Protokoll der Sitzung vom 26.01.2007

Das war nicht immer üblich; denn es handelt sich hierbei um hoheitliches Handeln. Wenn ich an meine Zeit in anderen Herrschaftssystemen zurückdenke, stelle ich fest, dass ich damit durchaus unterschiedliche Erfahrungen gemacht habe.

(Heiterkeit bei der CDU)

Wir stellen fest: Man darf, zumindest heute. Es war auch in anderen Epochen Deutschlands durchaus möglich und es gab diesbezüglich auch Bemühungen.

Wir dürfen aber noch mehr. Wir dürfen mit Sicherheit die Leistungen derjenigen anerkennen, die uns seit Jahren verwalten. Die Verwaltung wird heutzutage als Dienstleistung organisiert, seit 16 Jahren aber auch als Ab- und Umbauprozess. Obwohl die Mitarbeiterzahl kontinuierlich sinkt, werden wir präzise, schnell, rechtssicher und mit steigender Qualität verwaltet. Unsere Bürger haben Einspruchsmöglichkeiten und nutzen diese auch. Das ist die Realität.

Der auf der kommunalen Ebene realisierte Personalabbau kann sich durchaus mit dem in der Landesverwaltung messen.

Es geht bei diesen Effizienzbetrachtungen um mehrere Tausend Arbeitsplätze in der Kernverwaltung. Es geht nicht um Kindergärtnerinnen, Straßenarbeiter und Polizisten, deren Stellen heute schon so knapp bemessen sind, dass mancherorts die Qualität gefährdet scheint.

Es geht auch um die Leistungsträger der Kernverwaltung, die sich direkt vor Ort der Probleme annehmen. Es geht auch um die Struktur der Entscheidungsprozesse und um die Struktur der entsprechenden Arbeitgeber. Dabei geht es um die Frage, wie viel Personal durch eine kommunale Gebietsreform eingespart werden kann, sollte oder muss.

Warum sollte man die Wirtschaftlichkeit vergleichen? - Ganz einfach deshalb, weil das Gespräch vor Ort schon in vollem Gang ist. Es wurde von den Beteiligten dieses Hauses sinnvollerweise begonnen.

Bei all diesen Veranstaltungen wurde deutlich gemacht, dass es vor allem die Finanzlage des Landes ist, die die Bereitschaft aller zur Veränderung erforderlich macht. Die Bereitschaft der Beteiligten, notwendige Veränderungen mitzutragen, ist spürbar vorhanden.

Daher fordern die Bürgerinnen und Bürger im Land mit Recht den Nachweis, dass der eingeschlagene Weg

richtig und maßvoll ist. Eingeschlagen wurde dieser Weg mit dem Landtagsbeschluss in der Drs. 5/355 vom 17. November 2006 - Sie erinnern sich. Diesen gilt es nun gemeinsam auszufüllen.

Kann man aber die Verwaltungsstrukturen wirtschaftlich vergleichen und bewerten? - Die bekannte Studie des Landesrechnungshofes aus dem Jahr 2003 ist schon erwähnt worden. Sie hat es geschafft, für Klarheit zu sorgen - nach etwa 30-jähriger hitziger Debatte. Damit konnte diese Studie ihren Beitrag erfüllen; denn sie ermöglichte eine Reform, indem sie eine sachliche Grundlage schuf.

Die Studie hat im Übrigen anerkannt, dass viele Tätigkeiten im ländlichen Raum von ehrenamtlichen Bürgermeistern und Sonstigen übernommen werden, die bei größeren Strukturen vom hauptamtlichen Personal erledigt werden müssen. Wir sind gespannt, wie sich die Lage in Sachsen-Anhalt darstellt.

Nun stellt sich die Frage: Muss man, wenn man kann, darf und sollte, die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Verwaltungsstrukturen untersuchen, wenn man zwangsweise und flächendeckend gesetzlich eingreifen möchte?

Unabhängig davon, wie diese Veränderung politisch ausgestaltet wird, muss jede Kommunalreform, um Bestand zu haben, in erster Linie verfassungsgemäß sein. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

a) muss die Reform dem Gemeinwohl entsprechen,

b) muss sie die Verwaltungs- und Kosteneffizienz beachten und abgewogen worden sein und

c) muss sie - das ist ebenfalls wichtig - akzeptiert werden; dadurch werden die Rechtssicherheit, die Klagebereitschaft und der Erfolg der Reform wesentlich mitbestimmt.

Die besondere Situation in Sachsen-Anhalt stellt sich so dar, dass seit dem 1. Januar 2005 neue, größere Einheiten der gemeindlichen Verwaltung existieren. Ein Neuzuschnitt auch dieser Einheiten aus raumordnerischen Gründen wäre ein wesentlicher Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.

Nun darf manches, was man soll, kann oder und auch müsste, hinterfragt werden. Wir haben das gestern erlebt. Einige von uns haben Probleme damit, das Rauchen einzustellen. Dies war gestern ein umfängliches Thema.

In der jetzt in Rede stehenden Frage brauchen wir nun wirklich dringend eine politische Entscheidung, und zwar die Entscheidung darüber, ob wir eine solche Bestandsaufnahme im Lande wollen. Dazu sage ich ganz klar: Wir, die Abgeordneten der CDU-Fraktion, wollen diese Bestandsaufnahme und begrüßen die gewachsene Einsicht anderer. Anfangs fühlten wir uns mit dieser Forderung etwas allein gelassen.

(Herr Miesterfeldt, SPD: Das ist aber traurig!)

Der Kommentar von Herrn Bock in der „Volksstimme“ hat diesen Erkenntnisprozess deutlich mit vorangetrieben. Vielen Dank dafür!

(Zuruf von Herrn Wolpert, FDP)

Wenn man ein solches Gutachten möchte, Herr Wolpert, dann sollte es ein Gutachten unabhängiger Dritter sein.

In einer Zeit, in der durch eine Volksinitiative bereits einige Tausend Unterschriften gesammelt worden sind,

(Herr Felke, SPD: Wer hat die angeschoben?)

brauchen wir überzeugende Argumente, die die Menschen mitnehmen.

Der Landesrechnungshof könnte meiner Ansicht nach diese sinnvolle Aufgabe wahrnehmen, wie er es in Sachsen und Schleswig-Holstein auch mit großem Erfolg tut.

Mein persönlicher Eindruck nach der Lektüre mehrerer Gutachten in den vergangenen Monaten ist der, dass die Qualität und die Aussagekraft der beratenden Äußerungen der Landesrechnungshöfe deutlich größer ist als die der Gutachten verschiedener Wirtschaftsforschungsinstitute.

Einige Fragen werden wir beantworten müssen, da eine solche Bestandsaufnahme, wie wir sie wünschen, dies nicht leisten kann. Wie effektiv ist das Modell der CDUFraktion für die erwähnten Ausnahmen, nämlich Einheitsgemeinden mit einer Ortsgemeindeverfassung und gewissen Mindestgrößen?

Herr Harms, ich muss Ihnen sagen, dass wir sehr großzügig sind, aber Ihre Redezeit ist bereits um das Doppelte überzogen.

Herr Präsident, ich bitte um Entschuldigung. Gestatten Sie mir einen abschließenden Satz? - Unser gemeinsamer Antrag ist bemüht, die Anträge der anderen Fraktionen aufzunehmen und in einem wesentlichen Punkt zu erweitern. In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Beschlusslage vom 17. November 2006 und auf unser gemeinsam formuliertes Ziel, jenen Beschluss umzusetzen. - Danke.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Nun erhält noch einmal Herr Wolpert das Wort. Herr Wolpert, wenn Sie noch einmal sprechen möchten, hätten Sie jetzt die Gelegenheit dazu.

(Herr Wolpert, FDP: Ich verzichte!)

Offenbar gibt es eine Frage an Herrn Harms. Herr Harms, möchten Sie noch eine Frage beantworten? Herr Köck möchte eine Frage stellen.

(Herr Kosmehl, FDP: Ja, Sie können zu Ende re- den! - Heiterkeit bei allen Fraktionen - Herr Gal- lert, Linkspartei.PDS: Wir helfen gern!)

Man kann ja mehrere Gutachten erstellen. Aber wäre es in diesem Fall nicht günstiger, dann auch zu sagen, dass man sich dem Ergebnis des Gutachtens unterwerfen will?

Wir hatten in Aschersleben im Rahmen der Kreisgebietsreform das mehrheitliche Votum der Bürger, die zum Landkreis Harz wechseln wollten. Dem hat die Politik nicht stattgegeben.

(Herr Scharf, CDU: Das muss abgewogen wer- den!)

Herr Köck, vielen Dank für diese Frage. An dieser Stelle kann ich nahtlos anknüpfen.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Dann hätte ich eine andere stellen sollen.

Herr Köck, am Ende werden wir eine Bewertung vornehmen müssen - ich betone: wir. Diese Bewertung kann man durch kein Gutachten ersetzen und diese Bewertung geht möglicherweise über jedes Gutachten hinaus. Dabei werden uns die Erfahrungen aus den Wahlkreisen helfen.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Zu Recht erwarten die Bürger eine verständliche Politik und eine klare Aussage zum Nutzen einer Reform und zu deren Effizienz. - Danke.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Zustimmung bei der FDP)

Herr Harms, erst hatte ich Sie gewähren lassen, weil Sie Aufmerksamkeit erzeugt haben, und jetzt, weil Sie Heiterkeit erzeugt haben.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen - Frau Weiß, CDU: Gute Mischung!)

Nun hat Herr Minister Hövelmann um das Wort gebeten. Bitte schön