Protokoll der Sitzung vom 21.09.2012

Dieser Erlass wurde am 28. September 2010 durch mein Haus der obersten Jagdbehörde des Landes Brandenburg zur Kenntnis gegeben. Gleichzeitig wurde die oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg darum gebeten, die regional zuständigen Stellen entsprechend zu unterrichten und für eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu sensibilisieren.

Am 29. September 2010 erfolgte die Antwort der obersten Jagdbehörde des Landes Brandenburg mit der Zusicherung, die örtlich zuständigen unteren Jagdbehörden zu informieren und zu bitten, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für eine intensivere Bejagung des Minks einzusetzen.

Damit komme ich zur zweiten Frage. Sowohl Brandenburg als auch Sachsen-Anhalt haben die rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen, um eine ohne Zweifel notwendige intensive Bejagung des Minks zu ermöglichen. Beide Länder haben über die im Bundesjagdgesetz genannten Tierarten hinaus von der im Bundesjagdgesetz eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Mink in den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten aufzunehmen.

Sowohl in Brandenburg als auch in Sachsen-Anhalt kann vorbehaltlich der Ausnahme des Schutzes der zur Jungenaufzucht notwendigen Elterntiere auf den Mink ganzjährig die Jagd ausgeübt werden. Insofern bestehen in beiden Ländern sehr weit reichende jagdrechtliche Voraussetzungen zur Reduzierung der Population.

Aufgrund der nachtaktiven Lebensweise des Minks kann eine wirksame Eindämmung der Population nur durch Fallenjagd erfolgen.

Ausgelöst durch den von mir bereits erwähnten Erlass meines Hauses wurden im Oktober 2010 sowie im Juni 2012 Vor-Ort-Beratungen des Landkreises Stendal mit einem breiten Teilnehmerkreis durchgeführt. Bei der Beratung im Juni wurde eine Auswertung der Ergebnisse und Erfahrungen bei der Minkbejagung vorgenommen.

Als Ergebnis dieser Beratung kann festgehalten werden, dass eine weitere Intensivierung der Fallenjagd in den betroffenen Gebieten erforderlich ist. Für die Anschaffung dieser Fallen hat das Lan

desverwaltungsamt bereits 5 000 € aus Mitteln der Jagdabgabe bereitgestellt.

Bei den Vor-Ort-Beratungen wurde herausgearbeitet, dass im Interesse des Artenschutzes, insbesondere des Erhalts der geschützten Wat- und Wasservögel, die alleinige Konzentration auf die Minkberatung wenig zielführend ist. Eine mindestens genauso große Gefährdung dieser Tiere geht vor allem vom Waschbären aus.

Letztlich können nur die Jäger vor Ort dafür Sorge tragen, dass Mink und Waschbär in ihren Revieren effektiv und zielgerichtet bejagt werden. Dies gilt nicht nur für Sachsen-Anhalt, sondern ebenso für die anderen Länder.

Über Ländergrenzen hinweg abgestimmte Maßnahmen können die Bereitschaft und den Einsatz der Jäger vor Ort nicht ersetzen. Die Kleine Anfrage des Abgeordneten Tögel werde ich jedoch gern zum Anlass nehmen, über die bisherigen Kontakte auf Arbeitsebene hinaus meine Ressortkollegen in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern noch einmal persönlich auf diese Problematik aufmerksam zu machen. - Vielen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, der Kollege Tögel möchte nachfragen.

Bitte.

Herzlichen Dank, Herr Minister, auch für Ihre Bereitschaft, sich persönlich dafür einzusetzen.

Meine Frage ist: Gibt es Überlegungen, über Anreize für Jäger nachzudenken, Minke, aber auch Waschbären mit Lebendfallen zu bejagen? - Die Zielgruppe der Tiere ist genau die gleiche. Das wäre aus meiner Sicht ein wichtiger Punkt, um die geringe Anzahl von Jagderfolgen, die aus der Statistik in Brandenburg und auch in Sachsen-Anhalt hervorgeht, zu erhöhen.

Das befindet sich auch in der Überlegung. Es wird auch über Prämien nachgedacht. Es ist auch ein Engagement der Jägerschaft zu verzeichnen. Die Jägerschaft in Havelberg beispielsweise hat noch einmal 30 Kastenfallen bestellt. Ich habe den Eindruck, dass unsere Gespräche dazu beitragen, dass unsere Jägerschaft zunehmend sensibilisiert wird. Über die Effektivität einer Prämienregelung muss man noch einmal nachdenken. Ich will mich dem aber nicht grundsätzlich verschließen.

Vielen Dank, Herr Minister. - Ich glaube, wir sind alle froh, weder Mink noch Waschbär zu sein, sondern gemeinsam in die auf 13 Uhr terminierte Mittagspause eintreten zu können.

Wir haben gestern schon den Tagesordnungspunkt 17 behandelt. Deshalb liegen wir noch halbwegs im Zeitplan, wenn wir nach der Mittagspause mit Tagesordnungspunkt 7 fortfahren. Wir beenden die Mittagspause um 14 Uhr. Zu dieser Stunde lade ich Sie wieder ein. Guten Appetit und gute Erholung!

Unterbrechung: 13.02 Uhr.

Wiederbeginn: 14 Uhr.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist 14 Uhr und wir sollten in der Tagesordnung fortfahren.

Ich rufe deshalb jetzt den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/1213

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 6/1326

Die erste Beratung fand in der 28. Sitzung des Landtages am 12. Juli 2012 statt. Es berichtet jetzt Herr Kollege Felke. Bitte, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, das Thema hätte sicherlich mehr Anwesenheit von den Kolleginnen und Kollegen verdient;

(Zustimmung bei der LINKEN)

denn bei Sonntagsreden gibt es sicherlich Vertreter aller Fraktionen, die zu Festen von Kleingartensparten mit eingeladen werden und sich da entsprechend positionieren.

Deswegen wäre es schön gewesen, wenn man das auch hier durch eine entsprechende Anwesenheit bei diesem Tagesordnungspunkt getan hätte. Es ist sicherlich immer etwas ärgerlich, wenn man nach der Mittagspause reden muss, aber es war angekündigt, was auf der Tagesordnung steht, und ich denke, Kleingärten interessieren uns alle.

(Zuruf von der CDU: Jau!)

Zum Beschluss: Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt, einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1213, hat der Landtag in der 28. Sitzung am 12. Juli 2012 zur Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.

Nach dem Gesetzentwurf soll eine Pflicht zur Vermessung und Gebäudeeinmessung für Bauten nach dem Bundeskleingartengesetz bzw. diesen gleichgestellten Bauten in Kleingartenanlagen nicht mehr erforderlich sein.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 11. Sitzung am 20. Juli 2012 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss eine mit den einbringenden Fraktionen sowie mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse vor, die als Vorlage 1 zum Gesetzentwurf verteilt wurde.

Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich darauf, die Beratung des Gesetzentwurfs auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes durchzuführen. Die Synopse enthielt rechtsförmliche Änderungsempfehlungen zu den §§ 1 bis 3, die bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung Berücksichtigung fanden.

Zu § 2 - Neufassung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt - hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss die Streichung des Paragrafen empfohlen, da die Lesbarkeit des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes auch nach der in § 1 vorgesehenen Ergänzung gewährleistet und deshalb keine Neubekanntmachung des Gesetzes erforderlich sei. Der Ausschuss stimmte der Streichung einstimmig zu.

§ 1 enthält in der Fassung des Gesetzentwurfes eine auf die Gebäude gerichtete Regelung des § 14 Abs. 3 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes, nach der eine Vermessungspflicht für Bauten in Kleingartenanlagen nicht bestehen soll.

Da sowohl in § 14 Abs. 1 als auch in § 14 Abs. 2 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt die Pflichten der Eigentümer, der Erbbauberechtigten sowie der Inhaber grundstücksgleicher Rechte geregelt sind, wird vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlen, dass auch in Absatz 3 an diese Pflichten angeknüpft werden sollte, damit der Gesetzentwurf dem Sprachgebrauch des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes folgt.

Als eine weitere Empfehlung zu § 1 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagen,

den in der Fassung des Gesetzentwurfes verwendeten Begriff „Bauten“ in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz durch das Wort „Lauben“ zu ersetzen. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr übernahm den Formulierungsvorschlag zu § 14 Abs. 3.

§ 1 wurde in der so geänderten Fassung einstimmig beschlossen.

Zu den §§ 2 und 3 übernahm der Ausschuss die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und beschloss diese ebenfalls einstimmig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1326 einstimmig. Ich bitte Sie auch im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.

Gestatten Sie mir noch eine persönliche Anmerkung: Auch wenn es bei diesem Gesetz, wie erwähnt, keinen Streit zwischen den Fraktionen gegeben hat, würde ich es begrüßen, wenn die Medien trotzdem über diesen Sachverhalt berichteten und die Kleingärtner im Land entsprechend über diese Erleichterung für sie informiert werden würden. - Ich danke Ihnen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Lieber Kollege Felke, wir danken Ihnen herzlich für die Berichterstattung einschließlich des Appells, dem man sich nur anschließen kann. - Es ist vereinbart worden, dazu keine Debatte zu führen. Ich sehe jetzt auch niemanden, der dazu debattieren möchte.

Deswegen treten wir jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/1326 ein. Ich schlage vor, dass wir über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abstimmen. - Es erhebt sich kein Widerspruch.

Dann stelle ich die selbständigen Bestimmungen zu Abstimmung. Wer stimmt zu? - Das ist eine breite Mehrheit im ganzen Haus. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Ebenfalls niemand. Damit ist das einstimmig beschlossen worden.

Wir stimmen nunmehr über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: Zweites Gesetz zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Auch niemand. Damit ist auch die Gesetzesüberschrift einstimmig beschlossen worden.

Wir stimmen über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit