Protokoll der Sitzung vom 11.12.2013

Ich muss aber einen Appell an das Hohe Haus richten: Es wird nicht immer so sein, dass uns der Wind - es ist nicht gerade der Sturm Xaver, aber ein kleiner und steter - wie in den letzten Jahren so nett in den Rücken bläst.

Wir konnten bei diesem Mal aus Steuermehreinnahmen in Höhe von 36,4 Millionen € schöpfen. Das kann nach der November-Steuerschätzung leicht auch einmal anders laufen. Dann dürfen wir als Parlament vielleicht einmal 20, 30 oder auch 100 Millionen € an Steuermindereinnahmen in der Bereinigungssitzung ausgleichen. Ich hoffe, dass das keiner von uns erleben wird.

Deshalb habe ich in meiner Fraktion schon sehr frühzeitig für die Schuldentilgung und für die Zuführungen zur Steuerschwankungsreserve geworben. Ich freue mich, dass wir das heute mit dem Haushaltsgesetz verabschieden können.

Ich fasse noch einmal kurz zusammen: 2014 keine Neuverschuldung, Tilgung in Höhe von 50 Millionen €, 56 Millionen € für die Vorsorge vor den Pensionslasten und 10 Millionen € für die Steuerschwankungsreserve. Das sind Haushaltsmittel in

Höhe von insgesamt 116 Millionen €, die wir zurücklegen, sparen und klug einsetzen.

(Zustimmung bei der SPD)

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich nun noch auf wenige Einzelposten im Haushaltsplan eingehen. Ich möchte mit den politisch bedeutsamsten beginnen.

Mit den Steuermehreinnahmen haben wir das Landesblindengeld wieder angehoben. Da das Land ein Blindengeld auf dem Niveau der Bundesländer mit den höchsten Leistungen nicht bezahlen kann, war ein Kompromiss zu finden. Wir haben das Blindengeld für Erwachsene auf monatlich 320 € angehoben. Der Regierungsentwurf sah 266 € vor. Bislang sind es 350 €. Das Blindengeld für Minderjährige bleibt unangetastet. Das Blindengeldgesetz wird über das Haushaltsbegleitgesetz entsprechend geändert werden.

Ich möchte hier auch deutlich machen, dass Schülerinnen und Schüler in Internatsschulen und Umschülerinnen und Umschüler in den Berufsförderwerken oder ähnlichen Einrichtungen mit Internatsunterbringung auch weiterhin Leistungen nach dem Gesetz über das Blinden- und Gehörlosengeld erhalten sollen. Sie sind von der Streichung des Blindengeldes für Personen in Heimen ausdrücklich ausgenommen.

An dieser Stelle möchte ich noch auf unseren Änderungsantrag hinweisen. Frau Dr. Klein ist in ihrer Einbringungsrede bereits darauf eingegangen, hat sich aber ein bisschen missverständlich ausgedrückt. Es geht darum, dass in Artikel 3 des Haushaltsbegleitgesetzes der Doppelbuchstabe bb gestrichen werden soll. Damit bleibt es bei der Formulierung im Regierungsentwurf.

Für Familienförderzentren sieht die Koalition Mehraufwendungen gegenüber dem Regierungsentwurf in Höhe von 350 000 € vor. Damit ist die weitere Finanzierung möglich.

Die Ausgaben für die Jugendpauschale und für das Fachkräfteprogramm wollen wir in den kommenden Jahren auf dem Niveau des Jahres 2014 verstetigen. Dafür haben wir Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan ausgewiesen. Man kann dazu sagen, das ist uns zu wenig. Es ist aber bedauerlich, dass uns die Änderungen im Familienfördergesetz heute noch nicht vorliegen, wodurch die Beratungslandschaft sichergestellt werden soll. Die Träger werden dann Planungssicherheit für die weitere Finanzierung im Bereich der Beratungslandschaft haben. Liebe Kollegin Frau Dr. Späthe, ich bin mir sicher, dass uns das am Anfang des nächsten Jahres gelingen wird, weil es wichtig ist.

Ich möchte hier noch einmal betonen: Alle Veränderungen, die wir im Politikfeld Soziales vornehmen, sollen bis zum Ende der Legislaturperiode

fortwirken und mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2015 und 2016 nicht noch einmal angefasst werden. Die Träger brauchen Planungssicherheit und wir, verehrte Kolleginnen und Kollegen, nicht jedes Jahr die Debatte über Kürzungen im sozialen Bereich.

Wir wollen die Ausgaben im Haushalt verstetigen. Ich weiß aber um die Schwierigkeiten, vor denen der Minister für Arbeit und Soziales Norbert Bischoff steht, wenn er die Mittel in den Haushaltsplan für die Jahre 2015 und 2016 einstellen muss. Ich glaube aber, es wird helfen, wenn wir ein Familienfördergesetz haben werden, in dem die Beteiligung des Landes an diesen Ausgaben festgeschrieben ist.

Die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit konnte gesichert werden. Sie wissen, dass eine Finanzierungslücke bestand. Wir haben diese Lücke geschlossen. Die Schulsozialarbeit trägt in erheblichem Maße dazu bei, die Schulabbrecherquote zu senken. Die ersten Früchte aus diesem Programm ernten wir bereits. Nach den neuesten Zahlen konnte die Schulabbrecherquote unter 10 % gedrückt werden. Sie liegt immer noch viel zu hoch, es ist aber trotzdem ein beachtlicher Erfolg. Wir müssen darauf achten, dass wir nicht die Hände in den Schoß legen.

(Zustimmung von Frau Dr. Späthe, SPD)

Ein weiterer Punkt - man muss es einfach sagen - sind die Leistungen nach dem Kinderförderungsgesetz. Aufgrund der gegenüber der letzten Bevölkerungsstatistik gestiegenen Kinderzahlen gab es einen Mehrbedarf in Höhe von 5,1 Millionen €. Auch diese Lücke konnte geschlossen werden.

In Einzelplan 03 erhöhen wir die Mittel für die Sportstättenförderung um 1 Million € für Sportstätten in Halberstadt, Bad Dürrenberg, Wernigerode, Schönebeck usw.

Noch ein kurzer Blick auf den Einzelplan 06. Gegenüber dem Regierungsentwurf sehen wir zusätzliche Mittel in Höhe von 9 Millionen € für Forschung und Innovation vor. Davon entfallen 800 000 € auf die Landesgraduiertenförderung. Verehrter Herr Kollege Gallert, es stimmt eben nicht, wenn Sie hier anderes behaupten, weil Ihre Kolleginnen Kollegen das vielleicht nicht anerkennen oder anders gewollt haben. Wir haben im Finanzausschuss sehr wohl erklärt, wofür das Geld eingestellt und ausgegeben werden soll.

(Frau Dr. Klein, DIE LINKE: Ich habe es nicht verstanden!)

Wir haben deutlich gesagt: Außerhalb der Rahmenvereinbarung sollen Mittel in Höhe von 7,2 Millionen € für Investitionen in Großgeräte und 1 Million € für Sachkosten aufgewendet werden. Was soll man noch weiter erklären, was mit dem Geld

passieren soll? Es soll eben genau dafür eingestellt werden. Wir haben das erklärt.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Warum haben Sie die alte Rahmenvereinbarung nicht weiter- geführt?)

Zudem haben wir mit Verpflichtungsermächtigungen die Voraussetzungen für dreijährige Zielvereinbarungen mit den Studentenwerken geschaffen. Die Studentenwerke sind ebenso ein Thema, das uns über viele Wochen beschäftigt hat. Ich denke, es ist Klarheit geschaffen worden. Auch hierbei gilt: vorausschauend denken, Planungssicherheit schaffen.

Das Hochschulstrukturkonzept des Wissenschaftsministers steht noch aus. Deswegen konnten wir keine entsprechenden Veränderungen im Haushaltsplan vornehmen. Wir haben im Vorwort zum Einzelplan 06 einen Vermerk zur Kürzung von 50 Millionen € im Hochschulbereich entfernt. Für eine Anpassung der Verpflichtungsermächtigungen nach oben haben wir mit einer Erläuterung gesorgt.

Die Finanzierung der beiden rechtsmedizinischen Institute in Magdeburg und Halle war ein sehr unschöner Prozess. Das muss ich sagen. Das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft hat dafür keine Mittel im Haushaltsplan vorgesehen. Die Ressorts MI, MJ, MS und MW konnten sich nicht einigen. Letztlich mussten die Koalitionsfraktionen in der Bereinigungssitzung mit der finanziellen Beteiligung des MJ, des MI und des MW die Aufrechterhaltung im Jahr 2014 sicherstellen.

Ich sage aber auch, es handelt sich um eine einmalige Mitfinanzierung des Justizministeriums und des Innenministeriums für das Jahr 2014. Das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft ist aufgefordert, ein tragfähiges Konzept zur Aufrechterhaltung und Finanzierung der rechtsmedizinischen Einrichtungen in Halle und Magdeburg bis Ende Juni 2014 vorzulegen und dabei die Vorgaben des Landtags zur Beibehaltung eines Instituts an zwei Standorten zu berücksichtigen. Ich verweise auf die Drs. 6/2291.

Kurz noch ein Punkt anknüpfend an die Debatte unter Tagesordnungspunkt 1 heute. Ich glaube, es ist schon viel gesagt worden. Es bedarf einer Klarstellung, wie mit dem Strukturanpassungsfonds und mit den Dynamisierungsmitteln umgegangen werden soll. Mein Kollege Thomas Felke sagte zu Recht, eigentlich wisse niemand so recht, was damit passieren solle, wie das gehen solle und ob die Mittel in Höhe von 1 Million € ausreichen würden oder nicht.

Wir hätten heute sehr gern einen Entschließungsantrag vorgelegt. Der ist leider nicht zustande gekommen. Deswegen sage ich es hier noch einmal deutlich, damit es auch im Protokoll steht: Für den

Strukturanpassungsfonds für Theater und Orchester sind derzeit Mittel in Höhe von 1 Million € veranschlagt. Wir erkennen es sehr hoch an, dass die Träger und die Einrichtungen in Halle, in Dessau und in Eisleben vor erheblichen Anstrengungen stehen. Ich weiß, dass derzeit heftig an tragfähigen Konzepten und Vereinbarungen gearbeitet wird. Herr Minister Dorgerloh hat uns das vorhin eindringlich erklärt. Diese Vereinbarungen und Konzepte liegen uns aber noch nicht vor und wir konnten sie auch noch nicht bewerten. Daher sind sowohl die Länge der einzelnen Schritte wie auch der zeitliche Umfang und die Höhe der Mittel noch nicht darstellbar. Deswegen können wir sie auch nicht als einen Ausgabenansatz über die bereits eingestellte 1 Million € hinaus in den Haushaltsplanentwurf einarbeiten.

Aber wenn das vorliegt, wenn wir die Strukturanpassungspläne haben, wenn wir sie in den Ausschüssen, also im Landtag, haben, dann werden diese Mittel - soweit nötig und so weit, wie es darin steht - durch Mittel aus dem Gesamthaushalt verstärkt. Wir haben also, wie einige schon gesagt haben, nach oben keine Grenzen gesetzt. Die Mittel werden durch die Ausschüsse freigegeben und nicht, Herr Kollege Gallert, durch eine GMA. Die Eckwerte der Häuser werden hierdurch nicht belastet. Das muss auch einmal eindeutig gesagt werden.

Entsprechende Vorsorge haben wir heute durch den Haushaltsvermerk getroffen. Deswegen ist es eben nicht so, dass wir Halle, Dessau und Eisleben mit ihren Sorgen allein lassen. Wir lassen sie nicht allein auf dem Weg der Veränderungen, sondern werden sie breit unterstützen.

(Zustimmung bei der SPD)

Der Änderungsantrag, der Ihnen dazu vorliegt, ist Ihnen schon von meinem Kollegen Barthel erläutert worden. Hierin ist die Verpflichtungsermächtigung zur Dynamisierung enthalten. Erstmals haben wir für die Theater- und Orchestereinrichtungen eine Dynamisierung eingebracht, in diesem Jahr in Höhe von 400 000 €. Das erhöht sich entsprechend von Jahr zu Jahr.

Wir haben jetzt - das haben wir in der Bereinigungssitzung noch nicht gewusst - die Untersetzung der VE vorliegen. Sie steht im Änderungsantrag. Damit ist ab 2014 für alle nicht von den Anpassungen betroffenen Einrichtungen eine Dynamisierung möglich, also eine Erhöhung der Löhne und Gehälter, und für alle anderen dann, sobald der Fonds nicht mehr benötigt wird.

Zugleich sehen Sie im Änderungsantrag dann folgerichtig auch die Änderung des Haushaltsgesetzes. Da wird nämlich die Zahl entsprechend erhöht und auch die Anlage 1 des Haushaltsgesetzes angepasst.

Ich möchte nicht mehr so viel sagen, ich merke schon die Unruhe. Aber im Einzelplan 13 - das muss noch erwähnt werden - gab es erheblichen Änderungsbedarf. So waren zum Beispiel auch die Personalverstärkungsmittel in Höhe von 72 Millionen € darzustellen und teilweise auch aufzulösen. Auch das war ein großer Kritikpunkt des Landesrechnungshofes. Hier haben wir den einzelnen Ressorts rund 6,5 Millionen € zur Bewältigung der Hochwasserschadensbeseitigung im Zusammenhang mit Geschäftsbesorgungsverträgen mit der Investitionsbank, die die Regulierung übernimmt, zugewiesen.

Der Landesbetrieb für Hochwasserschutz hat direkt nach dem Hochwasser für die Umsetzung des Hochwasserschutzkonzeptes 2020 Personal - also 40 befristete Einstellungen - zugesagt bekommen. Neben diesem wird es auch in anderen Ressorts befristet beschäftigtes Personal für die Beseitigung der Schäden bzw. auch den Schutz der Anlagen geben müssen. 100 befristete Einstellungen - einschließlich der für den LHW - wurden von den Ressorts angemeldet. Zum Zeitpunkt der Behandlung des Einzelplans 13 waren bereits 23 Einstellungen erfolgt.

Die Zuweisung der Personalverstärkungsmittel, verehrte Kolleginnen und Kollegen, kann erfolgen, wenn die genauen Bedarfe durch die Ressorts benannt und die Einstellungen erfolgt sind. Es stehen für befristete Einstellungen hier 4,6 Millionen € zur Verfügung.

Die übrigen Personalverstärkungsmittel in Höhe von 60 Millionen € verteilen sich mit 47,5 Millionen € auf Neueinstellungen, auch auf die 120 Lehrer, die wir im Jahr 2013 neu eingestellt haben, sowie auf Beförderungen und auf die beförderten Sekundarschullehrer.

Wir haben - das hat auch der Minister gesagt - die Einnahmen und Ausgaben zu den Fluthilfen des Bundes veranschlagt. Deshalb haben wir hier eine Erhöhung des Haushaltsvolumens um 655 Millionen € auf 10,7 Milliarden €.

Für die EU-Programme gilt: Sie konnten leider noch nicht näher mit Zahlen unterlegt werden. Das Europäische Parlament hat nun zwar ein Paket in Höhe von 960 Milliarden € bestätigt, es muss aber noch auf die Länder heruntergebrochen werden.

Apropos EU-Programme und nächste Förderperiode: Für mich, für uns steht bereits heute fest, dass wir das erfolgreiche Stark-III-Programm auch in der nächsten Förderperiode fortsetzen werden. Ende Oktober hatten wir 58 bewilligte Projekte im ELER- und EFRE-Bereich mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 91 Millionen €. Die Bescheide dafür sind ergangen. Mit dem Bau kann begonnen werden, und ich weiß, dass viele von Ihnen bereits bei der Bescheidübergabe dabei waren. Das ist

immer eine sehr angenehme Angelegenheit, nicht wahr?

Die Stark-III-Mittel sind - ebenso wie die Tilgung von Landesschulden - sehr gut investiertes Kapital, denn es wird in der Zukunft Früchte tragen. Ein gutes Lernumfeld sorgt für gute Lernleistungen; gut gebildete Schüler bringen unser Land voran.

Der Finanzausgleich der Kommunen ist auch Bestandteil. Hier haben wir 7,3 Millionen € draufgesattelt. Das wird aber alles morgen auch im Rahmen des FAG näher zu erläutern sein, darauf brauche ich heute nicht einzugehen.

Nur noch ein Wort zu den Kommunalfinanzen: Das Stark-II-Programm möchte ich nicht vergessen, ab 2015 sicher auch das Stark-IV-Programm. So unterstützen wir die Kommunen mit dieser Hilfe zur Teilentschuldung auf ihrem Weg zur Konsolidierung.

Jetzt kann ich es mir nicht verkneifen, doch noch ein kurzes Wort zum Landesmarketing zu sagen. Ich erachte Landesmarketing für wichtig, weil es Identität stiftet. Bisher konnten wir den Bekanntheitsgrad unseres Landes aus EU-Mitteln heben. Die letzte Kampagne „Dafür stehen wir früher auf“ - ich hoffe, Sie kennen sie alle und haben einmal hineingeguckt - habe ich als eine sehr angenehme Weiterentwicklung empfunden.

(Herr Lange, DIE LINKE: Ach, Sie waren das!)

Dass es der Landesregierung aber nicht gelungen ist, bereits mit dem Haushaltsplanentwurf eine schlüssige Finanzierung vorzulegen, bedauere ich. Alles Weitere durften wir in der Presse verfolgen. Ich möchte mir Ausführungen hierzu ersparen.