Thomas Felke

Sitzungen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 102. Sitzung am 9. Dezember 2015 zur Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfs hat die Zustimmung zum Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik zum Gegenstand. Notwendig wurde diese Änderung aufgrund von neuen europäischen und nationalen Rechtsvorschriften, die insbesondere erhebliche Änderungen des Bauproduktenrechts beinhalten und ihrerseits nationale Umsetzungs- bzw. Durchführungsgesetze erfordern. Bestimmte hoheitliche Aufgaben werden auf das Deutsche Institut für Bautechnik übertragen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 48. Sitzung am 18. Dezember 2015 mit dem Gesetzentwurf befasst. Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs durch den Minister für Landesentwicklung und Verkehr beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 11 : 0 : 1 Stimmen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/4700 vor.
Meine Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, nachdem dies meine letzte Rede in diesem Hause war, gestatten Sie mir einige wenige persönliche Anmerkungen. 25 Jahre, sechs Wahlperioden sind eine lange Zeit, mit Abschnitten in Koalitionen und in der Opposition, mit Kontakten zu vielen interessanten Menschen hier im Hause und an vielen anderen Orten im Land, mit Personen, mit denen ich gern zusammengearbeitet habe, und Menschen, die ich vielleicht nicht immer so behandelt habe, wie ich es hätte tun sollen.
Meine Damen und Herren! Wir haben viel für Sachsen-Anhalt erreicht. Besonders freut mich das
für die Bereiche Städtebau und Verkehrsinfrastruktur, die ich gern bearbeitet habe und in denen wir viel geschafft haben, auf das wir stolz sein können.
Meine Damen und Herren! Geprägt wurde mein politisches Interesse zu DDR-Zeiten. So etwas wie eine moralische Instanz für mich wurde Bettina Wegner, die uns schon vor 40 Jahren ins Gewissen gesungen hat. Menschen ohne Rückgrat oder tumbe Karrieristen waren mir damals und sind mir bis heute suspekt.
Fraktionszwang hin, Landeslisten her, man sollte versuchen, seinen Überzeugungen treu zu bleiben. Ich glaube, dass mir das nicht immer gelungen ist. Aber die Zahl der faulen Kompromisse ist, denke ich, überschaubar geblieben.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, abschließend einige Wünsche vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Situation zu formulieren. Es darf keine rechtsfreien Räume geben. Ein Staatsversagen muss konsequent verhindert werden. Für die nächste Wahlperiode wünsche ich mir eine stabile, handlungsfähige und demokratische Koalition, die Sachsen-Anhalt weiter voranbringt. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Finanzierung von Investi
tionen des kommunalen Straßenbaus, ein Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/3856, hat der Landtag in der 86. Sitzung am 26. März 2015 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, § 5 Abs. 3 des Gesetzes zur Finanzierung von Investitionen des kommunalen Straßenbaus, in dem es um die Anrechnung nicht verwendeter Mittel auf die Auszahlungen der Folgejahre geht, aufzuheben. Die unterlassene Streichung des Paragrafen soll damit geheilt werden.
Die Streichung von § 5 Abs. 3 hatte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr bereits im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2015/2016 in der Sitzung am 24. Oktober 2014 beschlossen. Jedoch ist darüber in der abschließenden Beratung des Ausschusses für Finanzen zum Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2015/2016 vermutlich aufgrund der Vielzahl von Beschlüssen nicht abgestimmt worden. Somit war die Streichung dieses Paragrafen nicht in der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen an den Landtag im Dezember 2014 enthalten und konnte nicht im Haushaltsbegleitgesetz für die Jahre 2015/2016 beschlossen werden.
Erstmalig hat sich der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit dem Gesetzentwurf in der 40. Sitzung am 10. April 2015 befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfahl dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Einstimmig beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in seiner Aprilsitzung die Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung. Die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr wurde an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen am 14. April 2015 verteilt.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 84. Sitzung am 23. April 2015 mit dem vorgenannten Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses befasst. Er empfahl dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einstimmig, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung, also in unveränderter Fassung, anzunehmen.
In der 41. Sitzung am 8. Mai 2015 hat der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr den Gesetzentwurf abschließend beraten und einstimmig in unveränderter Fassung beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/4064 vor.
Meine Damen und Herren, im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Damen und Herren! Ich bedauere es sehr, dass wir gerade zu diesem Gesetz, in dem es um die Landesentwicklung geht, im Augenblick so wenige sind. Ich möchte daraus eigentlich nicht den Schluss ziehen, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr an der Entwicklung des Landes interessiert wären.
Den Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drs. 6/2923, hat der Landtag in der 64. Sitzung am 27. März 2014 - und damit, wie bereits erwähnt, fast auf den Tag genau vor einem Jahr - zur federführenden Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Als mitberatende Ausschüsse wurden damals die Ausschüsse für Inneres und Sport, für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten sowie für Finanzen bestimmt.
In der 30. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 11. April 2014 kam der Ausschuss überein, in der Sitzung am 23. Mai 2014 eine Anhörung zu dem Entwurf des Gesetzes durchzuführen und die mitberatenden Ausschüsse dazu einzuladen. In der 31. Sitzung am 23. Mai 2014 fand diese Anhörung statt. Dazu war eine Vielzahl von Vertretern verschiedener Institutionen geladen, um ihre Position zu dem Gesetzentwurf vorzutragen.
Ausführlich vorgetragen wurde unter anderem von den Vertretern des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes, von dem Oberbürgermeister der Stadt Aschersleben, der Bürgermeisterin der Stadt Seeland, dem Landrat des Salzlandkreises, von Vertretern des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Architektenkammer Sachsen-Anhalt, der Industrie- und Handelskammern Magdeburg und Halle-Dessau, der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di, des Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung, der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung - Regionalgruppe Sachsen/Sachsen-Anhalt/ Thüringen -, des Landesverbandes Erneuerbare Energie Sachsen-Anhalt sowie aller regionalen Planungsgemeinschaften.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich in der 32. Sitzung am 4. Juli 2014 über die weitere Behandlung des Gesetzentwurfs, die in der Sitzung am 26. September 2014 erfolgen sollte.
Nach der zweimaligen Vertagung der Behandlung des Gesetzentwurfs in den Sitzungen am 26. September 2014 und am 24. Oktober 2014 setzte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr seine Beratung erst in der Sitzung am 16. Januar 2015 fort. Dem Ausschuss lagen zu dieser Beratung eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion DIE LINKE und der Koalitionsfraktionen vor.
In seiner Rede zu dem Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt führte der Staatssekretär des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr aus, dass aufgrund einer im Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr getroffenen Entscheidung der Standort Halle als bisherige obere Landesbehörde künftig als Außenstelle des MLV und damit als Teil der obersten Landesentwicklungsbehörde belassen werde. Somit werde kein Personal aus dem Referat 309 des Landesverwaltungsamtes abgezogen und die weitere Zusammenarbeit mit den anderen relevanten Referaten bleibe weiter gesichert.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betraf Änderungen der §§ 1, 2, 4, 9 und 22 des Gesetzentwurfs. Es ging dabei unter anderem um die Einfügung einer Legaldefinition für Repowering. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr lehnte den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mehrheitlich ab.
Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zielte auf eine Änderung der Überschrift des Gesetzentwurfs und auf Änderungen der §§ 1 bis 10, 13 bis 19 sowie 22 und 23 des Gesetzentwurfs. Ein Teil der Änderungen wurde von der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen, alle anderen Änderungsvorschläge lehnte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mehrheitlich ab.
Der Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD betraf die Überschrift und das Inhaltsverzeichnis sowie die §§ 1, 2, 4, 5, 7, 8, 9, 10, 12, 16, 17, 18, 19, 22, 24 und 25 des Gesetzentwurfs.
Im § 1 - Aufgaben und Ziele - Absatz 2 ist geregelt, dass der Gesamtraum des Landes Sachsen-Anhalt und seine Teilräume durch zusammenfassende, überörtliche und fachübergreifende Raumordnungspläne, durch raumordnerische Zusammenarbeit und durch Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen zu entwickeln, zu ordnen und zu sichern sind. Ergänzt wurde, dass die demografische Entwicklung sowie der Klima- und Hochwasserschutz in besonderer Weise zu berücksichtigen sind und dass die unterirdische Raumordnung Gegenstand der Regelung dieses Gesetzes ist.
Im § 4 - Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung - Nr. 3 Buchstabe d sind bei der in einem Klammervermerk vorgenommenen Definition des Begriffes „geringe Einwohnerdichte“ - sie lautet: „weniger als 70 Einwohner/km²“ - die Wörter „im Landkreis“ gestrichen worden. Diese Änderung wurde mehrheitlich beschlossen.
Mit § 4 Nr. 16 Buchstabe b wurde eine Regelung beschlossen, in welchem Fall und unter welchen Bedingungen eine Erneuerung von bisherigen Windenergieanlagen - also das Repowering -
durchgeführt werden darf.
Mit der Änderung im § 9 - Regionale Entwicklungspläne - Absatz 1 Nr. 2 Buchstabe g wurde bestimmt, dass in den Regionalen Entwicklungsplänen, soweit erforderlich, die räumliche Konkretisierung und Ergänzung der im Landesentwicklungsplan ausgewiesenen schutz- und nutzungsbezogenen Festlegungen zur Freiraumstruktur, insbesondere zu Hochwasserschutz, einschließlich Schutz vor Vernässungen, festzulegen sind.
In § 10 - Regionale Teilgebietsentwicklungspläne - wurde ein neuer Absatz 4 eingefügt und mehrheitlich beschlossen. Darin ist geregelt, dass die Ein
holung der für die Erarbeitung von regionalen Teilgebietsentwicklungsplänen erforderlichen Unterlagen auf Kosten des Vorhabenbegünstigten erfolgt.
In § 16 - Raumordnungskataster und Raumbeobachtung - wurde ein neuer Absatz 2 aufgenommen, der die Bereiche benennt, deren Planungen und Maßnahmen insbesondere in das Kataster einfließen sollen.
Mit dem neuen Absatz 4 sind in diesen Paragrafen raumbedeutsame Tatbestände und Entwicklungen als Instrumente der Raumbeobachtung eingefügt worden.
Den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zu § 22 - Regionalversammlung und Verbandsvorsitz - Absatz 2 nahm der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 7 : 1 : 4 Stimmen an. Diese Änderung sieht vor, dass bei Nichterreichung der Mindestzahl von zwölf Mitgliedern in der Regionalversammlung die nach Absatz 3 Satz 1 zugrunde zu legende Zahl nicht 20 000 Einwohner, sondern 10 000 Einwohner beträgt.
Des Weiteren wurde im § 22 Abs. 7 neu geregelt, dass die Stellvertretung des Hauptverwaltungsbeamten durch seinen allgemeinen Vertreter erfolgt und dass sich der Hauptverwaltungsbeamte durch seinen fachlich zuständigen Beigeordneten vertreten lassen kann.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss mehrheitlich alle Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und der SPD.
Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in der 37. Sitzung am 16. Januar 2015 eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse für Inneres und Sport, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Finanzen.
Der mitberatende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten hat sich in der 47. Sitzung am 11. Februar 2015 mit dem Gesetzentwurf befasst und empfohlen, diesen in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 58. Sitzung am 16. Februar 2015 mit dem Gesetzentwurf. Der Innenausschuss empfahl, im § 18 - Vorlage von Unterlagen - Absatz 1 Satz 1 das Wort „Kommunen“ durch die Wörter „Landkreise, Gemeinden und Verbandsgemeinden“ zu ersetzen. Im Übrigen folgte der Ausschuss für Inneres und Sport der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 81. Sitzung am 26. Februar 2015 mit dem Gesetzentwurf und empfahl die Annahme in
der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung.
In der abschließenden Beratung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 13. März 2015 diente die vorläufige Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr als Beratungsgrundlage. Außerdem lagen die Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor. Weiterhin gab es Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Koalitionsfraktionen. Des Weiteren legten die Koalitionsfraktionen dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr eine Stellungnahme zum Konnexitätsprinzip vor, bezogen auf den Entwurf eines Landesentwicklungsgesetzes, die im Ausschuss mündlich begründet wurde.
Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lag ein Änderungsantrag vor, der nochmals Änderungen im § 4 - Grundsätze der Raumordnung zur Landesentwicklung - und im § 9 - Regionale Entwicklungspläne - vorsah. Die zu § 4 beantragten Änderungen lehnte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 1 : 7 : 4 Stimmen ab. Die zu § 9 beantragten Änderungen wurden mit 2 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt.
Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zielte auf Änderungen der §§ 1, 18 und 25. Zu § 1 - Aufgaben und Ziele - gab es auch einen Formulierungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, der unter anderen beinhaltete, im Absatz 1 Satz 1 das Wort „insbesondere“ einzufügen. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr stimmte den Änderungen der Koalitionsfraktionen zu § 1 einschließlich des Formulierungsvorschlages des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 7 : 4 : 1 Stimmen zu.
Während dieser Gesetzesberatung trugen die Vertreter der Koalitionsfraktionen eine mündliche Begründung zu der schriftlichen Stellungnahme zum Konnexitätsprinzip, die §§ 9, 12, 16, 17 und 18 betreffend, vor. Die Ausführungen zur Konnexität wurden somit Bestandteil des Gesetzgebungsverfahrens.
Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu § 18 - Vorlage von Unterlagen - Absatz 1 Satz 1 beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 11 : 0 : 1 Stimmen. Hiermit übernahm der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr den bereits erwähnten gleichlautenden Änderungsvorschlag aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport.
Den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zu § 25 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten - hat der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr mit 7 : 1 : 4 Stimmen beschlossen. Die Regelung besagt, dass das Landesentwicklungsgesetz am 1. Juli 2015 in Kraft treten soll.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 7 : 4 : 1 Stimme die Ihnen in der Drs. 6/3891 vorliegende Beschlussempfehlung. - Ich danke dem GBD und der Ausschusssekretärin Frau Kriener für die konstruktive Begleitung und Unterstützung und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, Sie haben die Berichterstattung hier schon fast hervorragend präsentiert.
Danke schön, Herr Präsident. Meine Damen und Herren! Den Ihnen zu dem Thema „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ in der Drs. 6/3649 vorliegenden Antrag der Fraktion DIE LINKE sowie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3672 überwies der Landtag in der 80. Sitzung am 11. Dezember 2014 zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema „Wipperliese erhalten“ in der Drs. 6/3650 sowie der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/3671 wurden ebenfalls in der 80. Landtagssitzung am 11. Dezember 2014
zur federführenden Beratung und zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.
Mit dem Antrag zum Thema „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ wird die Landesregierung gebeten, die finanziellen Mittel für den Weiterbetrieb des Pilotprojektes Heidebahn bis zum Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen und durch die Nasa entsprechend umsetzen.
Mit dem Änderungsantrag zum Thema „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ wird darum gebeten, die angekündigten Schließungen der drei Strecken Merseburg - Schafstädt, Wittenberg - Bad Schmiedeberg sowie Klostermansfeld - Wippra vollumfassend zurückzunehmen und alle weiteren gegenwärtig zur Diskussion stehenden Bahnlinien zu erhalten. Dafür sind in den Landeshaushalt 2015/ 2016 die nötigen Mittel einzustellen und ein eindeutiges Finanzierungsbekenntnis bezüglich des Schienenpersonennahverkehrs für die Folgejahre abzugeben.
Der Antrag zum Thema „Wipperliese erhalten“ beinhaltet die Bitte an die Landesregierung, die finanziellen Mittel für den Weiterbetrieb dieser Bahnverbindung zwischen Klostermansfeld und Wippra in den Jahren 2015 und 2016 auf der Grundlage des bisherigen Verkehrsvertrages zur Verfügung zu stellen und durch die Nasa entsprechend umsetzen. Für den Weiterbetrieb über das Jahr 2016 hinaus soll ein bis dahin vom Landkreis Mansfeld-Südharz zu erstellendes Konzept für die künftige Bewirtschaftung und Einbindung der Wipperliese in den regionalen Tourismus die Grundlage bilden.
Mit dem Änderungsantrag zum Thema „Wipperliese erhalten“ wird wie mit dem Änderungsantrag zum Thema „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ ebenfalls darum gebeten, die angekündigte Schließung der drei Strecken Merseburg - Schafstädt, Wittenberg - Bad Schmiedeberg sowie Klostermansfeld - Wippra vollumfassend zurückzunehmen und alle weiteren gegenwärtig zur Diskussion stehenden Bahnlinien zu erhalten. Dafür sind in den Landeshaushalt 2015/2016 die nötigen Mittel einzustellen und ein eindeutiges Finanzierungsbekenntnis bezüglich des Schienenpersonennahverkehrs für die Folgejahre abzugeben.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 37. Sitzung am 16. Januar 2015 erstmalig mit den Anträgen und Änderungsanträgen zu den beiden Themen befasst. In dieser Sitzung führte er ein Fachgespräch mit geladenen Gästen durch. Anwesend waren Vertreter der Nasa GmbH, der DB Netz AG, des Landeskreises Mansfeld-Südharz, der Kreisbahn Mansfelder Land, des Landkreises Wittenberg und der Elbe-Heide-Bahn.
Die Vetter GmbH sah von einer Teilnahme an diesem Fachgespräch ab, da durch das Unternehmen bereits sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Beendigung des angebotenen Bahn-Bus-Verkehrs zum Pilotprojekt Heidebahn ergriffen worden waren.
Der Vertreter der Elbe-Heide-Bahn berichtete im Ausschuss anhand eines Videovortrages. Von der Deutschen Regionaleisenbahn-GmbH hat der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr eine schriftliche Stellungnahme zur Abbestellung des Schienenpersonennahverkehrs zwischen der Lutherstadt Wittenberg und Bad Schmiedeberg-Kurzentrum erhalten.
Im Ergebnis der Beratung in der Januarsitzung 2015 lehnte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ in der Drs. 6/3672 bei 5 : 8 : 0 Stimmen ab. Auch der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Wipperliese erhalten“ in der Drs. 6/3671 wurde in dieser Sitzung bei ebenfalls 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.
Eine weitere Beratung zu den beiden Anträgen zu den Themen „Wipperliese erhalten“ und „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ fand im Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in der 38. Sitzung am 20. Februar 2015 statt. Die Koalitionsfraktionen legten zu dieser Beratung einen Änderungsantrag zum Thema „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ vor. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr nahm diesen Änderungsantrag an und erarbeite eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Finanzen.
Zum Thema „Wipperliese erhalten“ lag ebenfalls ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor, den der Ausschuss in dieser Sitzung beschloss. Auch zu diesem Thema wurde eine vorläufige Beschlussempfehlung für den mitberatenden Ausschuss für Finanzen erarbeitet.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 82. Sitzung am 11. März 2015 mit den beiden Anträgen und den Änderungsanträgen und erarbeitete zu jedem Thema jeweils eine Beschlussempfehlung für den federführenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr. Darin schloss sich der Finanzausschuss der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses an und lehnte somit auch die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den beiden Themen ab.
Der federführende Ausschuss hat über die Anträge zu den Themen „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ und „Wipperliese erhalten“ in der Drs. 6/3649 bzw. in der Drs. 6/3650 in der Sitzung am 13. März 2015 weiterberaten. Die Koalitionsfraktionen legten zu dieser Beratung je einen Änderungsantrag zu
den beiden Themen vor, die der Verkehrsausschuss mehrheitlich beschlossen hat.
In die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung zum Thema „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ wurde der Inhalt des zweiten Anstriches zusätzlich aufgenommen. Der vorliegenden Beschlussempfehlung zum Thema „Wipperliese erhalten“ wurde ein neu formulierter erster Anstrich vorangestellt. Die in den beiden Beschlussempfehlungen getroffenen Feststellungen über die Abbestellung und die Einrichtung eines Beirates bei der Nasa wurden einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratung erarbeitete der federführende Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zum Thema „Pilotprojekt Heidebahn fortführen“ die Ihnen in der Drs. 6/3892 vorliegende Beschlussempfehlung, die mit 6 : 5 : 1 Stimmen verabschiedet wurde.
Zum Thema „Wipperliese erhalten“ verabschiedete der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr die Ihnen in der Drs. 6/3893 vorliegende Beschlussempfehlung ebenfalls mit 6 : 5 : 1 Stimmen.
Die Beschlussempfehlung zur Wipperliese beinhaltet, dass die Landesregierung gebeten wird, den Betrieb vorerst bis 2016 im touristischen Gelegenheitsverkehr mit fachlicher und finanzieller Unterstützung zu ermöglichen. - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften und des Nichtraucherschutzgesetzes, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/2366, hat der Landtag in der 50. Sitzung am 12. September 2013 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
In Artikel 1 des Gesetzentwurfs geht es um die Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt. Die in § 9 des ÖPNV-Gesetzes enthaltene Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr soll danach bis zum Jahr 2014 verlängert werden.
Artikel 2 sieht eine Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt vor. Damit soll auf das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes SachsenAnhalt vom 20. Februar 2013 zur Schließung einer Regelungslücke im Gesetz reagiert werden. Bezogen auf den Winterdienst auf Gehwegen und Fußgängerüberwegen soll dieser auch auf die in § 47 Abs. 1 Satz 2 des Straßengesetzes ausdrücklich genannten Bundesstraßen ausgeweitet werden.
In Artikel 3 des Gesetzentwurfs geht es um eine Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes. Die Zuständigkeit für die Ahndung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Bundesnichtraucherschutzgesetz für den Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel soll auf die Landkreise und kreisfreien Städte oder Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern übertragen werden.
Artikel 4 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 23. Sitzung am 27. September 2013 erstmalig mit dem Gesetzentwurf befasst und eine vorläufige Beschlussempfehlung als Vorlage 1 an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport erarbeitet und diese mit 12 : 0 : 1 Stimmen verabschiedet. Darin empfahl der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen.
Als Vorlage 2 lag ein Schreiben der kommunalen Spitzenverbände Sachsen-Anhalt vor, in dem Ausführungen zu Artikel 1 - Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt - enthalten waren. In diesem Schreiben teilen die kommunalen Spitzenverbände mit, sie hielten eine unbefristete dynamisierte Zuweisungsregelung für den Ausbildungsverkehr für sachgerecht. Konkret schlagen sie vor, in § 9 Abs. 1 Satz 1 die Angabe „für die Jahre 2011 bis 2013“ durch die Angabe „für die Jahre 2014 bis 2016“ zu ersetzen. Gleichzeitig wird vorgeschlagen, in § 9 Abs. 2 die Jahreszahl „2014“ durch die Jahreszahl „2017“ und die Jahreszahl „2013“ durch die Jahreszahl „2016“ zu ersetzen.
Der GBD übergab dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr sowie dem mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport eine Synopse, die die mit den Ministerien für Landesent
wicklung und Verkehr, für Arbeit und Soziales sowie für Inneres und Sport einvernehmlich abgestimmten Änderungsempfehlungen enthielt. Diese wurde als Vorlage 3 zu dem Gesetzentwurf verteilt.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der 39. Sitzung am 6. November 2013 mit dem Gesetzentwurf und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr befasst. Als Beratungsgrundlage dienten die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes in Vorlage 3.
Zu Artikel 3 Abs. 3 beschloss der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport einstimmig, die Worte „kreisfreien Städte und Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, im Übrigen die Landkreise“ durch die Worte „kreisfreien Städte, Einheitsgemeinden und Verbandsgemeinden“ zu ersetzen.
Der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport hat eine Beschlussempfehlung an den federführenden Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr erarbeitet und diese mit 8 : 0 : 5 Stimmen beschlossen. Darin sind die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes berücksichtigt worden. Die Beschlussempfehlung wurde als Vorlage 4 verteilt.
In der abschließenden Beratung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr in der 25. Sitzung am 8. November 2013 diente die Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport als Beratungsgrundlage.
Eine Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände, die dem Ausschuss für Inneres und Sport zugeleitet worden ist, wurde als Vorlage 6 verteilt.
Außerdem lagen zu Artikel 1 des Gesetzentwurfs ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE als Vorlage 5 und ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als Vorlage 7 vor, in denen es um eine Ausdehnung der geplanten Finanzierungsregelung für den Ausbildungsverkehr ging.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr lehnte den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei 5 : 7 : 0 Stimmen und den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE bei 5 : 6 : 1 Stimmen ab.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 7 : 0 : 5 Stimmen die Ihnen in der Drs. 6/2604 vorliegende Beschlussempfehlung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich möchte lediglich eine Korrektur anbringen. Frau Frederking lag in diesem Fall richtig: Die Abstimmung im Ausschuss ging mit 7 : 3 : 2 Stimmen aus.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag in der Drs. 6/2435 hat der Landtag in der 52. Sitzung am 17. Oktober 2013 zur Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Im Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen, dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenzen im Gebiet der ehemaligen Bergbauhalde Phönix-Nord geht es um die Neuordnung der Eigentums- und Bewirtschaftungsstrukturen nach der Rekultivierung des ehemaligen Braunkohletagebaugebietes.
Nach Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt bedarf der von den betroffenen Ländern unterzeichnete Landesgrenzänderungsstaatsvertrag „Halde Phönix-Nord“ der Zustimmung des Landtages. Ein Zustimmungsgesetz ist somit notwendig.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 25. Sitzung am 8. November 2013 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss eine Synopse vor, die als Vorlage 1 zum Gesetzentwurf verteilt wurde.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN hatte Nachfragen zum Thema Altlastenhaftung, das in Artikel 2 Abs. 2 des Staatsvertrages geregelt ist. Hierzu übergab das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt einen schriftlichen Bericht, der als Vorlage 2 verteilt wurde. In der Ausschusssitzung am 8. November 2013 hat die Landesregierung ebenfalls zu diesem Thema berichtet und Nachfragen beantwortet.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich darauf, die in der Synopse enthaltenen rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen des GBD zur Beratungsgrundlage zu erheben.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Landesgrenzänderungsstaatsvertrag in der Drs. 6/2435 war in die §§ 1 und 2 gegliedert. Der GBD empfahl, das Zustimmungsgesetz gemäß Artikel 69 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Artikel zu gliedern. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr übernahm die vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen rechtsförmlichen Änderungsempfehlungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete die Ihnen in der Drs. 6/2606 vorliegende Beschlussempfehlung mit - dieses Mal stimmt das Ergebnis - 7 : 0 : 5 Stimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Regelung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung, ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1805, hat der Landtag in der 39. Sitzung am 21. Februar 2013 in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr zur federführenden Beratung und in den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung überwiesen.
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Thema „Bauordnungsrechtliche Hürden bei der Nutzung erneuerbarer Energien abbauen“ in der Drs. 6/1146 wurde in der 27. Sitzung des Landtags am 8. Juni 2012 zur Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag in diesem Fall nicht.
Inhalt des Antrags war, dass die Landesregierung aufgefordert wurde, dem Landtag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Baugenehmigungsfreiheit bei bisher baugenehmigungspflichtigen Photovoltaikanlagen in oder auf Gebäuden vorsieht und auch gebäudeunabhängige Anlagen berücksichtigt.
In der 10. Sitzung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 22. Juni 2012 kam der Ausschuss überein, den Antrag zusammen mit der Novelle zur Bauordnung des Landes SachsenAnhalt zu beraten.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 17. Sitzung am 8. März 2013 erstmals mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst. Er kam aufgrund der Bedeutung der Bauordnung überein, eine Anhörung durchzuführen und den mitberatenden Ausschuss für Finanzen dazu einzuladen.
In der 18. Sitzung am 5. April 2013 fand die Anhörung statt, zu der eine Vielzahl von verschiedenen Institutionen, Kammern und Verbänden eingeladen waren, die zum Teil Opposition zu dem Gesetzentwurf vorgetragen haben.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr setzte seine Beratung über den Gesetzentwurf in der 19. Sitzung am 3. Mai 2013 fort. Dem Ausschuss lagen mehrere Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ein mehrere Einzelpunkte betreffender Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und ein vergleichbar umfassender Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.
Gestatten Sie, dass ich mich in meiner Berichterstattung auf die wichtigsten Punkte konzentriere. Abgelehnt wurde ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der sich auf § 6
- Abstandsflächen, Abstände - bezogen hat, bei dem es um die Reduzierung der Abstandsflächentiefe von Windkraftanlagen ging.
Der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu den §§ 8 und 29 wurde ebenfalls abgelehnt. Die Änderung in § 8 - Kinderspielplätze - sah vor, diesen um eine Art Kinderspielplatzablöse zu ergänzen. In § 29 - Brandwände - war vorgesehen, den im Gesetz geregelten Bruttorauminhalt von Gebäuden zur Tierhaltung von einer Größe von nicht mehr als 10 000 m³ auf eine Größe von nicht mehr als 5 000 m³ zu reduzieren.
Ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in dem vorgeschlagen wurde, § 48 - Notwendige Stellplätze, Garagen - auf Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu begrenzen, wurde mit 8 : 1 : 4 Stimmen abgelehnt.
Abgelehnt wurden auch mehrere Vorschläge zu § 85 - Örtliche Bauvorschriften. Mit diesen Vorschlägen sollten der Umfang örtlicher Bauvorschriften und die Gründe für diese Bauvorschriften deutlich erweitert werden. Angenommen wurde der Vorschlag, Absatz 5 zu streichen. Dadurch soll die Befristung örtlicher Bauvorschriften aufgehoben werden.
Von den Änderungsvorschlägen in dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wurden unter anderem die zu § 32 - Erster und Zweiter Rettungsweg - beschlossen. Diese basieren auf Erläuterungen des Feuerwehrverbandes in der Anhörung zu dem Gesetzentwurf. Einen identischen Änderungsantrag zu § 32 hatten die Koalitionsfraktionen vorgelegt.
Weiterhin wurde eine mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE begehrte Änderung des § 57 - Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehören - beschlossen. Diese Änderung basiert auf Erkenntnissen des Zeitweiligen Ausschusses Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement. Die Änderung beinhaltet, dass die Baubehörden bei Kenntnis darauf hinzuweisen haben, dass das Baugrundstück bereits schädlichen Einflüssen gemäß § 13 ausgesetzt war, diesen gegenwärtig ausgesetzt ist oder künftig ausgesetzt sein könnte.
Die Fraktionen der CDU und der SPD hatten einen komplexen Änderungsantrag vorgelegt, der unter anderem Änderungen der §§ 13, 32, 59, 60, 67 und 68 beinhaltete. Mit den Änderungen, die zu § 13 - Schutz gegen schädliche Einflüsse - beschlossen wurden, sollen auch die Gefahren von im Boden befindlichen Kampfmitteln vom Regelungsgehalt der Bauordnung erfasst werden.
Einen weiteren Änderungsvorschlag unterbreiteten die Koalitionsfraktionen zu § 59 - Vorrang anderer Gestattungsverfahren -, die bauordnungsrechtlichen Aufgaben bei den unteren Bauaufsichts
behörden zu konzentrieren. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr stimmte diesem Änderungsvorschlag mit 12 : 0 : 1 Stimmen zu.
Zu § 59 lag auch ein weitergehender Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor. Diesen hat der Ausschuss mehrheitlich abgelehnt.
Beschlossen wurden Änderungen in § 60 - Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen. Damit soll geregelt werden, dass Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von bis zu 10 m und einem Rotordurchmesser von bis zu 3 m nur in Gewerbe- und Industriegebieten verfahrensfrei errichtet werden können.
Eine weitere Änderung bezog sich darauf, dass Gaststättenerweiterungen ohne eine Baugenehmigung um eine Außenbewirtschaftung erweitert werden dürfen, sofern die für die Erweiterung in Anspruch genommene Grundfläche eine Größe von 100 m² nicht überschreitet.
Einstimmig beschlossen wurde eine Änderung des § 67 - Bauantrag, Bauvorlagen. Danach soll es aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung und zur Verfahrenserleichterung ermöglicht werden, den Bauantrag auch in elektronischer Form einzureichen.
Zu § 68 - Behandlung des Bauantrages - wurde unter anderem die Änderung beschlossen, dass für die Prüfung der Vollständigkeit der Bauunterlagen durch die Bauaufsichtsbehörde eine feste Zeitvorgabe von zwei Wochen festgeschrieben werden soll.
Weiterhin sind einzelne Vorschläge von Anzuhörenden, zum Beispiel des Städte- und Gemeindebundes, der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, der Industrie- und Handelskammern Halle/Dessau und Magdeburg, der Handwerkskammern, der Architektenkammer, des Allgemeinen Behindertenverbandes und des Feuerwehrverbandes, in die vorläufige Beschlussempfehlung eingeflossen.
Die vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen enthielt auch die Änderungsvorschläge, die zwischen dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst und dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmt worden sind.
Den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu dem Thema „Bauordnungsrechtliche Hürden bei der Nutzung erneuerbarer Energien abbauen“ lehnte der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr in der 19. Sitzung am 3. Mai 2013 bei 1 : 11 : 0 Stimmen ab, da sich ein Teil der Änderungen bereits im Gesetzentwurf zur Novelle der Landesbauordnung niedergeschlagen hatte und beschlossen wurde, während ein anderer Teil, die gebäudeunabhängigen Photovoltaikanlagen betreffend, mehrheitlich abgelehnt wurde.
In der 39. Sitzung am 22. Mai 2013 hat sich der mitberatende Ausschuss für Finanzen mit dem Gesetzentwurf befasst und mit 6 : 0 : 6 Stimmen empfohlen, diesen in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung zu beschließen.
Als Anlage zur Beschlussempfehlung reichte der Ausschuss für Finanzen einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, der in den Finanzausschuss eingebracht, von diesem aber nicht beschlossen wurde. Der Finanzausschuss bat den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr, über den Antrag zu beraten und darüber Beschluss zu fassen.
In der abschließenden Beratung des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr am 24. Mai 2013 diente die vorläufige Beschlussempfehlung als Beratungsgrundlage. Außerdem lagen drei Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor.
Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde beantragt, den Radius der Abstandsflächen für Windkraftanlagen zu reduzieren. Der Ausschuss lehnte den Änderungsantrag bei 1 : 9 : 2 Stimmen ab.
Der als Anlage zur Beschlussempfehlung vom Finanzausschuss vorgelegte Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD wurde von den Koalitionsfraktionen zurückgezogen, um das Baugenehmigungsverfahren nicht zu überfrachten.
Die in einem weiteren Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beantragte Änderung des § 59 - Vorrang anderer Gestattungsverfahren - sollte in Absatz 2 einer eindeutigen Regelung der Kostenfolge dienen. Der Ausschuss folgte dem mit 11 : 0 : 1 Stimmen.
Ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bezog sich auf § 65 - Bautechnische Nachweise. Es ging darum, dass die Nachweispflicht im Hinblick auf den Wärmeschutz weiterhin Bestandteil der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sein soll. Dieser Änderungsantrag wurde einstimmig angenommen.
Von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurde nochmals beantragt, § 85 - Örtliche Bauvorschriften - neu zu fassen, damit der Umfang örtlicher Bauvorschriften und die Gründe für diese Bauvorschriften deutlich erweitert werden. Der Ausschuss lehnte die Änderung bei 1 : 7 : 4 Stimmen ab.
Während der Beratung zu § 85 verwies die Fraktion DIE LINKE auf den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 57 - Aufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden -, über den der Ausschuss bereits in der Sitzung am 3. Mai 2013 beraten hatte.
Den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zu § 85 - Örtliche Bauvorschriften - nahm der Ausschuss mit 12 : 0 : 0 Stimmen an. Die Änderung besagt, dass Gemeinden örtliche Bauvorschriften erlassen können, wenn Teile der Gemeinde von schädlichen Einflüssen gemäß § 13 betroffen sind. Sie basiert auf Erkenntnissen des Zeitweiligen Ausschusses „Grundwasserprobleme, Vernässungen und das dazugehörige Wassermanagement“.
Meine Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete mit 7 : 1 : 5 Stimmen die Ihnen in Drs. 6/2131 vorliegende Beschlussempfehlung.
Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir abschließend noch, mich bei Frau Kriener als Ausschusssekretärin und bei Herrn Vogt vom GBD für die gute Begleitung der Ausschussarbeit zu bedanken.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nun zum schönen Thema Seilbahnen, vermutlich etwas kürzer, als der Tagesordnungspunkt eben. Den Entwurf eines Gesetzes über Seilbahnen im Land Sachsen-Anhalt, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1214, hat der Landtag in der 28. Sitzung am 12. Juli 2012 zur Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Seilbahnen für den Personenverkehr in nationales Recht.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 13. Sitzung am 5. Oktober 2012 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss eine mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse vor. Diese Synopse, die überwiegend rechtsförmliche, redaktionelle und sprachliche Änderungsempfehlungen enthielt, wurde als Vorlage 1 zu dem Gesetzentwurf verteilt.
Während der Beratung wurden von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Fragen zu den zuständigen Behörden bei der Umsetzung des Gesetzes gestellt. Nach Aussagen des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr sei der im Land übliche Verwaltungsaufbau gewählt worden; man gehe jedoch davon aus, dass die Landkreise und die kreisfreien Städte auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vereinbaren würden, dass ein Landkreis diese Aufgaben für alle erledige.
Zu diesem Punkt liegt Ihnen heute nochmals ein Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/1525 vor. Darüber hinaus liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1534 vor, der weitere redaktionelle Änderungen aufgreift, die vom GBD kurzfristig nachgereicht worden sind.
Über die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1494 wurde auf der Grundlage der in der Synopse enthaltenen Änderungsempfehlungen abschließend beraten; sie wurde mit 12 : 0 : 1 Stimmen beschlossen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich bin ich davon ausgegangen, dass wir mit der Seilbahn in den Feierabend schweben können, aber es sollte halt nicht sein. Deswegen jetzt der Tagesordnungspunkt 10.
Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit, ein Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/1236, hat der Landtag in der 28. Sitzung am 12. Juli 2012 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem Gesetzentwurf soll klargestellt werden, dass die Landkreise und kreisfreien Städte nicht nur für Linienverkehre, die ausschließlich in ihrem Bezirk betrieben werden, sondern auch für kreisübergreifende Linienverkehre zuständig sind. Zu diesem Zweck soll das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der kommunalen Verwaltungstätigkeit rückwirkend zum 1. Januar 2005 geändert werden.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich erstmalig in der 11. Sitzung am 20. Juli 2012 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss eine Synopse dazu vor. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beschloss einstimmig, den Gesetzentwurf
in der Fassung der Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur vorläufigen Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport zu erheben.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat sich in der Sitzung am 6. September 2012 mit dem vorgenannten Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses befasst. Er hat dem Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einstimmig empfohlen, den Gesetzentwurf in der Fassung der vorläufigen Beschlussempfehlung anzunehmen.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat in der Sitzung am 5. Oktober 2012 abschließend über den Gesetzentwurf beraten und diesen einstimmig beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/1495 vor.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, das Thema hätte sicherlich mehr Anwesenheit von den Kolleginnen und Kollegen verdient;
denn bei Sonntagsreden gibt es sicherlich Vertreter aller Fraktionen, die zu Festen von Kleingartensparten mit eingeladen werden und sich da entsprechend positionieren.
