- Ja, dieses Jahres. - Ich möchte Ihnen nur sagen, meine Damen und Herren: Wenn wir doch alle so gute Europäer sind, unterstützen wir die Erkenntnis der Europäischen Union dahin gehend und bieten wir der Wirtschaft und der Binnenschifffahrt die Möglichkeit, diese wichtige Stelle endlich passieren zu können. Denn dann ergeben die in der Vergangenheit getätigten Investitionen endlich Sinn. - Danke, meine Damen und Herren. Lehnen wir das gemeinsam ab.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich fürchte, an dieses Niveau werde ich nicht heranreichen.
Ich werde mich bemühen, auf die Argumente, die in einigen Redebeiträgen genannt worden sind, einzugehen.
Ich möchte zunächst auf eines hinweisen: Der Name unserer Fraktion ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das ist auch so mitgeteilt worden.
Die Kurzform lautet: GRÜNE. Es ist in diesem Hause üblich, so habe ich gelernt, dass auf Anträgen die Kurzform vermerkt wird.
So weit zur Aufklärung. Das ist der Hintergrund. Ich hoffe, dass ich dazu beitragen konnte, diesen Teil der Verwirrung aufzulösen.
Frau Budde, ich möchte auf Ihren Beitrag zur Ablehnung des Saale-Seitenkanals und auf die Ablehnung unseres Antrags eingehen.
Aber zunächst möchte ich Folgendes deutlich machen, Herr Schröder: Wir haben hier nicht darüber diskutiert, ob die Schifffahrt gänzlich eingestellt werden soll. Vielmehr möchte ich Sie daran erinnern, dass ich mich positiv zur Passagierschifffahrt und zu den Sondertransporten bekannt habe und dass wir an dieser Stelle nicht über die gleichen Abladetiefen sprechen. In diesem Sinne bitte ich, aus meiner Rede keine Dinge herauszuhören, die ich nicht gesagt habe.
Mir ist nicht deutlich geworden, Frau Budde, wieso die SPD kein Bekenntnis im Landtag abgeben kann, wenn sie doch in der Lage ist, auf ihrem Parteitag im Dezember 2010 ein entsprechendes Bekenntnis zu beschließen.
Das müssen Sie mit sich selber ausmachen. Ich kann verstehen, dass es in einer Koalition Zwänge nach dem Koalitionsvertrag gibt. Das kann ich gut verstehen. Das ist auch durchaus üblich.
Aber aus meiner Sicht - dabei haben wir die gleiche Sichtweise - haben Sie sich im Koalitionsvertrag doch durchgesetzt. Es gibt einfach nicht mehr das Bekenntnis der Landesregierung dazu, dass der Saale-Seitenkanal gebaut werden sollte. In diesem Sinne, denke ich, spricht auch überhaupt nichts dagegen, unserem Antrag zuzustimmen, zumal die CDU in der letzten Legislaturperiode - so war es im Protokoll nachzulesen - auch kein Problem damit hatte, dem Bekenntnisantrag der FDP zuzustimmen.
In diesem Sinne, denke ich, können wir heute in diesem Haus auch die Position korrigieren, die damals gefasst wurde; denn aus den Redebeiträgen entnehme ich, dass es in diesem Haus eine Mehrheit gibt, den Bau des Saale-Seitenkanals nicht mehr bei der Bundesregierung einzufordern.
Ich möchte noch einen Satz dazu sagen, wer den Saale-Seitenkanal erfunden hat. Glauben Sie mir, ich wäre richtig froh, wenn ich mich hier hinstellen stellen könnte und sagen könnte, dass ich es gewesen sei, und dann sagen könnte, dass mich die Wirklichkeit allerdings gelehrt habe, dass das nicht mehr klug sei. Das fände ich sehr glaubwürdig.
Es tut mir leid; ich war es nicht, der den SaaleSeitenkanal erfunden hat. Ich möchte auch nicht weiter in den Annalen forschen, wer den SaaleSeitenkanal nun erfunden hat oder wer die Idee dazu hatte. Vielmehr denke ich, es gilt - auch das hat Frau Budde richtig gesagt -: Der Kluge lernt dazu; wir beurteilen die Argumente, die wir heute kennen, und nicht die Argumente, die wir vor zehn Jahren kannten.
Heute kennen wir die Argumente und wissen, ein Saale-Seitenkanal wird nicht zu dem erhofften Aufschwung in der Schifffahrt führen. Deswegen können wir ihn heute guten Gewissens aufgrund der Erkenntnisse, die wir haben, ablehnen.
Ein letzter Punkt. Es wird in der Diskussion immer wieder gern darauf verwiesen, es gäbe internationale Verträge. Herr Webel, Sie haben dies heute auch getan. Sie beziehen sich dabei auf den Versailler Vertrag.
Ich kann das nicht nachvollziehen. Es gibt keine explizite Erwähnung in diesem Vertrag. Es gibt keine rechtliche Bindung. Es gibt so etwas wie internationale Gewohnheitsrechte. Worin diese genau bestehen und unter welchen Umständen diese einzuhalten sind, ist, so habe ich es mir von Juristinnen und Juristen erklären lassen, ein sehr komplexes Unterfangen. Es ist auf jeden Fall nichts, das irgendwie gerichtlich einklagbar ist. In diesem
Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen: Der Anfang einer neuen und besseren Politik ist immer die Ablehnung der alten und schlechteren Politik. Wenn das unsere Rolle ist, dann bin ich hier und heute gern der Vertreter der Partei, die sich gegen die Planungen zum Saale-Seitenkanal ausspricht. Damit sind wir dafür, dass wir die tatsächlichen wirtschaftlichen Potenziale, die unser Bundesland bietet und die tatsächliche Schönheit, die unser Bundesland bietet, dafür nutzen, dass wir wirtschaftlich vorankommen.
Sehr geehrter Herr Endmenger, eigentlich müssten Sie doch der größte Fan des Scopingtermins und des Planfeststellungsverfahrens für den SaaleSeitenkanal sein. Wenn es denn so ist, dass das alles unwirtschaftlich und furchtbar und ein Angriff auf die Schöpfung ist, muss ein so detailliertes Verfahren, wie der Scopingtermin und das Planfeststellungsverfahren, zwangsläufig zum gleichen Ergebnis kommen, es sei denn, Sie unterstellen, dass es ein politisches Interesse gibt, unsinnig Geld zu verbrennen.
Ich habe den Eindruck, dass Sie sich vor dem Ergebnis, das ein Verfahren bringen würde, ein Stück weit fürchten; denn wenn das im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens entschieden ist, würde es bedeuten, dass das alles doch nicht so falsch ist. Deswegen verstehe ich nicht, wieso Sie in dieser Phase, bevor die Ergebnisse vorliegen, die Planungsverfahren abbrechen wollen.
Es gibt zwei Argumente, warum wir kein Planfeststellungsverfahren und auch keinen Scopingtermin zum Kanal wollen. Das erste Argument ist relativ banal. Wenn wir heute schon wissen, dass dieses Projekt nicht funktionieren kann, dann brauchen wir nicht das Geld zu verwenden. Es kostet viel Geld, ein Planungsverfahren durchzuführen,
Das zweite Argument ist aber entscheidender. Sie führen nach deutschem Recht Planfeststellungsverfahren nicht durch, um zu prüfen, ob ein Projekt sinnvoll ist; vielmehr werden Planfeststellungsverfahren nach deutschem Planungsrecht durchgeführt, um festzustellen, wie ein Projekt durchgeführt werden muss. Deswegen ist es richtig, dass man ein Planfeststellungsverfahren zu einem Projekt, das man nicht möchte, erst gar nicht einleitet.
Ich möchte vorher fragen: Einen Überweisungsantrag gibt es nicht? - Nein. Also stimmen wir direkt über den Antrag ab.
Es ist beantragt worden, hierüber namentlich abzustimmen. Schriftführer Herr Born wird Sie namentlich aufrufen und Sie geben die entsprechende Antwort. - Herr Born, Sie haben das Wort.