Protokoll der Sitzung vom 04.03.2005

- Aha, aus der Grundschule Erdeborn. Wir begrüßen euch recht herzlich bei uns.

(Beifall im ganzen Hause)

Ihr werdet merken, dass es bei uns öfter auch nicht ruhiger zugeht als bei euch; vielleicht geht es bei euch ruhiger zu.

(Heiterkeit)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Erste Beratung

Entwurf eines Gesetzes über die Zusammenführung der „Stiftung Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt“ mit der „Stiftung Klimaschutz in Sachsen-Anhalt“

Gesetzentwurf der Fraktionen der FDP und der CDU - Drs. 4/2039

Einbringer ist der Abgeordnete Herr Kehl. Bitte, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute ist offensichtlich Umwelttag im Plenum. Ihnen liegt ein Gesetzentwurf der CDU- und der FDP-Fraktion vor, mit dem die beiden Umweltstiftungen des Landes zu einer gemeinsamen Stiftung fusionieren wollen. Sie wissen, in Sachsen-Anhalt besteht seit dem Jahr 1994 die SUN, die „Stiftung Umwelt und Naturschutz“. Vorsitzender der Stiftung ist Herr Oleikiewitz.

Viele von den Kollegen sind auch mit im Stiftungsrat vertreten. Die Stiftung verfügt über ein Stiftungskapital in Höhe von etwa 1 Million €, hat ein Haus - das Umwelthaus -, das jetzt verschiedenen Umweltverbänden zur Verfügung steht, und fördert bisher kleinere Projekte bis etwa 5 000 €, also kleine Projekte, die aber für das bürgerschaftliche Engagement in der Vergangenheit sehr wichtig waren und auch dem Naturschutz Vorteile gebracht haben. Außerdem ist die SUN ein anerkannter Träger für das freiwillige ökologische Jahr und hat dafür eine bemerkenswerte Anzahl von Stellen, die sie sehr verantwortungsvoll verwaltet.

Die Stiftung Klimaschutz ist im Jahr 1998 durch einen Kabinettsbeschluss gegründet worden, und zwar aufgrund eines Streits mit den kommunalen Spitzenverbänden über das Vermögen der Prevag, der Provinzialsächsischen Elektrizitätsversorgungsgesellschaft mbH. Man hat sich darauf geeinigt, dass das Vermögen durch die Klimaschutzstiftung verwaltet wird, das Geld aber hauptsächlich den Kommunen zugute kommt. Damit wurden Projekte in deutlich größeren Größenordnungen gefördert, wie Solaranlagen und Ähnliches, die insbesondere Schulen und anderen kommunalen Einrichtungen zugute gekommen sind.

Wie Sie wissen, ist das Prevag-Vermögen der katastrophalen Haushaltssituation zum Opfer gefallen, was aber sicherlich finanzpolitisch auch Sinn macht; denn es stellt sich die Frage, ob man es verantworten kann, ein Vermögen liegen zu haben und weitere Schulden zu machen. Sei es, wie es sei: Das Geld ist weg.

Die Stiftung verfügt nur noch über Kapital in Höhe von etwa 1 Million € und ist jetzt ein bisschen zum zahnlosen Tiger geworden. Deshalb gibt es die Überlegung, die beiden Stiftungen zusammenzuführen, um auch Verwaltungskraft einzusparen.

Die SUN hat zurzeit noch vier hauptamtliche Mitarbeiterinnen. Es stellt sich die Frage, was in einer fusionierten Stiftung passieren soll. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die Stiftung SUN Rechtsnachfolgerin der aufzulösenden Klimaschutzstiftung wird, damit auch die laufenden Projekte nicht gefährdet werden und in Zukunft beide Stiftungen eben zusammen tätig werden.

Wie Sie wissen, hat der Landtag es dankenswerterweise geschafft, in den Doppelhaushalt Mittel für eine Kapitalaufstockung einzustellen, sodass wir in der fusionierten Stiftung mit einem Kapital in Höhe von etwa 5 Millionen € relativ gut ausgestattet sind. Das ist ein guter Startpunkt für diese neue Stiftung.

Die Frage der Finanzierung stellt sich aber in der Tat auch weiterhin. Die Koalition hat überlegt, ob wir Möglichkeiten haben, Lottomittel zu verwenden. Diese Überlegung ist leider gescheitert. Wir werden aber trotzdem auch im Ausschuss überlegen müssen, ob es darüber hinaus Möglichkeiten gibt, die Stiftung mit weiterem Geld zu bedenken im Interesse des Umweltschutzes und im Interesse bürgerschaftlichen Engagements.

Zustiftungen sind erwünscht. Wir haben in dem Entwurf versucht, es so leicht wie möglich zu machen, Zustiftungen zu erhalten. In dem Gesetzentwurf ist - was auch nicht unbedingt überall üblich ist - eine Sollbestimmung vorgesehen, dass die Stiftung sich aktiv um Zustiftungen bemühen soll. Ein schönes Vorbild für diese Stiftung ist zum Beispiel die sächsische Umweltstiftung, mit der Vertreter des Ausschusses und der Koalition auch schon ein Gespräch geführt haben, die wirklich schöne Projekte macht, die öffentlichkeitswirksam sind, und bei der es immer mal wieder vorkommt, dass zum Beispiel eine Erbschaft für die Stiftung oder eine Zustiftung anfällt. Man kann also wirklich sagen, dass diese Stiftung öffentlich akzeptiert ist.

Als ein schönes Projekt ist zum Beispiel die große Nussjagd zu nennen, bei der man sich insbesondere um die Haselmaus gekümmert hat. Man hat in Zusammenarbeit mit den Sparkassen und den Schulen ein Projekt gestartet und gesagt, sammelt Haselnüsse, tragt sie zusammen, und anhand der Bissspuren können wir erkennen, wie groß die Population der Haselmaus ist. Diese Aktion

war ein großer Erfolg. Sie war auch mit einem netten Logo belegt. Es gab auch viele Fledermausaktionen.

Ich denke, diese Stiftung ist ein schönes Vorbild, wie auch die Kunststiftung in Sachsen uns als Vorbild im Kulturausschuss gedient hat.

Wenn wir es schaffen, der Stiftung noch mehr Geld zur Verfügung zu stellen, dann können wir ehrenamtliches Engagement stärken und der Natur in Sachsen-Anhalt einen großen Gefallen tun. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Danke, Herr Abgeordneter Kehl, für die Einbringung. - Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/2039 ein. Es geht um die Überweisung. Wer stimmt einer Überweisung des Gesetzentwurfes in die Ausschüsse zu? - Das sind alle Fraktionen.

Jetzt geht es um die Ausschüsse, die den Gesetzentwurf behandeln sollen. Herr Kehl, Sie haben keine benannt.

(Herr Kehl, FDP: Umweltausschuss!)

- Umweltausschuss. Gibt es weitere Wünsche?

(Herr Scharf, CDU: Finanz- und Innenausschuss!)

- Finanzausschuss und Innenausschuss. Ich denke, die Federführung sollte der Umweltausschuss haben. Oder?

(Herr Oleikiewitz, SPD: Umweltausschuss feder- führend!)

- Umweltausschuss. Muss ich über die Ausschüsse einzeln abstimmen lassen? - Nein.

Wer damit einverstanden ist, dass der Gesetzentwurf vom Umweltausschuss federführend und vom Finanzausschuss sowie vom Innenausschuss mitberatend behandelt wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen worden. Damit können wir den Tagesordnungspunkt 10 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf:

Beratung

Bericht über den Stand der Beratungen zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt - Drs. 4/1360

Berichterstattungsverlangen der Fraktion der SPD - Drs. 4/2044

(Unruhe)

- Ich hoffe, dass jetzt im Saal keine Katastrophe ausgebrochen ist und noch jemand hier bleibt.

Ich möchte darauf hinweisen, dass gemäß § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung fünf Monate nach der Überweisung eines Beratungsgegenstandes eine Fraktion oder acht Mitglieder des Landtages verlangen können, dass der Ausschuss durch den Vorsitzenden oder einen Berichterstatter - je nachdem - dem Landtag einen Bericht über den Stand der Beratungen erstattet. Von dieser

Regelung macht die SPD-Fraktion Gebrauch und verlangt vom federführenden Ausschuss für Inneres einen Bericht über den Stand der Beratungen über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt.

Ich erteile zunächst der Fraktion der SPD zur Begründung ihres Verlangens das Wort. Danach wird der Vorsitzende des Ausschusses für Inneres den erbetenen Bericht geben. Herr Rothe, bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Vorgang, der Anlass zu diesem Tagesordnungspunkt gibt, ist wirklich zum Davonlaufen.

(Zustimmung bei der SPD)

Heute vor einem Jahr, am 4. März 2004, hat die Landesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Katastrophenschutzgesetzes in den Landtag eingebracht. Der Herr Innenminister hat am Ende seiner Einbringungsrede um eine zügige Ausschussberatung gebeten. - Der Innenminister findet es offenbar auch zum Davonlaufen. Ich hätte ihn bei der Behandlung des Tagesordnungspunktes gern gesehen.

(Heiterkeit bei der SPD - Frau Budde, SPD: Der ist schon gelaufen!)

Am ersten Jahrestag macht die SPD-Fraktion von dem Recht Gebrauch, im Plenum über den Stand der Beratungen in den Ausschüssen informiert zu werden. Die Frau Präsidentin hat bereits auf den Inhalt des § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung hingewiesen. Zu einer solchen Berichterstattung nach fünf Monaten ohne Ergebnis der Ausschussberatungen besteht sicher nicht immer Anlass. Es kann im Einzelfall aber gute Gründe dafür geben, dass wir uns hier im Plenum über den Beratungsstand vergewissern. Bei diesem Gesetzentwurf ist das der Fall.

Liebe Koalitionäre, Sie müssen sich bei diesem Gesetzentwurf, der der Gefahrenabwehr dient, endlich entscheiden! Vor zwei Wochen gab es in Sachsen-Anhalt eine ernsthafte Hochwassersituation. Wir wissen doch überhaupt nicht, wann die nächste Katastrophe eintritt. Wenn es so weit ist, dann müssen wir vorbereitet sein.

(Zuruf von Herrn Kosmehl, FDP)

Meine Damen und Herren! Wie ist die bisherige Ausschussberatung verlaufen? Nach der am 12. Mai 2004 im Innenausschuss durchgeführten Anhörung gab es am 23. Juni 2004 die letzte Befassung im Innenausschuss. Der zeitweilige Ausschuss ist noch nicht dazu gekommen, sich mit einer vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses auseinander zu setzen. Er wird übrigens dadurch zum immer währenden Reichstag. Dieser immer währende Reichstag, an den mich der zeitweilige Ausschuss mittlerweile erinnert, hat von 1663 bis 1806 getagt.

Warum hat sich im Innenausschuss seit dem 23. Juni 2004 nichts mehr getan? In der „Volksstimme“ vom 29. Juli 2004 heißt es unter der Überschrift „CDU und FDP weiterhin uneins über Katastrophenschutzgesetz“ - ich zitiere -: