Heute legen Sie einen Gesetzentwurf vor, der mehr oder weniger bei den LINKEN abgeschrieben worden ist. Dazu muss ich Ihnen zwei Fragen stellen. Erstens. Woher kommt dieser plötzliche Sinneswandel? Zweitens - an die Koalition gerichtet -: Schämen Sie sich eigentlich nicht?
Ihr Entwurf enthält nur marginale Änderungen im Vergleich zum Entwurf der LINKEN. Nennenswert ist allemal, dass im § 1 explizit der Begriff „freie Berufe“ auftaucht, vermutlich deshalb, um an dieser Stelle die Restauratoren einzugruppieren und die Gewerbesteuer zu sparen. Sie wollen außerdem eine Zuständigkeit der oberen Denkmalbehörde, nicht aber der obersten Denkmalbehörde. Das ist alles.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der von der Koalition vorgelegte Gesetzentwurf liest sich nicht wie ein eigener Gesetzentwurf, sondern eher wie ein Änderungsantrag. Einen solchen hätten Sie schon längst im Ausschuss stellen können.
Seit April war genug Zeit, um Ausschussberatungen durchzuführen. Sie hätten ein solches Gesetz, wenn Sie es wirklich wollten, schon längst beraten und beschließen können.
Das wäre der ehrliche Weg gewesen. Das, was Sie jetzt machen, erscheint uns dagegen eher wie ein Schaufensterantrag, Herr Weigelt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Um bei der Ehrlichkeit zu bleiben: Wir lehnen ein solches Gesetz nach wie vor ab. Für 62 Restauratoren in Sachsen-Anhalt brauchen wir kein eigenes Gesetz.
Wir, die FDP, wollen Bürokratie abbauen; wir wollen keine neue Bürokratie schaffen. Aber genau das tut der Gesetzentwurf. Die Verwaltung soll die Restauratorenliste führen. Eine Fachkommission soll gebildet werden. Ordnungswidrigkeitstatbestände werden geschaffen usw. usf.
Ein Gesetz zu verabschieden, das 62 Menschen in diesem Land eine Monopolstellung einräumt, halte ich nicht für eine der wesentlichen Aufgaben des Landtages.
Ich möchte nicht ein Gesetz verabschieden, das unserem Land keinen objektiven Nutzen bringt, aber zu mehr Bürokratie, mehr Verwaltungsaufwand, weniger Wettbewerb und Diskriminierung führt.
Mecklenburg-Vorpommern ist seit elf Jahren das einzige Bundesland, das ein solches Gesetz hat. Dass bislang kein anderes Bundesland diesem Beispiel gefolgt ist, hat sicherlich seine Gründe.
Sehr geehrte Damen und Herren! Die Restauratoren arbeiten bislang auch ohne gesetzliche Regelung sehr gut. Mir ist kein Fall bekannt, in dem eines der wertvollen Kunstgüter unseres Landes Schaden genommen hat.
Wenn das so wäre, hätte es sicherlich einen großen Aufschrei in der Öffentlichkeit gegeben. Ich kann mich an einen solchen nicht erinnern.
Die FDP-Fraktion beantragt die Überweisung des Gesetzentwurfs zur federführenden Beratung in den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung in den Bildungsausschuss. - Danke.
Vielen Dank, Herr Franke. - Nunmehr erteile ich Frau Reinecke für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des Entwurfs eines Restauratorengesetzes durch die LINKEN im April hatte ich mich für ein solches Anliegen sehr gesprächsbereit gezeigt und auch eine Reihe von Gründen aufgeführt, die für ein solches Gesetz sprechen.
Heute bringen nunmehr die Koalitionsfraktionen einen eigenen Gesetzentwurf zu dieser Thematik ein. Ich sage Ihnen ganz offen: Die SPD würde dies nicht machen, wenn wir nicht eine Verabschiedung im Februar 2011 anstreben würden. Insofern wollen wir die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass dies auch möglich wird.
Meine Damen und Herren! Im Rahmen der Vorbereitung unseres Gesetzentwurfs - Herr Weigelt hat den Werdegang noch einmal dargestellt - wurden wir bei Gesprächen mit einer grundständigen Befürchtung konfrontiert - das will ich an der Stelle noch einmal ansprechen -, nämlich mit der Befürchtung, dass mit der Einführung einer Restauratorenliste auch Fördertatbestände verbunden wären. Genau das wollen wir nicht.
Mit diesem Gesetz sollen keine Anbieter vom Markt ausgeschlossen und auch nicht die Auswahlmöglichkeiten für Verbraucher eingeschränkt werden. Es soll auch nicht so sein, dass Auftraggeber restauratorischer Leistungen künftig nur dann Fördermittel erwarten dürfen, wenn sie sich einer Person aus der Restauratorenliste bedienen. Nein, das alles ist nicht beabsichtigt.
Richtig ist jedoch, dass der Gesetzentwurf Anbietern ohne erforderliche Ausbildung die Führung der Berufsbezeichnung „Restaurator“ verbietet und Sanktionen beschreibt. Es ist somit auch ein Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung „Restaurator“. Potenzielle Auftraggeber sollen so in die Lage versetzt werden, bewusst zwischen Angeboten eingetragener Restauratoren und anderer Anbieter zu wählen.
Wir versprechen uns davon einen größeren Schutz von Kulturgütern. Also: einerseits der Schutz der Berufsbezeichnung und andererseits, was viel wichtiger ist, der Schutz von Kulturgütern. Inwieweit diese Hoffnung Realität wird, muss zugegebenermaßen zu gegebener Zeit die Praxis zeigen.
Meine Damen und Herren! Der Entwurf der Koalitionsfraktionen unterscheidet sich vom Gesetzentwurf der LINKEN insbesondere durch die Verantwortung für Eintragungen in die künftige Restauratorenliste und Löschungen aus der Liste. Bei den LINKEN entscheidet über die Eintragung und Löschung allein die Fachkommission. Im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen entscheidet darüber die obere Denkmalbehörde, somit das Landesverwaltungsamt, in Zusammenarbeit mit dem Denkmalfachamt und im Einvernehmen mit der Fachkommission.
Die Festlegung dieser Verantwortlichkeiten sichert die Ansprüche beider Seiten, sowohl der Denkmalbehörde als auch der Antragsteller, auf Eintragung in oder Löschung aus der Liste besser.
Die Rechtsaufsicht über die Fachkommission hat nach dem Gesetzentwurf der LINKEN das Ministerium, nach dem Koalitionsentwurf aber folgerichtig das Landesverwaltungsamt. Gleiches gilt für das Führen der Restauratorenliste. Darüber hinaus gibt es noch einige weitere unterschiedliche Regelungen, unter anderem die Anzahl der Mitglieder der Fachkommission und der Verzicht auf Übergangsvorschriften im Koalitionsentwurf.
Sie sehen, Herr Franke, und das sage ich auch in Richtung von Herrn Gebhardt. Es sind schon mehr als die in Ihrer Pressemitteilung vom 3. Dezember verkündeten drei Unterschiede, die ich aufgezählt habe.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anscheinend wollen sowohl die Koalition als auch die Opposition ein entsprechendes Gesetz haben. Dann sollte es auch möglich sein, über beide Gesetzentwürfe einschließlich der Durchführung einer Anhörung bis Ende Januar zu beraten und das Gesetz im Februar zu beschließen.
Die SPD will den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit überweisen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Nein, möchte ich nicht. Ich warte auf die Anhörung am 12. Januar. Alles andere können wir danach besprechen.
(Beifall bei der SPD - Frau Dr. Hüskens, FDP: Wir haben noch überhaupt keine Anhörung fest- gesetzt!)
Vielen Dank. - Nun hören wir gleich den Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Zuvor haben wir aber die Freude, Damen und Herren der Frauen- und der Seniorenunion aus Köthen begrüßen zu dürfen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Das ist schon eine starke Nummer, muss ich hier einmal sagen. Es gibt Dinge, die sind an Dreistigkeit kaum zu überbieten. Ich will mit aller Deutlichkeit sagen - in Richtung derjenigen, die von fortgeschrittener Zeit gesprochen haben -: Diese Debatte, die wir heute führen, ist genauso überflüssig wie dieser Gesetzentwurf, weil er sich,
wie Herr Franke schon korrekt gesagt hat, in lediglich drei Punkten von unserem Gesetzentwurf unterscheidet, der seit April dieses Jahres im Ausschuss liegt.
Ich weiß auch nicht: Haben Sie unseren Gesetzentwurf restauriert oder ist der konserviert? - Auf eine Antwort auf diese Frage wäre ich gespannt.