Nun stimmen wir über die Artikel 2 und 3 ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Bei der Fraktion DIE LINKE. Damit sind die Artikel 2 und 3 beschlossen worden.
Nun stimmen wir über den Änderungsantrag der FDPFraktion in der Drs. 5/791 zu Artikel 4 ab. Wer stimmt zu? - Es stimmen alle zu. Damit ist er angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über Artikel 4 in der soeben geänderten Fassung ab. Wer stimmt zu? - Offensichtlich alle. Dann ist das so beschlossen.
Nun stimmen wir über Artikel 5 ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Stimmenthaltungen? - Bei der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Artikel 5 beschlossen worden und wir haben über die einzelnen Bestimmungen abgestimmt.
Nun kommen wir zu den Artikelüberschriften und zu der Gesetzesüberschrift. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das so beschlossen worden.
Nun stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen und die FDP-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Fraktion DIE LINKE. Somit ist das Gesetz beschlossen worden.
Der Tagesordnungspunkt 5 ist noch nicht abgeschlossen; denn uns liegt noch der Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Wer stimmt diesem zu? - Die Antragesteller. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDPFraktion. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt worden und der Tagesordnungspunkt 5 ist abgeschlossen.
Ich bitte nun Frau Dr. Verena Späthe, als Berichterstatterin des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Vorsitzender! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Bei dem zu verabschiedenden Gesetz handelt es sich um ein Artikelgesetz, bei dem insgesamt vier sozial- und gesundheitsrechtliche Gesetze in einzelnen Punkten zu ändern sind.
Die erste Lesung fand in der 14. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2007 statt. Der Gesetzentwurf wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Soziales und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres und für Finanzen überwiesen.
Die erste Befassung im federführenden Sozialausschuss erfolgte in der 14. Sitzung am 11. April 2007. Die Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Landesregierung erfolgte durch Staatssekretärin Dienel.
Diskussionsschwerpunkte bzw. Nachfragen des Ausschusses ergaben sich insbesondere zu den Artikeln 1 und 2 des Entwurfes, das heißt zu Änderungen des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz, insbesondere unter dem Aspekt der Einbeziehung privater Pflegeanbieter in kommunale Planungen und zu einem eventuell entstehenden Mehraufwand bei den Kommunen durch diese Aufgabe, und in Bezug auf Artikel 2 zur Einbeziehung aller Personen in die Gesundheitsvorsorge unabhängig vom Status ihres Versicherungsschutzes.
Es wurde festgelegt, eine Anhörung durchzuführen. Diese hat in der 16. Sitzung am 6. Juni 2007 unter Beteiligung der mitberatenden Ausschüsse für Inneres und für Finanzen im Landtag stattgefunden. Eingeladen und angehört wurden die AOK, der Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e. V., die Landeskrankenhausgesellschaft, die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, der Landesdatenschutzbeauftragte und Frau Bröcker von der Stadt Magdeburg.
Im Anschluss an die Anhörung und nach deren Auswertung wurde in der gleichen Sitzung die vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu haben uns ein Papier des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom
10. April 2007 mit redaktionellen Anmerkungen zu dem Gesetzentwurf sowie der synoptischen Darstellung der Änderungsempfehlungen, ein Änderungsantrag der CDU- und der SPD-Fraktion zu den Artikeln 1 und 2 des Gesetzentwurfes als Tischvorlage und ein Änderungsantrag der Fraktion der Linkspartei.PDS - damals hieß sie noch so - zu Artikel 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfes ebenfalls als Tischvorlage vorgelegen.
Unter Artikel 1 Nr. 1 wird an die Stelle des aufgehobenen § 3 der § 5 in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung unter der Überschrift „Pflegekonzeptionen des Landes“ eingefügt.
Unter Artikel 1 Nr. 2 ist eine grundsätzliche Änderung von § 4 Abs. 1 vorgesehen. Der § 4 erhält die Überschrift „Kommunale Pflegestruktur“. Außerdem erfolgt in § 4 Abs. 2 die Änderung des Einleitungssatzes und die Streichung der Nr. 2 sowie des Absatzes 4.
