(Frau Wybrands, CDU: Meine Herren! - Herr Gürth, CDU: Ist es so schmerzlich, in der Opposition zu sein? - Herr Kühn, CDU: Das tut weh, Herr Gürth!)
Ich kann das schon verstehen. Aber eben deshalb ist es legitim, die Parallele zur BMW-Ansiedlung zu ziehen. Und wenn es nur dazu nützt, ein für alle Mal mit der Mär aufzuräumen, dass es an den politischen Verhältnissen der zurückliegenden Jahre gelegen hätte, wenn die eine oder andere Ansiedlung woanders hingegangen ist. Wenn es nur dazu nützt, dann ist schon sehr viel erreicht. Wenn Sie gezwungen sind, sich den Spiegel vorzuhalten und Ihr eigenes Spiegelbild anzugucken.
Sie werden sich am Erfolg messen lassen müssen; genauso wie wir. Uns ist etwas gelungen, uns ist manches nicht gelungen.
Am Erfolg werden wir Sie zum Schluss messen. Es wäre aber schon einmal schön, wenn wir sozusagen mit einer gemeinsamen Position beginnen könnten, wie wir es messen werden.
Das, was Sie zu dem Investitionsvolumen gesagt haben, stimmt nicht. Das tut mir Leid. Es ist richtig schade, dass ich die Zahlen nicht da habe.
Ich sage Ihnen aber zu, wir werden Gelegenheit haben, über die Zahlen zu diskutieren, wie die Situation aussieht, wenn das Werk in Arneburg herausgerechnet ist und wenn es um die Umsetzung geht.
Es ist gut - das sage ich freimütig -, wenn das LFI schneller arbeitet - kein Thema. Ich finde es auch gut, dass Sie das erreicht haben. Meinen Glückwunsch! Aber den Erfolg messen wir an der Umsetzung. Das müssen Sie sich gefallen lassen, genauso wie jeder andere.
Da ist nicht nur die Schizophrenie dieser Kleinen Anfrage und anderer Dinge in diesem Einzelfall. Nun war es die Ansiedlung. Ich will auf das Thema Möwe gar nicht eingehen.
(Lachen bei der CDU, bei der FDP und auf der Regierungsbank - Zuruf von der CDU: Sie tun es schon! - Herr Gürth, CDU: Das kann ich aller- dings verstehen!)
Da steht Anfang dieser Woche ein Staatssekretär, der früher ja nicht unwesentlich - sage ich einmal - an dem Untersuchungsausschuss und an diesen Fragen beteiligt war, mitten auf dem Hof der Möwe und sagt: Ist es nicht toll. Gut, dass dieses Land eine solch repräsentative Vertretung hat.
(Beifall bei der SPD - Starke Unruhe bei der CDU und bei der FDP - Herr Gürth, CDU: Sollen wir das Ding jetzt abreißen, oder was? - Herr Kos- mehl, FDP: Die war nur zu teuer!)
Wenn sich denn einmal alle einig wären, das wäre ja schön, dann könnten wir auch das Dach draufbauen. Und wie gut ist die Presselage. Die sind alle so nett und freundlich. - Das ist nicht nur dieser eine Fall.
(Herr Schröder, CDU: Was sollen wir denn machen? - Herr Gürth, CDU: Wer hat denn das Ding so teuer gekauft?)
Das ist eben bei einem Regierungswechsel so. Wenn man vorher getrommelt hat, wenn man vorher den Mund so voll genommen hat, mit Wahlversprechungen, mit schriftlichen, mündlichen, aber nachvollziehbaren Dingen, dann muss man sich daran messen lassen. Die werden immer wieder da sein. Das ist mit dem geschriebenen Wort so und das ist mit dem gesprochenen Wort so, das irgendwo aufgeschrieben worden ist.
(Beifall bei der SPD - Unruhe bei der CDU und bei der FDP - Herr Gürth, CDU: Sie finden sich nicht zurecht in Ihrer Oppositionsrolle!)
Wir treten jetzt in die Abstimmung über die Drs. 4/514 ein. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Wir schließen den Tagesordnungspunkt 9 ab. Freuen Sie sich mit mir, dass ich jetzt einen großen Sprung in der Tagesordnung machen kann und den Tagesordnungspunkt 25 aufrufe:
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem gestrigen Beschluss des Landtages über den Landeshaushalt 2003 und das Haushaltssanierungsgesetz hat sich die finanzielle Situation der Kommunen unseres Landes weiter verschärft. Das nach Artikel 28 Abs. 3 des Grundgesetzes verbriefte Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist weiter ausgehöhlt worden. Kommunale öffentliche Daseinsvorsorge ist unter diesen Bedingungen stark eingeschränkt.
Überall in der Bundesrepublik Deutschland können die Kommunen die ihnen zugewiesenen Aufgaben finanziell nicht mehr untersetzen, werden die ihnen zustehenden Einnahmen beschnitten, sei es durch die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage, das Grundsicherungsgesetz oder durch die Reduzierung ihrer Anteile an der Lohn-, der Umsatz- und der Einkommensteuer.
Daher hat der Bundestag beschlossen, eine Kommission zur Gemeindefinanzreform einzusetzen, um die Gemeindefinanzen vom Kopf auf die Füße zu stellen. Damit wurde einer seit mehr als 20 Jahren bestehenden Forderung der deutschen kommunalen Spitzenverbände und nicht, wie gestern dargestellt wurde, einer Forderung der Bundesregierung entsprochen. Diese Forderung steht seit mehr als 20 Jahren mehr oder weniger im Mittelpunkt unserer Debatten.
Diese Kommission, der auch Vertreter der Länder angehören, soll zum Mai 2003 dem Bundestag Vorschläge für eine Gemeindefinanzreform unterbreiten.
Mit unserem Antrag verfolgen wir das Ziel, dass dem Landtag die Vorstellungen der Landesregierung in Bezug auf die Kommission dargestellt werden, damit sich der Landtag zu diesem wichtigen Problem positionieren kann. Dies erscheint vor dem Hintergrund, dass mehr als 50 % aller Kommunen und aller Landkreise unseres Landes ihre Haushalte selbst bei Verzicht auf alle freiwilligen Aufgaben nicht mehr ausgleichen können, dringend geboten.
Seit Jahren hat die PDS ihre Vorstellungen zu einer Gemeindefinanzreform mit Gesetzentwürfen im Deutschen Bundestag artikuliert. Aus unserer Sicht muss eine umfassende Gemeindefinanzreform zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen in dreifacher Hinsicht untersetzt werden:
erstens mit der Sicherung einer aufgabengerechten Finanzierungsbasis für unterschiedlich strukturierte Kommunen, der so genannten Bedarfsgerechtigkeit,
zweitens mit der Stärkung von Anreizen hin zu einer kosten- und präferenzgerechten Aufgabenerfüllung - Anreizkompatibilität -
und drittens mit der Einführung von Anpassungsmechanismen zur ständigen Nachjustierung des Finanzsystems bei strukturellen Aufgaben-, Ausgaben- und Einnahmeänderungen - Anpassungsfähigkeit.
Das Konnexitätsprinzip, das heißt die strikte Übereinstimmung von Aufgabenverantwortung, Gestaltungskompetenz und Finanzverantwortung, ist als durchgängiges verfassungsrechtliches Prinzip auf allen Ebenen einschließlich des Grundgesetzes zu verankern.
Wir fordern die Wiedererhebung einer reformierten Vermögensteuer - dazu hat meine Kollegin gestern bereits Ausführungen gemacht - und darüber hinaus den Erhalt, die Revitalisierung, die Verbreiterung und die Modernisierung der Gewerbesteuer als wirtschaftsbezogene Steuer mit kommunalem Hebesatzrecht und die Rücknahme der Erhöhung der Gewerbesteuerumlage,
den dauerhaften Erhalt der Grundsteuer als wichtige Gemeindesteuer mit Hebesatzrecht und deren Ausgestaltung als sozial ausgerichtete und ökologisch orientierte Flächennutzungsteuer,
die Erhöhung des Anteils der Gemeinden an der Lohn-, der Umsatz- und der Einkommensteuer von derzeit 15 % auf schrittweise bis zu 20 %,
ein abgesichertes Beteiligungsrecht der Kommunen durch die Einführung von Konsultationsmechanismen, nach denen Gesetze mit Kostenfolgen für die Kommunen nur dann beschlossen werden können, wenn die kommunalen Spitzenverbände diesen in den Konsultationsrunden zustimmen. Kommt es nicht zu einer Einigung, muss derjenige die Kosten tragen, der die Gesetze erlassen hat.
Meine Damen und Herren! Nicht nur der Bund, sondern auch das Land hat in seiner nunmehr 13-jährigen Geschichte bereits 400 Gesetze und 844 Verordnungen erlassen, welche den Kommunen direkt Aufgaben aufbürden, ohne auskömmliche Finanzzuweisungen zu sichern. Hier gilt die Pflicht umzusteuern.
Jede Schmälerung bei der Höhe der kommunalen Zuweisungen verringert die Einnahmen sowohl der Kommunen als auch des Landes aus der Lohn-, der Umsatz- und der Einkommensteuer. Das ist ein alter Satz und eine alte Binsenweisheit.
Mit dem derzeit tiefsten Stand bei den kommunalen Investitionen wird eine weitere Verschlechterung zuungunsten der öffentlichen Daseinsvorsorge eingeleitet, brechen wesentliche Faktoren und Funktionen der Kommunen in wirtschaftspolitischen, sozialen, kulturellen, sportlichen und ökologischen Bereichen weg.
Die kommunale Selbstverwaltung, insbesondere der freiwillige Bereich und damit das Kernstück der den Kommunen zugestandenen eigenen Entscheidungsbefugnis, wird de facto abgeschafft.
Die PDS unterstützt den Aufruf der Fraktionsvorsitzenden der PDS der kreisfreien Städte unseres Landes an alle kommunalen Mandatsträger, das in Artikel 87 der Landesverfassung verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung und das Konnexitätsprinzip vor dem Landesverfassungsgericht einzuklagen. Wir unterstützen ausdrücklich den Stadtratsbeschluss der Lutherstadt Wittenberg in Bezug auf seine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.