Deswegen wäre es schön gewesen, wenn man das auch hier durch eine entsprechende Anwesenheit bei diesem Tagesordnungspunkt getan hätte. Es ist sicherlich immer etwas ärgerlich, wenn man nach der Mittagspause reden muss, aber es war angekündigt, was auf der Tagesordnung steht, und ich denke, Kleingärten interessieren uns alle.
Zum Beschluss: Meine Damen und Herren! Den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt, einen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drs. 6/1213, hat der Landtag in der 28. Sitzung am 12. Juli 2012 zur Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Nach dem Gesetzentwurf soll eine Pflicht zur Vermessung und Gebäudeeinmessung für Bauten nach dem Bundeskleingartengesetz bzw. diesen gleichgestellten Bauten in Kleingartenanlagen nicht mehr erforderlich sein.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 11. Sitzung am 20. Juli 2012 mit dem Gesetzentwurf befasst. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss eine mit den einbringenden Fraktionen sowie mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse vor, die als Vorlage 1 zum Gesetzentwurf verteilt wurde.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verständigte sich darauf, die Beratung des Gesetzentwurfs auf der Grundlage der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes durchzuführen. Die Synopse enthielt rechtsförmliche Änderungsempfehlungen zu den §§ 1 bis 3, die bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung Berücksichtigung fanden.
Zu § 2 - Neufassung des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt - hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst dem Ausschuss die Streichung des Paragrafen empfohlen, da die Lesbarkeit des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes auch nach der in § 1 vorgesehenen Ergänzung gewährleistet und deshalb keine Neubekanntmachung des Gesetzes erforderlich sei. Der Ausschuss stimmte der Streichung einstimmig zu.
§ 1 enthält in der Fassung des Gesetzentwurfes eine auf die Gebäude gerichtete Regelung des § 14 Abs. 3 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes, nach der eine Vermessungspflicht für Bauten in Kleingartenanlagen nicht bestehen soll.
Da sowohl in § 14 Abs. 1 als auch in § 14 Abs. 2 des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes Sachsen-Anhalt die Pflichten der Eigentümer, der Erbbauberechtigten sowie der Inhaber grundstücksgleicher Rechte geregelt sind, wird vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlen, dass auch in Absatz 3 an diese Pflichten angeknüpft werden sollte, damit der Gesetzentwurf dem Sprachgebrauch des Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes folgt.
Als eine weitere Empfehlung zu § 1 hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagen,
den in der Fassung des Gesetzentwurfes verwendeten Begriff „Bauten“ in Anlehnung an das Bundeskleingartengesetz durch das Wort „Lauben“ zu ersetzen. Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr übernahm den Formulierungsvorschlag zu § 14 Abs. 3.
§ 1 wurde in der so geänderten Fassung einstimmig beschlossen.
Zu den §§ 2 und 3 übernahm der Ausschuss die Änderungsempfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und beschloss diese ebenfalls einstimmig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr verabschiedete die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 6/1326 einstimmig. Ich bitte Sie auch im Namen des Ausschusses um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Gestatten Sie mir noch eine persönliche Anmerkung: Auch wenn es bei diesem Gesetz, wie erwähnt, keinen Streit zwischen den Fraktionen gegeben hat, würde ich es begrüßen, wenn die Medien trotzdem über diesen Sachverhalt berichteten und die Kleingärtner im Land entsprechend über diese Erleichterung für sie informiert werden würden. - Ich danke Ihnen.
Recht schönen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landes
regierung wurde in der 19. Sitzung des Landtages am 23. Februar dieses Jahres zur Beratung an den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen; mitberatende Ausschüsse bestimmte der Landtag nicht.
Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzentwurfes hat die Zustimmung zum Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik zum Gegenstand. Damit wird das Ziel verfolgt, das Deutsche Institut für Bautechnik als von allen Ländern gemeinsam getragene und fachlich spezialisierte gemeinsame Marktüberwachungsbehörde in die Marktüberwachung nach Rechtsakten der Europäischen Union für harmonisierte Bauprodukte einzubinden.
Die Änderung des Abkommens ist notwendig, weil das Institut nunmehr mit bestimmten hoheitlichen Aufgaben wie Entscheidungs- und Vollzugskompetenzen betraut werden soll.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr hat sich in der 8. Sitzung am 9. März dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf befasst.
Nach der Vorstellung des Gesetzentwurfs durch den Minister für Landesentwicklung und Verkehr beschloss der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr einstimmig, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung anzunehmen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/909 vor.
Meine Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Land Sachsen-Anhalt, einen Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drs. 6/498, hat der Landtag in der 12. Sitzung am 10. November 2011 zur Beratung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf wird das Ziel verfolgt, einen Rechenfehler zu korrigieren, der sich bei der Verteilung der Mittel auf die kommunalen Aufgabenträger für den Ausbildungsverkehr bei der großen Novelle des ÖPNV-Gesetzes im Jahr 2010 zum Nachteil des Landkreises Wittenberg eingeschlichen hat.
Der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr befasste sich in der 5. Sitzung am 25. November 2011 mit dem Gesetzentwurf. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst legte dem Ausschuss rechtzeitig vor seiner Beratung eine mit dem Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr abgestimmte Synopse vor. Die Synopse, die ausschließlich rechtsförmliche Änderungsempfehlungen enthielt, wurde als Vorlage 1 zum Gesetzentwurf verteilt. Auf der Grundlage dieser Synopse wurde der Gesetzentwurf abschließend beraten und einstimmig beschlossen. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen in der Drs. 6/609 vor.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Landesentwicklung und Verkehr bitte ich um Ihre Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und danke für Ihre Aufmerksamkeit.