Im Weiteren folgte der Ausschuss dem Antrag der Fraktion der Linkspartei.PDS zu Artikel 1 Nr. 2, in § 4 das Wort „ambulanten“ einzufügen.
Die schriftlichen redaktionellen Hinweise sowie die während der Beratung empfohlenen Änderungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes wurden in die Beschlussempfehlung aufgenommen.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat in seiner Sitzung am 20. Juni 2007 der vorläufigen Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 1 Stimmen zugestimmt. Der mitberatende Ausschuss für Inneres hat dieser in seiner Sitzung am 28. Juni 2007 mit 8 : 0 : 4 Stimmen zugestimmt.
Die Abschlussberatung im federführenden Ausschuss für Soziales hat in der 17. Sitzung am 4. Juli 2007 stattgefunden. Dazu lag ein Schreiben des Datenschutzbeauftragten vom 27. Juni 2007 vor, der hinsichtlich Artikel 2 Nr. 2 die Anregung gab, in § 7 Abs. 3 Satz 4 eine redaktionelle Klarstellung vorzunehmen. Es gab keine weiteren Änderungsanträge. Die Anregung des Datenschutzbeauftragten wurde von den Regierungsfraktionen zum Antrag erhoben.
Das geänderte Gesetz wurde unter Berücksichtigung der Anregung des Datenschutzbeauftragten mit 10 : 0 : 2 Stimmen beschlossen.
Vielen Dank, Frau Dr. Späthe. - Es ist vereinbart worden, auf eine Debatte zu verzichten. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Wir stimmen nun, wenn es Ihnen recht ist, über alle selbständigen Bestimmungen ab. - Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann verfahren wir so.
Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit sind sie beschlossen worden.
Nun fasse ich alles weitere zusammen, nämlich die Artikelüberschriften, die Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Änderung sozial- und gesundheitsrechtlicher Gesetze“ und das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer stimmt dem zu? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Die FDP-Fraktion. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 6 ist beendet.
Ich bitte nun den Abgeordneten Herrn Bernward Rothe, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/683 in der 22. Sitzung am 14. Juni 2007 zur federführenden Beratung in den Innenausschuss überwiesen. Mit der Mitberatung wurde der Ausschuss für Finanzen betraut.
Mit diesem Gesetzentwurf verfolgt die Landesregierung das Ziel, im Interesse einer zügigen und rechtssicheren Durchführung der notwendigen Umorganisation der Finanzämter vorsorglich klarzustellen, dass der Landesgesetzgeber im Bereich der Finanzbehörden des Landes keine vom Bundesrecht abweichenden Regelungen treffen will.
Nach § 17 Abs. 1 des Finanzverwaltungsgesetzes des Bundes bestimmt die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde, also bei uns das Ministerium der Finanzen, den Bezirk und den Sitz der Finanzämter.
Die Landesregierung schlägt in ihrem Gesetzentwurf eine Ergänzung des § 7 Abs. 4 des Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetzes vor. Mit dieser Änderung soll verdeutlicht werden, dass der darin angeordnete Gesetzesvorbehalt für die Reduzierung der Anzahl der unteren Landesbehörden aufgrund der im Finanzverwaltungsgesetz des Bundes enthaltenen organisationsrechtlichen Regelungen nicht für die Finanzbehörden gelten soll.
Der Innenausschuss befasste sich erstmals in der 21. Sitzung am 28. Juni 2007 mit dem Gesetzentwurf. Zu der Beratung lagen dem Ausschuss eine Stellungnahme des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes
Nach einer kurzen Aussprache verabschiedete der Innenausschuss unter Beachtung der rechtsförmlichen Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 8 : 4 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen.
Der Finanzausschuss nahm den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 31. Sitzung am 2. Juli 2007 und schloss sich mit 7 : 3 : 0 Stimmen der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses an.