schauspieler, Choreografen, Regisseure, Ausstatter. Sie alle sind betroffen, weil sie nach einer Insolvenz keine Aufträge mehr haben. Deshalb sage ich konkreter: Die vorläufige Haushaltsführung muss für die Kulturräume bestandssichernd sein. Das heißt, alle Teilbereiche brauchen für das erste Halbjahr 55 % der Summen aus dem Jahr 2024.

(Beifall BSW)

Herr Patt hat soeben gesagt, dass es so wäre. Das möchten wir dann auch zu Protokoll haben. Wenn es so ist, ist es gut. Das, was den Theatern letzte Woche gesagt worden ist, ist nicht so. Deshalb stimmt die Fraktion BSW dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in allen Teilen zu, und lädt alle anderen dazu ein, das auch zu tun.

Glück auf!

(Beifall BSW)

Das war Herr Kollege Dr. Huhn von der Fraktion BSW. Wir setzen fort mit der SPD-Fraktion. Herr Panter, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir sind uns grundsätzlich einig. Der Titel des Antrages sagt es: Wir wollen gemeinsam verantwortungsvoll handeln. Dahinter stehen wir auch. Es werden schwierige Wochen und Monate auf uns zukommen, weil die Haushaltssituation in Sachsen alles andere als rosig ist. Das klang hier schon des Öfteren an.

Trotz allem ist der Antrag, so wie er gestellt wurde, nicht mehr ganz aktuell; denn am 9. Dezember wurde die Verwaltungsvorschrift zur vorläufigen Haushaltsführung 2025 vom Kabinett zur Kenntnis genommen. Die Situation hat sich in Veränderung zum Entwurf noch mal deutlich verbessert. Es sollten am Anfang nur 15 % der Mittel für das erste Halbjahr zur Verfügung stehen. Jetzt sind es 30 %, in Ausnahmefällen 50 %. Wir haben gemeinsam hart darum gerungen. Es war nicht einfach, denn man kann einen Euro nur einmal ausgeben, und wenn die Haushaltssituation schwierig ist, dann ist das anzuerkennen.

Dennoch ist für uns ganz wichtig, dass wir Strukturen bei Trägern, Vereinen, und Verbänden erhalten, vor allem im Bereich des Sozialen, der Kultur, im Sport und in der Zivilgesellschaft. Deshalb wollen wir schauen, dass wir Entscheidungsspielräume ausschöpfen können. Das können wir jetzt auf Basis dieser Verwaltungsvorschrift auch tun.

Wir wollen Sicherheit in schwierigen Zeiten geben. Deshalb muss die neue Staatsregierung zügig arbeiten. Wir brauchen zügig einen Haushaltsentwurf, damit diese Verwaltungsvorschrift, die jetzt in Kraft ist, durch eine neue – auf Basis des Haushaltsentwurfs 2025/2026 – ersetzt werden kann. Es ist klar, dass eine Regierung ohne eigene Mehrheit in diesem Parlament einen Haushaltsentwurf aufstellen wird. Das ist in der schwierigen Finanzlage keine einfache Aufgabe. Es wird bedeuten, dass wir ein ganz neues Denken in diesem Landtag brauchen und Neues machen, auch schon bei der Erstellung dieses Haushaltentwurfs. Wenn er vorliegt, dann werden wir hoffentlich noch mehr Klarheit haben, wie wir in dieser schwierigen Zeit Sicherheit geben können.

Die BÜNDNISGRÜNEN benennen in ihrem Antrag wichtige Handlungsfelder, die wir auch so sehen. Ich habe sie gerade etwas allgemeiner zusammengefasst. Zugegebenermaßen ist der Antrag in unseren Augen sehr komplex. Das, was wir jetzt viel mehr brauchen, ist Pragmatismus für den Übergang. Wir brauchen praktikable, handhabbare, schnell umsetzbare Lösungen, und daran arbeitet die Staatsregierung momentan mit Hochdruck auf der Grundlage der vorhandenen Verwaltungsvorschrift.

Insofern ist der Antrag nicht mehr ganz aktuell. Wir können ihm deshalb auch nicht zustimmen. Aber, was aktuell ist: Es braucht die gemeinsame Arbeit, um möglichst viele Strukturen in Sachsen in der Zivilgesellschaft, im Sozialen, in der Kultur und im Sport zu erhalten. Denn es ist richtig: Wir wollen das, was 2010/2011 passiert ist – als Strukturen zerstört wurden, worüber wir uns über Jahre geärgert haben und die uns massive Probleme in diesem Freistaat bereitet haben –, vermeiden. Vielleicht müssen wir Vorhaben verschieben, vielleicht können wir das eine oder andere Projekt nicht durchführen, aber wichtig ist, dass Strukturen erhalten bleiben.

Das muss das Ziel sein und das sollte uns einen. Daran sollten wir in den nächsten Wochen und Monaten gemeinsam arbeiten. Wir als SPD-Fraktion sind bereit dazu, laden gerne alle hier im Haus ein und nehmen auch die Anregungen aller Fraktionen an.

(André Barth, AfD: Aller? Wirklich aller?)

Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Das war Herr Kollege Panter von der SPD-Fraktion. Wir setzen fort mit der Fraktion Die Linke. Herr Gebhardt, bitte schön, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Patt, allein von Schönreden werden Sie die Probleme in diesem Land nicht lösen und schon gar nicht den Sorgen und Nöten der Kommunen, von Vereinen und Verbänden gerecht werden. Das, was Sie hier hingelegt haben, war echt von gestern.

Nachdem das Kabinett am 9. Dezember – Herr Panter hat gerade darüber gesprochen – in einer Videokonferenz den vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführungsplan für das Jahr 2025 nach Artikel 98 der Sächsischen Verfassung in Verbindung mit § 5 der Sächsischen Haushaltsordnung gefasst hat und die dazu erlassene Verwaltungsvorschrift dem Sächsischen Landtag am 12. Dezember zur Kenntnis gegeben worden ist, könnte man meinen, dass die heutige Debatte im Parlament gar nicht mehr nötig wäre. Ende gut, alles gut. Die Ausführungen von Herrn Patt haben mir bewiesen, dass nicht alles gut ist. Schön wäre es – leider ist dem nicht so.

Die Linksfraktion bezweifelt, dass die in den Bestimmungen zur vorläufigen Haushalts- und Wirtschaftsführung 2025 festgelegten prozentualen Mittelfreigaben, die nur ausnahmsweise im Maximum 55 % betragen, ausreichend sind, um bis zur endgültigen Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2025/2026 durch den Landtag – erstens – die Gestaltung und Umsetzung des sozialen Ausgleichs als grundlegendes Haushaltsprinzips insgesamt zu gewährleisten, damit – zweitens – die Aufrechterhaltung der Förderung des Ehrenamtes sowie der Strukturen gemeinnütziger, demokratischer, kultureller, sozialer Bildungs- und Flüchtlingsarbeit in Sachsen mindestens auf dem Niveau des Haushaltsansatzes 2024 verlässlich zu sichern, damit – drittens – die Leistungsfähigkeit und die uneingeschränkte Aufgabenerfüllung der sächsischen Gemeinden, Städte und Landkreise aus Sicht der Linksfraktion sowohl die freiwilligen als auch die Pflichtaufgaben sicherzustellen und – viertens – auch die Investitionstätigkeit des Freistaates Sachsen über den Dezember 2024 hinaus beizubehalten und abzusichern.

Gerade in Anbetracht der Folgen und Nachwirkungen der aktuellen Krisen auf die Kommunen, die Gesellschaft sowie die vielfältigen Vereins- und Verbändestrukturen in Sachsen muss nach Auffassung meiner Fraktion das Ziel eine verantwortungsvolle vorläufige Haushaltsführung sein, zumindest die bisherigen Förderungen von Projekten selbst unter der Maßgabe größter Sparsamkeit weiter fortzusetzen und zu finanzieren.

Daher sollte der Status quo und das Finanzierungsniveau des Haushaltes 2024 in jedem Falle aufrechterhalten werden. Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der Haushaltsführung besagen auch, dass in einer solchen haushälterischen Sondersituation keine engeren Maßstäbe anzulegen sind. Frau Schubert hat gesagt, dass das nicht als Sparhaushalt zu bezeichnen ist. Die Fraktion der GRÜNEN geht über unseren Antrag hinaus, den wir am 27. November gestellt haben. Sie wollen gemäß Punkt II, 2 und 3, Informationen und Auskünfte von der Staatsregie

rung. Diese Auskünfte für eine sachgerechte und transparente Debatte sind notwendig; ansonsten bleibt nämlich im Raum stehen, dass die festgelegten prozentualen Mittelfreigaben des Finanzministeriums seinen eigenen Wünschen entsprechen und nicht den Notwendigkeiten in Sachsen Rechnung tragen.

Ich vermute, dass wir hier alle Interesse an diesen Zahlen hätten. Deshalb wäre es auch in Anbetracht der neuen Transparenz günstig und gut, dass die Staatsregierung gegenüber dem Parlament nicht nur den Abgeordneten der Koalition – wie wir gerade wieder von Herrn Patt gehört haben; er hat vorgerechnet bekommen, wie die Haushaltssituation ist – Informationen gibt und nicht nur Kleine Anfragen zu stellen sind, sondern dass die Minderheitsregierung von sich aus mit Informationen auf die Abgeordneten zukommt. Das erspart der Staatsregierung vielleicht sehr viel Arbeit.

Wir werden im Interesse der Menschen in den Kommunen im Freistaat Sachsen dem Antrag der BÜNDNISGRÜNEN zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall Die Linke und BÜNDNISGRÜNE)

Das war Kollege Gebhardt von der Fraktion Die Linke. Als Nächstes könnte der fraktionslose Abgeordnete das Wort erhalten; das kann ich nicht erkennen. Dann frage ich, ob Bedarf für eine zweite Rederunde besteht. – Das sehe ich nicht. Somit erhält die Staatsregierung das Wort, wenn gewünscht. Herr Staatsminister Schuster, bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Der Staatsminister der Finanzen hat mich gebeten, stellvertretend für ihn seine Rede hier zu Vortrag und Gehör zu bringen, und damit starte ich jetzt.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der bündnisgrüne Antrag ist überschrieben mit dem Zusatz „gemeinsam verantwortungsvoll handeln“ und nimmt Bezug auf die Verwaltungsvorschrift über die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung für das Jahr 2025. Er impliziert mit diesem Zusatz meiner Lesart nach, dass verantwortungsvolles Handeln bisher nicht stattfindet. Das, meine Damen und Herren, verwundert mich. Warum? – Weil wir uns in den vergangenen fünf Jahren mit der einreichenden Fraktion die Regierungsbank geteilt haben. Wenn Sie nun suggerieren, dass verantwortungsvolles Handeln fehlt, dann soll ich Sie im Auftrag von Herrn Vorjohann fragen: Haben Sie nicht verantwortungsvoll in der vergangenen Legislaturperiode gehandelt?

(Vereinzelter Beifall CDU)

Denn Fakt ist: Die Verwaltungsvorschrift basiert auf dem Ausgaben-Soll des Haushaltsjahres 2024. Sie kann und wird nicht mehr verteilen können, als die Haushaltsmittel und der verfassungsmäßige Rahmen es zulassen.

Das führt mich zum zentralen Punkt: die Sächsische Verfassung. Sie sollte uns allen bestens vertraut sein. Artikel 93 und 98 regeln unmissverständlich: Die Gesetzgebung für den Doppelhaushalt 2025/2026 ist das vornehmste Recht des Hohen Hauses. Es ist Ihr Recht, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, nicht das Recht der Staatsregierung. Genau diesem maßgeblichen Gestaltungsrecht kann in einer haushaltslosen Zeit, wie sie nun vor uns liegt, nicht vorgegriffen werden. Die verfassungsmäßigen Leitplanken legen fest, dass bis zur Haushaltsgesetzgebung im Wesentlichen nur nötige, also zeitlich und sachlich unaufschiebbare Ausgaben getätigt werden dürfen. Die Prinzipien der Sächsischen Verfassung muss die Verwaltungsvorschrift über die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung bewahren. Sie kann nur Ausfluss der Verfassung sein und diese im Vollzug konkretisieren. Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsvorschrift, Schwerpunkte des staatlichen Handelns zu definieren, Bereiche gegeneinander abzuwägen, gesellschaftliche Güter zu priorisieren oder politische Schwerpunkte zu setzen.

Die Verantwortung der Aufgabenpriorisierung, meine Damen und Herren, liegt allein bei den zuständigen Ressorts im Rahmen ihrer Budgetverantwortung und fachpolitischen Ausrichtung. Die Verwaltungsvorschrift schafft lediglich den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen gehandelt werden kann. Ist diese Priorisierung einfach? Ist sie populär? Nein, aber sie ist notwendig. Die Verwaltungsvorschrift schafft Planungssicherheit in der schwierigen Zeit, ohne die Rechte des Parlaments zu untergraben. Sie ist ein Kompromiss, ein Abwägen dessen, was wir uns leisten können und was wir uns leisten sollten. Und eines, meine Damen und Herren, macht diese Vorschrift auch klar, ein Weiter-so wie bisher darf es angesichts der finanziellen Lage nicht geben.

Die Faktenlage spricht für sich: