Protokoll der Sitzung vom 08.10.2009

Es wurde vereinbart, auf eine Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt zu verzichten. Ich bitte Herrn Ralf Bergmann, als Berichterstatter das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich zur Berichterstattung komme, möchte ich von dieser Stelle aus zunächst Genesungswünsche an unsere Umweltministerin schicken. Ich hoffe, dass sie demnächst wieder unter uns weilen wird.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 58. Sitzung des Landtages am 7. Mai 2009 an den Ausschuss für Umwelt überwiesen. Mit dem Gesetz zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes SachsenAnhalt erfolgt die Umsetzung europa- und bundesrechtlicher Vorgaben aus den Jahren 2006 und 2007 zur abfallrechtlichen Überwachung und zur Abfallverbringung in das Abfallrecht des Landes Sachsen-Anhalt.

Am 19. August 2009 fand im Ausschuss für Umwelt eine Anhörung zu der Gesetzesnovelle statt. Dazu waren die kommunalen Spitzenverbände, die IHK Magdeburg und die IHK Halle-Dessau, die Fördergemeinschaft Kreislaufwirtschaft, der Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft sowie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz und der Nabu Sachsen-Anhalt eingeladen.

Die Anhörung der Wirtschaftsverbände und der kommunalen Spitzenverbände ergab ein differenziertes Bild. Während die Wirtschaftsverbände und die Industrie- und Handelskammern die Kostendarstellungen im Rahmen der jährlichen Abfallbilanz lobten, wurden diese Darstellungen von den kommunalen Entsorgungsträgern und ihren Spitzenverbänden generell abgelehnt. Im Gegensatz dazu fand die von den Industrie- und Handelskammern und den Entsorgungsverbänden der Wirtschaft kritisierte Übertragung der Überwachungskosten auf die Anlagenbetreiber die volle Zustimmung der öffentlichrechtlichen Entsorgungsträger.

Die Beratung zu dem Gesetzentwurf fand in der 38. Sitzung des Ausschusses am 9. September 2009 statt. Staatssekretär Herr Dr. Aeikens trug vor, die Vorschläge der Landesregierung zur gesetzlichen Neuregelung auf folgende Schwerpunkte zu konzentrieren:

die Umsetzung europa- und bundesrechtlicher Vorgaben zur abfallrechtlichen Überwachung und zur Abfallverbringung,

die Verpflichtung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Kostendarstellung im Rahmen der Abfallbilanz,

eine spezialgesetzliche Ermächtigung zur Kostenerhebung für die abfallrechtliche Genehmigung und Überwachung und

die Anpassung der Anforderungen für die Abfallentsorgungssatzung an höherrangiges Bundesrecht und an die Rechtsprechung.

Weiterhin seien die Neuregelung der Zuständigkeiten für die Durchsetzung abfallrechtlicher Satzungen und die Ergänzung der Zuständigkeitsverordnung bzw. der allgemeinen Gebührenordnung enthalten.

Zur Beratung am 9. September 2009 lag eine vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erarbeitete und mit dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt abgestimmte Synopse vor. Den vorgeschlagenen rechtsförmlichen und fachlichen Änderungen wurde einvernehmlich zugestimmt.

Weiterhin lag dem Ausschuss zur Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Der Änderungsantrag beinhaltete drei Änderungen zu Artikel 1 des Gesetzentwurfes. So vertraten die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE die Auffassung, dass es problematisch sei, den Vollzug auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu übertragen, und schlugen vor, den Vollzug wei

terhin bei den Landkreisen als der unteren Behörde zu belassen.

Die Erweiterung der Abfallbilanz auf die Kosten aller Versorgungsträger unter Einbeziehung von Leistungsparametern und mit Abstellung auf die Gebühren wurde ebenfalls von der Fraktion DIE LINKE beantragt. Die drei Änderungsvorschläge der Fraktion DIE LINKE fanden im Ausschuss jedoch keine Mehrheit und wurden bei drei Dafürstimmen mit neun Gegenstimmen abgelehnt.

Im Ergebnis der Beratung und nach kurzer Diskussion nahm der Ausschuss für Umwelt den Gesetzentwurf in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 9 : 0 : 3 Stimmen an. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bergmann. - Wünscht jemand, dazu zu sprechen? - Das ist offensichtlich nicht der Fall. Somit können wir abstimmen. Wenn niemand widerspricht, fasse ich die Abstimmung zusammen.

Wer stimmt den selbständigen Bestimmungen, der Gesetzesüberschrift - sie lautet: Gesetz zur Änderung des Abfallgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und weiterer Vorschriften - und dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich beschlossen worden. Der Tagesordnungspunkt 5 ist beendet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Funktionalreformgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 5/1711

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 5/2182

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drs. 5/2216

Ich bitte zunächst Herrn Bernward Rothe, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 5/1711 hat der Landtag in der 51. Sitzung am 22. Januar 2009 zur Beratung an den Ausschuss für Inneres überwiesen. Mit der Mitberatung wurden die Ausschüsse für Soziales, für Finanzen, für Umwelt sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beauftragt.

Der Innenausschuss befasste sich in der 48. Sitzung am 12. Februar 2009 erstmals mit dem Gesetzentwurf und beschloss, in der 54. Sitzung am 11. Mai 2009 eine Anhörung dazu durchzuführen.

Zu der Anhörung, die in öffentlicher Sitzung stattfand, wurden neben zahlreichen Sachverständigen, Verbänden und Vereinen auch die Ämter für Landwirtschaft,

Flurneuordnung und Forsten sowie die mitberatenden Ausschüsse eingeladen. In Vorbereitung auf diese Anhörung wurden den Anzuhörenden der Gesetzentwurf sowie der von der Fraktion der FDP im Plenum angekündigte Änderungsantrag vom 26. Februar 2009 zum Kinderförderungsgesetz zugeschickt.

Im Verlauf der Anhörung erging an das Ministerium des Innern die Bitte, dem Ausschuss eine Übersicht vorzulegen, der die aktualisierten Ergebnisse der von der Landesregierung vorgenommenen Berechnungen zu entnehmen sind, mit denen der Mehrbelastungsausgleich für die nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zu übertragenden Aufgaben ermittelt wurde. Diese Übersicht erhielt der Ausschuss für Inneres mit Schreiben vom 3. Juni 2009.

Mit Schreiben vom 29. Juli 2009 legte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst seine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf und eine Synopse vor. Anschließend befasste sich der Innenausschuss in der 56. Sitzung am 6. August 2009 erneut mit dem in Rede stehenden Gesetzentwurf. Zur Beratung lag dem Innenausschuss ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit Datum vom 5. August 2009 vor. Diesem Änderungsantrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Im Ergebnis der Beratungen am 6. August 2009 verabschiedete der Innenausschuss eine vorläufige Beschlussempfehlung an die bereits eingangs genannten mitberatenden Ausschüsse. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP mit Datum vom 26. Februar 2009 wurde an den Ausschuss für Soziales mit der Bitte übergeben, ihn in die Beschlussfassung einzubeziehen.

Der Ausschuss für Soziales befasste sich in der 45. Sitzung am 26. August 2009 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung und der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Zur Beratung lagen dem Sozialausschuss außerdem ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP und ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor.

Dem Änderungsantrag der Regierungsfraktionen stimmte der Ausschuss für Soziales bei einer Stimmenthaltung zu. Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP wurde an den federführenden Ausschuss für Inneres zur Abstimmung überwiesen. Der Ausschuss für Soziales verabschiedete im Ergebnis seiner Beratung mit 8 : 0 : 4 Stimmen eine Beschlussempfehlung an den Innenausschuss.

Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 73. Sitzung am 9. September 2009 mit dem Gesetzentwurf und schloss sich mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung des Innenausschusses an. In einem Schreiben an den Ausschuss für Inneres vom 11. September 2009 regte er jedoch an, bei der abschließenden Beratung des Gesetzentwurfs die Verweise auf Gesetzesstellen zu überprüfen.

Der Ausschuss für Umwelt beschäftigte sich in der 38. Sitzung am 9. September 2009 mit dem Thema und empfahl mit 8 : 0 : 2 Stimmen, eine Änderung in Artikel 1, den § 20 betreffend, in die Beschlussempfehlung an den Landtag aufzunehmen.

Der Gesetzentwurf sowie die vorläufige Beschlussempfehlung des Innenausschusses waren Gegenstand der 45. Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 16. September 2009. Diesem Ausschuss lagen insgesamt fünf Änderungsanträge der

Fraktionen der CDU und der SPD zur Abstimmung vor. Die Änderungsanträge wurden beschlossen, sodass dem federführenden Ausschuss für Inneres in der Beschlussempfehlung mit 7 : 3 : 1 Stimmen empfohlen wurde, die Änderungen in die Beschlussempfehlung an den Landtag aufzunehmen.

Der Innenausschuss nahm die Gesetzesberatungen in der 58. Sitzung am 17. September 2009 wieder auf. Zur Beratung lagen neben den bereits genannten Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse außerdem ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen und einer der Fraktion der FDP vor.

Der Änderungsantrag der Fraktion der FDP, der sich auf Artikel 4 bezog, eine Änderung des § 20 des Kinderförderungsgesetzes, fand keine Mehrheit.

Die Anregung des Umweltausschusses, in Artikel 1 den § 20 zu ändern, fand ebenfalls nicht die erforderliche Mehrheit.

Der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, in Artikel 4 des Gesetzentwurfs eine Änderung des Kinderförderungsgesetzes vorzunehmen, den § 13 - Elternbeiträge - betreffend, wurde im Innenausschuss einstimmig gefolgt.

Mit der Zustimmung zu dem Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 15. September 2009 wurde zugleich der vom Sozialausschuss überwiesene Änderungsantrag der Fraktion der FDP vom 26. August 2009 angenommen.

Den Empfehlungen des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, in Artikel 18 die §§ 1 und 6 sowie in Artikel 1 den § 22 zu ändern, wurde im Innenausschuss mehrheitlich gefolgt.

Der Empfehlung, in Artikel 20 - Änderung des Waldgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt - einen zusätzlichen § 26a - Landeszentrum Wald - einzufügen, wurde im Innenausschuss bei einer Enthaltung nicht gefolgt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Verlaufe der Gesetzesberatung erreichten die am Gesetzgebungsverfahren beteiligten Ausschüsse zahlreiche Stellungnahmen von den kommunalen Spitzenverbänden, von Vereinen und Verbänden. Diese haben wir in unsere Beratungen aufgenommen und teilweise in den Entwurf eingearbeitet.

Der Innenausschuss verabschiedete in der 58. Sitzung am 17. September 2009 unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 8 : 3 : 1 Stimmen die Ihnen in der Drs. 5/2182 vorliegende Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Geduld.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Rothe. - Bevor wir die Beiträge der Fraktionen hören, erteile ich Herrn Minister Hövelmann das Wort. Bitte schön.