Protokoll der Sitzung vom 26.04.2007

(Frau Weiß, CDU: Das stimmt nicht!)

- Deshalb weise ich darauf hin und bitte Sie, sich das noch einmal ganz konkret anzusehen. Ich habe vorgestern mit ihm gesprochen. Es sieht nicht positiv aus.

An dieser Stelle sind wir beim persönlichen Budget. Landesweit wurde das jetzt in 24 Fällen bewilligt. Das Interessante an der Sache ist: 24 persönliche Budgets sind bewilligt worden. Das bedeutet mit anderen Worten, wenn wir einmal vom Markt ausgehen wollen: Es gibt keinen Markt; es gibt vielmehr einzelne Bestandteile. Ich kann also nicht feststellen, was marktüblich ist und wie hoch die durchschnittlichen marktüblichen Preise für bestimmte Leistungen sind. Ich kann nur im Einzelfall feststellen, was eine einzelne Leistung kostet.

Insofern sind wir immer noch in der Experimentierphase. Deshalb halte ich es für fatal, dass Vorgaben gemacht werden, die den guten Ansatz des persönlichen Budgets oder der Assistenzleistungen ins Gegenteil verkehren.

Deshalb bitte ich Sie noch einmal recht herzlich, darauf hinzuwirken, dass in der experimentellen Phase auch wirklich experimentiert wird. An dieser Stelle haben wir viel zu tun, auch in der praktischen Arbeit. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Eckert. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir stimmen ab, zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 5/664. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Das ist die Linkspartei.PDS. Damit ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den so geänderten Antrag ab. Wer stimmt zu? - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Linkspartei.PDS. Damit ist der geänderte Antrag mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimme angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Beratung

a) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Salzland - LVG 2/07

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/658

b) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Burgenland - LVG 3/07

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 5/659

Ich bitte Herrn Reichert, zu beiden Gegenständen Bericht zu erstatten.

(Unruhe)

Liebe Kollegen, wir sind noch nicht beim Abendbrot, sondern bei Verfassungsbeschwerden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verfassungsbeschwerden LVG 2/07 und LVG 3/07 sind dem Ausschuss für Recht und Verfassung auf der Grundlage des § 52 der Geschäftsordnung des Landtages zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung an den Landtag übergeben worden.

Zum Sachverhalt. Beschwerdeführerin im Verfassungsgerichtsverfahren LVG 2/07 ist die Stadt Schönebeck, im Verfahren LVG 3/07 die Stadt Weißenfels. Die Beschwerdeführerinnen wenden sich gegen § 1 des Gesetzes zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Salzland - Salzland-Kreissitzgesetz - sowie zur Bestimmung des Kreissitzes des Landkreises Burgenland - Burgenland-Kreissitzgesetz - vom 20. Dezember 2005.

Die zu bildenden Landkreise Salzland und Burgenland werden jeweils aus mehreren bisherigen Landkreisen zusammengesetzt. Die Beschwerdeführerinnen beklagen, dass sie durch die Bestimmung des Kreissitzes Bernburg für den Salzlandkreis und Naumburg für den Burgenlandkreis ihre bisherigen Kreissitzfunktionen und somit ihre Eigenschaft als Sitzort eines selbständigen Landkreises verlieren.

Neben Verweisen auf die historische Rolle als jahrhundertealter Regierungssitz, auf den Wirtschaftsstandort, auf kulturelle und gesundheitsfördernde Einrichtungen und anderes mehr bringen die Beschwerdeführerinnen vor, dass sie neben dem Sitz der heutigen Kreisverwaltung auch Standort einer Reihe weiterer Behörden und Institutionen seien. Durch die nun erfolgte Bestimmung der Kreissitze Bernburg bzw. Naumburg werde die kommunale Selbstverwaltungshoheit sowie die gemeindliche Planungs- und Sparkassenhoheit verletzt und gegen den Grundsatz der Systemgerechtigkeit verstoßen. Durch den Verlust der Kreissitzfunktion seien zumindest mittelfristig strukturelle Veränderungen und raumplanerische Nachteile hinzunehmen, die aufgrund des drohenden administrativen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedeutungsverlustes durch die absehbare Herabstufung im System zentraler Orte voraussehbar seien.

Zudem werden durch die Beschwerdeführerinnen auch formale Fehler beim Zustandekommen des Gesetzes angeführt. So wird unter anderem die Auffassung vertreten, dass eine hinreichende unmittelbare Anhörung der betroffenen Kommunen nicht erfolgt sei. Zumindest sei die gesetzte Ladungs- und Stellungnahmefrist deutlich zu kurz gewesen. Auch sei im Vorfeld keine hinreichende Information an sie als betroffene Gebietskörperschaft erfolgt. Daneben werden Ermittlungsdefizite zum Beispiel bei Bestandsschutzfragen und die Ignoranz der

vom Landesentwicklungsplan eingeräumten und für die gesetzgeberischen Entscheidungen maßgeblichen Rechtspositionen beklagt.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner Sitzung am 25. April 2007 mit den genannten Verfassungsbeschwerden befasst. Die einstimmig beschlossene Empfehlung an den Landtag lautet, keine Stellungnahme gegenüber dem Landesverfassungsgericht abzugeben. Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dieser Empfehlung. - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Reichert. Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir zunächst über die Beschlussempfehlung in der Drs. 5/658 ab, Stichwort Kreissitz Salzland. Wer stimmt der Empfehlung zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.

Zur Beschlussempfehlung in der Drs. 5/659, Stichwort Kreissitz Burgenland. Wer stimmt der Empfehlung zu? - Das sind offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen und der Tagesordnung 23 ist beendet.

Meine Damen und Herren! Wir sind am Ende der 20. Sitzung des Landtages angelangt. Die morgige 21. Sitzung beginnt vereinbarungsgemäß um 9 Uhr mit Tagesordnungspunkt 12, der Einsetzung einer Enquetekommission. Es folgen dann die übrigen Tagesordnungspunkte in der angegebenen Reihenfolge. Ich schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen angenehmen Sommerabend.

Schluss der Sitzung: 18.40 Uhr.