Protokoll der Sitzung vom 10.10.2002

Etwa 1 500 Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind durch das Hochwasser unmittelbar betroffen, davon 1 250 Unternehmen im Regierungsbezirk Dessau und ca. 250 Unternehmen im Regierungsbezirk Magdeburg.

Die Schäden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft belaufen sich auf schätzungsweise 2 Milliarden €, die Schäden im Bereich der Landwirtschaft belaufen sich auf ca. 90 Millionen € und die Schäden im Bereich der Kulturdenkmale belaufen sich nach bisherigen Schätzungen auf ca. 20 Millionen €.

Die direkten Schäden im Bereich der Infrastruktur des Landes dürften zwischen 1 bis 1,5 Milliarden € liegen, davon etwa ein Drittel an privaten Wohngebäuden.

Insgesamt wurden über 300 Schadstellen an Deichen festgestellt, davon 41 Deichbrüche. Die Schäden an den Hochwasserschutzanlagen dürften zwischen 64 und 65 Millionen € ausmachen. Bedenken Sie bitte: Fast 50 % der Deiche der Elbe befinden sich in SachsenAnhalt.

Zur genauen Schadensermittlung hat die Landesregierung bereits am 20. August 2002 einen interministeriellen Arbeitsstab „Schadensfeststellung und Schadensbeseitigung in den vom Hochwasser betroffenen Regionen des Landes Sachsen-Anhalt“ unter der Leitung von Staatsminister Robra eingerichtet. Aufgabe dieses interministeriellen Arbeitsstabes war und ist die Zusammenführung aller Ressortaktivitäten, um eine größtmögliche Effektivität der Maßnahmen zu gewährleisten.

Neben den Ressorts und den Regierungspräsidien Dessau und Magdeburg haben auch die kommunalen Spitzenverbände in dem Arbeitsstab mitgewirkt. Auch die Landräte der vom Hochwasser betroffenen Landkreise sowie der Oberbürgermeister der Stadt Dessau sind in die Beratungen einbezogen worden. Die Aktivitäten zur Schadensfeststellung und zur Schadensbeseitigung wurden auf diese Weise eng aufeinander abgestimmt; die Umsetzung der im Arbeitsstab abgestimmten Maßnahmen obliegt dann den jeweils zuständigen Ressorts.

Die Bezifferung der Schäden ist abhängig von der Schadensdefinition. Der vom Bund vorgelegte Entwurf einer Verordnung nach § 2 Abs. 6 des Aufbauhilfefondsgesetzes, der Artikel 5 des Flutopfersolidaritätsgesetzes entspricht, enthält noch keine eindeutige Schadensdefinition, geht jedoch von einem engen Schadensbegriff aus. Mittelbare Schäden sind bisher grundsätzlich nicht Bestandteil der Hochwasserhilfeprogramme. Dieses führt unter anderem dazu, dass Aufwendungen für Vorsorgemaßnahmen und Evakuierungen nicht berücksichtigt werden können. Auch die Schäden durch die extreme Erhöhung des Grundwasserspiegels in Bitterfeld waren in dem vom Bund vorgegebenen Schadensbegriff nicht enthalten.

Ich kann Ihnen heute berichten, dass ich gestern am späten Nachmittag darüber informiert worden bin, dass es Herrn Minister Daehre gelungen ist, in Nachverhandlungen zu erreichen, dass diese Schäden dann als Hochwasserfolgeschäden gelten, wenn sie in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang und in offensichtlich eindeutiger Kausalkette mit dem Hochwasser aufgetreten sind.

(Lebhafter Beifall bei der CDU - Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der SPD, bei der PDS und von der Regierungsbank)

Nach den vorliegenden Schadensmeldungen der Ressorts dürften sich die direkten Hochwasserschäden in Sachsen-Anhalt auf ca. 2 Milliarden € belaufen. Nicht eingerechnet sind dabei die indirekten Schäden, die beispielsweise durch Umsatzeinbußen bei Wirtschaftsunternehmen entstanden sind und immer noch entstehen.

Eine genaue Schadensabschätzung ist aber auch aus anderen Gründen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Es muss zum Beispiel bei unterspülten Straßen mit verdeckten Schäden gerechnet werden, die erst nach dem ersten Frost sichtbar werden. Daher werden weitere Schadenserfassungen notwendig und erforderlich sein.

Meine Damen und Herren! Dass die geschilderten Schäden in unserem Land nicht noch größer waren, verdanken wir Tausenden freiwilligen Helfern.

(Beifall bei allen Fraktionen - Zustimmung von der Regierungsbank)

Die Generation der bei dieser Hochwasserkatastrophe zur Gefahrenabwehr eingesetzten Kräfte hat so etwas vorher selbst noch nicht erlebt und erleben können. Das Gefahrenabwehrsystem des Landes Sachsen-Anhalt insbesondere im Bereich der Feuerwehren und im Katastrophenschutz basiert, wie Sie wissen, überwiegend auf ehrenamtlicher Tätigkeit. Umso höher sind die im Rahmen der Abwehr dieser Hochwasserkatastrophe erbrachten Leistungen zu würdigen.

Dank eines bis an die Grenze der menschlichen Leistungsfähigkeit gehenden Einsatzes aller ist es gelungen, dass wir nicht den Verlust von Menschenleben zu beklagen hatten und dass wenigstens überwiegend das Hochwasser innerhalb der Deiche gehalten werden konnte und damit weitaus größere Schäden verhindert wurden. Ich denke, dass dieser Aspekt auch bei der Nachbereitung und bei der Auswertung einzelner Mängel mit beachtet oder sogar im Vordergrund stehen sollte.

Der Verlauf der Hochwasserkatastrophe hat gezeigt, dass wir über einige Dinge der Vorbereitung und der Abwehr solcher außergewöhnlichen Schadenslagen neu nachdenken müssen. Die Möglichkeit einer weiteren Verbesserung des Zusammenwirkens der Behörden, der Dienststellen, der öffentlichen Einrichtungen und der sonstigen Träger öffentlicher Aufgaben bei der Gefahrenabwehr einschließlich des Meldeverhaltens, der Lagedarstellung, der Kräfte- und Mittelkoordination sowie allgemein des Informationsmanagements einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit müssen überprüft werden. Ich habe, wie auch der Innenminister, bereits eine Reihe von Gesprächen mit Verantwortlichen von kommunaler Seite wie auch mit Verantwortlichen der Bundeswehr und der Feuerwehr geführt, um mich über absehbare Schlussfolgerungen zu informieren.

Inhalt und Methodik der Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter von Katastrophenschutzstäben und der Führungskräfte der im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen an der Brandschutz- und Katastrophenschutzschule in Heyrothsberge und die Forschung am Institut der Feuerwehr Sachsen-Anhalt werden mit in diese Auswertung einbezogen werden.

In einigen Bereichen muss sicherlich die Abwägung zwischen Hochwasserschutz und Umweltschutz neu durchdacht werden.

Durch eine umfassende und offene Auswertung werden wir auch im Laufe der Katastrophe entstandenen Gerüchten bezüglich angeblicher absichtlicher Deichsprengungen, etwa um - ich zitiere - Magdeburg zu retten, entgegenwirken können. Bei meinen vielen Besuchen in den Hochwassergebieten habe ich dieses Gerücht an vielen verschiedenen Orten immer wieder gehört. Einmal war es die Stadt Torgau, ein anderes Mal waren es die Städte Wittenberg, Wörlitz und Dessau. Zuletzt war es die Stadt Magdeburg, die angeblich durch vorsätzliche Deichsprengungen hatte gerettet werden sollen. Es hat an einer einzigen Stelle, und zwar bei Seegrehna, wesentlich später zum Abfluten der überfluteten Hochwassergebiete vorsätzliche Deichsprengungen gegeben, sonst nicht.

Die Hochwasserkatastrophe hat auch eine in diesem Umfang bisher nicht gekannte Hilfsbereitschaft und Solidarität hervorgebracht. Den unzähligen freiwilligen und professionellen Helferinnen und Helfern möchte ich auch an dieser Stelle nochmals sehr herzlich danken.

(Beifall im ganzen Hause)

Wir haben während der Hochwasserkatastrophe in Sachsen-Anhalt und in anderen Bundesländern Tage der deutschen Einheit erlebt. Es gab eine beispielhafte Welle der Solidarität mit unzähligen Helfern aus ganz Deutschland sowie umfangreiche Sach- und Geldspenden. Das war eine große Hilfe für uns, ohne die wir eine Katastrophe dieses Ausmaßes nicht hätten bewältigen können. Die Zweifler an der inneren Einheit unseres Vaterlandes und am Vorhandensein von Gemeinsinn wurden in diesen Tagen eines Besseren belehrt. Wir alle sind dankbar für diese Solidarität, die uns weiter zusammengeführt hat.

Die Landesregierung hat beschlossen, eine größere Zahl freiwilliger Helfer mit einer Hochwassermedaille des Landes Sachsen-Anhalt zu ehren.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Mein Dank gilt auch den anderen Bundesländern und dem Ausland, zum Beispiel den Niederlanden, der Schweiz, Russland und weiteren europäischen und außereuropäischen Ländern, die dem Land SachsenAnhalt mit ihren Kräften und Mitteln geholfen haben.

Auch möchte ich der Bundesregierung ausdrücklich Dank sagen für die zügige und kostenlose Hilfe durch die Bundeswehr und das Technische Hilfswerk, die nicht nur bei den Vorsorgemaßnahmen und der Schadensbeseitigung, sondern auch bei den Aufräumarbeiten mitgewirkt haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die große Hilfsbereitschaft bei der Bewältigung der Hochwasserkatastrophe hat uns Mut gemacht für die weiteren, nun erforderlichen Aufbauleistungen. Wir sind

mit der unmittelbaren Hochwasserkatastrophe weitgehend fertig geworden und wir werden am Ende auch mit den Problemen der Schadensbeseitigung fertig werden. Dabei hilft uns die große Spendenbereitschaft der Bevölkerung aus der gesamten Bundesrepublik und aus vielen anderen Ländern.

Die Eröffnungsveranstaltung zum geplanten SachsenAnhalt-Tag in Burg zum Beispiel ist innerhalb von 24 Stunden von MDR und ARD zu einer großen Benefizveranstaltung umorganisiert worden. Sie hat insgesamt mehr als 39 Millionen € Spendengelder eingebracht. Alle Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege haben zu Geld- und Sachspenden aufgerufen, ebenso lokale Zeitungen und Rundfunksender.

Über das Ministerium für Gesundheit und Soziales wird eine Abstimmung der Spendenvergabe mit einem vereinbarten einheitlichen Schenkungsvertrag organisiert. Nach einer Soforthilfe für Kleidung, Lebensmittel und Haushaltszubehör wurden in einem zweiten Schritt Hilfen zur Wiederbeschaffung von Möbeln und Renovierungshilfen gewährt und in einem dritten Schritt Hilfen zur Behebung von Bauschäden. Die Vermittlung erfolgt mittels einer Sachspendenhotline und umfasst auch kostenlose Urlaubsreisen für Kinder betroffener Familien.

Auf dem Spendenkonto der Landesregierung sind zweckgebunden 836 670 € eingegangen.

Die Soforthilfeprogramme des Bundes und des Landes für geschädigte Privathaushalte, Unternehmen und Landwirte haben kurzfristig eine erste Hilfe ermöglicht. Die zur Verfügung stehenden Beträge sind inzwischen weitgehend ausgezahlt worden.

Selbstverständlich konnten diese Soforthilfen nur ein Anfang sein. Jetzt kommt es darauf an, die gesamte Schadensbewältigung in den Blick zu nehmen und gemeinsam eine Aufbaustrategie für die betroffenen Regionen anzugehen. Der Herr Bundeskanzler selbst hat dafür hohe Maßstäbe gesetzt. Auf einer Pressekonferenz in Magdeburg hat er es zum Prinzip erklärt, dass - ich zitiere - nach der Flut niemand materiell schlechter gestellt sein darf als vor der Flut.

(Heiterkeit bei der CDU - Herr Gürth, CDU: Ja, kann man sagen!)

Mir erscheint das auch heute noch als eine sehr mutige Erklärung. Die Betroffenen bauen darauf und erwarten jetzt von uns die Erfüllung dieser Verheißung. Bei allen bereits geführten Verhandlungen mit den Bundesministerien zum Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen wurden bisher immer nur die unmittelbaren Schäden anerkannt, nicht aber die häufig noch höheren mittelbaren Schäden. Solange das nicht der Fall ist, werden wir die Versprechungen des Bundeskanzlers nicht erfüllen können. Deswegen sind wir weiter dabei, auch darüber zu verhandeln.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Land Sachsen-Anhalt hat aus Landesmitteln ein Bürgschaftsprogramm für Unternehmen, Freiberufler und Träger gesellschaftlicher Einrichtungen sowie ein Landesprogramm für schwerstgeschädigte landwirtschaftliche Unternehmen aufgelegt.

Wir haben in der Vermessungs- und Katasterverwaltung Anfang September ein zentrales Hinweissystem „Hochwasser 2002“ eingerichtet. Zu jedem vom Hochwasser

betroffenen Flurstück können damit realitätsbezogen die Schäden erfasst und die Fördermaßnahmen eingeleitet werden. Damit ist eine wichtige Voraussetzung für eine abgestimmte und effektive Förderung durch die verschiedenen Ressorts und Einrichtungen des Landes geschaffen worden.

Der Bund hat im Haushalt des Bundesverkehrsministeriums durch Umschichtungen Mittel für den Infrastrukturwiederaufbau bereitgestellt. Darüber hinaus hat er frühzeitig mit dem Flutopfersolidaritätsgesetz den Aufbauhilfefonds auf den Weg gebracht. Ich bin dankbar für die Unterstützung aller anderen deutschen Länder und ihrer Kommunen, die diesen Fonds entscheidend mitfinanzieren.

In dem Aufbauhilfefonds werden für die geschädigten Länder Mittel mit einem Gesamtvolumen von 7,1 Milliarden € bereitgestellt. Der Bund selbst wird davon 3,5 Milliarden € für die Wiederherstellung der Infrastruktur des Bundes, die Wiederherstellung der Infrastruktur der Länder und Gemeinden sowie für Hilfen für betroffene Unternehmen verwenden.

Die weiteren 3,6 Milliarden € werden den geschädigten Ländern pauschal zugewiesen und sollen zur Kofinanzierung der vereinbarten Hilfeprogramme genutzt werden. Zunächst werden davon 60 % des Gesamtbetrages zur Auszahlung freigegeben. Von diesem freigegebenen Betrag entfallen nach den bisherigen Absprachen 20 %, also 431 Millionen €, auf das Land Sachsen-Anhalt und 60 % dieses Betrages auf das Land Sachsen. Die beiden am meisten betroffenen Länder werden somit den Großteil der Unterstützung erhalten.

Die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Hilfeprogramme sollen zusammen mit den flankierenden Maßnahmen des Landes eine effektive Unterstützung der betroffenen Haushalte, Unternehmen und Kommunen ermöglichen. Die privaten Wohnungseigentümer erhalten neben einer Übergangshilfe von bis zu 10 000 € für zerstörten Hausrat Zuschüsse zur Behebung von Schäden an Wohngebäuden. Letztere werden auch für die Wohnungsunternehmen zur Verfügung stehen.

Für die geschädigten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft steht ein Bündel an Fördermaßnahmen bereit. Es reicht von Investitionszuschüssen für den nicht versicherten Verlust von Wirtschaftsgütern über zinsverbilligte Kredite, einen Hilfsfonds für die Wiederbeschaffung von Betriebsvermögen bis zur Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Kurzarbeit und zu Hilfen zur Fortführung der beruflichen Erstausbildung. Dazu kommen flankierende Unterstützungen wie zum Beispiel steuerliche Erleichterungen und auch eine Verlängerung der Insolvenzfrist.

Für die land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen wurde ein Soforthilfeprogramm vereinbart, durch das Zuschüsse von bis zu fast 50 % der eingetretenen Schäden gewährt werden können. Betriebe, deren zerstörtes Betriebsvermögen mit Krediten belastet ist, können mit dem Erlass oder Teilerlass von Krediten rechnen.

Das Land Sachsen-Anhalt ergänzt diese speziellen Hochwasserprogramme durch weitere Hilfsmaßnahmen. Als Beispiele nenne ich die Nutzung von Stilllegungsflächen zur Futterversorgung, die Anhebung des Flächenstillegungssatzes für das Jahr 2003 in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten, die Möglichkeit der

Stundung von Steuern und Pachtzahlungen für Landesflächen sowie auch die kostenlose Hilfe im Zusammenhang mit der Schuldnerberatung.

Darüber hinaus werden für die Behebung von Schäden an der Infrastruktur im Bereich der Gemeinden und anderer Träger wie den freien Wohlfahrtsverbänden insgesamt 1,2 Milliarden € und für Infrastrukturhilfen im ländlichen Raum und für die Deichsanierung weitere 520 Millionen € bereitgestellt.

Bund und Länder haben sichergestellt, dass schon jetzt, also noch vor der formalen Gründung des Aufbauhilfefonds, Hilfezahlungen erfolgen können. Ein Teil der Aufbauprogramme ist in Sachsen-Anhalt inzwischen mithilfe von Vergaberichtlinien und Verwaltungsvereinbarungen mit dem Bund umgesetzt worden. Den Hochwassergeschädigten können somit auch aus diesen Programmen bereits Hilfen gewährt werden. Die Programme zur Wiederherstellung der öffentlichen Infrastruktur befinden sich teilweise aber noch in der Vorbereitungsphase.

Meine Damen und Herren! Die beschlossenen Hilfeprogramme sind umfassend und in ihrer Vielfalt auf die jeweiligen Gruppen von Betroffenen zugeschnitten. Die seitens des Bundes und der anderen Länder bereitgestellten Mittel werden wir zur Kofinanzierung der mit dem Bund vereinbarten Aufbauprogramme benötigen. Im Rahmen unserer Möglichkeiten - diese sind gering, das wissen Sie - haben wir darüber hinaus aber auch einige Landesprogramme beschlossen. Diese Mittel sind strukturiert und stehen uns auch nur strukturiert zur Verfügung. Ein zusätzliches Ausgleichsgesetz des Landes würde deshalb wahrscheinlich ins Leere greifen und erscheint überflüssig, zumal zusätzliche Leistungen von uns nicht finanzierbar wären.