Protokoll der Sitzung vom 10.06.2011

Dazu haben wir uns verständigt. Es gab diesbezüglich auch Mehrheiten im Landesparlament.

Die eigentliche Frage besteht darin, dass von einer aufgabenbezogenen Finanzierung bisher nicht gesprochen werden kann, sondern nur von Gruppen.

Sie haben natürlich Recht, dass Sie statistisch einen Zeitraum von drei Jahren genutzt haben. Wir haben das Jahr 2009 herangezogen. Es hat schon in der letzten Wahlperiode eine entsprechende Möglichkeit gegeben, sodass wir versucht haben, über einen Zeitraum von vier Jahren möglichst gleiche Finanzierungsbedingungen für die Kommunen zu erhalten. Dass das schwierig war, weiß ich.

Der Hintergrund dafür war aber - darin werden Sie mir Recht geben müssen; sämtliche Kommunalfinanzberichte weisen es aus -, dass die Finanzierung durch das Land den gesetzlichen Aufgabenbereich, den die Kommunen zu erfüllen haben, eben nicht zu 100 % abbildet. Daraus resultiert, dass Kommunen Kredite aufnehmen müssen, um den gesetzlichen Aufgabenbereich finanzieren zu können. Das ist das eigentliche Problem.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb habe ich gesagt: Hier gibt es ein strukturelles Defizit. Dieses strukturelle Defizit muss beseitigt werden. Dass das nicht innerhalb von fünf Jahren geht, ist uns klar.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich dem zu nähern. Man kann sagen, wir haben zu viel Personal. Ich würde es aber ein Stück weit auf die Struktur herunterbrechen wollen und hinterfragen, ob die Struktur, die jetzt geschaffen worden ist, überhaupt weniger Personal - in der Größenordnung von 30 %, was Herr Bullerjahn angeführt hat - verkraften kann. Das muss man prüfen. Ich will überhaupt nicht in Abrede stellen, dass auch Kommunen verpflichtet sind, mit Haushaltsmitteln vernünftig umzugehen und ihre Struktur anzupassen.

Was haben wir denn erfüllt? - Wir haben eine Gemeindegebietsreform durchgeführt, bei der das eigentliche Ziel darin bestand - das ist in den Gutachten nachzulesen -, eine größere Struktur zu schaffen und pro Verwaltungsgemeinschaft oder Einheitsgemeinde ungefähr 40 000 € einzusparen. Wenn man das einmal herunterbricht, bezieht sich das größtenteils auf Entschädigungsleistungen für ehrenamtlich Tätige. Das heißt, die nennenswerten personalwirtschaftlichen Strukturänderungen kommen erst, wenn überhaupt, in den nächsten fünf, sechs, sieben Jahren. Das heißt, auch an dieser Stelle haben wir bestimmte Ausgangsbedingungen, die man nicht pauschalieren kann. Das ist völlig klar.

Dann haben wir vorhin das Problem der Grundzentren erwähnt. Es macht doch keinen Sinn, dass man im Prinzip überall Gemeinden hat, die die Aufgaben einer 10 000-Einwohner-Gemeinde erfüllen, und zusätzlich die Ausweisung von Grundzentren erfolgt. Es gibt offensichtlich zwischen Ihnen und den Spitzenverbänden einen Dissens. Wir unterstützen die Forderung der Spitzenverbände, die Einheitsgemeinden, die Verbandsgemeinden

als grundzentralen Versorgungsraum zu nehmen. Völlig klar.

(Beifall bei der LINKEN)

Denn die Sicherstellung der Aufgabe steht für uns im Mittelpunkt, nicht die Prämie, um das zu erreichen.

Eine letzte Sache. Zu den Aufgaben, die das Land übertragen hat, und es damals hieß, es entstünden keine Kosten. Ich mache es anhand der Einführung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungssystems deutlich.

Wir haben damals mehrfach darauf hingewiesen, dass den Kommunen im Zusammenhang mit der Einführung Kosten entstehen. - Ich bin gleich fertig. - Nimmt man die Abflusslisten zum Bedarfsausgleich, kommt man zu dem Schluss, dass 119 Gemeinden Zuführungen aus den Bedarfszuweisungen für die Einführung der Doppik bekommen. Also kostet es doch etwas. Vormals haben Sie gesagt, es kostet gar nichts. Es sei kostenneutral.

(Zuruf: Das habe ich nicht gesagt! - Weitere Zurufe)

- Wenn Sie es nicht waren, dann war es der Innenminister. Auf alle Fälle ist es gesagt worden.

Das Gleiche betrifft die Zweckbindung. Da im Prinzip keine Ausfinanzierung der Aufgabentatbestände erfolgt, ist es völlig klar, dass man dann lieber eine Zweckbindung nimmt und sagt: „Okay, dann muss das Geld in diesem Bereich ausgegeben werden“, dass ich gemäß § 16 Abs. 2 FAG 10 Millionen € vorab entnehme, die eigentlich Investitionszulagen oder -hilfen wären, nun aber in Straßenbauprojekte fließen müssten, was aufgrund der Defizite in diesem Bereich sicherlich lobenswert wäre. Gleichzeitig nimmt man damit aber den Kommunen die Möglichkeit - das ist die andere Schiene, Herr Erben -,

(Herr Erben, SPD: Das haben Sie bean- tragt!)

entsprechend Ihren Schwerpunkten investive Maßnahmen zu beschließen. Denn das Geld geht dann nur in den Bereich des Straßenbaus. Völlig klar.

(Beifall bei der LINKEN - Zuruf von Herrn Erben, SPD)

Was wir fordern - das ist meine letzte Bemerkung dazu -: Lassen Sie uns das Höchstmaß an Transparenz gewinnen. Wir sind alle irgendwo in den Kommunen verantwortlich. Wir müssen auch in Zukunft diese Probleme bewältigen. Das ist unsere Einladung, das ist der Sinn unseres Antrages, nämlich dass wir hierzu tatsächlich zu einer fachlichen Bewertung und zu einer Auseinandersetzung in den Ausschüssen kommen.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Grünert. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich habe keine Anträge auf Überweisung des Antrages gehört.

(Herr Borgwardt, CDU: Das stimmt nicht! Es ist mehrfach eine Ausschussüberwei- sung beantragt worden! - Frau Niestädt, SPD: Hallo, Herr Präsident! - Weitere Zuru- fe)

- Moment.

Herr Präsident, ich habe die Überweisung des Antrages in die Ausschüsse für Inneres, für Finanzen sowie für Landesentwicklung und Verkehr beantragt.

(Herr Borgwardt, CDU: Alle beiden Redner haben das gesagt!)

Dann habe ich schlecht zugehört. Ich lasse nun über die Überweisung des Antrages abstimmen. Federführend soll der Innenausschuss beraten?

(Zurufe: Nein!)

Finanzen? - Also: Wer der Überweisung des Antrages zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Inneres sowie für Landesentwicklung und Verkehr zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind alle Fraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Damit ist der Antrag zur Beratung in die genannten Ausschüsse überwiesen worden.

Meine Damen und Herren! Wir sind damit am Ende der 3. Sitzungsperiode des Landtages angelangt. Ich wünsche Ihnen ein gutes Wochenende und frohe Pfingsten. Ich berufe den Landtag zu seiner 4. Sitzungsperiode für den 7. und 8. Juli 2011 ein. - Danke.

Schluss der Sitzung: 18.02 Uhr.