Protokoll der Sitzung vom 23.03.2012

Natürlich ist das ein sehr großer Prozess. Wir sind einfach zu eingeengt in unserem Verständnis von Fördern. Fördern heißt nicht, dass wir uns allein auf die Förderbedürftigen konzentrieren. Vielmehr würden alle Schüler von einer solchen neuen Lernkultur profitieren. Auch das sollte es uns wert sein, die Sache zu unterstützen.

Ich möchte noch eine Erfahrung mit in den Raum stellen. Ich habe bis vor einem Jahr Referendare ausgebildet. Dabei habe ich auch über Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen gesprochen. Es gibt sehr viele Erziehungsmittel. Die meisten sind Strafen. Ich habe meine Referendare immer gefragt, was sie meinen, welches mein liebstes Erziehungsmittel ist. Die besten Erfahrungen habe ich mit dem Lob gemacht. Es hilft allen Schülern, stärkenorientiert zu arbeiten. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN - Zustimmung von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

Vielen Dank. - Es wurde beantragt, den Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Wer zustimmt, dass die Drs. 6/915 in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen wird, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die breite Mehrheit des Hauses. Stimmt jemand dagegen? - Zwei Gegenstimmen. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Bei zwei Gegenstimmen ist die Drs. 6/915 in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen worden.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Erste Beratung

Jugendarrest in Sachsen-Anhalt - modern und zukunftsfähig gestalten

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/918

Einbringerin ist Frau von Angern. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ein Schelm, der Arges dabei denkt, wenn man auf die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte schaut: Eben noch Sitzenbleiben und jetzt sind wir beim Thema Jugendarrest; aber gut.

(Herr Borgwardt, CDU: Zufall!)

- Natürlich ist das absoluter Zufall.

Wir haben erst heute Morgen im Rahmen der Aktuellen Debatte über eine der nächsten bevorstehenden Reformen in Sachsen-Anhalt debattiert. Warten wir einmal ab, wie umfangreich und nachhaltig sich diese Reform entwickelt oder ob sie zu einem Reförmchen wird. Meine Fraktion möchte

aber die Debatte um diese Reform im Land nutzen, um ein für lange Zeit vernachlässigtes Thema anzugehen.

Es ist aus der Sicht der Fraktion DIE LINKE unabdingbar, im Rahmen der geplanten Optimierung und Konzentration der Justizvollzugsstrukturen in Sachsen-Anhalt gleichzeitig den Vollzug des Jugendarrestes zu evaluieren und konzeptionell neu auszurichten. Diese Chance möchte ich heute mit dem vorliegenden Antrag nutzen und werbe um eine entsprechende Mehrheit.

Ich gehe davon aus, dass sicherlich einige Abgeordnete dieses Hohen Hauses bereits in der Jugendarrestanstalt im Roten Ochsen in Halle gewesen sind und bei ihrem Besuch auf den ersten Blick den dringenden baulichen Sanierungsbedarf erkannt haben. Wer zudem die Antwort auf meine Kleine Anfrage vom 3. Januar 2012 zur Kenntnis genommen hat, dem wurde auch unweigerlich klar, dass es auch und vor allem inhaltlichen Sanierungsbedarf, sprich konzeptionellen Neuausrichtungsbedarf gibt.

Jugendarrest gemäß § 16 des JGG ist als Folge einer Straftat ein so genanntes Zuchtmittel, das allerdings gegenüber den so genannten Weisungen, wie Täter-Opfer-Ausgleich, Betreuungsweisung oder soziale Trainingskurse, nachrangig ist. Es steht rechtsdogmatisch somit zwischen Erziehungsmittel und Jugendstrafe. Insgesamt ordnet sich natürlich auch diese Sanktion dem Erziehungsgedanken des JGG unter und soll unter Beachtung des elterlichen Erziehungsrechtes Jugendliche und Heranwachsende von erneuten Straftaten abhalten.

Nun verrate ich kein Geheimnis, wenn ich sage, dass es gerade in der Fachöffentlichkeit nicht wenige Kritiker der Sanktionsmöglichkeit Jugendarrest gibt, die in Fachkreisen vorzugsweise eher „stationäres soziales Training“ genannt wird. Hierbei wird insbesondere die Wirksamkeit dieser Sanktion grundlegend infrage gestellt.

Schon mehrfach forderte die DVJJ zumindest die Abschaffung von Kurz- und Freizeitarrest. Doch auch die maximal vier Wochen dauernden Arrestaufenthalte können wohl kaum einen Erziehungserfolg zeigen. Sämtliche Rückfallstudien sprechen ebenfalls eine sehr deutliche Sprache.

Wer einmal zunächst im Jugendarrest gelandet ist, wird nicht abgeschreckt, sondern endet in den meisten Fällen in der Jugendanstalt Raßnitz. Dies stellt den Jugendarrest und seine Erfolgschancen eigentlich grundsätzlich infrage. Dieser grundsätzlichen Kritik schließt sich auch DIE LINKE an.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Doch das Gesetz ermöglicht nun einmal den Jugendarrest. Daher muss landespolitisch geprüft werden, in welchem Rahmen der dem JGG zu

Grunde liegende Erziehungsgedanke innerhalb der Jugendarrestanstalt tatsächlich umgesetzt wird. Ein äußerst kritischer Punkt innerhalb des Jugendarrestes ist dabei die Unterbringung von Schulverweigerern.

Meine Damen und Herren! Die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage beinhaltete unter anderem, dass ca. ein Drittel der Arrestanten aufgrund einer Ordnungswidrigkeit nach dem Schulgesetz in der Jugendarrestanstalt in Halle untergebracht sind. Selbstkritisch wurde zudem erwähnt, dass bereits im Mai 2010 der entsprechende Runderlass zum Umgang mit Schulverweigerung in Sachsen-Anhalt aktualisiert und eine Handlungsanleitung für die Schulen normiert wurde.

Hiernach wird insbesondere auf das sofortige Erfassen von Fehlzeiten, die Einbeziehung der Eltern und eine am Einzelfall ausgerichtete pädagogische Lösungssuche Wert gelegt. Herr Kultusminister, ich denke, das ist genau der richtige Ansatz, der allerdings noch fortgeführt werden muss. Das Verhängen einer Ordnungswidrigkeit und damit eines Bußgeldes ist die denkbar ungünstigste Variante und, so hat es sich gezeigt, die absolut ineffektivste Variante.

Die Tatsache, dass Schulpflichtverstöße bis zu drei Jahre zurückliegen, bis der Arrest angetreten wird, führt weder zum eigentlichen Anliegen, nämlich zu der Wahrnahme der Schulpflicht, noch entfaltet sich dadurch irgendeine erzieherische Wirkung.

Die Landesregierung trägt selbst vor, dass frühzeitig und deutlich auf jugendliches Fehlverhalten, was zumeist ubiquitär ist, reagiert werden muss. Deshalb lautet die Forderung in unserem Antrag: Ersatzlose Streichung des § 84 Abs. 1 Nr. 1 des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt. Schulpflichtverstöße dürfen künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit mit der letztendlich möglichen Sanktion der Verhängung von Beugearrest in der Jugendarrestanstalt des Landes geahndet werden.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Doch die Art und Weise der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage und auch der Debatte, die wir derzeit in der Presse lesen konnten, lassen mich hoffen, dass ich heute auf offene Ohren und Augen stoße.

Sachsen-Anhalt hat seit Dezember 2007 ein Gesetz über den Vollzug der Jugendstrafe. Die Ausgestaltung des Jugendarrestes ist jedoch bisher auf der Landesebene nicht gesetzlich geregelt worden, obwohl wir dafür zuständig wären.

Alleinige Grundlage ist bisher die Jugendarrestvollzugsordnung. Da mit dem Vollzug des Jugendarrests erheblich in die Grundrechte der Jugendlichen eingegriffen wird, sollte dieser ebenfalls unter dem Vorbehalt eines Gesetzes stehen.

Das Land Schleswig-Holstein - zurzeit regiert von CDU und FDP - ist hierbei schon mehrere Schritte weiter und berät zurzeit als erstes Bundesland einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser ist somit Vorreiter für alle Bundesländer.

Meine Fraktion unterbreitet nunmehr den Vorschlag, dass auch in Sachsen-Anhalt zumindest geprüft wird, ob die Ausgestaltung des Vollzugs des Jugendarrests ebenfalls in einem Gesetz geregelt werden sollte. Ob wir tatsächlich ein Gesetz benötigen, würden wir gern in den betroffenen Ausschüssen erörtern. Namentlich betrifft dies den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung, den Ausschuss für Arbeit und Soziales und den Ausschuss für Bildung und Kultur. So können wir dies mit den Akteuren, die jeden Tag mit den Jugendlichen zu tun haben, beraten. Denn wie bereits angedeutet, passiert der bisherige Vollzug des Jugendarrests nicht in einem rechtsfreien Raum.

Die Jugendarrestanstalt arbeitet auf der Grundlage eines Konzeptes und einer Vollzugsordnung. Bei beiden hat der Landtag jedoch kein Mitspracherecht. Meine Fraktion vertritt die Auffassung, dass es Zeit für eine Modernisierung ist. Im Übrigen verweise ich auf die bisherigen doch eher ernüchternden Resultate der Anstalt. Darüber hinaus sei mir der Hinweis erlaubt, dass natürlich auch beim Jugendarrest das internationale Recht, insbesondere die UN-Menschenrechtskonvention gilt.

Die Forschungsstelle für Jugendstrafrecht der Universität Kiel, die von Herrn Professor Dr. Ostendorf geleitet wird, hat bereits im Sommer 2009 Mindeststandards für den Jugendarrest veröffentlicht. Unserem Antrag können Sie bereits einige dieser Ideen entnehmen, die sich im Übrigen auch im Gesetzentwurf von Schleswig-Holstein finden. Ich denke, hier lohnt sich ein genauer Blick.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass der Vollzug des Jugendarrestes, wenn er denn überhaupt eine erzieherische Wirkung haben soll, zwingend und zeitnah dem rechtskräftigen Urteil folgen muss. Das ist aber nicht neu. Ich kann mich dabei an eine Initiative der früheren Justizministerin Schubert erinnern.

Beim sogenannten Ungehorsamsarrest sollte stets Wert darauf gelegt werden, dass die Alternative zum Arrest, nämlich das Erfüllen der Weisung, das zuerst Aufgezeigte ist. Ganz wesentlich ist auch, dass Jugendarrest in einer selbständigen Einrichtung vollzogen werden muss. Das heißt, es bedarf eines räumlichen, sächlichen und finanziellen Abstands zur Justizvollzugsanstalt. Es darf natürlich schon gar keine Nähe zur Jugendanstalt bestehen.

Es sollten maximal 48 Jugendliche und Heranwachsende gemeinsam untergebracht werden, möglichst in Gruppen mit jeweils zwölf Jugendlichen und entsprechenden Leitern.

Erinnern wir uns einmal zurück an die Delegationsreise des Rechtsausschusses nach Schweden. Sehr geehrte Herren, vielleicht können Sie sich daran erinnern, dass wir eine Jugendanstalt in Uppsala besucht haben, in der ganz neue Wege gegangen werden. Deshalb könnten wir uns überlegen, ob wir nicht auch in Sachsen-Anhalt einen ganz neuen, auch einen bundesweit ganz neuen Weg gehen.

