Protokoll der Sitzung vom 22.01.2009

Für diese Zeit hatten wir eine substanzielle Aufgabenverlagerung vom Landesverwaltungsamt und den staatlichen Fachbehörden zu den kreisfreien Städten und Landkreisen versprochen. Jeder kennt diese Formulie

rung aus der Koalitionsvereinbarung für diese Legislaturperiode. Dazu - das muss ich jetzt bekennen; Sie alle wissen es bereits - wird es in dieser Form nicht kommen.

Gestaltungspolitik ist nur die Kunst des Möglichen. Was gegenwärtig möglich ist, das heißt, wofür die Landesregierung aus den Koalitionsfraktionen heraus eine Mehrheit erwarten darf, ist in einem Zweiten Funktionalreformgesetz zusammengefasst worden und wurde Ihnen zur Beratung zugeleitet.

Ich bekenne: Das ist weniger, als ich uns zugemutet und den Kreisverwaltungen zugetraut hätte. Es gehört zu den parteipolitischen Ritualen und den Konsequenzen meines Amtes, dass mir dieses, mich selbst nicht zufrieden stellende Ergebnis als politisches Versagen im Amt vorgeworfen werden wird. Ich leugne aber auch nicht, dass mich einige der Ablehnungsgründe persönlich überzeugt haben. Allen Arbeitsgruppen, die in monatelanger Arbeit die Entscheidungen vorbereitet haben, danke ich auch von dieser Stelle aus für ihre Arbeit.

Mitten in einer Förderperiode der EU die mit den Brüsseler Behörden abgestimmten Verwaltungsstrukturen für die Umsetzung einzelner Programme, zum Beispiel zur Dorferneuerung, grundsätzlich zu ändern und die Organisation des Flächentausches für Verkehrs- oder Gewerbeinvestitionen zu kleinteilig aufzustellen, hätte uns vorhersehbar mehr neue Probleme bereitet, als wir lösen wollen.

(Zustimmung bei der CDU)

Um andererseits den verständlichen Interessen der Kreise entgegenzukommen, werden wir in den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten Regionalbudgets für Förderprogramme und kommunale Beratungsgremien für Strukturentscheidungen einführen.

Wenn man nur die möglichst optimale Entwicklung unseres Landes als Ziel anerkennt, kann es ja nicht so ganz wichtig sein, durch wen und auf welcher Ebene diese Entscheidungen getroffen werden. Wichtig hingegen ist, dass wir es gemeinsam tun und die Verwaltung so organisieren, dass wir uns ohne unnötigen Aufwand abstimmen und gemeinsame Entscheidungen ohne Zeitverzug möglich werden.

Ausdrücklich möchte ich mich bei denjenigen Fachpolitikern aus den Fraktionen bedanken, die uns das vorgeschlagen haben. Für mich ist das mehr als nur ein Kompromiss. Wir werden damit effiziente Verwaltungsstrukturen durch organisierte vertikale Zusammenarbeit der verschiedenen Verwaltungsebenen anstreben.

Das gleiche Prinzip der kommunalen Mitverantwortung wollen wir auch bei der Weiterentwicklung der Sozialagenturen umsetzen. Es geht nicht darum, eine risikobehaftete Finanzierungsverantwortung auf die Kreise zu verlagern. Die für eine effiziente Sozialverwaltung notwendige Abstimmung zwischen den Verwaltungsebenen, besonders bei der Abwägung zwischen ambulanter oder stationärer Betreuung, kann auch durch kommunale Mitbestimmungsgremien in dieser Sozialagentur organisiert werden. Auch dafür werden wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorlegen.

Inwieweit im Bereich der Gewerbeaufsicht durch Zusammenarbeit mit Aufsichtsfunktionen ähnlicher Art der Kreisebene eine Effizienzverbesserung möglich wäre, muss noch geprüft werden. Ich weiß auch, dass es nicht ohne Folgeprobleme möglich sein wird, über bestehende

Grenzen einer Verwaltungshierarchie hinweg eine Zusammenarbeit zu organisieren. Wir sind aber nun einmal ein kleines Bundesland mit einer absehbar weiter sinkenden Einwohnerzahl.

Natürlich hätten wir manche Verwaltungsfunktionen ohne Aufwandserhöhung leichter kommunalisieren können, wenn wir deutlich größere Kreise mit Einwohnerzahlen hätten, die an unsere früheren Regierungsbezirke heranreichen. Wir haben uns damals aus Gründen anders entschieden, die ich auch heute noch für richtig erachte. Insofern ist unsere Binnenverwaltung mit der in bevölkerungsreicheren Bundesländern auch nicht völlig vergleichbar.

Um uns trotzdem nicht teurer selbst zu verwalten, müssen wir mehr Verwaltungsfunktionen auf der Landesebene belassen. Die Einbindung der Kommunalverwaltungen in Entscheidungsvorgänge, für die diese auch eine eigene Verantwortung haben, wollen wir durch neue Formen einer organisierten Zusammenarbeit versuchen. Ich wäre allen Fraktionen dankbar, die uns auf diesem Weg mit eigenen Vorschlägen begleiten.

In diesem Jahr stehen weitere kommunalpolitisch wichtige Entscheidungen an. In der freiwilligen Phase der kommunalen Neugliederung hat es bis Anfang Januar 2009 schon viele freiwillige Eingemeindungen oder Zusammenschlüsse gegeben. Viele Gemeinderäte haben sich aus eigener Einsicht in die Notwendigkeiten und zum eigenen Vorteil dafür entschieden. Niemals hat das ehrenamtliche Engagement für den eigenen Lebensbereich darunter gelitten.

Zum Jahreswechsel haben sich mit Wirkung zum 1. Januar 2009 19 Gemeinden zu sechs neuen Gemeinden zusammengeschlossen. Außerdem haben sich zum gleichen Termin 42 Gemeinden in 14 andere Gemeinden eingemeinden lassen. Im Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 1. Januar 2009 haben sich 84 Gemeinden gebietlich verändert. Nach dem gegenwärtigen Stand planen noch 23 Verwaltungsgemeinschaften, sich voraussichtlich zu Einheitsgemeinden, und 13 Verwaltungsgemeinschaften, sich zu Verbandsgemeinden weiterzuentwickeln. Es zeichnet sich ab, dass sich bis zum Ende der freiwilligen Phase mehr als die Hälfte der Gemeinden des Landes in leitbildgerechte neue Strukturen hineingefunden haben werden.

Bei allen Gebietsänderungen mit Inkrafttreten bis zum oder am 1. Juli 2009 erfolgt am 7. Juni 2009 die Wahl der Gemeinderäte bzw. Stadträte in die neuen Strukturen.

Alle mir bekannten Eingemeindungsverträge haben lokale Zuständigkeiten von Ortschaftsräten festgeschrieben. Vor einer abschließenden gesetzlichen Regelung werden wir natürlich die Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts abwarten.

(Zustimmung bei der CDU)

Selbst wenn wir zu Korrekturen in Detailfragen aufgefordert werden sollten, bin ich doch sicher, dass das Gericht eine kommunale Weiterentwicklung nicht grundsätzlich als rechtswidrig bezeichnen wird, die fast alle anderen Bundesländer schon hinter sich haben und die auch dort vor den Verfassungsgerichten Bestand hatte.

Ende des vergangenen Jahres hatten noch 68 % aller unserer Gemeinden weniger als 1 000 Einwohner. In den demografischen Prognosen bis 2025 rechnet man

mit einem Einwohnerrückgang um bis zu 20 % - regional allerdings unterschiedlich. Angesichts dessen müsste es auch dem letzten Kritiker einleuchten, dass wir mit strukturellen Anpassungen darauf reagieren müssen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Inwieweit wir die noch notwendige Gesetzgebung zeitlich mit einer interkommunalen Verwaltungsreform koordinieren können, will ich vorsichtshalber offen lassen. Auch in diesem Bereich kann ich mir alternative Formen der Zusammenarbeit vorstellen. Jetzt schon führen Behörden sowohl des Landesverwaltungsamtes als auch der Kreisverwaltungen Außensprechstunden durch. Unter Einbeziehung der modernen internetbasierten Verwaltungsmöglichkeiten erscheint mir das sinnvoller als die Neuschichtung hierarchischer und abgetrennter Verwaltungsstrukturen.

