Bei der Abwägung, ob man diese Verbandsklage einführen will oder nicht, ist zudem zu berücksichtigen, dass bereits jetzt der Schutz der Tiere bei Beachtung und
Ausschöpfung der bestehenden tierschutzrechtlichen Bestimmungen erreichbar ist. Es gibt genügend Möglichkeiten für die Vereine, ihre Sicht der Dinge vorzubringen, beispielsweise durch die Mitarbeit im Naturschutzbeirat beim Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt oder in der beratenden Kommission nach § 15 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes des Landes und allgemein natürlich in Anhörungsverfahren des Bundes zur Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen auf dem Gebiet des Naturschutzes.
Aus der Sicht der Landesregierung ist deshalb der vorliegende Entwurf mit der angestrebten Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung nicht in Einklang zu bringen. Wir können deshalb die Initiative Schleswig-Holsteins im Bundesrat nicht unterstützen. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oleikiewitz! Wer gut zu Tieren ist, der ist ein guter Mensch. - Dieser Aussage folgend, betrachtet die FDP-Fraktion die Sorge um den Tierschutz als ganz wichtigen Teil der Umweltpolitik.
Nicht nur wild lebende Tiere, die durch unser Naturschutzgesetz und durch das Tierschutzgesetz deutlich geschützt werden, sondern auch Tiere, die in der Landwirtschaft gehalten werden, und auch andere Haustiere, die in privaten Haushalten ohne direkten Nutzcharakter gehalten werden, müssen geschützt werden und sollen als Geschöpfe - Mitgeschöpfe, wie Sie sagten - gut behandelt werden.
Es stimmt mich etwas nachdenklich, wenn nun aus Ihrer Fraktion zwei Anträge aus diesem Bereich aufeinander treffen, die meiner Meinung nach nicht miteinander vereinbar sind: Auf der einen Seite fordern Sie ein Kampfhundegesetz, das die Halter von bestimmten Hunderassen dazu anhält, die Tiere an einer zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb spazieren zu führen, und verhindern damit, dass die Tiere den Auslauf bekommen, den Sie brauchen, um artgerecht gehalten zu werden. Auf der anderen Seite fordern Sie aber ein Klagerecht für Tierschutzvereine.
Ich möchte auch auf einen anderen Aspekt in der Diskussion eingehen. Nach Meinung der FDP-Fraktion sind die drängenden Probleme im Tierschutz derzeit sicherlich auf einer anderen Ebene zu finden. Schauen Sie sich beispielsweise nur die Tierheime in Magdeburg und in Halle an - ich erinnere daran: Träger in Magdeburg ist Oberbürgermeister Trümper, SPD, und in Halle Oberbürgermeisterin Häußler, auch SPD und Umweltministerin a. D. -, da kommt Ihnen das Grausen. Ich finde, hierbei wäre es viel eher angezeigt, etwas zu tun und sich einmal im Ausschuss darüber berichten zu lassen, wie die Situation dort aussieht und was man dort tun kann.
Ich glaube, ein Klagerecht kommt den Verbänden letztlich nicht zugute. Wir sehen das bei Naturschutzverbänden, die mittlerweile als reine Verhinderer verschrien sind. Ob das Sinn und Zweck solch einer Novelle sein kann, das mag bezweifelt werden.
Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen des Justizministers an. Wir haben in der Verwaltungsgerichtsordnung in Deutschland keine Möglichkeit der Verbandsklage. Nur in Bayern gibt es wohl noch vor dem dortigen Verfassungsgericht die Möglichkeit der Popularklage. Das würde ich aber ungern ausweiten wollen, weil wir der Ansicht sind, dass die bestehenden Möglichkeiten, wenn ein Skandal aufgedeckt wird, bei weitem ausreichend sind, damit die Behörden einschreiten und weitere Tierquälereien verhindern können.
Wir beantragen, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. - Schönen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter Kehl. - Herr Czeke wird für die PDS-Fraktion sprechen. Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht lediglich um den Zusatz in Artikel 20a des Grundgesetzes, der am 1. August 2002 Gesetzeskraft erlangt hat: „und die Tiere.“ Der Satz lautet - ich zitiere -:
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die kommenden Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere.“
Die Verankerung des Tierschutzes in der Verfassung bzw. im Grundgesetz, sodass der Tierschutz jetzt als Staatsziel beachtet werden muss, ist auch auf das Engagement und die Initiative der damaligen PDS-Bundestagsfraktion zurückführen.
Als Vorstandsvorsitzender einer Agrargenossenschaft weiß ich natürlich auch um die Konflikte. Ich will mich hier und heute wirklich mehr an die Praxis halten, die mit dem Staatsziel Tierschutz gerade aus der Sicht der Wirtschaft und aus der Sicht der Praxis verbunden ist.