Wir haben nämlich eine Anstalt besucht, die keine Mauern und keine Zäune hat. Die Türen waren abgeschlossen, und es gab auch Gitter an den Fenstern. Man kam aber ohne Mauern und ohne Zäune aus. Das geht natürlich nur mit ausreichend Personal und mit einem Wohngruppenvollzug in einer sehr hohen Qualität. Ich denke, darüber sollten wir reden. Schauen wir einmal, welchen Mut Sie dabei haben.

Wenn man in den Strafkatalog der Arrestanten in Halle hineinschaut, stellt man fest, dass keine neue Insel-Debatte zu erwarten ist; denn wir haben es dort hauptsächlich mit Eigentumsdelikten zu tun.

Ganz wesentlich beim Jugendarrest ist aus meiner Sicht, dass es pädagogisch hochqualifiziertes Personal gibt. Wir brauchen insbesondere eine Qualifikation für Kurzzeitpädagogik. Wir haben aber nur eine halbe Sozialarbeiterin, die 20 Stunden in einer Anstalt arbeitet, die aber sieben Tage in der Woche 24 Stunden am Netz ist. Ich denke, das geht gar nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Lassen Sie mich noch einen letzten wesentlichen Punkt benennen. Im 21. Jahrhundert - wahrscheinlich schließe ich damit nahtlos an die Debatte unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt an - darf es nicht mehr um Strafverschärfung und Abschreckung gehen. Die Verfolgung dieser Ziele ist als gescheitert anzusehen, auch im Jugendarrest, auch wenn es noch immer in der Vollzugsordnung um den negativen Eindruck der Freiheitsentziehung geht.

Vielmehr sollte im Vordergrund stehen, Förderbemühungen von Eltern, Schule und Jugendhilfe zu unterstützen. Außerdem muss klar sein, dass im Mittelpunkt einer Arrestanstalt eine sozialpädagogische Diagnostik, ein intensives und erzieherisches Förderprogramm sowie eine individuelle Nachsorge stehen.

Meine Damen und Herren! Wenn man sich aber diese Voraussetzungen anschaut, muss man sagen, dass wir in Sachsen-Anhalt davon weit entfernt sind, aber nicht etwa, weil das Personal bzw. die Beschäftigten in der Jugendarrestanstalt oder in der Jugendgerichtshilfe bzw. in den Schulen nicht engagiert oder motiviert wären, sondern weil sie persönlich an ihre Grenzen stoßen.

Daher müssen wir uns auch nicht über die Vollzugsergebnisse der Hallenser Anstalt wundern und schon gar nicht mehr oder längere Jugendstrafen einfordern. Das kann im Jahr 2012 kein Lösungsansatz mehr sein.

Wir müssen vielmehr hinterfragen, wie effektiv die verhängten Maßnahmen sind. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass dies nach wie vor immer noch zu wenig geschieht. Zudem ist klar, dass der einfache Benchmarkansatz - 54 Bedienstete auf 100 Gefangene, wie im PEK vorgegeben - in diesem Bereich nicht so einfach realisierbar ist. Falls doch, müssen wir einfach mit den schlechten Ergebnissen leben. Dann sollten wir aber den Erziehungsgedanken auch nicht mehr als Monstranz vor uns hertragen.

Zum Ende meiner Rede möchte ich nicht versäumen, auf die Aktuelle Debatte zum Warnschussarrest zu verweisen. Dieser soll als sogenannter Einstiegsarrest den zur Jugendstrafe mit Bewährung Verurteilten einen Schuss vor den Bug geben. Der Betroffene soll unmittelbar am eigenen Körper spüren, was Freiheitsentzug bedeutet. Doch wohin führt diese Arrestmaßnahme wirklich? Zur Läuterung, zur Besserung, zur künftigen Straffreiheit durch Abschreckung oder aber sogar zu einer Förderung der Rückfälligkeit?

(Zuruf von der CDU: Das ist eine Vermutung!)

- Nein, das ist keine Vermutung. Es wäre aber schön, wenn es eine Vermutung wäre. es ist klar, dass es am ehesten zur Rückfälligkeit kommt.