Protokoll der Sitzung vom 20.01.2006

Erstens. Wir haben uns darauf konzentriert, die gemeinsamen Strukturfehler, die in allen drei Bereichen aufgetreten sind, zu analysieren. Das ist insofern außerordentlich wichtig gewesen, als sich diese drei Vorgänge zu unterschiedlichen Zeiten und unter unterschiedlicher politischer Verantwortung ereignet haben. Weil sozusagen unterschiedliche politische Mandatsträger in diese Prozesse involviert waren, kam man in diesem Ausschuss relativ schnell - das kann ich schon so sagen - zu der Erkenntnis: Es macht jetzt relativ wenig Sinn, sich die politische Verantwortung des Einzelnen anzuschauen. Vielmehr erscheint es als zielführend, sich einmal anzuschauen: Was waren eigentlich die Strukturfehler in diesem Bereich? - Nur über diesen Weg ist es uns auch gelungen, produktiv einen Kompromiss zu erreichen.

Was waren also diese Strukturfehler? - Erstens. Die jeweiligen Hausleitungen in den Ministerien waren der Meinung, dass die Vergabe von Beratungsleistungen,

zumindest jedoch die Art und Weise der Vergabe dieser Aufträge kein Gegenstand ihrer Führungstätigkeit gewesen sei. Um es einfacher auszudrücken: Man hat in diesen Bereichen nichts von Problemen gehört; deswegen hatte man auch keinen Anlass, sich mit diesen Punkten überhaupt zu beschäftigen. - Das war das erste Problem.

Logisch, solange ich nicht über ein Problem in der Presse lese, solange beschäftige ich mich auch nicht mit der Art und Weise der Auftragsvergabe. Also nehmen die Dinge außerhalb der politischen Führung ihre Wege, bis es irgendwann einmal öffentlich wird. Man könnte auch sagen: Der Krug geht so lange zum Brunnen, bis er bricht. - Das war die erste Erkenntnis, die wir gehabt haben.

Davon gab es hier und da einmal eine Ausnahme. Ein ehemaliger Kultusminister hat einmal, ohne dass er einen Skandal witterte, gesagt: Passt auf Leute, so geht es nicht weiter. Er hat einen Vermerk gemacht und hat versucht, diese Dinge ins „Lot zu bringen“. Man hat genau bis zu dem Tag gewartet, an dem er sein Amt an seinen Nachfolger übergeben hat und dann lief der „alte Stiefel“ weiter.

Zweitens. Gegen rechtliche Rahmenbedingungen wurde oftmals dann verstoßen, wenn die Hausleitung politische Ziele ohne ausreichende Berücksichtigung der Voraussetzungen umsetzen wollte. Dies betraf nicht nur, aber vor allem die Terminsetzung. Eine typische Antwort von Referats- oder Abteilungsleitern lautete: Es musste alles ganz schnell gehen; wir konnten deshalb nicht mehr ausschreiben.

Damit Sie mich nicht missverstehen: Wir haben nicht einen einzigen Hinweis darauf gefunden, dass ein Minister oder ein Staatssekretär gesagt hat: Macht das hier ganz schnell und die Ausschreibung lassen wir sein, weil das jetzt nicht mehr geht. - Nein, man hat einfach die politische Zielvorgabe in die Arbeitsebene gegeben. Wie diese das dann umsetzt, darum hat sich an dieser Stelle zumindest niemand mehr gekümmert.

Dann hatten die Mitarbeiter des betreffenden Ministeriums einen Zielkonflikt. Auf der einen Seite wollten der Minister bzw. der Staatssekretär bestimmte Aufgaben möglichst schnell umgesetzt haben, auf der anderen Seite standen die Regelungen. Sie hatten jedoch die Erfahrung gemacht, dass sie zwar nach der Umsetzung, aber nach der Einhaltung der Regeln im Normalfall nicht gefragt werden. Das ist eine Art Strukturbedingung gewesen, die dazu geführt hat, dass bei der Vergabe von Beratungsleistungen sehr wohl Regelungen verletzt worden sind.

Drittens. Die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebotes und das Gebot des Wettbewerbes sowie die Pflicht zur ausführlichen Begründung und Dokumentation im Fall von freihändigen Vergaben von Aufträgen waren mit der Landeshaushaltsordnung und der Antikorruptionsrichtlinie von 1998 ausreichend dokumentiert. Allein, sie spielten im täglichen Verwaltungshandeln oft keine oder nur eine untergeordnete Rolle. Die Regeln waren also klar, aber sie sind nicht eingehalten worden.

Die in der Antikorruptionsrichtlinie verankerten Maßnahmen zur Rotation von Referatsleitern oder Abteilungsleitern, die mit öffentlichen Auftragsvergaben zu tun haben, wurden ignoriert. Oftmals wurde dies damit begründet, dass man ohnehin zu wenig eingearbeitetes Personal

habe; deshalb könne man die Leute nicht auch noch umsetzen. Das erscheint logisch.

Nur, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, der eine oder andere von uns ist schon einmal Zeuge eines Regierungswechsels in diesem Land geworden. Die Erfahrung, die man dabei sammeln kann, ist, dass es ohne Probleme möglich ist, massenhafte Rotationen zu realisieren. Nach einem halben Jahr sind die Ansprechpartner in völlig anderen Abteilungen. Sie haben auf einmal völlig andere Aufgabengebiete. Das geht alles.

Wenn es aber um die Einhaltung von Antikorruptionsrichtlinien geht, dann geht das alles nicht. Dann sagt man: Nein, die sind eingearbeitet; ich habe keine Alternative dazu; das können wir nicht machen. - Da sage ich Ihnen ganz deutlich: Als Abgeordneter dieses Hohen Hauses habe ich gegenüber dieser Argumentation eine erhebliche Skepsis.

An dieser Stelle ist mir wichtig zu betonen, dass wir im Laufe der Untersuchung keinen Hinweis auf Korruption gefunden haben. Unser Problem liegt darin, dass viele Bestimmungen, die jeden Korruptionsverdacht von einem handelnden Beamten fern halten sollen, oftmals verletzt worden sind.

Wir hatten sogar einen Fall, in dem Aktenvermerke zur Begründung von Vergabeentscheidungen nachträglich geändert wurden, um den Eindruck zu erwecken, man habe die Sache ordnungsgemäß durchgeführt. Das ist also ein Problem. Wie gesagt, es gab keinen Hinweis auf Korruption. Aber es wurden massenhaft Regeln verletzt, die genau das ausschließen sollen. Das ist das Problem, auf das wir gestoßen sind.

In allen drei untersuchten Fällen stießen wir auf das Problem, dass zum gleichen Beratungsgegenstand oder zu stark überschneidenden Beratungsgegenständen Folgeaufträge erteilt worden sind, und diese überwiegend ohne Ausschreibung. Begründet wurde dies immer damit, dass die entsprechende Firma gute Arbeit geleistet habe und nunmehr einen Wissensvorsprung gehabt habe.

Wir mussten beobachten, dass sich das Land durchaus auch im Bereich substanzieller Entscheidungen in die Abhängigkeit von Beratungsunternehmen begeben hat. Das mag hier und da unvermeidbar sein; aus meiner Sicht fehlt jedoch das Bewusstsein dafür, dass die Mitarbeiter einer Beratungsfirma in erster Linie gegenüber ihrem Arbeitgeber, nicht gegenüber dem Land loyal zu sein haben.

Ich will das kurz skizzieren. Leute, die sich in dieser Materie auskennen, sagen, dass Beratungsfirmen immer wie folgt vorgehen: Sie geben ein relativ günstiges Eröffnungsangebot ab, gehen dann in die Materie hinein und versuchen dann, sich unentbehrlich zu machen. Das ist ein aus der Sicht von Beratungsunternehmen ganz logisches betriebswirtschaftliches Vorgehen. Das wurde uns auch durch Zeugenaussagen bestätigt.

Natürlich ist der Mitarbeiter eines Beratungsunternehmens erst einmal seinem Arbeitgeber verpflichtet und natürlich muss er genau diese betriebswirtschaftliche Sicht auch ein Stück weit verinnerlicht haben. Wenn wir uns mit Beratungsfirmen auf bestimmte Prozesse einlassen, müssen wir wissen, dass das deren objektives Interesse ist, und wir müssen die Möglichkeiten offen halten, dem entgegenzuwirken. Das ist von vielen, die diese Beratungsaufträge ausgelöst haben, nicht als Problem erkannt worden. Das Land muss also eine ent

sprechende Kernkompetenz vorhalten, damit wir nicht in Abhängigkeitsverhältnisse geraten.

Welche Vorschläge unterbreiten wir nun?

(Herr Borgwardt, CDU: Sind wir noch beim Be- richt?)

- Ja, ich berichte. Zurzeit versuche ich, den Teil C des einstimmigen Beschlussentwurfs, den Sie offensichtlich leider noch nicht gelesen haben, noch einmal darzulegen und zu dokumentieren, Herr Borgwardt. Bitte.

Welche Dinge haben wir denn nun aufgelistet? - Erstens. Wir müssen feststellen: Wären alle schon existierenden Regeln eingehalten worden, hätte es den Untersuchungsausschuss nicht geben müssen. Wir haben keinen Mangel an Regeln, sondern wir haben einen Mangel an Disziplin, diese einzuhalten, oder einen Mangel, diese Regeln überhaupt zu kennen.

Ein Referatsleiter sagte uns unter anderem, man habe ihm die Antikorruptionsrichtlinie nicht nahe gebracht. Der gleiche Zeuge erklärte unter anderem, dass ein handschriftlicher Vermerk des Staatssekretärs „für Auftragsvergabe“ die Möglichkeit eröffnen würde, jedwede gesetzliche Rahmenbedingungen zu ignorieren.

Das war übrigens die beeindruckendste Zeugenaussage für mich als Vorsitzender in diesem Ausschuss. Sie ist nämlich von jemandem am Ende der Ausschussberatung getroffen worden. Nachdem es eine umfangreiche Diskussion über diese Dinge gegeben hat, sagte er im Ausschuss, der Staatssekretär habe handschriftlich draufgeschrieben: „Man kann die Dinge vergeben“ und damit hätte er auch einen Auftrag in Höhe von 500 000 €, also außerhalb aller Schwellenwerte, freihändig vergeben können. Wer sich das noch einmal genau durchlesen will: Seite 91 des Berichts.

Werte Abgeordnete! In solchen Situationen fiel es mir oftmals schwer, Ruhe zu bewahren. Auch heute gebietet es meine Neutralitätspflicht in meiner Funktion als Ausschussvorsitzender, darauf nicht weiter einzugehen. Ich bitte jedoch die Exekutive in diesem Land inständig, sich mit diesen Dingen auseinander zu setzen und auch gegenüber den entsprechenden Entscheidungsebenen im Ministerium wirklich den Eindruck zu vermitteln, dass man solche Dinge nicht toleriert.

Zweitens. Politische Verantwortungsträger müssen in die Vergabe öffentlicher Aufträge einbezogen werden, um ihrer Verantwortung gerecht werden zu können. Dieses Problem „Ich habe davon nichts gewusst, also bin ich dafür nicht verantwortlich“, muss aufgelöst werden.

Wir haben uns im Ausschuss - das steht ebenfalls im Bericht - auch darüber unterhalten, dass die Verantwortung vom Minister und vom Staatssekretär unterschiedlich wahrgenommen wird. Sicherlich muss man einem Minister zugestehen, dass er sich mit solchen laufenden Geschäften nicht permanent auseinander setzen kann und muss. Aber man muss den Staatssekretär schon in die Pflicht nehmen, damit die laufenden Geschäfte des Ministeriums oder der nachgeordneten Institutionen vernünftig funktionieren. Da kann es eben nicht sein, dass er sagt, er habe davon nichts gewusst und deshalb habe er keine Schuld. Das muss in Zukunft geändert werden.

Drittens. Fast alle wichtigen Maßnahmen wurden von klugen Verwaltungsbeamten bereits im Jahr 1998 in der Antikorruptionsrichtlinie festgehalten. Wir fordern die Exekutive darum auf, diese einfach umzusetzen. Die Mit

arbeiter müssen sie kennen, dann muss sie umgesetzt werden und dann funktioniert es. Dann kann es auch nicht passieren, dass ein Referatsleiter sagt, man habe ihm die Korruptionsrichtlinie nicht nahe gebracht.

Viertens. Die Vergabe öffentlicher Aufträge speziell an Freiberufler scheint eine ausgesprochen komplizierte Materie zu sein. In diesem Bereich wiesen fast alle Verantwortungsträger ein gewisses identisches Defizit auf. Ich sage ganz deutlich: Ich glaube nicht, dass wir von jedem Referatsleiter in jedem Ministerium, der einmal in die Situation kommt, einen Auftrag zu vergeben, verlangen können, dass er sich in dieser Materie wirklich auskennt. Ich glaube, das funktioniert nicht.

Deswegen war unser Vorschlag im Ausschuss: Schaffen Sie so etwas wie eine zentrale Vergabeberatungsstelle. Diese müsste zumindest eines machen: Sie müsste den betreffenden Mitarbeitern in den Ministerien, aber auch in den nachgeordneten Institutionen sagen, welche Art und Weise der Ausschreibung jeweils zu realisieren ist. Denn offensichtlich bestand schon das erste große Problem darin, dass die Definition, wann ausnahmsweise eine freihändige Vergabe zulässig sei, dehnbar gewesen sei.

Da zumindest müsste es jemanden geben, der sagt: „Das könnt ihr machen“, oder: „Das könnt ihr nicht machen“. Diese Zentralstelle könnte auch einmal punktuell prüfen, aber ihre zentrale Aufgabe müsste es sein, die richtige Ausschreibungsvariante zu definieren. Wir brauchen einen Handlungsalgorithmus für diejenigen, die Verträge abschließen, der verhindert, dass wichtige Vertragsbestandteile, zum Beispiel beim Leistungsumfang, unter den Tisch fallen.

Wir hatten die Situation, dass der Landesrechnungshof versucht hat, Dinge darauf zu prüfen, ob sie wirtschaftlich waren. Er hat festgestellt, dass er das gar nicht machen kann; denn es war nirgendwo dokumentiert, was eigentlich Aufgabe des Dritten war. Es gab keine Definition des Leistungsumfangs. Es gab das Fax mit einer Pressemitteilung nach einer Kabinettssitzung, aber mehr ist über die Aufgaben, die diese Beraterfirmen zu erfüllen hatten, nicht dokumentiert worden.

Wie soll man dann zum Beispiel auch in Auseinandersetzungen und Vertragsstreitigkeiten etwas beweisen? - Immer kam die Antwort: Die haben trotzdem Klasse gearbeitet, einwandfrei und die Ergebnisse sind hervorragend. - Aber eine alternative Einschätzung hätte es von den Ministerialbeamten gar nicht geben können; denn wenn sie mit der Beratungsfirma Probleme bekommen hätten, hätten sie fast keine juristische Grundlage gehabt, auf der sie ihre Ansprüche hätten durchsetzen können; denn die Leute sind quasi auf Zuruf engagiert worden. Das ist einfach eine unhaltbare Situation.

Das Folgende geht mehr in die politische Ebene: Bei der Erstellung von Konzepten zum Verwaltungsumbau müssen die Termine so gelegt werden, dass ordentliche Auftragsvergaben auch möglich sind. Juristisch und politisch korrekter finden Sie das alles noch einmal unter den Buchstaben a bis h in unserem Abschlussbericht. Wir fordern die zukünftige Landesregierung auf, dem Parlament in der ersten Sitzung nach der Sommerpause dieses Jahres über die veranlassten Maßnahmen zu berichten.

Lassen Sie mich zum Abschluss noch denjenigen danken, die maßgeblich dazu beigetragen haben, dass dieser Ausschuss dieses konstruktive Ergebnis vorlegen

konnte. Das sind zuerst die Mitglieder des Ausschusses sowie die juristischen Berater. Insbesondere bedanke ich mich bei den vier Obleuten der Fraktionen, Frau Hüskens, Frau Tiedge, Herrn Felke und Herrn Sänger, die mit ihrer Konstruktivität und mit ihrer Kompromissfähigkeit dieses gemeinsame Ergebnis ermöglicht haben. Herr Felke musste sozusagen gewaltige Hürden überwinden. Auch dafür noch einmal meinen ausdrücklichen Dank.

Des Weiteren waren es die Vertreter des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes Herr Vogt und Herr Nebel, die das Kunststück fertig gebracht haben, ein im Wesentlichen konsensfähiges Papier als Berichtsentwurf auf den Tisch zu legen. Das ist in solchen Vorwahlzeiten, in denen wir uns befinden, nicht nur ein Kunststück, sondern kommt eigentlich schon der Quadratur des Kreises gleich. Ich richte daher meinen ausdrücklichen Dank an diese beiden Kollegen, die für uns diese Vorlage erarbeitet haben.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Ebenso möchte ich mich bei Frau Köhler vom Ausschussdienst bedanken, die die Arbeit trotz der erwähnten quantitativen Belastung in außerordentlich bewährter Weise durchgeführt hat, sowie bei den Vertretern der Landesregierung, die immer ihr Bestes versucht haben, uns dort zu unterstützen. Zumindest gehe ich davon aus, dass dies so war.

Abschließend noch einige Worte an die Vertreter der Medien. Sie haben umfangreich über den Untersuchungsausschuss berichtet. Dafür auf jeden Fall meinen Dank. Dieser Dank ist ausdrücklich ernst gemeint; denn sie waren es eigentlich, die uns Abgeordnete auf dieses Problem gestoßen und uns motiviert haben, diesen Untersuchungsausschuss einzusetzen.

Meine Bitte wäre nur, dass bei der Reflektion zu diesem Thema der Umstand der Einigkeit der Legislative gegenüber zweifellos festgestellten Verfehlungen in der Exekutive auch gewürdigt wird.

Auch der Umstand - ich gehe damit noch einmal zum ersten Punkt unserer heutigen Tagesordnung zurück -, dass wir zehn Wochen vor der Landtagswahl in der Lage sind, bei diesem kontroversen Thema einen einstimmigen Entwurf vorzulegen, ist, so glaube ich, Ausdruck einer politischen Kultur in diesem Lande. Das sage ich deswegen, weil ich weiß, wie gefährdet das ist.

Ich glaube, so etwas wäre in Sachsen nie möglich gewesen, ganz abgesehen davon, dass die Dinge, mit denen wir uns beschäftigt haben, in Sachsen wahrscheinlich weit unterhalb der Warnungsschwelle stattgefunden hätten. Dort geht es um ganz andere Dinge und um ganz andere Beträge. Aber das, was wir geleistet haben, auch wenn wir uns natürlich auf diese Fehler konzentriert haben, fand immerhin in einem Rahmen statt, in dem man solche Dinge in einer politischen Kultur diskutieren, auswerten, bewerten kann, die zu solchen Ergebnissen führt.

Ich muss also noch einmal sagen: In diesem Land Sachsen-Anhalt, das seit 15 Jahren existiert, ist es möglich, solche Themen vernünftig und ordentlich zu diskutieren und zu analysieren, ist es möglich, zu solchen Ergebnissen zu kommen. Auch das, liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte Ausdruck unseres Selbstbewusstseins in diesem Land Sachsen-Anhalt sein. - Danke.

(Zustimmung bei allen Fraktionen)

Vielen Dank, Herr Gallert, für diesen Bericht. - Bevor sich die Vertreter der Fraktionen dazu äußern, erteile ich Herrn Staatsminister Robra das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der jetzt vorgelegte Abschlussbericht des Neunten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses, den der Abgeordnete Herr Gallert eben vorgestellt hat, befasst sich detailliert und fassettenreich mit der Frage, ob und inwiefern beim Abschluss von Beraterverträgen notwendige und gebotene Vorgaben nicht beachtet wurden.

Der Ausschuss hat sich im Einzelnen drei Sachverhaltskomplexen aus der zweiten, dritten und vierten Legislaturperiode gewidmet und umfangreiche Beweiserhebungen durchgeführt. Der Bericht zeigt Konsequenzen und Schlussfolgerungen auf, über die wir, wie vom Ausschuss vorgeschlagen, zu Beginn der nächsten Legislaturperiode gern miteinander diskutieren wollen.