Protokoll der Sitzung vom 18.12.2024

Zweitens. Wir müssen die irreguläre Migration weiter reduzieren. Wer vollziehbar ausreisepflichtig ist, muss das Land verlassen.

Diese Ordnung, meine Damen und Herren, ist einigermaßen aus den Fugen geraten. Das ist nicht allein mein Befund, sondern auch der des Bundeskanzlers. In einer Regierungserklärung zum Europäischen Rat erklärte er schon am 22. Juni 2023 im Deutschen Bundestag – Zitat – : „… unser bisheriges System [ist] völlig dysfunktional...“

Ich kann ihm nicht widersprechen. Innerhalb nur eines Jahrzehnts ist Deutschland zum zweiten Mal mit der höchsten Zahl von Asylbewerbern und Migranten seit dem Ende

des Zweiten Weltkriegs konfrontiert. Wir haben in diesem Jahr 236 000 Asylanträge verzeichnet. 700 000 Asylbewerber sind seit 2022 nach Deutschland gekommen, zudem 1,2 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, ist mittlerweile die weltweit größte Asylbehörde.

Meine Damen und Herren! Dieser Migrationsdruck überfordert unsere Integrationskapazitäten. Darum geht es: um die Kapazitäten von Städten, Gemeinden, Schulen, Kindergärten, Ärzten und des öffentlichen Nahverkehrs.

Der schlimmste Befund ist – das betrifft Frau Köpping –: Wenn wir überfordert sind, leiden vor allem diejenigen, die wir integrieren wollen, weil sie hierbleiben dürfen.

(Zuruf AfD)

Das ist der schlimmste Befund an dem Ganzen. Wir schädigen eigentlich diejenigen, die hierbleiben dürfen. Deshalb müssen wir unkontrollierte Migration zurückdrängen.

Dass die innere Sicherheit zunehmend gefährdet ist, kann ich heute sagen, ohne sofort beschimpft zu werden; das ist auch schon ein Erfolg. Aber dafür brauchte es Mannheim, dafür brauchte es Solingen.

(Sebastian Wippel, AfD: Dafür brauchte es die AfD, sonst hätten Sie es nicht angesprochen!)

Ich brauche es nicht. Ich bekomme jeden Tage Lagemeldungen, ich habe diese Themen jeden Tag auf dem Tisch.

Wir haben ein Kriminalitätsproblem. Auch deshalb ist die irreguläre Migration weiter einzudämmen. Die Einführung der Grenzkontrollen war absolut richtig, aber nur ein erster Schritt. Wir haben in diesem Jahr 28 % weniger Asylanträge in Sachsen verzeichnet, auch in ganz Deutschland liegt der Rückgang in diesem Bereich. Wir spüren es in den Aufnahmeeinrichtungen.

Aber wir brauchen eine größere Verschnaufpause. Wir brauchen mindestens für zwei bis drei Jahre Zahlen von deutlich unter 100 000. Das wird die entscheidende Aufgabe der neuen Bundesregierung sein.

(Carsten Hütter, AfD: Hört, hört! – Sebastian Wippel, AfD: Deshalb haben wir immer Nachschub, das ist doch toll!)

Wir haben in unserer Regierungskoalition mit den Sozialdemokraten das getan, was wir tun können.

(Sebastian Wippel, AfD: Das wird nix!)

Ich glaube, wir haben einige gute Lösungen gefunden. Das gefällt der AfD nicht; das habe ich schon bemerkt.

(Sebastian Wippel, AfD: Das hilft halt nicht! – Zuruf Carsten Hütter, AfD)

Ich erkläre es in jeder Debatte: Menschen, die kein Bleiberecht haben, müssen das Land schnell verlassen. Aber der Grundsatz heißt: Freiwillig! Sie bekommen eine Verfügung und können jetzt freiwillig das Land verlassen.

(Sebastian Wippel, AfD: Das können Sie schon seit Jahren!)

Tun sie das nicht, kommen wir zu anderen Schritten.

Wir wollen die freiwillige Rückkehr auch für Syrerinnen und Syrer. Ich war letzte Woche bei der Landesdirektion in Chemnitz. Wir haben diese Fälle bereits; es ist keine Theorie. Einige Syrerinnen und Syrer fragen schon: Kann ich euer Förderprogramm in Anspruch nehmen? Ich möchte nach Hause.

(Timo Schreyer, AfD: Ja, wo denn? – Carsten Hütter, AfD: Gebt denen lieber Flugtickets!)

Das wollen wir ermöglichen. Ich verweise insoweit auch auf den Bund. Deshalb habe ich beim BAMF die Forderung erhoben, das Förderprogramm REAG/GARP auch für Syrien wieder aufzunehmen. Wie ich gestern gelesen habe, plant das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge das auch. Wer kein Bleiberecht hat, muss ausreisen, auch nach Syrien. Das gilt für uns für Straftäter, meine Damen und Herren. Das fordere ich nicht erst seit dem Assad-Sturz öffentlich, sondern seit Dezember letzten Jahres. Deshalb erneuere ich meinen Appell an die Bundesregierung, die Rückführung straffälliger Afghanen und Syrer in ihr jeweiliges Herkunftsland fortzusetzen bzw. die Rückführung nach Syrien wieder aufzunehmen. Wer dazu noch etwas an Informationen braucht, dem empfehle ich das Urteil des OVG Münster aus dem Juli 2024. Die Begründung des Urteils ist ein 20-seitiger Beitrag, warum es gehen kann.

Meine Damen und Herren! Die Bundesinnenministerin hat uns in der vergangenen Woche auf der Innenministerkonferenz erklärt: In diesem Jahr haben 921 000 Menschen Asyl begehrt. Davon haben etwa 80 % die Außengrenze unregistriert überschritten. Von denen, die an der deutschen Grenze angelangt sind, waren fast 90 % unregistriert.

(Zuruf Carsten Hütter, AfD)

Einen schlimmeren Befund kann man für Schengen eigentlich nicht bekommen. Es ist, wie der Bundeskanzler gesagt hat, komplett dysfunktional.

(Zuruf Carsten Hütter, AfD)

Ich weiß, dass Schengen funktionieren kann. Aber so geht es nicht.

Deshalb sind wir dafür, bei den Grenzkontrollen schärfer zu schalten, indem man an der Bundesgrenze auch Zurückweisungen von Asylsuchenden aus sicheren Drittstaaten durchführt. Auch das steht im Koalitionsvertrag. Um das Ganze zu unterstützen, werden wir die Grenzpolizei einrichten, werden wir zusätzlich zu den 15 000 Beamten 300

weitere für eine Grenzpolizei aufbauen, um den Fahndungsdruck in den Grenzräumen zu verbessern. Und wir werden ein kommunales Entlastungsprogramm einführen. Das war mir sehr wichtig. An dieser Stelle schaue ich noch mal in die Richtung des BSW,

(Sabine Zimmermann, BSW: BSW ist hier!)

Sie haben das ein wenig verschämt gelobt, Sie hätten es schon etwas mehr loben können, so weit sind wir nicht voneinander entfernt. Sie haben beim Lesen des Koalitionsvertrags vielleicht gelernt, dass man sich mit den Sozialdemokraten auch einigen kann. Wenn man dabeibleibt, Geduld und Langmut hat, dann kann man sich einigen.

(Zurufe Sabine Zimmermann, BSW, und Valentin Lippmann, BÜNDNISGRÜNE)

Meine Damen und Herren, das kommunale Entlastungsprogramm bedeutet:

Erstens. Wir verteilen nicht mehr alles auf die Kommunen. Personen, die aus sicheren Herkunftsstaaten kommen und deren Asylantrag abgelehnt wurde, werden wir künftig nicht mehr in die Kommunen verteilen.

Zweitens. Damit wir die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen, deren Rückführung gesichert ist und die kein Abschiebehindernis haben, besser sicherstellen können, holen wir sie aus den Kommunen zurück und bringen sie in ein Ausreisezentrum, das wir jetzt pilothaft einrichten werden, mit Wohnsitzauflage. Wir wollen das Abtauchen erschweren – das ist der Hauptgrund für gescheiterte Rückführungen.

Das Thema Migration ist hoch umstritten, wir haben es geeint. Herzlichen Dank an die Sozialdemokraten: Es war hart, aber es war dennoch wichtig. Wie wir es gemacht haben, Herr Pallas, Frau Koch, ist ein Signal an dieses Parlament. Konsultation, Konsens – das ist das, was dieses Parlament können muss, und das erwarten die Bürger.

(Sabine Zimmermann, BSW: Gute Vorschläge auch!)

Ich denke, das ist das Signal, das von diesem Koalitionsvertrag ausgeht.

Ich danke Ihnen.

(Beifall CDU und Matthias Berger, fraktionslos)

Das war eine Punktlandung. Vielen Dank, Herr Staatsminister Schuster. Damit ist die erste Aktuelle Debatte abgeschlossen.

Wir kommen zurück zum Tagesordnungspunkt 3

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 3

Das Ergebnis der geheimen Wahl der Mitglieder des Rates für Sorbische Angelegenheiten liegt vor. Abgegeben wurden 112 Stimmen, ungültig waren null Stimmen. Die

vorgeschlagenen Kandidaten erhielten folgende Stimmen: Diana Scholze: 98, Julian Nitzsche: 95, Dawid Statnik: 69, Jan Ritscher: 88, Dr. Thomas Werner: 53, Stefan Anders:

85. Damit sind folgende Personen durch den Sächsischen Landtag als Mitglieder des Rates für Sorbische Angelegenheiten gewählt: Frau Diana Scholze, Herr Julian Nitzsche, Herr Dawid Statnik, Herr Jan Ritscher und Herr Stefan

Anders. Die Gewählten werden schriftlich über ihre Wahl informiert, bezüglich ihrer Wahlannahme befragt und bestätigt. Ich beglückwünsche von hier aus die Gewählten zu ihrer Wahl und beende den Tagesordnungspunkt 3.

Fortsetzung Tagesordnungspunkt 4

Wir steigen wieder in Tagesordnungspunkt 4 ein und fahren fort mit