Das eine Beispiel mit den 45 Millionen männlichen Küken ist schon erwähnt worden. Ich stehe persönlich auf dem Standpunkt, dass weder das Halten noch das Leben oder das Töten von Tieren mit Qualen oder gar mit Tierquälerei verbunden sein darf. Dem muss künftig rechtlich beizukommen sein.
Ich sehe es nicht so wie der Herr Justizminister, dass die Gerichte nun plötzlich alle lahmgelegt seien, weil ständig mit Klagen zu rechnen sei. Es kann nicht sein, dass Unternehmen, die sich zum Beispiel mit Tierexperimenten beschäftigen - das ist zum Beispiel bei der Erprobung von Kosmetika gang und gäbe; dabei wird auch mit Wirbeltieren bis hin zu Primaten getestet -, das Recht haben, Klagen zu führen, um eine Verweigerung wieder rückgängig zu machen, aber dass diejenigen, die sich auf ihre Fahnen geschrieben haben, das Recht für die Tiere einzuklagen, dieses abgesprochen bekommen, eine Genehmigung einer Überprüfung durch ein Gericht zu unterziehen. Im 21. Jahrhundert sollten wir dabei ein wenig pragmatischer sein.
Ein Beispiel aus letzter Vergangenheit: Die - ich muss es so sagen - Hinrichtung der Müchelner BSE-Herde war so ein Fall von nicht korrekter Tötung.
Die Tierärzte, die dort tätig waren, haben die Dosis für die Spritze natürlich aus ihrer Sicht nur für kranke Tieren bestimmt. Sie sind dann hinter den unter Stress und in voller Lebenskraft stehenden Tieren hinterher, um sie ein zweites und ein drittes Mal zu spritzen, bis dann endlich der Tod eintrat. Das ist nicht lange her. Das ist mir bestätigt worden, weil ich selbst bei der Verwertung in der TKB-Anlage Genthin-Mützel, bei der Anlieferung dort war. Die Kollegen aus dem Agrarausschuss können sich sicher erinnern.
Ich erinnere auch an den Lebendexport von männlichen Mastrindern nach Libyen und das Schächten von Schafen unter religiösen Bedingungen, wobei der Lebendexport von männlichen Mastrindern nach Libyen unter dem damaligen CDU-Bundesminister Borchert immer damit begründet wurde, dass wir damit den Fleischberg innerhalb der EU ein wenig reduzieren.
Das kann nach der Regelung aus dem Jahr 2002 und nach der Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz nicht mehr erfolgen. Die Bundesrepublik - das kann ich Ihnen aus der Praxis sagen - hat innerhalb der EU - von 15 Ländern - das schärfste Tierschutzgesetz. Es bedarf nur der korrekten Kontrolle, Anwendung und Umsetzung.
Ein Beispiel aus der Pferdehaltung, da ich passionierter Züchter bin: Wenn aus dem Baltikum Schlachtpferde non stop nach Südfrankreich und nach Spanien auf dem Landweg gefahren werden, unter anderem auch über den Transitweg durch Sachsen-Anhalt, gibt es keine Ladestation, gibt es keine Versorgung, wie das mir als bundesdeutschem Tierhalter auferlegt wird, wenn ich meine Tiere der Schlachtung zuführe. Ich habe die Strecken einzuhalten.
Ich bin der Meinung, dass wir erstens ab 1. Mai eine andere Regelung haben. Das Baltikum gehört mittlerweile zur EU. Das Zweite ist Folgendes: Wenn sich die Länder ein wenig betriebswirtschaftlich orientieren müssen, wird die Wertschöpfungskette, also die Schlachtung, vielleicht dort im Land passieren und es wird zu Kühltransporten kommen. Das wären die ersten Möglichkeiten. Aber die Bundesrepublik als hochentwickeltes Industrieland sollte hierbei ein wenig die Vorbildrolle übernehmen.
Wir als PDS-Fraktion unterstützen das Anliegen in voller Breite. Wenn der Justizminister sagt, das Verbandsklagerecht solle nur die Ausnahme sein, antworte ich: Da Tiere nicht für sich selbst sprechen können, bin ich der Meinung, dass wir diese Ausnahme zulassen sollten, und zwar auch im Sinne des Schöpfungsgedankens. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Czeke. - Für die CDU-Fraktion wird die Abgeordnete Frau Rotzsch sprechen. Doch zuvor habe ich die Freude, Damen und Herren der CDU-Ortsverbände des Ohrekreises bei uns zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Tierschutz ist und bleibt ein wichtiges Anliegen für die CDU. Die rechtliche Grundlage für alle Initiativen und Rechtssetzungen zum Schutz der
Tiere ist das Tierschutzgesetz mit den übereinstimmenden Verordnungen, Empfehlungen und Richtlinien des Bundes und der EU.
