Peter Kehl
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Frau Wernicke, können Sie mir sagen, wieso trotz der guten Zusammenarbeit mit den Niedersachsen die Linkspartei.PDS in einer Tour auf Niedersachsen herumhackt?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Idee ist alt, eine Vereinigung der Nationalparke Hochharz und Harz. Fast wie in Fortsetzung der deutschen Teilung teilt sich der Naturraum Harz wie einst das eine Deutschland - nur in diesem Fall nicht mehr zwischen zwei Staaten und sich feindlich gegenüberstehenden Machtblöcken, sondern zwischen zwei freien Ländern eines gemeinsamen Vaterlandes. Es ist ein Treppenwitz der Geschichte und wirft ein bezeichnendes Licht auf die deutsche Bürokratie, dass man für den Beschluss über die Wiedervereinigung zweier Staaten weniger als ein Jahr lang verhandelt hat und über die Vereinigung von Nationalparken so viele Jahre.
Als die Landesregierungen Niedersachsens und Sachsen-Anhalts das Thema endlich ernsthaft anpackten,
waren nicht zufällig zwei schwarz-gelbe Koalitionen involviert.
Deshalb war ich auch sehr optimistisch, als am 11. Mai 2004 die Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Niedersachsen in einer gemeinsamen Sitzung die Zusammenlegung der beiden Nationalparke im Harz beschlossen haben.
Welche bürokratischen Blüten die Fusion zweier Nationalparke trieb, hat mich dann allerdings doch immer wieder überrascht.
Mit viel gutem Willen von beiden Seiten - Herr Hacke sprach es an - und entsprechend vielen Kompromissen wurde dennoch ein Ergebnis erzielt, mit dem alle Beteiligten leben konnten und leben können sollten. Auch in den Beratungen im Umweltausschuss hatte ich eigentlich immer das Gefühl, dass das innerhalb der Fraktionen im Landtag Konsens ist.
Wenn die Fraktion der SPD meint, sie könne dem Ergebnis nicht zustimmen, weil eine künstliche Beschneiung von Pisten zugelassen wird, dann muss man sie wohl darauf hinweisen, dass im Harz auch Menschen leben und arbeiten, nicht zuletzt im Tourismus. Der Harz wird wohl mit großer Wahrscheinlichkeit niemals zu einem Nationalpark nordamerikanischer Prägung werden. Es wird also immer Eingriffe des Menschen in die Natur geben.
Ich glaube vielmehr, der Widerstand der sachsen-anhaltischen und insbesondere auch der niedersächsischen SPD-Fraktion ist dem Umstand geschuldet, dass sie es eben so lange nicht hinbekommen haben.
Wir können doch nicht beispielsweise den Braunlagern sagen: Ihr dürft zwar eure Pisten nicht mehr beschneien, könnt aber alle Bergführer werden oder eben wegziehen. So kann man mit den Bewohnern im Harz nicht umgehen. Das würde auch die Akzeptanz des Nationalparks und des Naturschutzes im Nationalpark vor Ort untergraben.
Meine Damen und Herren! Ein anderes Thema ist die Frage des Verfahrens, was im politischen Geschäft immer wieder problematisch ist.
Die Tatsache, dass der GBD des Niedersächsischen Landtages im Gegensatz zu unserem Landtag einen Staatsvertrag für alle Regelungen gefordert hat, zeigt ein weiteres Mal, dass die Redewendung „zwei Juristen, drei Meinungen“ wohl nicht ganz aus der Luft gegriffen ist.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Eine reine Staatsvertragslösung hätte wahrscheinlich sogar Sinn gemacht und die Arbeit bei allen Beteiligten gemindert. Es löst aber bei mir keine besondere Begeisterung aus; denn man muss mit Blick auf die Stärkung des Parlaments - das wird vom Herrn Landtagspräsidenten immer wieder forciert - sagen: Eine Lösung mit zwei Gesetzen, wie wir sie angedacht hatten, macht sicherlich mehr Sinn und würde sicherlich eine solche Stärkung bedeuten.
Ich habe deshalb auch keine Probleme damit, dass die Landesregierungen zum Abschluss eines solchen Staatsvertrages noch aufgefordert werden, wenn es denn für die Niedersachsen so wichtig ist.
Wir können nun innerhalb zweier Tage in zwei Landtagen zwei weitgehend gleich lautende Gesetze verabschieden. Der Ihnen vorliegende Änderungsantrag gibt dem Ganzen, meine ich, den letzten Schliff.
Wenn Teile der Opposition meinen, er wäre ein wenig spät gekommen, dann haben sie vielleicht nicht ganz Unrecht; die Beschwerden darüber kamen aber auch reichlich spät.
All das steht jedenfalls in keinem Verhältnis zu der Verspätung, die dieses Gesetz hatte, nämlich mindestens eine Legislaturperiode.
Im Übrigen wurde das Thema auch im Ältestenrat besprochen. Dort wurden auch vonseiten der PDS keine Bedenken dagegen geäußert.
Der niedersächsische Umweltminister hat gestern erklärt, er könne sich das Modell des Nationalparks Harz auch für andere grenzüberschreitende Nationalparks, etwa im Wattenmeer, vorstellen.
Auch wenn wir also für die Fusion der beiden Nationalparke im Harz eine ganze Weile gebraucht haben, zeigt das doch erstens, dass das vorliegende Gesetz gar nicht so schlecht ist, und zweitens, dass wir in SachsenAnhalt doch früher aufstehen als andere.
Ich fordere Sie deshalb auf, den Weg für den gemeinsamen Nationalpark frei zu machen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir stehen jetzt kurz vor der Ziellinie. Das sollte uns nicht daran hindern, sie auch zu überschreiten.
Dieses Projekt sollte nach so großen Mühen seitens der Landesregierungen und insbesondere auch der Parlamentarier nun nicht auf die lange Bank geschoben werden. Es ist auch eine Frage des Ansehens unseres Landes, wenn wir einerseits in Niedersachsen schon penetrant zur Eile gemahnt haben, andererseits aber unseren Teil der Abmachung nun plötzlich auf den Januar 2006 oder womöglich auf einen noch späteren Termin verschieben. - Schönen Dank.
Ach, nein.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit geraumer Zeit wird heftig über den Bau einer Schweinemastanlage in Allstedt diskutiert. Die Bürgerinitiative ist sehr aktiv und hat uns alle mit Post und Argumenten bedacht.
Der Widerstand ist für mich und meine Fraktion durchaus verständlich. Ich - das wissen auch viele von uns - weiß nämlich selbst, wie es ist, wenn man unmittelbar in seinem Umfeld, womöglich sogar vor der eigenen Haustür, ein Gewerbeobjekt hat, das die Landschaft nachteilig verändert, seien es Windkraftanlagen oder große Tierställe.
Deshalb hat sich die FDP sehr ausführlich mit dem Thema befasst. Herr Professor Paqué war sogar vor Ort, um sich ein Bild zu machen. Ihm jetzt daraus einen Vorwurf zu machen ist mehr als ungerecht. Niemand von der FDP und schon gar nicht Herr Professor Paqué missachtet die Bürgerinitiative oder womöglich deren Anliegen - im Gegenteil.
Aber wir sind eben auch an das geltende Recht gebunden und sind darüber hinaus dankbar für jeden einzelnen Arbeitsplatz, der bei uns entsteht. Wir sind auch dankbar für jedes Stück Land, das wir Gewinn bringend an einen Investor verkaufen können.
Gleichwohl müssen geltende Vorschriften natürlich auch vom Investor strikt eingehalten werden. Die FDP fordert daher die zuständigen Behörden auf - ohne ihnen zu unterstellen, dass sie das nicht bereits tun würden -, sehr genau darauf zu achten, dass die strengen deutschen Umweltvorschriften genauestens beachtet und Grenzwerte unbedingt eingehalten werden.
Wenn sich Beeinträchtigungen schon nicht vermeiden lassen, dann sollen diese zumindest so gering wie möglich gehalten werden. Dabei sollte man auch bedenken, dass es sich hinsichtlich der Emissionen um moderne Anlagen handelt, die nicht mit den alten Anlagen verglichen werden können.
Als unerträglich empfand ich jedoch den Auftritt der Linkspartei.PDS, namentlich des Herrn Krause, vorhin vor der Tür: immer nur Opportunismus und Populismus, und das in einer unerträglichen Lautstärke. Das ist nicht auszuhalten.
Gäbe es eine Bürgerinitiative für den Bau der Anlage, ich wette, Herr Krause würde auch für sie reden. Es geht ihm nämlich nicht um die Sache, sondern nur um den Populismus vor der Wahl.
Aber auch die SPD treibt hier offensichtlich ein doppeltes Spiel. Wir haben es schon gehört: Der frühere Minister Herr Rehhahn ist sowohl Berater der SPD-Fraktion als auch des Investors.
- Das habe ich gehört. Ob es stimmt, weiß ich nicht. - An dieser Stelle muss man aber fragen dürfen, ob eine 100prozentige Objektivität vonseiten der SPD in dieser Sache wirklich gewährleistet ist.
Allein deshalb macht es Sinn - um auch das zu beleuchten -, sich dieses Themas einmal grundsätzlich anzunehmen, durchaus auch anhand des Beispiels Allstedt. Ich möchte in Erinnerung rufen, dass wir für jegliche Anlagen dieser Art im ganzen Land, nicht nur für Allstedt, die Verantwortung tragen. Deshalb sollten wir alle möglichen Gesichtspunkte des Themas beleuchten. Dazu gehören neben den umweltpolitischen Fragen durchaus auch struktur- und wirtschaftspolitische Fragen. - Schönen Dank.
Meine Damen und Herren! Über die Frage, ob der künftige Sitz der Kreisverwaltung nun in Köthen oder in Bitterfeld sein soll, kann man sicherlich trefflich streiten.
Ich bedauere in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass insbesondere die Köthener Kollegen meine Initiative, den Kreis Anhalt betreffend, nur unzureichend unterstützt haben. Wie Sie wissen, steht die FDP in Köthen geschlossen hinter der Idee des Regionalkreises, und das nicht erst seit dem Zeitpunkt, als den Regionalpolitikern bewusst wurde, dass der Kreissitz bei der Alternative, nämlich der Fusion mit Bitterfeld, unter Umständen verloren gehen könnte.
Wenn ein Regionalkreis schon nicht mehrheitsfähig ist, dann sollten wir dem Vorschlag der Landesregierung wenigstens hinsichtlich der Kreisstadtfrage konsequent folgen. Ich halte es nämlich für einen Fehler, die Kreisfusionen und die Kreissitze getrennt zu betrachten.
Bei aller Sympathie für meinen Kollegen Wolpert bitte ich Sie deshalb, diesen „Veit-Wolpert-Gedächtnisantrag“ nicht zu unterstützen, sondern für die schöne und kulturell bedeutende Bach-Stadt Köthen zu stimmen, die Bitterfeld vor allem in kultureller Hinsicht deutlich überlegen ist.
Dass die Stadt Köthen die bessere Kreisstadt ist, können Sie dem Gesetzentwurf der Landesregierung entnehmen, dessen Begründung ich mich ebenso wie der von meinem Vorredner Herrn Dr. Sobetzko vorgebrachten Begründung ausdrücklich anschließe. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oleikiewitz, der Antrag lautet: Die Landesregierung wird aufgefordert, den vom Land Schleswig-Holstein in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf zu unterstützen. - Diesen gibt es nicht mehr; der ist abgelehnt worden. Von daher ist auch der Antrag erledigt. Was soll die ganze Debatte? Ich verstehe das nicht. Diesen Antrag nicht als erledigt zu erklären, wäre absurd und würde auf etwas hinauszielen, was definitiv nicht mehr möglich ist.
Davon abgesehen stellt sich auch inhaltlich die Frage der Praktikabilität. Wir sehen, dass in der Vergangenheit von der rot-grünen Bundesregierung in vielen Politikbereichen öffentlich-rechtliche Bereiche gern in den privatrechtlichen Bereich abgedrängt wurden. Das ist nicht immer gut. Wir muten - wie es zum Beispiel Herr Dr. Rehberger in einer der letzten Sitzung zum Antidiskriminierungsgesetz ausgeführt hat - Nachbarn damit Dinge mit einem gut gemeinten Hintergrund zu, aber in der Praxis wird es eine Katastrophe.
Sie glauben doch nicht, dass sich die meisten Fälle eines Verbandsklagerechtes gegen Praktiken in Tierversuchslaboren oder Ähnliches richten. Die meisten werden sich gegen den Nachbarn richten, der Pfiffi einen Tag lang im Garten oder auf dem Hof allein lässt. Das Verbandsklagerecht wird mit Sicherheit dazu missbraucht werden, nachbarschaftliche Streitigkeiten auszutragen. Das ist doch das, was passieren wird. Konkret helfen wird es dem Tierschutz eher weniger.
Es ist richtig, was gesagt wurde: Die Normen für den Tierschutz sind eigentlich ausreichend, wenn man sie vernünftig auslegt und wenn sie vernünftig verfolgt werden. Die Landkreise sind dafür zuständig und sind auch in der Pflicht, tätig zu werden, wenn Dinge nicht so laufen, wie sie sollten. Dass es an dieser Stelle Versäumnisse gibt, darüber sind wir uns auch einig. Dies wäre dann der Ansatzpunkt, um zu sagen: Werdet der behördlichen Pflicht besser gerecht als in der Vergangenheit.
Ich bin der Meinung, dass das Justizministerium mit einer Fülle von Klagen überhäuft werden würde. Wir sehen das auch in anderen Bereichen. Herr Krause sprach von „Bürgerdemokratie“. Bürgerdemokratie ist das nun nicht gerade vor Gericht, sondern es entscheidet ein Richter. Bei der Bürgerdemokratie würde in einer Bürgerinitiative oder Ähnlichem massiv Stimmung gemacht werden. Der Klageweg ist dafür nicht das richtige Instrument.
Herr Krause, ich möchte einmal sehen, ob Sie Ihre Meinung ändern, wenn der erste Tierschutzverband einen Schweinestall in Ihrer Region mit so vielen Klagen überschwemmt, dass dieser aufgrund von Gerichtskosten oder Ähnlichem schließen muss. Dann wird sich Ihre Meinung garantiert ändern.
Herr Oleikiewitz, Sie sprachen an, dass die Papageienkrankheit und solche Dinge verhindert werden könnten.
Das glaube ich nicht. Ich glaube nicht, dass man mit Klagen solchen Auswüchsen tatsächlich begegnen kann. An dieser Stelle sind die Behörden in der Pflicht. Ich betone nochmals: Wir müssen zusehen, dass wir behördliche Aufgaben nicht weiterhin in den privaten Rechtsstreit bringen. Das bringt Rechtsunfrieden und hilft dem Tierschutz nicht weiter.
Sie wissen, die FDP hat sich immer für den Tierschutz eingesetzt. Nicht zuletzt auch auf Drängen der FDP ist der Tierschutz als Staatsziel in das Grundgesetz aufgenommen worden. Deshalb ist die Sache für uns nicht erledigt. Ich rufe Sie auf, lassen Sie uns in einem Antrag oder auch im Ausschuss dafür sorgen, dass wir den Kontrolldruck der Behörden erhöhen können, um sicherzustellen, dass die Landkreise ihrer Aufsichtspflicht verstärkt nachkommen.
Ich denke, wenn wir für den Tierschutz etwas erreichen wollen, dann sollten wir auch den europäischen bzw. weltweiten Gedanken nicht aus dem Blick lassen und uns bemühen, Standards zu schaffen, die überall gelten und eine artgerechte Haltung zumindest europaweit gewährleisten. Wie Frau Rotzsch zutreffend gesagt hat, hilft es wenig, wenn die forschenden Pharmabetriebe von hier weggehen und die Tierversuche dann völlig unkontrolliert im Ausland machen. - Schönen Dank.
Zur Geschäftsordnung, Frau Präsidentin. Der Herr Präsident ist nach unserer Geschäftsordnung nicht antragsberechtigt. Ich beantrage deshalb nach § 57 Abs. 2 der Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt von der heutigen Sitzung abzusetzen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oleikiewitz, wenn man Sie so hört, könnte man meinen, Sie wollten im Harz den Tourismus gänzlich ausschließen. Eine konkrete Norm, die eine nennenswerte Verschlechterung des Schutzstatus im Harz zur Folge hätte, haben Sie allerdings nicht genannt.
Ich glaube, Ihre Rede ist dem aufkommenden Wahlkampf geschuldet. Sie haben in dem Gesetzentwurf nichts gefunden, das es Ihnen ermöglicht, die Fusion, die Sie übrigens lange Zeit nicht zu erreichen vermochten, schlechtreden zu können. Deshalb hangeln Sie sich jetzt an allgemeinen Phrasen entlang, um dieses Projekt schlechtzureden. Das ist der Sache nicht angemessen.
Meine Damen und Herren! Die Verhandlungen zwischen den Landesregierungen Niedersachsens und SachsenAnhalts, die von Kompromissen hinsichtlich des Sitzes und der Leitung geprägt waren, haben dazu geführt, dass uns nunmehr ein annähernd gleich lautender Gesetzentwurf vorliegt.
Es gibt keinen Grund dafür, zwei aneinander grenzende Naturschutzgebiete gleicher Kategorie mit ähnlichen Naturschutzzielen getrennt zu lassen, nur weil eine Landesgrenze mitten durch das Gebiet verläuft. Wir be
grüßen als FDP die Zusammenlegung der Nationalparke ausdrücklich, weil sie längst überfällig ist.
Meine Damen und Herren! Im Zuge der Beratungen über diesen Gesetzentwurf sollten wir die Gelegenheit nutzen, die Existenz und die Besonderheiten dieses Nationalparks den Nichtharzern in unserem Land und insbesondere den Menschen außerhalb des Landes bekannt und bewusst zu machen; denn dieser Nationalpark ist etwas Besonderes. Wir können stolz darauf sein, einen solchen Naturreichtum in unserem Land zu haben, und sollten dies auch ausdrücklich bekunden.
Wir hoffen, dass auch der Landtag von Niedersachsen die Beratungen über das Nationalparkgesetz so zügig durchführt, dass die Nationalparkverwaltung schon im Januar des kommenden Jahres gebildet werden kann. - Vielen Dank.
Herr Rothe, einige Dinge, die Sie gesagt haben, sind mir nicht völlig unsympathisch. Aber ich frage mich natürlich, warum die SPD-Fraktion ihre Kreisgebietsreform nicht gleich richtig gemacht und fünf Regionalkreise gebildet hat, sondern wieder nur etwas Kleinteiliges, sodass es jetzt zweifellos wieder nötig ist, daran zu gehen. Das haben nicht Sie gemacht, aber in den acht Jahren hätten Sie das einmal anpacken können.
Herr Oleikiewitz, ich habe zwei Fragen. Die erste Frage: Stimmen Sie mir darin zu, dass intensiv genutztes Grünland für die Gewässer schädlicher sein kann als normal genutztes Ackerland?
Die zweite Frage: Stimmen Sie mir auch darin zu, dass verfassungsrechtliche Bedenken des GBD zum guten Ton gehören?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Verhalten der Oppositionsfraktionen, insbesondere der SPD-Fraktion, im Ausschuss hat im Plenum seine nahtlose Fortführung gefunden. Wir haben nur Plattitüden gehört, keine Inhalte, keine Details zu Inhalten des Wassergesetzes. Ich habe den Verdacht, dass die SPD sich nicht so richtig mit dem Wassergesetz beschäftigt hat.
Meine Damen und Herren! Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung ist nach gründlicher Beratung - mein Vorredner hat das bereits ausgeführt - eine umfassende Novelle zum Wassergesetz vorgelegt worden. Auch wir, das gebe ich gern zu, hätten anstelle eines Änderungs
gesetzes eine Neufassung bevorzugt, die den gesamten Text einschließlich der Änderungen enthalten hätte. Das hat allerdings nichts mit inhaltlichen Problemen zu tun; es wäre einfach technisch eleganter gewesen. Die Zeit ließ das aber nicht zu.
Herr Oleikiewitz sagte zu Recht, dass wir letztlich etwas unter Zeitdruck geraten seien. Das ist aber nicht allein den Koalitionsfraktionen anzulasten, sondern auch der Vorgängerregierung. Denn die Wasserrahmenrichtlinie ist nicht so neu, dass man nicht schon Vorbereitungen hätte treffen können.
Meine Damen und Herren! Wir haben es beim Naturschutzgesetz anders gemacht und haben eine komplette Novelle erstellt. Aber das war Ihnen auch nicht recht; damals haben Sie noch viel stärker protestiert,
weil altbewährte Paragrafen gestrichen wurden und durch neue Bezeichnungen ersetzt worden sind. Das war Ihnen auch nicht recht. Ich glaube, dass es sich hierbei um Schutzbehauptungen handelt. Sie wollen das Gesetz schlecht reden - das ist es aber nicht.
Inhaltlich stellt das Gesetz eindeutig einen Fortschritt dar. Wir setzen zum einen die EU-Wasserrahmenrichtlinie um, die zum Inhalt hat, dass die Wasserpolitik in den Regionen, in den Mitgliedstaaten vereinheitlicht wird. Wir setzen zum anderen die IVU-Richtlinie um, die ein deutliches Zeichen gegen die Umweltverschmutzung setzen soll.
Ich möchte für die FDP klarmachen, dass wir die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und der EU-Vorgaben nicht als Schikane der EU, sondern durchaus als inhaltlich richtig und wichtig empfinden; denn es geht hierbei um das Wasser. Wasser ist ein Lebensmittel, Wasser ist die Lebensgrundlage nicht nur für Fische, sondern für alles Leben auf unserem Planeten. Das gilt es zu schützen. Ich denke, die EU hat sich dabei durchaus gute Gedanken gemacht.
Wenn wir das jetzt umsetzen, müssen wir überlegen, ob wir immer besser sein wollen als alle anderen. Ich glaube, der Entwurf zeigt deutlich, dass wir von diesem bisher praktizierten Grundsatz abgewichen sind. Wir sagen eben, wir machen nicht alles tausendprozentig besser, als es vorgeschrieben ist, sondern wir bewegen uns in einem vernünftigen Rahmen, der EU-konform ist und über den man sich bundesweit verständigt hat.
Meine Damen und Herren! Hochwasserschutz ist in dem vorliegenden Gesetz ein wichtiges Thema. In diesem Rahmen möchte ich einmal nebenbei die Frage stellen, ob wir vielleicht auch einmal darüber nachdenken sollten, den zeitweiligen Ausschuss Hochwasser wieder einzustampfen und die Aufgaben, die jetzt noch bestehen, in den Umweltausschuss zu holen. Das hielte ich für wesentlich besser.
Aber nun zurück zum Gesetz. Wir haben die Ausweisung von überschwemmungsgefährdeten Flächen geregelt. Wir sprechen uns gegen ein generelles Nutzungsverbot dieser Flächen aus. Das macht keinen Sinn. Wir möchten aber für die Beteiligten, die dort Eigentümer oder Nutzer sind, die Klarheit haben, dass hier eine konkrete Gefährdung vorliegt. Deshalb ist diese Registrierung richtig.
Wir müssen auch ganz klar sagen: Wer die Flächen, die in diesen ausgewiesenen Gebieten sind, dann trotzdem nutzt, der kann im Falle eines Falles nicht mehr mit der
Unterstützung der Allgemeinheit rechnen. Der wird dann wahrscheinlich trotzdem kommen. Aber wir haben zumindest ein besseres Argument, um zu sagen: Du wusstest, dass hier eine potenzielle Gefahr ist. Wenn du trotzdem hier anbaust, dann ist es dein eigenes Risiko.
Die obligatorische Umwandlung in Grünland, wie es einmal vom Bund geplant war, halten wir nicht für sinnvoll; denn das hat für den Hochwasserschutz nur einen Vorteil, wenn es tatsächlich erosionsgefährdet ist. Umweltpolitisch ist das auf jeden Fall fragwürdig, wie ich es vorhin schon ausführte.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Punkt war auch die Frage der Unterhaltungsverbände. Das ist insgesamt ein relativ kleines Thema, wenn man den Gesamtkomplex des Gesetzes betrachtet. Darüber wurde aber heftig diskutiert. Sie wissen, die Gewässer zweiter Ordnung werden von Unterhaltungsverbänden gepflegt. Die Erfahrungen im Land sind ganz unterschiedlich. Es wurde immer wieder eine mangelhafte Beteiligung der Eigentümer aufgezeigt. Das haben wir geändert. Die Eigentümer können jetzt mitbestimmen. Ich finde, das ist eine ganz wichtige Geschichte.
Wir haben auch bezüglich der Frage Änderungen vorgenommen, wer wie viel für die Pflege bezahlen soll. Wir stehen zur Bedeutung des Waldes in Sachsen-Anhalt als wichtigem Faktor für das Gemeinwohl, unter wasserwirtschaftlichen Aspekten, für den Hochwasserschutz, für den Naturschutz, aber auch für die Erholung der Bevölkerung. Wir haben uns deshalb dafür ausgesprochen, dass der Wald eine Privilegierung erfährt.
Die Behauptungen, die teilweise aufkamen, die Bürokratie würde alles auffressen, sind nicht haltbar. Das haben wir in den Ausschussberatungen deutlich gemacht. Kollege Hauser ist nicht müde geworden, in der Gegend herumzureisen und das auch den Betroffenen zu erklären. Das finde ich sehr gut.
Ein weiterer wichtiger Punkt in der vorliegenden Novelle sind die Deregulierungsbestimmungen, die wir eingefügt oder entfernt haben. Beispielsweise ist hinsichtlich der Kleinkläranlagen zu sagen, dass in Zukunft die Stellung der Abwasserzweckverbände und der Gemeinden gestärkt wird, insbesondere bezüglich der Frage der Einleitererlaubnis, wenn es vor allem um Regenwasser geht, aber auch hinsichtlich der Nutzung der Deichwege durch Radfahrer. Ich glaube, es ist auch für den Tourismus das richtige Signal, dass in diesem Bereich Erleichterungen stattfinden.
Auch in Fragen des Umweltmanagements setzt das neue Gesetz Maßstäbe. Ich denke, hätten die Vorgängerregierungen schon den Mut gehabt, an dieser Stelle zu deregulieren und auch einmal zu riskieren, dass die eine oder andere Klage kommt, dann wäre dieses Land schon viel weiter. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, Herr Czeke. Frau Wernicke hat nur auf Ihre Angriffe reagiert. Ich denke, sie waren durchaus passend. Eines ist klar: Die Schärfe, die Sie in die Debatte gebracht haben, ist völlig unangemessen. Frau Wernicke hat völlig zu Recht gesagt, dass das Gesamtpaket Wassergesetz eine so große Aufgabe mit vielen Regelungen und vielen Details, die viele Leute betreffen, gewesen sei, dass dieser kleine Absatz, auf den Sie sich stürzen, im Verhältnis verschwindend gering ist. Nur weil Sie sich offensichtlich mit dem Rest nicht befasst haben, heißt es aber nicht, dass es den Rest nicht gibt. Ich finde diese Stimmungsmache unverantwortlich.
Wenn Sie damit argumentieren, dass es keine Gründe gebe, den Wald zu privilegieren, dann verstehe ich es auch nicht. Sie suchen sich immer den Teil heraus, der Ihnen in der Argumentation passt. Klar, das macht jeder, aber man muss es, wenn man es fair behandelt, umfassender betrachten. Der Wald hat gegenüber der Wiese auch im Hochwasserschutz Vorteile. Dazu können Sie argumentierten, wie Sie wollen. Allein ein Drittel des Niederschlages wird durch die Baumkrone abgefangen. Wo hat denn die Wiese eine Baumkrone?
Von Waldböden möchte ich gar nicht sprechen. Auch wasserwirtschaftlich, etwa bei der Wasserreinigung und der Wasserqualität, kann keine Wiese mit dem mithalten, was der Wald mit seinen Wurzeln für das Grundwasser und das absickernde Wasser tut. Nicht umsonst sind alle bedeutenden Gebiete für die Grundwasserentnahme Waldgebiete. Wer das ernsthaft bestreitet, der hat keine Ahnung, Entschuldigung.
Es geht auch nicht darum, wie Sie es uns unterstellen, dass sich unsere Argumentation nur darauf beziehe, dass es den Waldbesitzern so schlecht gehe und sie so wenig Einnahmen aus ihrem Wald hätten, weshalb sie unbedingt privilegiert werden müssten.
Klar, geht es denen schlecht. Sie haben gegenwärtig nicht die Einnahmen, die sie brauchten, auch nicht im Hinblick darauf, dass die Allgemeinheit sehr viel hat. Eine Begründung, den Wald zu privilegieren, sind die Gemeinwohlaufgaben und nicht wirtschaftliche Dinge, die irgendwelche Großgrundbesitzer, die Sie immer wieder in die Diskussion bringen, vortragen.
Darum kann es nicht gehen. Es geht um das, was die Allgemeinheit vom Wald hat.
Ich muss ehrlich sagen: Ich habe das Gefühl, dass der Aufruhr nur dadurch zustande gekommen ist, dass bestimmte Unterhaltungsverbände jetzt gemerkt haben, dass in Zukunft derjenige, der die Zeche zahlen soll, auch mitbestimmt. Das passt eben nicht. Das ist der Grund, warum man sich auf den differenzierten Flächenmaßstab stürzt, und nichts anderes. Es geht nur darum, dass der Status quo erhalten werden soll. Es geht darum, dass die Unterhaltungsverbände verhindern wollen,
dass mehr Eigentümer mehr Mitspracherecht haben. Um nichts anderes geht es hierbei. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist offensichtlich Umwelttag im Plenum. Ihnen liegt ein Gesetzentwurf der CDU- und der FDP-Fraktion vor, mit dem die beiden Umweltstiftungen des Landes zu einer gemeinsamen Stiftung fusionieren wollen. Sie wissen, in Sachsen-Anhalt besteht seit dem Jahr 1994 die SUN, die „Stiftung Umwelt und Naturschutz“. Vorsitzender der Stiftung ist Herr Oleikiewitz.
Viele von den Kollegen sind auch mit im Stiftungsrat vertreten. Die Stiftung verfügt über ein Stiftungskapital in Höhe von etwa 1 Million €, hat ein Haus - das Umwelthaus -, das jetzt verschiedenen Umweltverbänden zur Verfügung steht, und fördert bisher kleinere Projekte bis etwa 5 000 €, also kleine Projekte, die aber für das bürgerschaftliche Engagement in der Vergangenheit sehr wichtig waren und auch dem Naturschutz Vorteile gebracht haben. Außerdem ist die SUN ein anerkannter Träger für das freiwillige ökologische Jahr und hat dafür eine bemerkenswerte Anzahl von Stellen, die sie sehr verantwortungsvoll verwaltet.
Die Stiftung Klimaschutz ist im Jahr 1998 durch einen Kabinettsbeschluss gegründet worden, und zwar aufgrund eines Streits mit den kommunalen Spitzenverbänden über das Vermögen der Prevag, der Provinzialsächsischen Elektrizitätsversorgungsgesellschaft mbH. Man hat sich darauf geeinigt, dass das Vermögen durch die Klimaschutzstiftung verwaltet wird, das Geld aber hauptsächlich den Kommunen zugute kommt. Damit wurden Projekte in deutlich größeren Größenordnungen gefördert, wie Solaranlagen und Ähnliches, die insbesondere Schulen und anderen kommunalen Einrichtungen zugute gekommen sind.
Wie Sie wissen, ist das Prevag-Vermögen der katastrophalen Haushaltssituation zum Opfer gefallen, was aber sicherlich finanzpolitisch auch Sinn macht; denn es stellt sich die Frage, ob man es verantworten kann, ein Vermögen liegen zu haben und weitere Schulden zu machen. Sei es, wie es sei: Das Geld ist weg.
Die Stiftung verfügt nur noch über Kapital in Höhe von etwa 1 Million € und ist jetzt ein bisschen zum zahnlosen Tiger geworden. Deshalb gibt es die Überlegung, die beiden Stiftungen zusammenzuführen, um auch Verwaltungskraft einzusparen.
Die SUN hat zurzeit noch vier hauptamtliche Mitarbeiterinnen. Es stellt sich die Frage, was in einer fusionierten Stiftung passieren soll. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Stiftung SUN Rechtsnachfolgerin der aufzulösenden Klimaschutzstiftung wird, damit auch die laufenden Projekte nicht gefährdet werden und in Zukunft beide Stiftungen eben zusammen tätig werden.
Wie Sie wissen, hat der Landtag es dankenswerterweise geschafft, in den Doppelhaushalt Mittel für eine Kapitalaufstockung einzustellen, sodass wir in der fusionierten Stiftung mit einem Kapital in Höhe von etwa 5 Millionen € relativ gut ausgestattet sind. Das ist ein guter Startpunkt für diese neue Stiftung.
Die Frage der Finanzierung stellt sich aber in der Tat auch weiterhin. Die Koalition hat überlegt, ob wir Möglichkeiten haben, Lottomittel zu verwenden. Diese Überlegung ist leider gescheitert. Wir werden aber trotzdem auch im Ausschuss überlegen müssen, ob es darüber hinaus Möglichkeiten gibt, die Stiftung mit weiterem Geld zu bedenken im Interesse des Umweltschutzes und im Interesse bürgerschaftlichen Engagements.
Zustiftungen sind erwünscht. Wir haben in dem Entwurf versucht, es so leicht wie möglich zu machen, Zustiftungen zu erhalten. In dem Gesetzentwurf ist - was auch nicht unbedingt überall üblich ist - eine Sollbestimmung vorgesehen, dass die Stiftung sich aktiv um Zustiftungen bemühen soll. Ein schönes Vorbild für diese Stiftung ist zum Beispiel die sächsische Umweltstiftung, mit der Vertreter des Ausschusses und der Koalition auch schon ein Gespräch geführt haben, die wirklich schöne Projekte macht, die öffentlichkeitswirksam sind, und bei der es immer mal wieder vorkommt, dass zum Beispiel eine Erbschaft für die Stiftung oder eine Zustiftung anfällt. Man kann also wirklich sagen, dass diese Stiftung öffentlich akzeptiert ist.
Als ein schönes Projekt ist zum Beispiel die große Nussjagd zu nennen, bei der man sich insbesondere um die Haselmaus gekümmert hat. Man hat in Zusammenarbeit mit den Sparkassen und den Schulen ein Projekt gestartet und gesagt, sammelt Haselnüsse, tragt sie zusammen, und anhand der Bissspuren können wir erkennen, wie groß die Population der Haselmaus ist. Diese Aktion
war ein großer Erfolg. Sie war auch mit einem netten Logo belegt. Es gab auch viele Fledermausaktionen.
Ich denke, diese Stiftung ist ein schönes Vorbild, wie auch die Kunststiftung in Sachsen uns als Vorbild im Kulturausschuss gedient hat.
Wenn wir es schaffen, der Stiftung noch mehr Geld zur Verfügung zu stellen, dann können wir ehrenamtliches Engagement stärken und der Natur in Sachsen-Anhalt einen großen Gefallen tun. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Köck, die angesprochenen Fragen stellen Sie sicherlich völlig zu Recht. Das Thema Abwasserbeseitigung ist ein Thema in Sachsen-Anhalt, es war ein Thema und es wird uns auch noch eine Weile beschäftigen.
Die neue Landesregierung hat bereits zahlreiche Lösungen aufgezeigt und Entschuldungen in erheblichem Um
fang vorangetrieben, die zu einem Großteil noch auf Versäumnisse nach der Wende zurückzuführen sind.
Die Frage der dezentralen Abwasserbeseitigung spielt eine zentrale Rolle. In einigen Verbänden, etwa im AZV Fuhne und auch in denen, die Sie angesprochen haben, ist man sich innerhalb der Kommune nicht einig. Man tritt dem AZV bei, klagt sich dann wieder heraus und möchte nun eine dezentrale Lösung haben. Man stellt eine Kostenrechnung auf, bei der man nur sein eigenes Gebiet betrachtet, aber nicht das Gesamtgebiet, das der AZV betreut, und nimmt dann eben auch keine Rücksicht darauf, was das letztlich für die Gebühren der restlichen Mitglieder des Abwasserzweckverbandes bedeutet.
Trotzdem denke ich, dass die Frage der dezentralen Lösungen näher beleuchtet werden sollte. Das sollte man nicht an Einzelfällen festmachen; man sollte die Frage vielmehr generell stellen. Man sollte sich im Ausschuss auch einmal etwas zu der Frage der Kleinstkläranlagen, etwa der Schilfkläranlagen, vortragen lassen. Wie gut sind diese Anlagen wirklich? Sind sie so stabil wie andere Anlagen? Macht es Sinn, im Einzelfall nebenan eine Kleinkläranlage zu bauen? Geschieht dies womöglich nur aus dem Grund, dass man sich nicht an einem AZV beteiligen möchte?
Ich denke, das ist eine wichtige Diskussion, die wir im Ausschuss führen sollten. Ich möchte das nur ungern von vornherein auf bestimmte Einzelfälle konzentrieren.
Aus Ihrer Begründung geht meines Erachtens hervor, dass Sie dabei auf die Kiez-Problematik abstellen möchten. Ich finde, wir sollten das Problem nicht an irgendwelchen populistischen Sachen festmachen, sondern es grundsätzlich beleuchten.
Deshalb würde ich Sie bitten, unserem Alternativantrag zuzustimmen. Er ist insbesondere in der Begründung anders. Wir würden dann im Ausschuss darüber beraten. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des SPD-Antrages in der letzten Landtagssitzung haben wir ausführlich darüber diskutiert, welchen Zweck diese Änderung erreichen möchte. Wir sind uns im Prinzip auch alle einig gewesen, dass die bestehende Regelung ein bürokratisches Monster ist, was so offensichtlich nur von wenigen gesehen wurde.
Ich mache kein Geheimnis daraus, dass wir § 59 gern gänzlich gestrichen hätten, weil wir meinen, dass er aus naturschutzfachlicher Sicht nicht notwendig ist, um Naturschutzziele zu erreichen und um Flächen zu sichern.
Wir sind der Meinung, dass auch Flächen, die in privatem Eigentum sind, mit den normalen Mitteln des Naturschutzes unter Schutz gestellt werden können und dort genauso gesichert sind, als wenn sie sich in öffentlichem Eigentum befänden.
Zudem haben wir auch eine Enteignungsnorm, wie Sie wissen, die einschlägig ist, und ein gemeindliches Vorkaufsrecht nach anderen Rechtsgrundlagen, sodass es ein schönes Beispiel dafür wäre, auf eine Norm zu verzichten, die man eigentlich nicht braucht.
Wie dem auch sei, wir stimmen auch dieser Regelung zähneknirschend zu, weil sie letztlich dasselbe bedeutet. Wir haben so viele Ausnahmevorschriften in dieser Norm, dass quasi gar kein Fall mehr übrig bleibt, bei dem das Vorkaufsrecht überhaupt noch greifen könnte. Ich gehe bloß auf den Absatz ein, in dem landwirtschaftliche Flächen ausgenommen werden. Wie Sie wissen,
betrifft das weite Teile unserer Landschaft, sodass das Vorkaufsrecht allein schon aufgrund dieser Regelung praktisch ausgehöhlt ist.
Was ich allerdings nicht verstehe, Herr Dr. Köck, ist die Einstellung der PDS-Fraktion bei der ganzen Geschichte. Wir hatten im Ausschuss das Thema hoch und runter diskutiert. Von Ihrer Fraktion sind in den Sitzungen des Umweltausschusses leider immer nur sehr wenig Leute da. Ich hoffe, dass das nicht gesundheitliche Gründe hat, und wünsche Ihnen gute Besserung, falls es doch so ist. Dann hätte das aber jemand anders einbringen können und Sie hätten uns jetzt nicht den Feierabend rauben müssen.
Dann hätte man das Anliegen vernünftig im Ausschuss diskutieren können. Das jetzt hier so kurzfristig einzubringen, finde ich, ist kein guter Stil, weil man sich nicht vernünftig damit auseinander setzen kann.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen, damit wir diese unsägliche bürokratische Regelung los werden. Vielleicht kann man noch einmal überlegen, ob wir sie im Investitionserleichterungsgesetz nicht doch ganz streichen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der Fusion der Nationalparke hat uns im Parlament und im Ausschuss schon sehr häufig beschäftigt. Ich möchte mich deshalb kurz fassen. Die Idee ist sehr gut. Deshalb
ist auch dieses Gesetz sehr gut. Ich bitte Sie um Zustimmung. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Sehr geehrte Frau Ministerin Wernicke, zu Beginn Ihrer Regierungserklärung haben Sie recht ausführlich Umwelt und Heimat in einen engen Kontext gesetzt, den man prinzipiell nicht bestreiten kann. Ihr Verständnis von der Umweltpolitik ist jedoch von der Einstellung geprägt, dass Umweltschutz im Wesentlichen den Erhalt der Kulturlandschaft bedeutet. Dieses Verständnis prägt letztlich auch die Politik Ihres Hauses in den letzten zwei Jahren.
Frau Ministerin, Umweltschutz bedeutet natürlich Erhalt der Kulturlandschaft. Aber er ist auch sehr viel mehr. Umweltschutz bedeutet beispielsweise auch die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen, in denen der Eingriff des Menschen auf das Notwendigste beschränkt wird.
Meine Damen und Herren! Naturschutz muss auch Selbstzweck sein dürfen.
Es ist schön, dass der Niedergang der DDR-Industrie neben dem unerfreulichen Aspekt des Verlustes von Tausenden von Arbeitsplätzen zumindest das Ende des systematischen sozialistischen Raubbaus an der Gesundheit der Menschen und der Natur in unserem Land bedeutet hat. Wir dürfen aber nicht so tun, als hätten wir aufgrund dieser Zwangslage genug für die Umwelt getan.
In diesem Zusammenhang war die Nachricht von den kleinen Luchsen aus dem Harz doch eine schöne Nachricht. Man konnte den Eindruck gewinnen, als hätten die Luchse nur auf die Entscheidung zur Fusion der Nationalparke gewartet, um endlich Nachwuchs in die Welt zu setzen.
Genau das ist der Aspekt, der neben der zweifellos notwendigen Pflege der Kulturlandschaft nicht zu kurz kommen darf: der Erhalt und die Erweiterung großräumiger Naturräume. Freilich können wir aus Sachsen-Anhalt nicht einen großen Naturpark machen - so stellt man sich das scheinbar bei weiten Teilen der Grünen vor -; aber auch in unserem Land muss die Natur einen Platz neben dem Menschen haben. Der Mensch muss in Teilen des Landes auch einmal das Recht der Natur akzeptieren, in Ruhe gelassen zu werden.
Meine Damen und Herren! Wirtschaft und Umwelt sind ein Spannungsfeld. Und der Landwirt ist in erster Linie eben kein Naturschützer, sondern er ist ein Unternehmer. Wer das negiert, lügt sich selbst in die Tasche. Verstehen Sie mich nicht falsch: Deshalb sind Unternehmer, ob Landwirt oder Kaufmann, keine schlechten Menschen. Wichtig und möglich ist es aber, die Konfliktfelder zu minimieren und nicht so zu tun, als gäbe es keine Konflikte.
Insgesamt muss die Kommunikation zwischen Industrie, Landwirtschaft und Umweltverbänden verbessert wer
den. Dazu müssen mit Unterstützung des Landes Foren entstehen, in denen sich alle Konfliktparteien an einen Tisch setzen. Die Politik hat sich dabei nicht einseitig auf die Seite der einen oder der anderen zu stellen. Die Politik hat eine ausgewogene Stellung einzunehmen und zu vermitteln. Das gilt umso mehr, als bei dem einen oder anderen Voreingenommenheiten aus der eigenen beruflichen Laufbahn bestehen.
Die angesprochenen Umweltallianzen sind ein richtiger Weg, doch müssen Selbstverpflichtungserklärungen auch wirklich umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die eher schlechten Erfahrungen beim Dosenpfand. Die Vereinbarungen zur Gewerbeabfallverordnung können dann aber wegweisend sein.
Allgemein hat sich im Bereich der Abfallwirtschaft einiges getan. Die Umsetzung der TA Siedlungsabfall ist in vollem Gange. Mit der Verwertung des Siedlungsabfalls werden die großen Hausmülldeponien bald der Vergangenheit angehören. Dies ist zweifellos ein Gewinn für die Umwelt - abgesehen davon, dass vielleicht den Möwen eine ergiebige Futterquelle abhanden kommt. Dass die Landesregierung hierbei weitgehend auf marktwirtschaftliche Elemente gesetzt hat, ist besonders erfreulich.
Gleichzeitig muss ich an dieser Stelle aber die Städte und Kreise warnen: Überkapazitäten waren der Wirtschaftlichkeit noch nie besonders zuträglich. Müllverbrennungsanlagen sind keine Goldgrube. Jedes in der Planung befindliche Projekt muss objektiv auf das wirklich zu erwartende Müllaufkommen hin geprüft werden; anderenfalls droht den Bürgern und Unternehmen eine Kostenexplosion bei den Müllgebühren.
Welche Folgen falsche Planung haben kann, sollte jedem Kommunalpolitiker nach den Erfahrungen mit überdimensionierten Kläranlagen mittlerweile bewusst sein. Das unerfreuliche Kapitel der Sanierung von Abwasserverbänden scheint nun abgeschlossen zu sein. Die dafür nötigen finanziellen Mittel hätte das Land aber an anderer Stelle auch gut gebrauchen können.
Meine Damen und Herren! Eine andere ordnungspolitisch richtige Entscheidung im Bereich der Umweltpolitik stellt die Privatisierung der Fernwasserversorgung dar. Ich gebe der Umweltministerin absolut Recht darin, dass das keine staatliche Aufgabe ist. Und wer glaubt, Herr Oleikiewitz, private Firmen könnten nicht für sauberes Trinkwasser sorgen, der sollte besser auch nicht in das Flugzeug einer privaten Fluggesellschaft steigen.
Das, was Sie, Frau Ministerin, in Ihren Bilanzen ehrlicherweise aber auch hätten vortragen müssen, ist, dass man nicht den Erlös bekommen hat, den man eingeplant hatte. Ich hoffe, dass dies bei der ordnungspolitisch völlig richtigen Privatisierung der MDSE etwas besser aussieht.
Meine Damen und Herren! Beim Ökotourismus sind in den letzten Jahren erfreuliche Fortschritte gemacht worden. Der Ausbau des Radwegenetzes und des Blauen Bandes geht voran. Beschwerden wird es immer geben, das liegt in der menschlichen Natur. Insgesamt befindet sich unser Land beim Ökotourismus aber im wahrsten Sinne des Wortes auf einem guten Weg.
Als die neue Landesregierung antrat, war nicht zuletzt aufgrund des Drängens der FDP der Bürokratieabbau eines der ganz großen Themen. Trotz des Gegenwindes aus Brüssel und Berlin - Frau Wernicke sprach es an - ist hierbei das Feld der Umweltpolitik einer der Vorreiter.
Der Idealfall wäre natürlich der völlige Verzicht auf Vorschriften und das Vertrauen auf die Vernunft des Einzelnen. Dies wird aller Voraussicht nach aber wohl ein Wunschtraum bleiben; denn dazu müsste jedem Bürger und Unternehmen der Wert, welchen die Umwelt darstellt, bewusst werden. Umweltschädigendes Verhalten wäre dann automatisch minimiert. In der real existierenden Welt ist das aber wohl ein Wunschtraum.
Die Vorschriften zum Umweltschutz müssen jedoch transparenter und praxisnäher gemacht werden. Wir brauchen Bagatellgrenzen und eine Verwaltung, die Vorschriften mit gesundem Menschenverstand ausführt und interpretiert. Dafür setze ich mich gemeinsam mit meiner Fraktion ein. Das gilt besonders für die Novellierung des in der Beratung befindlichen Wassergesetzes.
Denn, meine Damen und Herren, wer Umweltschutz hauptsächlich als bürokratisches Monster empfindet, der wird von sich aus kaum etwas für die Umwelt tun.
Die Koalition hat eine erhöhte Transparenz und Praktikabilität beispielsweise bei den Ausgleichsmaßnahmen durchgesetzt. Bisher mussten Eingriffe mit ökologisch fragwürdigen Maßnahmen an Ort und Stelle kleinsträumig ausgeglichen werden. Nunmehr besteht durch Ausgleichszahlungen auf ein Ökokonto die Möglichkeit der Schaffung wertvoller Biotope in größerem Stil. Ebenso können Vereinbarungen zur Landschaftspflegeverordnung nunmehr einsetzen.
Allerdings muss hier immer der Gewinn für den Umweltschutz im Vordergrund stehen. Solche Maßnahmen, meine Damen und Herren, dürfen nicht versteckte Subventionen für die Landwirtschaft sein.
Gemäß dem Subsidiaritätsprinzip wurde zusätzliche Verantwortung auf die Umweltverwaltung der Kreise verlagert. Was vor Ort erledigt werden kann, muss nicht von einer Mammutbehörde auf Landesebene bearbeitet werden. Auch hier sind die Koalition und die Landesregierung auf dem richtigen Weg.
Meine Damen und Herren! Für die Koalition im Allgemeinen und für die FDP im Besonderen ist bürgerschaftliches Engagement für den Umweltschutz die beste Form des Umweltschutzes. Das Ehrenamt soll bei der Förderung durch das Land in Zukunft Vorrang vor der Strukturförderung professionell agierender Verbände erhalten. Das Land soll sich nach der Meinung der FDP künftig aus der institutionellen Förderung der Verbände möglichst vollständig zurückziehen und nur noch Projekte fördern, nach dem Motto: Bäume pflanzen und Fledermausunterkünfte bauen statt Geschäftsstellen und Geschäftsführer bezahlen.
Diese Strategie werden wir schon im Haushalt festlegen und damit manifestieren, dass wir die Stiftung Umwelt und Naturschutz mit der Stiftung Klimaschutz fusionieren wollen, um sie mit einer guten finanziellen Ausstattung endlich vom zahnlosen Tiger zu einer tatkräftigen Struk
tur zu machen. So kann Umweltschutz in breiten Schichten der Bevölkerung verankert werden und nur so können wir den Menschen den Wert des Naturschutzes begreiflich machen und umweltschädliches Verhalten reduzieren.
Lassen Sie mich am Schluss noch kurz deutlich machen, dass die FDP Umweltpolitik nie unter ideologischen Vorzeichen verstanden hat. Eine gute Umweltpolitik ist die Politik, die der Umwelt nützt. Wenn neue Technologien, etwa die Gentechnik, Herr Dr. Köck, dafür sorgen, dass die Landwirte weniger Dünger, Pestizide und Herbizide auf den Feldern ausbringen und somit weniger Giftstoffe in Nahrung und Boden gelangen, dann begrüßen wir diese Technologien als großen Vorteil für den Naturschutz.
Wenn ein Saale-Seitenkanal Güter von der Straße auf umweltfreundliche Binnenschiffe holen kann, dann sollten wir so bald wie möglich mit dem Bau des Kanals beginnen.
Es wird im Bereich des Naturschutzes immer wieder neue Erkenntnisse und Entwicklungen geben. Wir sollten uns diesen nicht verschließen. Umweltpolitik kann deshalb auch niemals ein abgeschlossener Prozess sein. Vieles wurde geschafft, einiges wurde angestoßen, aber es bleibt noch viel zu tun. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute Vormittag war in der Regierungserklärung viel vom Bürokratieabbau beim Umweltschutz die Rede. Ich gebe zu, die Änderungen in § 59 der Novelle bedeuten leider genau das Gegenteil. Die FDP hatte sich, leider erfolglos, in den Beratungen zu diesem Gesetz dafür eingesetzt, dass die Regelung zum Vorkaufsrecht komplett gestrichen wird.
Aber, Herr Oleikiewitz, seien Sie ehrlich: Die Probleme um den § 59 haben Sie in der parlamentarischen Beratung nicht gesehen. Eine grundsätzliche Verankerung des Vorkaufsrechtes wollten Sie aber ausdrücklich haben.
Meine Damen und Herren! Die FDP will eine Änderung des § 59. Sie will eine Diskussion darüber, ob das Vorkaufsrecht überhaupt nötig ist. Die genaue Ausgestaltung sollten wir im Ausschuss für Umwelt bereden, und zwar ausführlich und auch anhand des Gesetzentwurfes. Deshalb beantrage ich, den Gesetzentwurf in den Umweltausschuss als einzigen Ausschuss zu überweisen. - Danke sehr.
Herr Grünert konnte oder wollte meine Frage nicht beantworten. Nun frage ich Sie: Können Sie es sich erklären, warum die PDS darin eine Gebührenerhöhung sieht, wenn mit der Novellierung des Gesetzes der alte Rechtszustand wiederhergestellt werden soll, der vor dem Urteil bestand?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist geschafft. Nach einem Diskussionsmarathon in den Gremien liegt uns nun die Novelle zum Naturschutzgesetz vor und kann, so hoffen wir, beschlossen werden.
Mit diesem Gesetz bekommt Sachsen-Anhalt - die Frau Ministerin sagte es in der Einbringungsrede bereits - eines der modernsten Naturschutzgesetze bundesweit. Das kann man durchaus unterstreichen. Es wurde insgesamt ein gesunder Kompromiss zwischen den Interessen des Naturschutzes und den Interessen der Wirtschaft gefunden.
Dabei haben wir es uns wirklich nicht leicht gemacht und in unserem Koalitionspartner vielleicht gelegentlich klein
lich anmutenden Diskussionen versucht, jeden Aspekt zu beleuchten.
Nicht nachvollziehen kann ich das, was Herr Oleikiewitz sagte: dass wir auf Argumente der Opposition nicht eingegangenen sind. Im Gegenteil: Ich hatte das Gefühl, dass wir sie durchaus berücksichtigt und darüber diskutiert haben.
Gleichzeitig wurde der Entwurf der SPD-Fraktion mitberaten, den Herr Oleikiewitz für die SPD-Fraktion eingebracht hatte.
Die Novelle bringt zum einen eine längst - übrigens seit der Regierung Höppner - überfällige und wichtige Anpassung des Landesrechts an das neue Bundesnaturschutzgesetz, aber auch an die EU-Richtlinien zum Thema Flora-Fauna-Habitat, zum Vogelschutz und an die Zoorichtlinie. Das macht den SPD-Entwurf im Prinzip überflüssig, weil jener ausschließlich die Anpassung an das EU-Recht vorgesehen hatte.
Leider fehlt es - das muss man in diesem Rahmen einmal deutlich sagen - dem SPD-Entwurf völlig an einem intelligenten Reformansatz. Der Entwurf ist fantasielos und zeugt davon, dass es der SPD in Sachsen-Anhalt an politischen Visionen fehlt.
Ich werde das Gefühl nicht los, dass das auch Ihnen, Herr Oleikiewitz, bewusst ist. Vielleicht erklärt das auch den ungewöhnlichen und unangemessen scharfen Ton in Ihrer Rede vorhin.
Welche Schwerpunkte haben wir in dem neuen Gesetz gesetzt?
Erstens. Die Vereinfachung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist sicherlich einer der wichtigen Reformpunkte, die wir angepackt haben. Um künftig zu erreichen, dass sinnlose Ersatzpflanzungen wie die kleinen Wäldchen und Hecken an den Autobahnen ausbleiben, die uns allen bekannt sind und aus denen regelmäßig kleine Füchse und Greifvögel hervorspringen, den Blechlawinen zu trotzen versuchen und unter deren Rädern landen, soll es die Flexibilisierung im Bereich von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen geben. Das ist ein weiterer Vorteil, der erreicht wurde.
Die Einrichtung des Ökokontos kann dabei eine große Hilfe sein. Ich freue mich schon jetzt auf eine kluge Regelung, die uns die Ministerin in der entsprechenden Verordnung versprochen hat.
Zweitens. Bei den Eingriffsbestimmungen haben wir deutliche Erleichterungen in folgenden Bereichen vorgesehen: Bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes soll die Wiederherstellung von Deichen nicht durch den Naturschutz behindert werden. Wir haben uns ganz klar dazu bekannt: Hochwasserschutz geht vor Naturschutz in dem Fall. Auch Maßnahmen im Rahmen der Pflege
von kulturell wertvollen Denkmalen sollen erleichtert werden und stellen in der Regel keinen Eingriff dar.
Drittens. Seit Jahren sieht das Gesetz eine Enteignungsregelung vor. Herr Hacke hat während der Einbringung schon erwähnt, dass es mit dieser Regelung relativ einfach möglich war, besonders schöne Wassergrundstücke im Interesse des Allgemeinwohls zu enteignen. Meine Damen und Herren! Das ist mit unserem Gesellschaftsbild nicht vereinbar und unverhältnismäßig. § 61 wird daher einvernehmlich gestrichen.
Viertens. Ein weiteres Beispiel für Deregulierung ist die Streichung von § 44. Mit diesem Paragrafen sollten bestimmte Bezeichnungen wie Zoo, Tiergarten oder Zoologischer Garten und Ähnliches gesetzlich geschützt werden. Stellen Sie sich einmal die Konsequenzen vor, wenn diese Norm durch die Exekutive ausgeführt worden wäre. Sämtliche Kleintierhandlungen, wie das Zooeck oder der Krüger-Zoo, müssten plötzlich ihre Namen ändern müssen. Das kann nicht gewollt sein.
Fünftens. Auch die Regelungen bezüglich der vielen ehrenamtlichen Naturschutzhelfer und -beauftragten sowie der Naturschutzbeiräte - dies wurde bereits angesprochen - wurden entspannt und flexibler gestaltet. Von einer Abschaffung kann überhaupt nicht die Rede sein. Auch wenn man sicherlich auf eine gesetzliche Regelung hätte verzichten können, ohne dass sich in der Praxis tatsächlich etwas geändert hätte, haben wir uns gesagt: Wir wollen die Arbeit demonstrativ würdigen, indem wir eine gesetzliche Regelung in abgeschwächter Form im Gesetz belassen.
Sechstens. Eine wichtige Neuerung ist die Einführung der flächendeckenden Landschaftsplanung. Diese soll den Verwaltungsaufwand reduzieren und die Verfahren transparenter machen. Gleichzeitig soll - das ist der naturschutzfachliche Aspekt bei dieser Sache - weg von einer Politik der Ad-hoc-Naturschutzmaßnahmen hin zu einer langfristigen Zielstellung mit dauerhafter Wirkung für den Naturschutz gegangen werden. An dieser Stelle ist eine deutliche Qualitätssteigerung aus naturschutzfachlicher Sicht gegenüber dem bisherigen Gesetz erfolgt.
Siebentens. Die Reduzierung der Möglichkeiten der anerkannten Verbände auf eine so genannte Verbandsklage wurde bereits angesprochen. Auch das war ein Streitthema. Die FDP bekennt sich ganz klar dazu, die Verbandsklage auf ein Minimum zu reduzieren, weil sie der Meinung ist, dass es aus gutem Grund in den Prozessordnungen der Bundesrepublik in der Regel nicht vorgesehen ist, dass Verbände die Interessen der Allgemeinheit wahrnehmen. Wir möchten das auf jeden Fall nicht noch weiter ausführen, als das im Bundesgesetz sowieso schon vorgesehen ist.
Stattdessen haben wir uns ganz klar zu den Naturschutzbeiräten auf allen Verwaltungsebenen, beim Ministerien, bei der mittleren und bei der unteren Behörde, bekannt. Wir bitten die Naturschutzverbände darum, sich über diese Beiräte an Entscheidungen, die den Naturschutz betreffen, zu beteiligen und sich dort einzubringen. Ich denke, das ist der richtige Weg. Man sollte nicht erst abwarten, bis ein Richter entscheidet, sondern gleich bei der Entstehung mitwirken.
Ich möchte im Rahmen meines Redebeitrags nicht auf jede einzelne Änderung eingehen. Wir haben am Anfang von Herrn Hacke die Details gehört, die häufig auch
förmlicher Natur waren und Missverständnisse ausgeräumt haben. Ich glaube, wir haben insgesamt vernünftige Kompromisse gefunden und ein gutes Gesetz erarbeitet - allen Unkenrufen zum Trotz. - Schönen Dank.
Herr Rothe - das wurde vorhin bereits vom Kollegen Wolpert angesprochen -, ist Ihnen die Situation der kom
munalen Tierheime bekannt, die von ehrenamtlichen Tierschutzvereinen mitgetragen werden, seit viele Gemeinden so genannte Kampfhundesteuern erhoben haben? Ist Ihnen auch bekannt, wie der Zugang nach dem In-Kraft-Treten der Verordnung von Herrn Dr. Püchel explodiert ist, und kennen Sie die Probleme, die damit verbunden sind?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Oleikiewitz! Wer gut zu Tieren ist, der ist ein guter Mensch. - Dieser Aussage folgend, betrachtet die FDP-Fraktion die Sorge um den Tierschutz als ganz wichtigen Teil der Umweltpolitik.
Nicht nur wild lebende Tiere, die durch unser Naturschutzgesetz und durch das Tierschutzgesetz deutlich geschützt werden, sondern auch Tiere, die in der Landwirtschaft gehalten werden, und auch andere Haustiere, die in privaten Haushalten ohne direkten Nutzcharakter gehalten werden, müssen geschützt werden und sollen als Geschöpfe - Mitgeschöpfe, wie Sie sagten - gut behandelt werden.
Es stimmt mich etwas nachdenklich, wenn nun aus Ihrer Fraktion zwei Anträge aus diesem Bereich aufeinander treffen, die meiner Meinung nach nicht miteinander vereinbar sind: Auf der einen Seite fordern Sie ein Kampfhundegesetz, das die Halter von bestimmten Hunderassen dazu anhält, die Tiere an einer zwei Meter langen Leine und mit Maulkorb spazieren zu führen, und verhindern damit, dass die Tiere den Auslauf bekommen, den Sie brauchen, um artgerecht gehalten zu werden. Auf der anderen Seite fordern Sie aber ein Klagerecht für Tierschutzvereine.
Ich möchte auch auf einen anderen Aspekt in der Diskussion eingehen. Nach Meinung der FDP-Fraktion sind die drängenden Probleme im Tierschutz derzeit sicherlich auf einer anderen Ebene zu finden. Schauen Sie sich beispielsweise nur die Tierheime in Magdeburg und in Halle an - ich erinnere daran: Träger in Magdeburg ist Oberbürgermeister Trümper, SPD, und in Halle Oberbürgermeisterin Häußler, auch SPD und Umweltministerin a. D. -, da kommt Ihnen das Grausen. Ich finde, hierbei wäre es viel eher angezeigt, etwas zu tun und sich einmal im Ausschuss darüber berichten zu lassen, wie die Situation dort aussieht und was man dort tun kann.
Ich glaube, ein Klagerecht kommt den Verbänden letztlich nicht zugute. Wir sehen das bei Naturschutzverbänden, die mittlerweile als reine Verhinderer verschrien sind. Ob das Sinn und Zweck solch einer Novelle sein kann, das mag bezweifelt werden.
Ansonsten schließe ich mich den Ausführungen des Justizministers an. Wir haben in der Verwaltungsgerichtsordnung in Deutschland keine Möglichkeit der Verbandsklage. Nur in Bayern gibt es wohl noch vor dem dortigen Verfassungsgericht die Möglichkeit der Popularklage. Das würde ich aber ungern ausweiten wollen, weil wir der Ansicht sind, dass die bestehenden Möglichkeiten, wenn ein Skandal aufgedeckt wird, bei weitem ausreichend sind, damit die Behörden einschreiten und weitere Tierquälereien verhindern können.
Wir beantragen, den Antrag in den Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft zu überweisen. - Schönen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP steht zu der Notwendigkeit von regenera
tiven Energietechnologien. Das ist nichts Neues, Frau Budde hat es zutreffend gesagt: Die fossilen Energieträger Kohle, Öl und Erdgas sind endlich und werden uns irgendwann nicht mehr zur Verfügung stehen.
Außerdem haben sie weitere Folgen. Der Schadstoffausstoß bei der Veredlung oder beim Verbrauch verursacht gesundheitliche Probleme. Aber auch das Interesse kommender Generationen an einer intakten Natur und an einer Technologie, die erforscht worden ist, ist nachvollziehbar und wichtig. Deshalb sagen wir, die Forschung ist notwendig.
Häufig wird die Frage nach regenerativer Energie in Sachsen-Anhalt auf die Windkraftanlagen beschränkt, was, so meine ich, eine unzulässige Reduktion darstellt, aber nachvollziehbar ist. Zum einen - das wurde auch schon häufig gesagt - stellt ein großer Hersteller in der Region Magdeburg einen deutlichen Wirtschaftsfaktor dar. Zum anderen bringen diese Anlagen in weiten Teilen des Landes aber mehr Probleme, als sie einen direkten Nutzen für unser Land haben.
Mit den Zielen des Landschaftsschutzes ist eine übermäßige Ansiedlung von Windkraftanlagen sicherlich nicht vereinbar. Das hat auch einen direkten Einfluss auf den Tourismus, aber auch auf die Lebensqualität der Bürger in unserem Land.
Aus verschiedenen Gründen, auch des Naturschutzes, sind diese Anlagen fragwürdig. Auch wenn das langfristige Ziel, von fossilen Brennstoffen und Atomenergie wegzukommen, naturschutzfachlich sicherlich positiv zu bewerten ist, sind aber doch die Anlagen selber aus verschiedensten Gründen schwierig. Wirtschaftspolitisch - das wurde auch schon angesprochen - sind sie besonders problematisch, da durch dieses Einspeisegesetz des Bundes letztlich eine Verteuerung der Strompreise herbeigeführt wird und im Prinzip bisher - in SachsenAnhalt zumindest - die Entsorgung der Anlagen, sollte das Gesetz einmal auslaufen, nicht sichergestellt war.
Meine Damen und Herren! Wir haben mit der Änderung der Bauordnung den ersten Schritt gemacht, die Zahl dieser Anlagen einzudämmen, und dazu steht auch die Koalition.
Trotzdem müssen wir alternative Technologien erforschen und nutzen - darin stimmen wir überein - und es gibt auch weitere Alternativen. Da sei nur genannt: Die Nutzung der Sonnenenergie in verschiedenen Formen - nicht nur die Fotovoltaik, auch die Nutzung der Sonnenenergie, um Wasser zu erhitzen oder Ähnliches - ist selbst in Deutschland eine Alternative, die stärker ins Bewusstsein geführt werden muss. Auch das Thema Biomassenutzung in verschiedenen Formen der Energieträger ist sicherlich noch nicht ausdiskutiert und auch die Nutzung der Wasserkraft muss diskutiert werden.
Wir meinen deshalb, dass ein Diskussionsbedarf besteht, und freuen uns insoweit über diesen Antrag, würden aber gern auf unserem Änderungsantrag bestehen, weil wir meinen, dass eine Anhörung nicht sinnvoll ist. Sollte der Ausschuss in den Beratungen der Meinung sein, dass sich das anbietet oder dass es notwendig ist, könnte meiner Meinung nach der Ausschuss dann auch beschließen, eine Anhörung durchzuführen. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die FDP begrüßt die Fusion der Nationalparke ausdrücklich und ebenso die flammende Liebeserklärung des Kollegen Oleikiewitz an die Stadt Wernigerode.
Meine Damen und Herren! Die Fusionspläne sind schon lange im Gespräch. Wie gesagt - das kommt heute immer wieder in allen möglichen Diskussionen zur Sprache -: Acht Jahre Regierungsstillstand unter Höppner haben keine Einigung herbeigeführt. Erst CDU und FDP in Niedersachsen und in Sachsen-Anhalt haben es geschafft, sich anzunähern, eine vernünftige Basis für gemeinsame Gespräche zu finden und miteinander statt gegeneinander zu arbeiten.
Meine Damen und Herren! Die Verhandlungen stehen kurz vor ihrem Abschluss. Frau Wernicke hat es gesagt. Unabhängig von den Verhandlungsargumenten, die immer wieder vorgebracht wurden, dass man eben keine Bedingungen stellen solle, da sie weitere Verhandlungen unmöglich machten, ist die Fusion ein derartig wichtiges Vorhaben für Tourismus, Wirtschaft und vor allem auch den Naturschutz in Sachsen-Anhalt und in Niedersachsen, dass die Befassung mit diesem Thema im Parlament sinnvoll und notwendig ist.
Von wem?
Ja, am Schluss.
Selbstverständlich ist auch die FDP dafür, dass der Sitz des Nationalparks in Sachsen-Anhalt ist. Aber ohne ein genaueres Hintergrundwissen über den Verhandlungsstand ist eine Entscheidung wohl nicht sinnvoll.
Dem Anspruch einer ausführlichen Diskussion über die Gesamtproblematik wird der SPD-Antrag überhaupt nicht gerecht, weil er sich nur mit dem Sitz befasst. Der PDS-Antrag wird diesem Anspruch schon eher gerecht, aber dafür ist das Plenum unserer Meinung nach der falsche Ort. Ich beantrage deshalb für CDU und FDP, dass wir beide Anträge in den Umweltausschuss überweisen. - Schönen Dank.
Herr Dr. Köck, es ist symptomatisch für die ehemalige Regierung, die Sie gestützt haben, dass man sich acht Jahre lang vor Entscheidungen gedrückt hat, dass man sich acht Jahre lang nicht aufeinander zu bewegte.