Sie stellen sich das wie zu Weihnachten vor: Packen wir hier noch 50 Millionen € und dort noch 50 Millionen € drauf. Aber ich habe nicht einen einzigen Satz von Ihnen gehört, woher all das Geld kommen soll. Aber das ist ohnehin meine und nicht Ihre Sache. Bei 200 Millionen € mehr hätte ich gern zumindest einen halben Satz gehört, wie Sie sich vorstellen, woher das Geld dauerhaft kommen könnte.
Nun zu unserem Gesetzentwurf. Ich möchte ganz stringent bei unserem Gesetzentwurf bleiben. Es ist Ihr gutes Recht, einen eigenen Gesetzentwurf einzubringen. An dieser Stelle sage ich danke für die Arbeit. Aber auch die Opposition - dies möchte ich einschieben - ist gehalten, bestimmte Dinge nicht zu überziehen. Sie würde dann nämlich so unglaubwürdig werden, dass selbst diejenigen vor Ort, die dankbar wären, wenn sich etwas bessern würde, wissen, dass es nicht so kommen wird.
Durch den im Koalitionsvertrag verabredeten Ressortwechsel zum Finanzministerium bin ich jetzt - nicht 2007! - in die Verantwortung gekommen, mit dem Kollegen Stahlknecht dem gesamten Kabinett etwas vorzulegen. Der Druck kam deswegen - das wissen Sie; das ist hier im Landtag Beschlusslage gewesen -, weil wir sonst Ende des Jahres ein Problem hätten.
Sie haben gefragt, warum ich nicht schon seit 2007 gerödelt habe. Vielleicht ist es Ihnen völlig entfallen: Der Landtag hat sich im Jahr 2009 mit dem FAG beschäftigt. Der Landtag hat mit einer Mehrheit grundsätzlich das beschlossen, worüber Sie heute in Bausch und Bogen hergezogen sind. Ich kann nicht mehr tun, als das zur Kenntnis zu nehmen, was dieser Landtag im Jahr 2009 gemacht hat. Insofern ist es nicht so, dass die Landesregierung in der letzten Wahlperiode geschlafen hat.
Ich kann mich noch gut an die Debatte mit den Kollegen Hövelmann, Erben und anderen erinnern. Wir haben ja sehr intensiv darüber geredet. Ich hatte nicht den Eindruck, dass sich die Regierungsmehrheit das damals einfach gemacht hätte. Alle diejenigen, die das alles heute so schlimm finden, habe ich damals mit diesen Argumenten zum größten Teil noch gar nicht gehört.
Ich gestehe zu, dass sich in der Entwicklung auf der Zeitachse manches ändert. Aber tun Sie bitte nicht so, als wenn seinerzeit bei der Änderung des FAG kein Einziger von Ihnen dabei gewesen wäre. Die sehr intensive Debatte hier im Landtag im Jahr 2009 können Sie im Protokoll nachlesen.
Wir wissen, dass es vor dem Landesverfassungsgericht anhängige Klagen gibt. Auch weiß ich, dass es viel Kritik gibt. Aber wenn ich mir erlaube - ich möchte keine Parallelen zum vorherigen Tagesordnungspunkt ziehen -, aus der Sicht des Finanzministers zu sagen, dass ich denke, dass die Auskömmlichkeit grundsätzlich durchaus gewahrt wird, dann sollte man mir nicht Arroganz vorwerfen.
Ich habe mich mit der Materie beschäftigt. Wenn Ihnen meine Meinung nicht passt, haben Sie die Möglichkeit, das anders zu sehen. Aber in diesem Fall radikal zu sagen: „Nur wenn er das unterstützt, was wir oder die Kommunen gut finden, dann ist das okay“, zeugt von wenig Kompromissbereitschaft in der Sache und kann auf Dauer nicht funktionieren.
Denn am Ende geht es auch darum, den Landeshaushalt nicht zu überfordern. Der Landeshaushalt hat in Ihrer Rede überhaupt keine Rolle gespielt. Ich erwarte von jeder und jedem Landtagsabgeordneten, dass Sie sich zumindest bei solchen Beträgen einmal Gedanken darüber machen, wie der Landeshaushalt am Ende nicht dauerhaft Schaden nimmt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir es uns bei vielen Gesprächen im Kabinett nicht einfach gemacht. Gegenüber dem ersten Entwurf, also gegenüber dem, was wir am Anfang vorhatten, gibt es - dies möchte ich durchaus hervorheben - etliche Verbesserungen. Das sage ich gleich, bevor wieder aufgeschrien wird.
Es bleibt beim System der aufgabenbezogenen, am Bedarf der Kommunen ausgerichteten Finanzausgleichsmasse, wie dies hier beschlossen worden ist. Deswegen kann ich manche Diskussion überhaupt nicht nachvollziehen; denn dann sollte man ehrlicherweise sagen, dass man das System nicht mehr will. Zu sagen: Ich bemesse diese Ausgaben und möchte die Gelder pauschal obendrauf haben, wird auf Dauer nicht funktionieren.
Ihnen liegt die strukturelle Fortschreibung des FAG vor. Das ist noch keine grundlegende und umfassende Überarbeitung, weil ich - auch das sage ich offen - beim Thema FAG sehr viele unterschiedliche Interessenlagen sehe. Selbst bei den Spitzenverbänden gäbe es im Moment keinen Kompromiss zwischen den kreisangehörigen Gemeinden, den kreisfreien Städten und den Landkreisen, der nicht allein darin bestünde, dass das Land mehr zahlen sollte.
Wenn Einzelne aufstehen und sagen: Ich möchte mehr haben, dann ist es vom System her so, dass andere das bezahlen müssen. Deswegen werde ich mich nicht einfach hier hinstellen und sagen: Wir drehen einmal an diesem einen Schräubchen, und dann sind alle glücklich.
Es ist klar: Wenn man das System anerkennt, gibt es Berechnungen. Es gab Berechnungen, die ich fortgeführt habe. Wir haben den Zeitraum von 2008 bis 2010 als Berechnungszeitraum nicht willkürlich gewählt. Herr Grünert, das bitte ich ehrlicherweise zu sagen: Dieses System ist hier festgeschrieben worden.
Bezogen auf die Einnahmen und Ausgaben wird mit dem Rechensystem beim Statistischen Landesamt berechnet, was in den letzten drei Jahren passiert ist. Dabei haben wir festgestellt, dass wir erhöhte Ausgaben von 286 Millionen € hatten. Diesem Betrag standen 335 Millionen € bei den Einnahmen gegenüber. Jetzt wird nichts anderes gemacht, als die Differenz zu bilden. Dadurch können die Zuweisungen gegenüber dem Haushaltsplan 2011 um 49 Millionen € vermindert werden, weil das Gesetz, weil die Grundlage es so darstellt - nicht mehr und nicht weniger.
Ich habe an keiner einzigen Stelle sozusagen politisch eingegriffen. Diese Unterstellung verbitte ich mir, Herr Grünert. Diese Zahl ist nachweisbar. Darüber gibt es einen großen Stapel Papier mit Tabellen. Wenn Sie sagen, Sie könnten das nicht nachvollziehen, dann muss ich Ihnen sagen, dass Sie sich eben ein, zwei Tage Zeit dafür nehmen müssen. Man kann sich das auch vom Statistischen Landesamt erklären lassen. Das ist ein mathematisches Verfahren, das nichts, aber auch gar nichts mit politischer Einflussnahme zu tun hat.
Genauso war vom Landtag damals beschlossen und politisch verabredet worden, dass die 11 Millionen € an Zuschüssen für Grundzentren ab 2012 entfallen. Ich bleibe dabei, noch dazu, weil es zu einer neuen Definition von Grundzentren kommen muss. Ich bin lange genug in der Politik und kann mir gut vorstellen, wie eine Debatte läuft, wenn es zusätzliche Gelder gibt und Einzelne darüber debattieren, ob der Status erhalten bleibt. Das ist keine fachliche Debatte.
Des Weiteren wurde darüber diskutiert, 13 Millionen € Kompensationsgelder für die Kfz-Steuer entfallen zu lassen. Auch dabei bleibe ich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2009 gab es eine Überzahlung von mehr als 150 Millionen €. Sowohl im Innen- als auch im Finanzausschuss wurde - ich kann mich noch gut daran erinnern - am Ende mit breiter Mehrheit dafür geworben, dies nicht auf einmal einzufordern. Das haben wir getan, indem wir den Betrag gedrittelt haben. Und wir haben das mit Schulden und mit Zinsen bezahlt. Gerade im Jahr 2010 war das der Fall.
Deswegen bitte ich Sie, es nicht so darzustellen, als wenn es eine Unmöglichkeit wäre, dass das Land gegenüber den Kommunen etwas einfordern könnte. Die letzte Rate in Höhe von 53 Millionen € wäre im Jahr 2012 fällig. Wenn wir das System so belassen würden, hieße das, dass die Einnahmen im Jahr 2013 um diesen Betrag steigen würden. Ich hatte oft den Eindruck, dass das gar nicht wahrgenommen wird.
Man darf sich dann aber nicht wundern, wenn sich das Land bei solcherlei Kompromissen in Zukunft schwerer tun wird. Bei derartigen Kompromissen kann nicht immer nur eine Seite zugunsten der anderen Seite draufzahlen.
Aus den eben genannten und vom Landtag beschlossenen Punkten ergab sich eine Reduzierung der allgemeinen Finanzausgleichsmasse an die Kommunen im neuen FAG um 126 Millionen €. Ich sage es noch einmal: systembedingt.
Das war der Ansatz für die Fortschreibung des FAG. Wir haben in den letzten Wochen und Monaten sehr intensiv über die Thematik gesprochen, insbesondere mit den Regierungsfraktionen, aber auch in öffentlichen Diskussionen. Ich denke schon, dass es gut ist, wenn man sich mit den Kolleginnen und Kollegen trifft. Ich erwarte nicht, dass sich alle hinter unseren Entwurf stellen. Aber es kann auch niemand von mir erwarten, dass ich mich gleich auf den Teppich schmeiße und sage: Sie haben mit allem Recht.
Ein Austausch geschieht dadurch, dass man mit verschiedenen Interessenlagen in die Diskussion hineingeht und sich vielleicht auch einmal streitet. Wichtig ist allerdings, was bei einem solchen Streit herauskommt und wo es vielleicht Überlegungen gibt.
Ich sage Ihnen - dies nehme ich für uns in Anspruch -: Wir haben uns schon Gedanken gemacht, zum Beispiel bei der Investitionspauschale. Sie können sich vielleicht noch an einen der ersten Entwürfe des Landeshaushalts erinnern. Damals wurde die Frage, ob wir selbst die Investitionen so stark binden können, von beiden Regierungsfraktionen sehr kritisch gesehen. Wir haben dann innerhalb der Landesregierung dafür gesorgt, dass wir sämtliche Drittmittel binden können. Dann gilt natürlich als Argument für die kommunale Ebene, dass man das kofinanzieren können muss. Viele Gemeinden zahlen mit der Investitionspauschale am Ende ihren Anteil.
Insofern kann ich sagen: Wir haben in 2012 128 Millionen € fortgeschrieben und wir haben in 2013 eine ganz leichte Absenkung auf 125 Millionen € vorgenommen.
Ich sage aber ganz klar: Glaubt denn wirklich jemand - ich werde morgen noch einmal darauf eingehen -, dass das Land Sachsen-Anhalt die Mittel des Solidarpaktes, die zur einen Hälfte für die Schließung der Investitionslücke und zur anderen Hälfte für die Unterstützung des unterproportionalen Steueraufkommens der Gemeinden gedacht sind, auf Dauer ganz alleine schultern kann und sollte?
Ich bitte jeden, sich mit dem Haushalt zu beschäftigen. Das Land muss es entweder durch Einsparungen an anderer Stelle teuer erkaufen oder durch Kredite finanzieren, wenn wir all das kompensieren wollten, was bisher andere bezahlen. Auch von den Linken erwarte ich, solche Mechanismen zu beherzigen. Wenn Sie das nicht wollen, dann sagen Sie bitte, wie das anders funktionieren soll.
Nach den Gesprächen mit Parlamentariern aus den Fraktionen der CDU und der SPD haben wir überlegt, wie wir das fortschreiben können. Ich bitte darum, dass wir jetzt keine weiteren Festlegungen treffen, sondern das, was die Jahre 2013, 2014 und 2015 betrifft, in einer neuen Diskussion bei einer weiteren Änderung des FAG aufgreifen. Wir brauchen eine Lösung, die einmal festgeschrieben wird. Aber bis dahin sollten wir uns nicht zu weit aus dem Fenster lehnen.
Wir hatten, bezogen auf die Investitionspauschale, aber auch im Hinblick auf die Rückzahlungsrate überlegt, wie wir den Kommunen entgegenkommen können. Die Investitionspauschale habe ich bereits angesprochen. In Bezug auf die Rate haben wir vorgeschlagen, sie in 2012 und 2013 zu splitten.
Es hätte keinen Grund gegeben, das zu machen. Aber ich sage auch: Im Lichte der jetzigen konjunkturellen Entwicklung und der Strukturveränderungen hat es manche Gemeinden wirklich schwer getroffen. Die Gewerbesteuereinnahmen sind stark abgesunken. Des Weiteren nenne ich nur die Gebietsreform. Einige Gemeinden haben bestimmte Lasten von anderen bekommen, an die sie vorher nicht gedacht hätten. Daraufhin habe ich gesagt, dass dieser politische Kompromiss sinnvoll ist.
Es gibt jetzt weitergehende Überlegungen, den Anteil der 53 Millionen € für die Scheibe 2012 eventuell ersatzlos zu streichen. Darüber müsste dann im Rahmen der Ausschusssitzungen beraten werden.
Auch außerhalb des FAG sind wir den Kommunen entgegengekommen. So ist zwischen den Ländern ein Kompromiss hinsichtlich des Rückgangs bei
den Hartz-IV-SoBEZ vereinbart worden; wenn es keinen Kompromiss gegeben hätte, hätte das noch schwerer wiegende Folgen gehabt.
Wenn man das mit den erhöhten Einnahmen bei der Grundsicherung im Alter verrechnet, ergab sich ein Betrag X, der nach dem jetzigen System mit den Haushalten nach dem Haushaltsplan 2012/2013 verrechnet worden wäre. Das betrifft die Landkreise und die kreisfreien Städte. Es wurde gesagt, dass eine Vorfinanzierung gewünscht sei. Das ist kein zusätzliches Geld, weil das mit dem nächsten FAG verrechnet werden würde. In diesem Fall werden wir mit der Investitionsbank eine Lösung finden, damit das Geld jetzt, also für die Jahre 2012 und 2013, anteilig ausgezahlt wird. Das wären 31 Millionen € in 2012 und 17 Millionen € in 2013. Das werden wir hinbekommen.
Herr Grünert, ich weiß nicht, ob der Begriff „Gutsherrenart“ gerechtfertigt ist. Aber das ist Ihre Sache. Ich höre auch von Linken-Abgeordneten vor Ort, dass noch Rechnungen offen seien, zum Beispiel bei nichtinvestiven Unterstützungen, die mit der Gebietsreform im Zusammenhang stünden. Dafür gab es bisher keine Lösungen.
Aus dem parlamentarischem Raum, aber auch von ganz vielen Gemeinden, die uns schreiben und mit denen wir geredet haben, kam die Frage, ob die im Rahmen der sogenannten Hochzeitsprämie noch offen stehenden Beträge - das sind netto rund 30 Millionen € - nicht irgendwann abgegolten werden können. Dies hat mit dem FAG eigentlich überhaupt nichts zu tun. Es kam die Frage auf, ob wir das jetzt mit abräumen. Dazu gab es die Diskussion, wie man das machen kann. Das ist etwas für Haushälter.
Da sich dies mit verschiedenen Sachen überlagert hat - ich gehe am Ende kurz darauf ein -, habe ich gesagt: Ich will mich darüber nicht länger streiten. Mit ihrer Argumentation haben die anderen nicht ganz unrecht. Wir machen jetzt einen Nachtragshaushalt, und Sie müssen selbst entscheiden, ob die noch offenen Beträge - das betrifft, glaube ich, 23 oder 25 Gemeinden - im Jahr 2011 abgeräumt werden.
Übrigens, Herr Grünert, müssten Sie nun wirklich wissen, dass das Ministerium, wenn dies hier im Dezember 2011 beschlossen wird, bis Februar 2012 die Chance hat, noch Buchungen vorzunehmen, dass diese 30 Millionen € dann noch abfließen können, dass sie für die Gemeinden kassenwirksam für das Jahr 2011 mit verbucht werden können.
Es handelt sich dabei um sehr unterschiedliche Beträge. Ich bin schon fast froh darüber, dass niemand aus meinem Wahlkreis dabei ist; denn sonst könnte man noch mehr unterstellen.
gendwann ganz verflüchtigen. Das Geld wird auch nicht mehr. Sie haben es in der Hand, ob Sie es machen. Das soll, wie gesagt, in Verbindung mit dem Nachtragshaushalt geschehen.
Weiter zu dem Wasser. Ich will mich nicht nur auf das Grundwasser beziehen. Das kommt mittlerweile von oben, von unten und von der Seite. Wir haben überlegt, wie wir das machen. Deswegen ist es auch im Nachtrag.
Ich wollte es vorhin eigentlich in der Antwort auf eine Kleine Anfrage unterbringen. Ich schiebe es aber jetzt ein: Kollege Aeikens wird einen Fonds bekommen, auf dessen Grundlage er überjährig Mittel in Höhe von 30 Millionen € für diese Projekte zur Verfügung stellen kann. Das beginnt mit dem Haushaltsjahr 2011.
Ich erwähne das hier, weil das alles Gelder sind, die den Kommunen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Wenn ich diese 30 Millionen € aus der sogenannten Hochzeitsprämie sehe, dann muss ich sagen: Das Land Sachsen-Anhalt hat im Zusammenhang mit diesen Zusammenschlüssen Mittel in Höhe von ungefähr 100 Millionen € zusätzlich investiert.