Bei Entwicklungen für das 21. Jahrhundert kann es nicht unser Ziel sein, den einzelnen Bürger in viele einzelne Behörden einzubestellen. Wenn wir Verwaltung als eine Servicefunktion für unsere Bürger und für unsere Wirtschaft begreifen, dann liegt es nahe, dass der Verwaltungsmitarbeiter mit seinem Laptop zu den Bürgern in die Gemeinde oder auch in die Betriebe geht.

Jeder von uns weiß, dass auch dies ein Umdenken und ein neues Selbstverständnis auch in der Verwaltung notwendig macht. Wir sollten den Mut dazu haben. Gute Erfahrungen mit den mobilen Bürgerbüros sollten auf alle, auch andere Verwaltungsebenen ausgeweitet werden.

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sind aus unserem Alltag jetzt schon nicht mehr wegzudenken. Für viele Menschen ist es heute schon selbstverständlich geworden, auch ihre Behördengänge so weit wie möglich online zu erledigen.

Zu diesem Zweck haben Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der nationalen E-Government-Strategie „Deutschland online“ vereinbart, zunächst bestimmte prioritäre Vorhaben im Internet verfügbar zu machen, zu denen unter anderem auch die Modernisierung des Meldewesens gehörte. Die Möglichkeiten zur Nutzung neuer elektronischer Kommunikationsstrukturen und -wege bietet den Meldebehörden die Chance, ihre Verwaltung zu modernisieren, um effektiver und kostengünstiger arbeiten zu können.

Mit der Novellierung des Melderechtsrahmengesetzes und der anschließenden Umsetzung in Landesrecht ist die rechtliche Grundlage dafür geschaffen worden. Diese beinhaltet das ab 1. Januar 2007 bereits verpflichtend eingeführte elektronische Rückmeldeverfahren, das den Datenfluss zwischen den Meldebehörden über das Internet nach einem Zu- bzw. Wegzug ohne Zeitverzögerung realisiert hat.

Ein weiterer Schritt ist die technische Umsetzung der gesetzlich zugelassenen elektronischen Anmeldung bei den Meldebehörden, die es den Einwohnern ermöglichen soll, sich nach einem Wohnungswechsel bei der zuständigen Meldebehörde elektronisch über das Internet anzumelden. Dazu bedarf es jedoch vorrangig noch einer entsprechenden Sicherheitsinfrastruktur und einer flächendeckenden Verbreitung der elektronischen Signatur oder gleichwertiger Sicherheitsstandards.

Die prioritären Vorhaben von Deutschland-Online sind zwischenzeitlich auch um das Personenstandswesen

ergänzt worden. Mit der Novellierung des Personenstandsrechts zum 1. Januar 2009 haben die Standesämter die Möglichkeit, ihre Personenstandsregister elektronisch zu führen. Bis zu deren verpflichtender Einführung im Jahr 2014 soll auch die für die elektronische Kommunikation zwischen Standesämtern und Einwohnern erforderliche technische Infrastruktur geschaffen werden.

Der Abbau bürokratischer Hindernisse ist grundsätzlich ebenso ein Ziel dieser modernen Technologien wie die grundlegende Modernisierung der öffentlichen Verwaltung. Vor diesem Hintergrund bedeutet auch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in diesem Jahr, insbesondere bei der Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners beim Landesverwaltungsamt, der auch elektronisch erreichbar sein wird und sein muss, einen ganz wesentlichen Schritt für ein bürgernahes Verwaltungssystem auch bei uns in Sachsen-Anhalt.

Dadurch ist es möglich, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu bündeln, Informationen in leicht zugänglicher Weise zur Verfügung zu stellen und den so genannten Behördenmarathon aufgrund bestehender unterschiedlicher Zuständigkeitsregelungen zu entbürokratisieren.

Darüber hinaus wird ein weiteres Vorhaben diskutiert. Es handelt sich hierbei um die einheitliche Behördenrufnummer 115. Über diese Serviceleistung könnten Bürger künftig Auskünfte einholen, sich nach dem Fortgang von Verwaltungsverfahren erkundigen oder auch Anregungen geben, ohne die jeweils zuständige Behörde selbst kennen zu müssen. Ein interessierter Partner für dieses Projekt ist die Landeshauptstadt Magdeburg.

Gerade bei diesem Vorhaben wird die große Bedeutung der ebenenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen der kommunalen Ebene und der Landesebene deutlich. Sie bietet die Möglichkeit, innerhalb fest definierter Kooperationsbereiche durch die gezielte gemeinsame Nutzung von Informationstechnologie die Qualität der öffentlichen Verwaltung durch schnellere Kommunikation, besseren Informationsaustausch und effizientere Aufgabenerledigung deutlich zu verbessern.

Mut und, so vermute ich, eine gewisse Entschlossenheit werden wir außerdem brauchen, wenn es in diesem Jahr darum geht, unser Finanzausgleichsgesetz zu novellieren und neu zu strukturieren. Mehr Geld als vorhanden kann auch bei uns nicht verteilt werden. Es neu zu proportionieren sollte nicht nur von Raumordnungsbegriffen, sondern auch vom Aufgabenspektrum abhängig gemacht werden.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU)

Inwieweit dies korreliert, ist neu zu prüfen. Bei den divergierenden Einzelinteressen ist für mich keine Lösung denkbar, mit der alle Betroffenen zufrieden sein werden. Wir werden die Entschlossenheit brauchen, über Einzelfragen aus der Gesamtsicht des Landes zu entschieden und gelegentlich auch Kritik aus dem Wahlkreis zu ertragen. Die in anderen Ländern ergangenen Verfassungsgerichtsurteile werden wir natürlich auswerten und berücksichtigen, soweit sie einschlägig sind.

Für eine Änderung des Finanzausgleichsgesetzes wird die Landesregierung eine Regelung in den Landtag einbringen, bei der die Aufgaben der zentralen Orte besser als bei der bisherigen Einwohnerveredelung Berücksichtigung finden sollen. Feste Beträge, die die zusätzliche

Belastung eines zentralen Ortes ausgleichen, sind in diesem Zusammenhang eine denkbare Lösung.

(Zustimmung von Minister Herrn Dr. Daehre)

Bei den Mittelzentren würden sich die Zuweisungen dann beispielsweise zum einen aus einem Sockelbetrag und zum anderen aus einem auf der Basis der Einwohnerzahl gewichteten Zuschlag zusammensetzen.

(Zustimmung von Herrn Scheurell, CDU, von Mi- nister Herrn Dr. Daehre und bei der LINKEN)

Dies hat auch den Vorteil, dass eine Deckungsgleichheit der Begrifflichkeiten im Landesplanungsrecht und im Finanzausgleichsgesetz zukünftig wieder gewährleistet würde.

Die Steuerung der Kommunalfinanzen und eine von der Landesregierung auch angedachte kommunale Entschuldungshilfe werden wesentlich davon abhängen, ob und wie wir unseren eigenen Landeshaushalt in den Griff bekommen.

In den vergangenen zwei Jahren sind wir, wie Sie wissen, ohne Neuverschuldung ausgekommen. Wenn sich die Einnahmen aus dem Steueraufkommen so entwickeln sollten, wie es noch nach der letzten Steuerschätzung zu erwarten wäre, dann könnten wir auch in den folgenden Jahren ohne Neuverschuldung auskommen. Doch das weiß zurzeit niemand so ganz genau.

Mit der für Oktober 2008 geplanten Regierungserklärung wollte ich vor Ihnen auch über den Stand der Meinungsbildung in der so genannten Föderalismuskommission II berichten. Eine abschließende Klausurtagung der Kommission war für Anfang Oktober 2008, später dann für Mitte November 2008 geplant. Nun soll sie Anfang Februar 2009 stattfinden.

Auch in Anbetracht der gegenwärtigen internationalen Finanzkrise besteht überwiegend die Meinung, dass diese Kommission ein Ergebnis haben sollte und dass es mit der von Bedürfnissen geleiteten Neuverschuldung in Deutschland nicht wie bisher weitergehen kann.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Trotz noch weit auseinanderliegender Einzelmeinungen zeichnet sich gegenwärtig für mich etwa Folgendes ab: