Protokoll der Sitzung vom 20.06.2013

Wir selbst haben darauf hingewiesen, dass wir das Ergebnis zwar inhaltsgleich, aber als Teil der Gesamtkonsolidierung zeitlich verschoben ab 1. Juli 2013 übernehmen würden. Wir sparen dadurch - das sage ich hier ganz offen, das habe ich auch schon bei der Einbringung erwähnt - insgesamt rund 26 Millionen € in zwei Jahren.

Ich habe in den letzten Jahren mitgemacht, dass wir das Tarifergebnis beim letzten Mal im Verhältnis 1 : 1 inhalts- und zeitgleich übernommen haben. Jetzt sehe ich aber Argumente, dass wir das aus bestimmten Gründen nicht gemacht haben.

Jede Tarifrunde hat dann ihre Eigenheiten, auch von der Höhe her. Nach uns, sprich dem öffentlichen Dienst, haben viele Tarifbereiche im privaten Sektor ähnliche Ergebnisse gezeitigt, was die Abschlüsse anbetrifft. Insofern, glaube ich, können wir uns sehen lassen.

Der Änderungsantrag der GRÜNEN - da ging es um den Anspruch auf Teilzeit, nicht um die Festlegung - ist nicht nötig; denn wir können es jetzt schon aufgrund der Bestimmungen machen. Das haben wir damals auch gesagt. Ich denke, beim Thema Teilzeitarbeit wird es sowieso eine generelle Debatte geben, unabhängig von dem Tarifabschluss. Insofern will ich genauso wie Frau Niestädt dafür werben, dass dieses Gesetz eine breite Mehrheit bekommt. - Schönen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Dr. Paschke. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihnen hat schon bei der Einbringung unser Änderungsantrag zur zeitlichen und inhaltlichen Übernahme der Tarifabschlüsse vorgelegen. Uns geht es darum, dass die Statusgruppen in keiner Weise auseinanderdriften. Insofern werden wir dabei bleiben - wie im Finanzausschuss -, dass wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass dies am 26. April 2013 ausführlich von uns begründet wurde; ich will das nicht noch einmal vortragen.

Eine Bemerkung will ich noch machen: Es war angekündigt, dass noch eine umfänglichere Novelle des Dienstrechts in dieser Legislaturperiode ansteht. Wir erwarten dann aufgrund der Festlegung, die das ganze Haus getroffen hat, dass eine Evaluation erfolgt ist, die uns vorliegt, bevor wir das neue Gesetz verabschieden. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke schön, Frau Dr. Paschke. - Für die CDUFraktion spräche jetzt Frau Feußner, so sie denn da wäre. Ich sehe aber Herrn Barthel. Herr Barthel, Sie sprechen? - Wunderbar. Und auch noch frei, wie es die Geschäftsordnung vorsieht, hervorragend. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben mehrfach über den Gesetzentwurf der Landesregierung gesprochen. Meine Fraktion hat von Beginn an kein Geheimnis daraus gemacht, dass wir die Art und Weise, wie wir bei den Landesbeamten dem Tarifabschluss der Tarifbeschäftigten folgen, für gut und für richtig halten und dass wir das angesichts unserer Haushaltslage und unserer Konsolidierungsbemühungen für einen zumutbaren Kompromiss halten.

Ich sehe darin durchaus - ich will es hier gern noch einmal sagen - die Wertschätzung meiner Fraktion für die gute Arbeit unserer Landesbeamten; denn im Vergleich mit den anderen Bundesländern müssen wir uns überhaupt nicht verstecken. Die, die mehr machen, sind diejenigen, die sich im Landtagswahlkampf befinden. Ansonsten meine ich, dass wir angemessen den Bedürfnissen unserer Landesbeschäftigten insgesamt Rechnungen tragen, und bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Erdmenger; mit seinem Buch. Bitte schön, Herr Kollege.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Ich werde die Aussage von Frau Niestädt im Rahmen der Einbringung der Beschlussvorlage noch einmal korrigieren - das tue ich im Zuge meines Redebeitrags -; denn unser Änderungsantrag war nicht ganz richtig dargestellt.

Zunächst einmal möchte ich festhalten: Wir beschließen heute über das Gesetz, das die Anpassung der Besoldung für die Beamtinnen und Beamten regelt. Das ist aus unserer Sicht - wie schon bei der Einbringung gesagt wurde - richtig, weil wir gute Arbeit verlangen und für diese gute Arbeit dann auch gut bezahlen sollten.

Dennoch wird mit dem Gesetz, das wir heute verabschieden, aus unserer Sicht eine wichtige Chance vertan, eine Chance für die Beschäftigten, eine Chance für die noch nicht im Land Beschäftigten und eine Chance für den Landeshaushalt. Ich spreche davon, dass wir die Teilzeitmöglichkeiten

erleichtern wollten. Das haben wir eingebracht. Wir haben keine zwangsweise Absenkung der Arbeitszeit beantragt, sondern die Möglichkeit, die Bremsen für die Teilzeit herauszunehmen, um damit eine Flexibilität für die derzeit Beschäftigten einzuführen, die notwendig ist, weil sich Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen befinden und an mancher Stelle sagen: „Jetzt möchte ich mal meine Arbeitszeit reduzieren“, und weil die dadurch freiwerdenden Mittel einerseits für die Einstellung von Nachwuchs eingesetzt werden können, andererseits für die Entlastung des Landeshaushaltes.

Wir vergeben diese Chance heute nicht nur, indem das im Ausschuss abgelehnt wurde, sondern es ist so: Das Land bremst nicht nur die Teilzeitbeschäftigung und hat die rote Laterne in Deutschland bei der Teilzeitbeschäftigung, sondern zugleich fördert es sie; denn das Land fördert die Teilzeitbeschäftigung massiv im Bereich der Altersteilzeit.

Im Bereich der Altersteilzeit gibt es 5 000 Beschäftigte, die die Regelungen in Anspruch nehmen. In Altersteilzeit Beschäftigte kosten das Land etwa 50 Millionen € zusätzlich. Der Finanzminister und die anderen an den Steuereinnahmen Beteiligten legen dann noch 25 Millionen € obendrauf; damit fördern wir die Altersteilzeit massiv.

Da kann man sich fragen: Warum ist das so? Warum fördert das Land die Altersteilzeit, aber nicht die Teilzeitarbeit? - Ich kann natürlich nur darüber spekulieren. Man könnte sagen: Vielleicht ist es eine Geringschätzung der älteren Arbeitnehmer nach dem Motto: Die brauchen wir eh nicht mehr.

(Frau Niestädt, SPD: Das ist aber eine ganz böse Unterstellung!)

Das wäre ein ganz schlechtes Bild für das Land.

Vielleicht liegt es auch daran, dass diejenigen, die über diese Regelungen befinden, später auch gern von ihnen profitieren wollen. Auch das wäre eine mögliche Erklärung.

Aber klar ist doch: Wer braucht denn in seinem Lebenszyklus, in seiner Lebensphase solche Teilzeitmöglichkeiten? Das sind in der Regel jüngere Leute, die noch etwas anderes unternehmen wollen, die aus familiären Gründen Teilzeit wollen und an dieser Stelle Flexibilität brauchen. Leider wird das hier nicht berücksichtigt. Deswegen müssen wir die Beschlussvorlage leider ablehnen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Erdmenger. - Für die SPD-Fraktion hat Frau Niestädt das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Ich möchte hier kurz noch einmal die Position der SPD vortragen, die ich bereits bei der ersten Lesung hier nannte und die wir auch im Finanzausschuss diskutiert haben. Wir halten sehr wohl - trotz der angespannten finanziellen Situation unseres Landes - eine inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses auf den Beamtenbereich für richtig.

Die Verzögerung der Erhöhung um sechs Monate, also um ein halbes Jahr, ist aus unserer Sicht durchaus vertretbar. Aus diesem Grund haben wir den Antrag der LINKEN im Finanzausschuss abgelehnt.

Was zuerst, Herr Erdmenger, recht sympathisch klang - ich hatte das in der Rede in der ersten Lesung auch gesagt -, nämlich eine Erweiterung der Möglichkeiten der Teilzeitarbeit, haben wir nach weiteren Überlegungen und auch Gesprächen am Ende nicht mitgetragen. Denn - darüber hat das Ministerium im Finanzausschuss ausführlich berichtet - die Teilzeitarbeit - nicht nur Altersteilzeit, auch normale Teilzeitarbeit - hat zugenommen. Die Möglichkeiten gibt es jetzt schon im Gesetz. Da brauchen wir keine Erweiterung.

Es gab noch einen Aspekt, der mich am Ende noch weiter überzeugte: Wenn wir das hier mit dem Landesbesoldungsgesetz beschließen würden, hätte das auch Auswirkungen auf die kommunalen Beamten. Damit, finde ich, würden wir in die Personalhoheit der Landkreise und Kommunen eingreifen. Von daher sind wir der Meinung, dass das nicht notwendig ist.

Die Kolleginnen und Kollegen haben die Möglichkeit und nach dem geltenden Gesetz selbstverständlich das Recht, Teilzeitarbeit zu vereinbaren, gar keine Frage. Vor diesem Hintergrund haben wir Ihren Änderungsantrag abgelehnt. Wir bleiben dabei und bitten um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Niestädt. Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/2125 ein. Wir stimmen als Erstes über die selbständigen Bestimmungen ab. Nach § 32 Abs. 2 der Geschäftsordnung schlage ich Ihnen vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen, es sei denn, jemand wünscht etwas anderes. - Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt darüber in der Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das sind die

Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.

Ich lasse jetzt über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die LINKE. Die Artikelüberschriften sind angenommen worden.

Ich lasse abstimmen über die Gesetzesüberschrift. Sie lautet: Landesbesoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2013/2014. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gesetzesüberschrift ist angenommen worden.

Ich lasse über das Gesetz in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. - Wer stimmt dagegen? - Das sind die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

a) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt und zur Regelung der Zuständigkeiten für die Marktüberwachung

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 6/1805

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 6/2131

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2181

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2187

Änderungsantrag Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/2190

b) Bauordnungsrechtliche Hürden bei der Nutzung erneuerbarer Energien abbauen

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1146

Beschlussempfehlung Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr - Drs. 6/2132

Der Berichterstatter zu beiden Gegenständen ist der Abgeordnete Herr Kollege Felke. Wir haben - daran will ich erinnern - eine Zehnminutendebatte vereinbart. Bitte schön, Herr Kollege.