Der Tierschutz wurde unter der Regierungsverantwortung der CDU von 1982 bis 1998 systematisch ausgebaut. Die erzielten Fortschritte haben dazu geführt, dass die tierschutzrechtlichen Bestimmungen in Deutschland zu den strengsten innerhalb der Europäischen Union gehören. Das Tierschutzgesetz hat den ausdrücklichen Zweck, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf heraus dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dieses Anliegen wird die CDU, wie in der Vergangenheit, auch in Zukunft vertreten.
Mit Ihrem Antrag, sehr verehrte Damen und Herren der SPD, fordern Sie die Landesregierung auf, den vom Land Schleswig Holstein in den Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzvereine zu unterstützen.
Die Tätigkeit von anerkannten Tierschutzorganisationen respektiere ich. Ich halte es für wichtig, dass es professionelle Vereinigungen gibt, die sich für das Wohl der Tiere einsetzen, die häufig unter unwürdigen Haltungsbedingungen und unter unkorrektem Verhalten der Menschen zu leiden haben. Tiere sind Mitgeschöpfe und bedürfen deshalb eines verantwortungsvollen Umgangs und insbesondere einer artgerechten Haltung. Hierbei erfüllen Tierschutzorganisationen eine bedeutende Aufgabe.
Nach einem langjährigen politischen Willensbildungsprozess ist der ethische Tierschutz seit dem 1. August 2002 nun auch in Artikel 20a des Grundgesetzes verankert und somit Staatsziel geworden. Die angestrebte Gleichstellung des Tierschutzes mit anderen Schutzbedürfnissen unserer Gesellschaft wurde damit erreicht.
Daraus ergibt sich für die gesetzgebenden Körperschaften, die Regierungen, die Verwaltung und die Rechtsprechung, den Tierschutz bei ihren Gesetzen, bei ihrem Verwaltungshandeln und bei ihren Entscheidungen zu berücksichtigen.
Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass der Betroffene das Recht zu einer Klage hat. Daran will und wird die CDU-Fraktion auch weiterhin festhalten. Sofern Verbände oder Vereine Betroffene sind, können sie nach derzeitiger Rechtslage bereits jetzt klagen. Dass Nichtbetroffene für Dritte Klage erheben können, wird jedoch von der CDU abgelehnt.
Nicht absehbar ist, in welchem Maße die Vereine von diesem Recht Gebrauch machen werden. Der Hoffnung auf maßvollen Umgang mit dem Gebrauch des Verbandsklagerechts stehen wir skeptisch gegenüber. Die Beteiligung der Tierschutzvereine an Genehmigungsverfahren und sich daran unter Umständen anschließende Klageverfahren würden nicht nur zur Verzögerung notwendiger Rechtsakte, sondern auch zu einer Überbelastung der Justiz führen. Die Kosten für Genehmigungsverfahren würden sich erhöhen und somit aus wirtschaftlicher Sicht Investitionen verhindern.
Des Weiteren würden Verbandsklagen das Grundrecht der Freiheit von Forschung und Lehre - Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes - weiter einschränken. Sie würden binnen kurzer Zeit die im Interesse der menschlichen Gesundheit notwendige, auch mit Tierversuchen verbundene medizinische und biologische Forschung in Deutschland zum Erliegen bringen und ins Ausland verlagern. Die Wettbewerbsfähigkeit großer Teile der bio
Darüber hinaus ist zu prüfen, in welchen Fällen das Verbandsklagerecht eingesetzt werden sollte. Gegen wen soll es ausgeübt werden? Welche Gesetzesverstöße sollen damit verfolgt werden können? Welche Vereine sollten ein Verbandsklagerecht erhalten? Soll mit diesem Gesetz auch gegen Heimtierhalter vorgegangen werden? Gerade dort wird Tieren oft aus Unkenntnis über artgerechte Haltung Leid zugefügt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus unserer Sicht wird bei der Einführung eines Verbandsklagerechts vor allem die Bürokratie weiter aufgebläht ohne effektiven Nutzen für die Tiere. Die Auswirkungen auf Wirtschaft und Forschung sind unabsehbar.
Dennoch beantragen wir eine Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten federführend und in den Ausschuss für Umwelt, um dort in einem Anhörungsverfahren nochmals ausführlich über das Pro und Kontra zu debattieren. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Rotzsch. - Herr Oleikiewitz, möchten Sie erwidern? - Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein.
Die Überweisung in die Ausschüsse war unstrittig. Es ging um die Überweisung in den Landwirtschaftsausschuss und in den Umweltausschuss. Strittig war die Federführung. Der Antragsteller hat beantragt, die Federführung dem Umweltausschuss zu übertragen. Eben kam noch der Antrag, dass der Landwirtschaftsausschuss federführend sein soll.
Wer dafür ist, dass der Umweltausschuss federführend sein soll, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die PDS-Fraktion. Damit ist der Landwirtschaftsausschuss federführend.