Vielen Dank, Herr Franke. - Die Debatte wird durch den Beitrag der SPD-Fraktion beendet. Ich erteile Frau Hampel das Wort. Bitte schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Frau Rogée ist nicht mehr zugegen?
- Ach da. Ich möchte zu Ihrer Kritik an Frau Budde zwei Worte verlieren. Ich kann das nicht so richtig nachvollziehen. Vielleicht können wir uns auch im Nachgang darüber noch einmal unterhalten. Aber Sie geben mir sicherlich darin Recht, dass Andreas Steppuhn als Mitglied des Bundesvorstandes der IG BAU und auch als SPD-Mitglied öffentlich eine Meinung vertreten kann, die auch Meinung der SPD in dieser Fraktion ist.
Sie müssten mir eigentlich auch darin Recht geben, dass es eine ganz andere Frage ist, dass wir Ihren Anträgen nicht zustimmen können. Sie wissen, dass wir beide so weit nicht auseinander liegen.
Damit kann ich eigentlich auch schon an das anschließen, was Tilman Tögel in der Berichterstattung bereits gesagt hat, nämlich dass bei dieser Beschlussempfehlung, die Ihnen vorliegt, der zwischen den Fraktionen der SPD und der CDU bestehende kleinste gemeinsame Nenner gefunden worden ist und dass darüber hinaus keine weitere Verständigung zu Positionen stattgefun
den hat, bei denen wir unterschiedlicher Auffassung sind, was auch Frau Take gerade dazu ausgeführt hat.
Frau Rogée, es steht Ihnen zu, das in der Opposition kritisch zu sehen. Das ist Ihr gutes Recht. Aber ich möchte deshalb die Gelegenheit nutzen, die Position der SPD zum Thema Leiharbeit noch einmal ganz deutlich zu sagen. Es ist schon viel dazu gesprochen worden.
Es geht um die Forderung nach der Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes zwischen Leiharbeitern und Stammbelegschaften unter dem Aspekt gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Aus heutiger Sicht war es ein Fehler, von diesem Equal-Pay-Grundsatz abzuweichen, indem man gesagt hat: Wenn ein Tarifvertrag vereinbart wird, dann ist dies zulässig und Equal-Pay steht nur noch auf dem Papier; in der Praxis wurde davon ganz schnell abgewichen. Aus heutiger Sicht können wir sagen, dass das ein Fehler war. Wir haben uns dafür ausgesprochen, diese Fehlentwicklung zu stoppen und zu dem Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ - von Anfang an oder nach einer kurzen Einarbeitungszeit - zurückzukehren.
Das konnten wir leider in dieser Form in der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung nicht zum Tragen bringen. Das ist so. Aber trotzdem ist und bleibt das die Auffassung der SPD hinsichtlich der gleichen Bezahlung. Die SPD vertritt den Grundsatz, gleicher Lohn für gleiche Arbeit.
Wir halten zudem auch Neuregelungen für erforderlich, die ich kurz benennen möchte. Es geht um die Einführung einer Lohnuntergrenze durch die Aufnahme der Leiharbeitsbranche in den Geltungsbereich des Arbeitnehmerentsendegesetzes
und um die Begrenzung der konzerninternen Verleihung sowie der Verleihdauer. Ich kenne im Moment den Referentenentwurf noch nicht. Aber das werde ich mir dann im Nachgang noch einmal ansehen.
(Frau Take, CDU: Das hat nichts mehr mit dem Referentenentwurf zu tun! Das ist nach jetziger Gesetzeslage sowieso so!)
Ich möchte zum Schluss meiner Redezeit anmerken, dass wir während der ganzen Diskussion im Ausschuss festgestellt haben, dass die Leiharbeit ein wichtiges und notwendiges Instrument auf dem Arbeitsmarkt ist. Das soll sie auch bleiben.
Aber wir wollen in Zukunft mehr Ordnung im Lohngefüge. Wir wollen existenzsichernde und menschenwürdige Entlohnung, gute Tarifverträge und Arbeitsverhältnisse mit Perspektiven. Deshalb bitte ich hier um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Wir stimmen über die in der Drs. 5/2970 vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit ab. Wer stimmt zu? - Die Koalition. Wer stimmt dagegen? - DIE LINKE und die FDP. Damit ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden und der Tagesordnungspunkt 23 ist erledigt.
Bericht des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der Deutschen Demokratischen Republik
Beschlussempfehlung des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR - Drs. 5/2975
Schönen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kollegen! Anhand des vorliegenden Abschlussberichts möchte ich Sie über die Arbeit des Ausschusses zur Überprüfung der Abgeordneten auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR in dieser Wahlperiode informieren.
Mit Beschluss des Landtags vom 13. Juli 2007 wurde dieser Untersuchungsausschuss eingesetzt. Die konstituierende Sitzung des Ausschusses fand am 15. November 2007 statt. Zunächst musste sich aber der Ausschuss mit der neuen Rechtslage in Bezug auf die Überprüfung der Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR auseinandersetzen.
Das Verfahren der Überprüfung wurde durch das 11. Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes vom 29. März 2007 gegenüber den vorherigen Wahlperioden grundlegend verändert. Nach § 46a Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes können nun Abgeordnete beim Präsidenten des Landtags schriftlich die Überprüfung auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR im Sinne des StasiUnterlagen-Gesetzes beantragen. Ohne Zustimmung des Abgeordneten findet gemäß § 46 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes eine Überprüfung nur dann statt, wenn konkrete Anhaltspunkte für den Verdacht einer solchen Tätigkeit vorliegen.
Der Ausschuss fasste den Beschluss, das Thema der Überprüfung sowie die Möglichkeit der Antragstellung über die Fraktionen an die Mitglieder des Landtags heranzutragen.
In der 2. und 3. Sitzung hat sich der Ausschuss mit der Erarbeitung einer Geschäftsordnung befasst, da die Geschäftsordnung des entsprechenden Ausschusses der vierten Wahlperiode wegen der nachhaltigen Änderung der Rechtsgrundlagen nicht übernommen werden konnte. Im Ergebnis dieser Diskussion wurde eine neue Ge
schäftsordnung erarbeitet und im Ausschuss verabschiedet. Hauptsächlich haben wir uns an den Regelungen des Deutschen Bundestages orientiert und dem dort existierenden neuen Stasi-Unterlagen-Gesetz.
Daneben wurde aber auch der Regelungsumfang der Geschäftsordnung im Vergleich zu dem, was in der Vergangenheit gültig war, auf das Wesentliche reduziert. Dadurch sollte das Verfahren des Ausschuss vereinfacht und weitestgehend dem Verfahren anderer Ausschüsse angeglichen werden.
Die Geschäftsordnung des Ausschusses wurde am 11. Dezember 2008 vom Landtag verabschiedet. Damit war die Grundlage für die Tätigkeit des Ausschusses gelegt. Insgesamt wurden 73 Anträge auf Überprüfung gestellt, nämlich von allen Mitgliedern der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP außer der Fraktion DIE LINKE; deren Mitglieder haben keinen Antrag abgegeben, die anderen Fraktionen vollständig.
Es gab zwei Mandatsübergänge. Der Antrag eines ausscheidenden Mitglieds war bereits bearbeitet, der andere ist gestellt; aber die Überprüfung ist wegen dieses Abgeordnetenwechsels noch nicht abgeschlossen. Das Ergebnis kommt noch irgendwann herein, aber das muss sicherlich in der nächsten Legislaturperiode, falls es dann noch einmal einen solchen Ausschuss gibt, berücksichtigt werden. Die jeweils Nachgerückten haben also diesen Antrag gestellt und bei einem Nachrücker ist das Ergebnis noch nicht zurück.
Der erste Antrag auf Überprüfung ging bereits im November 2007 beim Landtagspräsidenten ein. Im Zeitraum von März bis Oktober 2008 ging die Mehrheit der weiteren Anträge beim Präsidenten ein, der sie jeweils unverzüglich an die Bundesbeauftragte zur Durchführung der Überprüfung weiterleitete.
Die ersten Mitteilungen der Bundesbeauftragten erhielt der Landtagspräsident im November 2008. Die Mitteilungen wurden von ihm immer unmittelbar an den Ausschuss weitergeleitet.
Insgesamt wurden durch die Bundesbeauftragte 71 Überprüfungen auf Antrag durchgeführt. Nachdem alle Antworten der Bundesbeauftragten im April 2009 dem Ausschuss vorlagen, konnte der Ausschuss mit der Auswertung beginnen.
Zu 66 Anträgen gab es die gleichlautende Mitteilung, wonach sich aus den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR ergebe, dass zu der überprüften Person keine Hinweise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR vorliegen.
Fünf Anträge wurden abgelehnt, da diese Abgeordneten zum Zeitpunkt der Auflösung des Staatssicherheitsdienstes der DDR das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten.
Einen Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE betreffend wurde wegen konkreter Anhaltspunkte für den Verdacht einer Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR ohne dessen Zustimmung gemäß § 46 Abs. 2 des Abgeordnetengesetzes in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Ausschusses eine Überprüfung durch die Bundesbeauftragte durchgeführt.
Aus der Mitteilung der Bundesbeauftragten geht hervor, dass der überprüfte Abgeordnete Berufsoffizier beim Wachregiment Feliks Dzierzynski in Berlin gewesen sei. Die Berufsoffiziere bei diesem Wachregiment seien Angehörige des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR gewesen und hätten in einem Dienstverhältnis zu diesem gestanden. Gemäß § 6 Abs. 4 Nr. 1 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes gelte der Abgeordnete demnach als hauptamtlicher Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes der DDR.
Es fand dazu eine Anhörung des betroffenen Abgeordneten statt. Der Ausschuss stellte auf der Grundlage der Mitteilung der Bundesbeauftragten sowie der Anhörung des Abgeordneten fest, dass eine hauptamtliche Tätigkeit des Abgeordneten für den Staatssicherheitsdienst der DDR als erwiesen anzusehen ist.
Gemäß § 46 Abs. 4 des Abgeordnetengesetzes war der Ausschuss in diesem Fall verpflichtet, die wesentlichen tatsächlich Feststellungen und die darauf gestützten Bewertungen des Ausschusses als Drucksache zu veröffentlichen, die Ihnen zugehen wird. Der Bericht ist Ihnen zugegangen, die Unterrichtung, glaube ich, noch nicht.
Es ist noch darauf hinzuweisen, dass sich aus den dem Ausschuss vorliegenden Unterlagen nicht ergibt, dass der Abgeordnete durch seine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der DDR Einzelpersonen mittelbar oder unmittelbar belastet oder benachteiligt hat; das ging aus der Akte nicht hervor. Eine entsprechende Unterrichtung wird, wie gesagt, erst noch verteilt; die bekommen Sie dann noch. - Vielen Dank.