Protokoll der Sitzung vom 12.07.2012

Ich bitte Sie, mit geballter Konzentration dem Finanzminister Herrn Bullerjahn zuzuhören. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob ich es schon einmal erlebt habe, dass der Haushalt an einem Nachmittag behandelt wird. Das zeigt aber die Spannung, die bei dem Thema herrscht. Deswegen will ich die mir zur Verfügung stehende Redezeit von 25 Minuten nicht voll ausschöpfen. Da das, was vorliegt, dies ohnehin nicht erforderlich macht, will ich die Zeit nutzen, um etwas zum Thema Fiskalpakt zu sagen. Es steht dann ja auch noch Zeit im Rahmen der Beratung zur Verfügung.

Man könnte es eigentlich ganz kurz machen. Aber dabei kann man es nicht bewenden lassen. Sicherlich würden Sie sich dann zu Recht aufregen.

Letztlich geht es um die technische Umsetzung von Stark III. Von den Beträgen her wäre das überhaupt kein Thema. Es geht schlichtweg um Technik.

Es geht um das Thema Kompensation abgesenkter Hartz-IV-SoBEZ. Da helfen wir den Kommunen, unabhängig von den bestehenden FAG-Systematiken Geld aus dem Landeshaushalt zu bekommen, was ihnen auf anderem Weg verloren gegangen ist.

Es geht um unabweisbare, sehr geringe Mehrausgaben in Einzelplänen, in denen Veränderungen aufgrund von Rechtsverpflichtungen nachgewiesen werden konnten.

Es geht um die Aufnahme des Garantieentgelts bei der NordLB. Wir hatten das schon einmal erwähnt. Wir haben mit Niedersachsen einen Schirm im Umfang von rund 500 Millionen € gespannt, die nach einer Festlegung der EU jetzt mit 6 % verzinst werden. Das ergibt eine Summe, die wir für den Haushalt aufnehmen können.

Es geht ferner um Verschiebungen auf der Zeitachse. Zum einen muss die Inanspruchnahme von Mitteln aus PMO nach hinten geschoben werden. Zum anderen müssen Veränderungen bei der Zukunftsstiftung MW vorgezogen werden.

Das wäre eigentlich schon die Gesamtschau auf den Nachtragshaushalt. Wenn ich mich darauf beschränken würde, wäre dies sicherlich ein neuer Rekord. Aber ich denke, dann würde ich doch Ärger kriegen, und man würde mir vorwerfen, dass

ich es zu leicht nehme. Daher werde ich einiges noch kurz aufgreifen.

Ich möchte an dieser Stelle allerdings zum europäischen Fiskalpakt umschwenken. Es hat zwar schon viele Diskussion im eigenen Land dazu gegeben. Dennoch möchte ich, dass wir das richtig verstehen und die Gewichte richtig setzen.

Nach wie vor - ich habe das in meiner Rede bei der Beratung über den Haushaltsplan hier vor einigen Monaten auch gesagt - haben wir es damit zu tun, dass die Märkte bei weitem noch nicht in so ruhiges Fahrwasser gekommen sind, wie wir es erhofft haben. Ich habe damals davon gesprochen, dass wir vielleicht einen Dominoeffekt bekommen, den wir uns nicht wünschen. Wenn solche großen Länder wie Spanien und Italien Hilfe brauchen, dann stellt sich die Grundsatzfrage: Wie kann man da überhaupt helfen?

Es stellt sich auch die Frage - das ist aber nicht mein Thema -: Welche Struktur, welchen Ausblick auf Europa nimmt man sich vor? - Es geht nicht nur um eine Schadensbegrenzung, bezogen auf ein kleines Land in Europa, sondern um die Grundsatzfrage: Wie viel Aufwand kann man sich am Ende leisten, um Europa zusammenzuhalten? - Das ist ein weites Feld. Darüber ist tagtäglich zu lesen.

Das ist für uns insofern wichtig, weil jetzt der Fiskalpakt - Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt - Wirklichkeit wird. Ich hoffe, dass das Bundesverfassungsgericht darüber sehr schnell entscheidet. Anders als andere in anderen Fraktionen bin ich davon überzeugt und hoffe, dass das die Zustimmung des Gerichts findet.

(Zustimmung bei der CDU)

Es gibt in Europa keinen Masterplan ohne Risiko. All diejenigen, die das ablehnen, was auf dem Tisch liegt, haben bisher keine Antwort darauf gegeben, was sie anders machen würden.

(Zuruf von der LINKEN: Das stimmt ja gar nicht!)

Der alleinige Hinweis auf das Risiko ersetzt nicht das eigene Nachdenken darüber, wie man diesen Ländern, den Menschen, die da wohnen, der Wirtschaft und auch letztendlich dem Markt helfen kann, dem wir am Ende auch ausgeliefert sind. Deswegen werbe ich überall mit entsprechender Überzeugung und hoffe, wie gesagt, dass wir die Unterstützung des Gerichts finden; denn es ist ganz klar - das kann man hier auch sagen -: Sollte sich dieser Prozess noch über Wochen oder Monate hinziehen, dann wird die Diskussion in Brüssel eine neue sein, und zwar eine, für die es bisher überhaupt keinen Lösungsansatz gibt.

Die Auflagen des Fiskalpakts sind für uns in Sachsen-Anhalt - es ist mein Ansatz, darüber zu reden - nicht neu; denn wir haben im Land faktisch den Fiskalpakt im Kleinen vorweggenommen. Das

heißt, wir haben als Konsolidierungsland bewusst die Schuldenbremse eingeführt. Dazu haben wir die Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung verschärft.

Wir selbst bekommen Konsolidierungshilfen, die wir aber nicht nutzen, um bestimmte, vielleicht auch schmerzhafte Prozesse zu umgehen - das ist der Vorwurf an andere europäische Länder -, sondern mit denen wir strukturell und konzeptionell den Kommunen helfen.

Das alles ist vom Ansatz her richtig. Für westdeutsche Länder ist das viel schwieriger, weil sie erstmals die kommunale Ebene mit betrachten müssen. Das betrifft viele Länder. Ich bin sehr froh und dankbar, dass wir uns in Berlin fast im Wochenrhythmus treffen und erstmals in eine sehr offene Diskussion einsteigen. Dabei geht es nicht nur um die Frage, wenn der Fiskalpakt richtig greift, wie die kommunalen Schuldenlasten bis hin zu den Kassenkrediten behandelt werden, sondern auch um die Pensionslasten, die die öffentlichen Haushalte in Zukunft belasten werden, und um vieles andere mehr.

Die Diskussion wird weitergehen. Sie wissen, es gibt die Regelung, dass Deutschland insgesamt - Bund, Länder, Kommunen und Sozialversicherungen - Schulden in Höhe von 0,5 % des BIP aufnehmen darf. Derzeit würde es Deutschland nicht schaffen, diese Grenze einzuhalten. Deswegen ist auch die Debatte über Beitragssenkungen in der Sozialversicherung völlig abstrus. Im Moment kompensieren die Überschüsse im Sozialversicherungssystem das eine oder andere an - ich sage einmal - problematischen Defiziten auf der Ebene der Länder und Kommunen. Deutschland wird diese Grenze in Höhe von 0,5 % des BIP aber einhalten.

Die Diskussion über die Wirkungen auf den Ebenen der Länder, Kommunen und Sozialversicherungen wird ausgefüllt. Interessant war die Diskussion über die Frage, wie die kommunale Ebene entlastet werden kann, wenn einige Länder heute schon wissen, dass sie das nicht werden stemmen können. Aus diesem Grund wurden im Rahmen des Fiskalpakts Kompensationsleistungen vereinbart, von denen auch Sachsen-Anhalt profitiert. Ich sage gern, dass ich diese Entwicklung vor einigen Monaten so nicht erwartet habe.

Das betrifft die Entlastung beim Krippenausbau. Dazu gibt es noch Kleine Anfragen, die ich noch beantworten werde. Es gab Irritationen über die Lasten des Krippenausbaus. Es wird so sein, dass Ost und West gleich behandelt werden. Es wird nach der Anzahl der Kinder und nicht nach irgendwelchen Bedarfen gehen, was zu völlig abstrusen Lösungen geführt hätte.

Das betrifft weiter die Hartz-IV-SoBEZ. Auch dadurch wird der Landeshaushalt entlastet, wobei ein Teil den Kommunen zugute kommt.

Besonders wichtig für den Landeshaushalt ist die teilweise Übernahme der Eingliederungshilfe. Ich habe schon gehört, dass einige sagen, dass die Kommunen davon nichts hätten. Ich kann darüber nur den Kopf schütteln. Es hat 20 Jahre lang gut funktioniert, dass der Landeshaushalt die Kosten übernommen hat, weswegen ich es für eine faire Lösung halte, wenn jetzt diese Systematik beim Bund greift und nicht die Diskussion aufkommt, wenn der Bund ein Leistungsgesetz verabschiedet, müssten die Mittel eigentlich bei den Kommunen landen, sodass die Kommunen am Ende womöglich doppelt bezahlt würden. Das kann es nicht sein.

Die rechtliche Ausformung ist nicht anders machbar. Sie muss zum Teil noch erfolgen, entweder in dieser oder in der nächsten Wahlperiode des Bundestages. Politisch sind die entsprechenden Resolutionen - sage ich einmal - aber gefasst worden. Das ist Beschlusslage im Bundestag und im Bundesrat.

Keine Bundesregierung kann es sich leisten, beim Thema Eingliederungshilfe noch etwas zu ändern, zumal es nicht auf dem Basar ausgehandelt worden ist, sondern vor dem Hintergrund der Belastung der kommunalen Ebene.

Ob gewollt oder ungewollt findet jetzt noch strategisch eine Strukturbereinigung der einzelnen Leistungen statt. Ja, die Länder sind für ihre Kommunen verantwortlich. Ich glaube, dass wir dem in Sachsen-Anhalt gerecht werden. Wir streiten noch darüber. Spätestens bei der Vorlage des FAGEntwurfs werden wir es auf den Punkt bringen.

Der soziale Bereich soll immer mehr zum Bund gehen. Das betrifft die Grundsicherung, die Eingliederungshilfe oder Hartz IV. Die Bundesregierung hat - das muss man sagen - in den letzten Monaten einiges unternommen.

Einige dieser Regelungen konnten wir im Nachtragshaushalt noch nicht bedenken. Sollte es Änderungen geben, die sich auf den Haushalt auswirken, werden wir das in der Phase der Beratung sicherlich hinbekommen. - So weit zu diesem Paket.

Ich glaube, wir können darauf hinweisen, dass wir zwar zeitlich nicht alles 1 : 1 verzahnen, mit dem Nachtragshaushalt aber unsere strategischen Überlegungen fortführen. Das trägt dazu bei, dass die Haushaltsberatungen im Landtag nicht mehr die Dynamik haben wie noch vor einigen Jahren.

Mit dem Nachtragshaushalt unterstützen wir das, was wir uns selbst vorgenommen haben: für dieses Jahr keine neuen Schulden, für das nächste Jahr den Einstieg in die Tilgung. Dass das nicht von ungefähr kommt, beweist gerade Brandenburg. Das sage ich ohne Häme, aber darauf möchte ich einmal hinweisen: Brandenburg rechnet mit einer Neuverschuldung, die sicherlich auch durch

den Flughafen verursacht wird. Es hat vor, die Rücklage aufzuzehren, und muss wegen der Notlage Änderungen beim Personalkonzept vornehmen.

Ich sage das, weil alle so tun, als wäre es gesetzmäßig, dass wir in diesem Jahr einen Haushalt ohne neue Schulden hinbekommen. Das sage ich in beide Richtungen: den einen, die meinen, wir würden nicht genug machen, und den anderen, die meinen, das würde allein von der Decke des Landtags fallen.

Ganz kurz zu den konkreten Punkten des Nachtragshaushalts. Das erste Thema ist Stark III. Ich habe gelesen, dass der Fraktionschef der CDU - wie auf ein Stichwort betritt er den Saal - vorher schon wusste - das haben Fraktionschefs wahrscheinlich an sich -, dass am Ende, nach den Verhandlungen mit Brüssel, ein gewisser Betrag übrigbleiben wird. Wir haben darüber geredet und brauchen das Thema, glaube ich, nicht noch einmal aufzugreifen.

Wir waren als Kabinett in Brüssel. Es ist natürlich nachvollziehbar, dass die Brüsseler sagen: Bullerjahn, es ist schön, dass ihr euch als einzige Region Europas einem solchen Programm widmet. Wir hatten gute Argumente dafür, dass das auch für die nächste Förderperiode mit bedacht wird. Selbst mir fielen schließlich aber keine Argumente mehr ein, warum die EU mit ihren Mitteln die Toiletten - sage ich einmal - in unseren Schulen sanieren soll.

Es gab am Ende einen Restbetrag, über dessen Struktur und Höhe wir bei der Vorlage des Entwurfs des Doppelhaushalts 2012/2013 aber nicht Bescheid wussten. Das kann man als Versäumnis betrachten, man kann es aber auch gelassener sehen und sagen, dass das der Entwicklung auf der Zeitachse geschuldet ist. Wenn es dieses technische Problem nicht gegeben hätte, dann würde ich heute hier gar nicht stehen. Solange das nicht geklärt ist, dürfen wir keine Bewilligungsbescheide im Rahmen von Stark III aussprechen. Das ist die Logik.

Die Beträge befinden sich für dieses Jahr in einer einstelligen Millionenhöhe und wachsen dann auf. Sie sind von einer Art, dass wir es im Vollzug eigentlich geschafft hätten. Im Finanzausschuss waren sich der Rechnungshof und, ich glaube, alle Fraktionen aber einig, dass wir das nicht über irgendwelche über- oder außerplanmäßige Ausgaben machen oder sonstige Möglichkeiten oder vielleicht auch Unmöglichkeiten heranziehen, sondern ganz ordentlich mit einem Nachtragshaushalt, über den diskutiert werden kann.

Ich glaube, Stark III ist eines der besten Programme, das durch den Haushalt begleitet werden kann. Es zeigt viele Effekte: von den positiven Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, weil fast zu

100 % einheimische Firmen beauftragt werden - wie wir es auch beim K II bemerkt haben -, über die Kosteneinsparungen bis hin zu den konzeptionellen Überlegungen über eine hochwertige energetische Gebäudesanierung. Das Thema hatten wir heute früh schon einmal.

Wir befinden uns jetzt in der Umsetzung des Programms durch die Landesregierung. Wir werden uns damit in der nächsten Woche noch einmal im Kabinett befassen. Ende August soll eine Liste der Projekte vorliegen, die im ersten Schwung erledigt werden. Diese Projekte sollen bis Ende des nächsten Jahres umgesetzt werden, damit die Verwendungsnachweise in dem Zeitraum geprüft werden können, den Brüssel vorgegeben hat.

Parallel dazu wird innerhalb der Landesregierung zu prüfen sein, wie das Programm im Rahmen der Anmeldung für die neue Förderperiode strategisch fortentwickelt werden kann.

Bei 500 Anträgen ist es, glaube ich, hinfällig, über den Kommentar einer Zeitung zu sprechen, das sei wieder nur Geld für Beton. Ich glaube, andere wären froh, wenn sie dieses Geld in Beton stecken könnten.

Es ist bei uns wahrscheinlich unmöglich, etwas Gutes zu tun, ohne dass man sich dafür entschuldigen muss. Es ist für dieses Land eine riesengroße Chance, sämtliche Schulen und Kindergärten saniert zu bekommen.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD - Zuruf von Herrn Erdmenger, GRÜNE)

- Herr Erdmenger, Sie können das alles ganz anders machen. Sie können einen eigenen Vorschlag erarbeiten. Ich bin froh, dass wir über die Wahlperioden hinweg so klug waren, unsere Schulen mit dem Geld anderer auf hochwertigem Niveau zu sanieren.

(Zustimmung bei der SPD)

Das ist eine wesentliche inhaltliche Komponente, obwohl sie vom Betrag her mit am kleinsten ist.

Wir haben als Nächstes noch das Thema Hartz IV gehabt. In den Fraktionen gab es Diskussionen darüber, ob das Land direkt einsteigen müsste. Ich will einmal die Rechtslage bemühen. Wir könnten noch warten, bis das Land es ersetzt, und zwar nach zwei Jahren, wie es das Finanzausgleichsgesetz vorsieht. Die Kommunen haben aber zu Recht darauf hingewiesen - das betrifft die kreisfreien Städte und die Landkreise -, dass der Landtag oder die Landesregierung, wenn sie schon über das neue FAG diskutieren, überlegen sollten, ob sie die Systematik ändern könnten, damit die Kommunen in ihren Konsolidierungsbemühungen nicht zurückgeworfen werden.