Die darüber hinaus am 17. November 2015 per E-Mail erfolgte erneute Information aus dem Ministerbüro hatte im Hinblick auf die bereits am 13. November 2015 erfolgte Information der gesamten Öffentlichkeit dementsprechend primär Erinnerungscharakter und richtete sich allein an den Kreis der regional zuständigen Abgeordneten.
Dem fairen und partnerschaftlichen Miteinander von Regierung und Parlament entspricht es, dass diese Erinnerungsmail praktisch gleichzeitig an alle regional zuständigen Abgeordneten versendet worden ist. Im Minutenabstand wurden nacheinander um 10.44 Uhr, um 10.45 Uhr und um 10.46 Uhr drei textgleiche und sich lediglich in der Anrede unterscheidende Erinnerungsmails versandt.
Zur Frage 2: Wie bereits in der Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage erwähnt, folgt das komplizierte Abstimmungsprozedere der verschiedenen Programmteile der Städtebauförderung infolge der jeweils aufeinander abzustimmenden Kofinanzierung durch Bund, Land und Kommunen bzw. auch noch EU sehr komplexen Sachzwängen und hat mit Terminen von Wahlkämpfen nichts zu tun.
Mit der Übergabe eines Fördermittelbescheides, die in der Regel auch von einer entsprechenden Pressemitteilung begleitet wird, wird die Öffentlichkeit zugleich über die bevorstehende Baumaßnahme informiert. Dies ist insbesondere für die davon direkt oder indirekt Betroffenen wichtig, damit diese sich rechtzeitig auf die mit einer Baumaßnahme üblicherweise einhergehenden vorübergehenden Einschränkungen bzw. Behinderungen einstellen können.
Ein solches Verfahren ist allgemein eingeübte Praxis. Dies lässt sich unter anderem daran ablesen, dass auch in anderen Bundesländern derzeit Fördermittelbescheide aus dem Bereich der Städtebauförderung durch den zuständigen Minister übergeben werden. So übergab beispielsweise mein sozialdemokratischer Amtskollege aus
Rheinland-Pfalz Roger Lewentz erst am Dienstag dieser Woche einen Bewilligungsbescheid aus dem Bereich der Städtebauförderung über 4,5 Millionen € und informierte auf diese Weise die Öffentlichkeit über bevorstehende Baumaßnahmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, der Kollege Tögel nimmt sein Recht in Anspruch und stellt eine Nachfrage.
Lieber Thomas Webel, geben Sie zu, dass es ein Unterschied ist, ob Abgeordnete mit Datum, Uhrzeit und Ort eine Einladung zur Teilnahme erhalten oder diese in einem öffentlich zugänglichen Medium ein paar Tage vorher - zugegebenermaßen Freitagnachmittag -
lediglich die Information bekommen, dass etwas stattfindet? Stimmen Sie mir also darin zu, dass zwischen einer Information und einer Einladung ein Unterschied besteht? Das ist die Frage 1.
Die Frage 2, lieber Herr Minister, lautet: Denken Sie, dass ich mir nach 25 Jahren Landtag die Hose mit der Kneifzange anziehe
und tatsächlich davon ausgehe, dass erst ein paar Tage vorher oder wenige Stunde vor der Übergabe eines Fördermittelbescheides im Ministerium über
diesen Termin keine Kenntnis vorliegt? Bitte, lieber Thomas, wir sind lange genug im Geschäft. So dämlich bin selbst ich nach dieser Zeit nicht mehr.
Lieber Tilman, auf die Frage 2 kann ich antworten: Ich weiß nicht, wie du deine Hose anziehst. Ob mit einer Kneifzange oder ohne, das kann ich nicht feststellen.
nicht - - Wir sind Gäste desjenigen, bei dem wir diese Bescheide übergeben. Demjenigen, an den wir diese Bescheide übergeben, steht es natürlich frei, zu dieser Veranstaltung jederzeit jemanden einzuladen.
Wir geben lediglich eine Information an dem Tag, nachdem es auch im Landesportal der Landesregierung zu lesen gewesen ist, wann wo welcher Termin stattfindet. Das geschieht deshalb, falls es einmal übersehen werden sollte, dass der entsprechende Abgeordnete oder die Wahlkreismitarbeiter noch einmal einen Hinweis dazu haben.
Es gab übrigens im Land Sachsen-Anhalt schon einmal einen Fall - es war eine größere Stadt in Sachsen-Anhalt -, in dem der Oberbürgermeister den Landtagsabgeordneten zu diesem Termin sogar ausgeladen hat.
Sie sehen daran: Ich bin nur Gast des Bürgermeisters oder Oberbürgermeisters und nicht Herr des Verfahrens über das Einladungsprozedere.
Liebe Frau Kollegin Bull, Sie dürfen jetzt die Frage 2 stellen. Es geht um die Personalsituation an der Schule des Lebens „Helen Keller“. Herr Minister Dorgerloh wird antworten. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr verehrte Damen und Herren! Ich habe Informationen erhalten, wonach sich die Personalsituation im Schuljahr 2015/2016 an der Schule des Lebens „Helen Keller“ in Halle äußerst angespannt darstellt. So soll die Unterrichtsversorgung lediglich bei 88 % liegen. Notwendige Betreuungsleistungen für die Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen stünden nicht mehr ausreichend zur Verfügung, selbst die Essensversorgung sei beeinträchtigt. Nur 50 % der regulär für diese Schule vorgesehenen pädagogischen Mitarbeiterinnen
Schule immer noch zu und, wenn ja, welche Schritte wird die Landesregierung unternehmen, um schnell eine Verbesserung herbeizuführen?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Frage wie folgt.
Zur Frage 1: Nein, die Situation trifft zum Glück in diesem Umfang nicht mehr zu. Die Unterrichtsversorgung an der Schule liegt derzeit bei 97 %. Eine Lehrkraft kehrte aus dem Erziehungsurlaub zurück, eine weitere Lehrkraft wurde an die Schule voll abgeordnet. Darüber hinaus wurde für die Schule eine Stelle zur Einstellung am 17. Januar 2016 ausgeschrieben. Das Verfahren ist aber noch nicht abgeschlossen. Deswegen kann ich Ihnen heute noch nicht sagen, wie die Stelle besetzt wird.
Für die notwendigen Betreuungsleistungen für die Kinder und Jugendliche mit Behinderungen hat das Landesschulamt Personalmaßnahmen eingeleitet, die nach der Beteiligung der Personalräte verfügt werden sollen. Vorgesehen ist die Versetzung einer pädagogischen Mitarbeiterin und einer weiteren pädagogischen Mitarbeiterin mit therapeutischen Aufgaben. Mit dem Vollzug der Maßnahmen stehen der Förderschule dann im Vergleich zum vorhergehenden Schuljahr 81 Stunden mehr zur Verfügung.
Zur Frage 2: Die angespannte Personalsituation entstand schlicht durch die zeitgleiche Erkrankung von drei Lehrkräften.
Vielen Dank, Herr Minister. Eine Nachfrage hierzu gibt es nicht. - Wir freuen uns, Damen und Herren des Vereins „Wir - Landfrauen helfen sich selbst“ aus Gräfenhainichen begrüßen zu dürfen.
- Aus Jessen? Auf meinem Zettel steht Gräfenhainichen. Also aus Jessen. Es erschüttert einen Beamten, wenn die Unterlagen nicht stimmen. Also, wir freuen uns, Damen und Herren aus Jessen und Gräfenhainichen zu begrüßen.
Wir kommen zur Frage 3. Der nächste Beamte, Kollege Erben, stellt diese Frage. Es geht um die Verkehrssicherheit an der Kreuzung der Kreisstraße K 2187 mit der B 176 in der Stadt Weißenfels - Errichtung einer Lichtsignalanlage. Darauf antwortet Herr Webel. Bitte schön, Herr Erben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich nehme dabei Bezug auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage „Verkehrssicherheit an der Kreuzung der Kreisstraße K 2187 mit der B 176 in der Stadt Weißenfels“ vom 13. Mai 2015. In der Antwort war unter anderem davon die Rede, dass die Errichtung einer Lichtsignalanlage an dem Umfallschwerpunkt nicht verfolgt werde.
Zwischenzeitlich ereigneten sich zahlreiche weitere Verkehrsunfälle an der Kreuzung. Das führte dazu, dass im September 2015 der Burgenlandkreis als untere Straßenverkehrsbehörde die Errichtung einer Lichtsignalanlage an der Kreuzung anordnete. Zuständig für die Errichtung ist die Landesstraßenbaubehörde. Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde bislang weder in Form einer mobilen noch einer stationären Lichtsignalanlage umgesetzt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Zur Beantwortung der beiden Fragen werde ich kurz die örtliche Situation und die Aktivitäten der Landesstraßenbaubehörde seit der Vorlage der verkehrsbehördlichen Anordnung erläutern.