Protokoll der Sitzung vom 27.02.2014

Vielen Dank, Herr Kollege Henke. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Dorgerloh. Bitte schön, Herr Minister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Frage des Abgeordneten Guido Henke namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1. Die jährlich stattfindende bundesweite Veranstaltung Girls’ Day und Boys’ Day ist in Sachsen-Anhalt fester Bestandteil der Maßnah

men zur frühzeitigen Berufsorientierung und damit Teil der jeweiligen Schuljahresplanung.

In dem am 21. Dezember 2012 geänderten Runderlass zum Girls’ Day und Boys’ Day wurde die Regelung neu aufgenommen, dass bereits Schülerinnen und Schüler der 5. Klasse teilnehmen können. Die Aufnahme dieser Regelung war ein Vorschlag der Fachleute, die die geschlechtergerechte Berufsorientierung begleiten.

Der Termin für diesen Veranstaltungstag wurde bereits im Mai 2013 im Rahmen der Veröffentlichung der Termine für die Schulen für das Schuljahr 2013/14 veröffentlicht. Im Januar 2014 ist im Schulverwaltungsblatt eine Bekanntmachung zum diesjährigen Girls’ Day und Boys’ Day erfolgt. In dieser Veröffentlichung ist den Schulen der Termin nochmals genannt worden.

Darüber hinaus gab es bereits eine Pressemitteilung des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft zu dieser Veranstaltung. Das Kultusministerium bereitet derzeit ebenfalls eine Pressemitteilung vor, um noch einmal gesondert auf den diesjährigen Girls’ Day und Boys’ Day hinzuweisen.

Zu Frage 2. Derzeit liegen für den Girls’ Day 1 827 Anmeldungen und für den Boys’ Day 800 Anmeldungen für Plätze in Unternehmen vor. Die Teilnahme am Girls’ Day und Boys’ Day stellt sowohl aus der Sicht der Schülerinnen und Schüler als auch aus der Sicht der Unternehmen eine freiwillige Aktivität dar. Dabei ist nicht vorgesehen, diese Aktivitäten von staatlicher Seite her zu administrieren oder zu beschränken. Insofern kann eine Bewertung von Angeboten einzelner Unternehmen wie der Bundeswehr durch die Landesregierung nicht vorgenommen werden.

Die Sicherstellung des Schülerverkehrs ist eine Aufgabe der jeweiligen Schulträger. Insbesondere gelten auch für den Girls’ Day und Boys’ Day die an anderen Schultagen vorhandenen Regelungen zur Schülerbeförderung in den einzelnen Regionen. Unabhängig davon wird die Landesregierung mit Bezug auf die Schülerbeförderung die Schulträger noch einmal auf die Besonderheiten des Girls’ Day und Boys’ Day aufmerksam machen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 8 wird uns der Kollege Hoffmann stellen. Er fragt nach dem Fahrkarten- und Serviceangebot der Deutschen Bahn in Sachsen-Anhalt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Schließung der Agentur im Bahnhof hat die DB Vertrieb GmbH nun auch den mobilen Ver

triebsservice für Gardelegen eingestellt. Fahrgäste müssen für Fahrkarten auf das Internet oder die Automaten im Bahnhof und in Regionalzügen zurückgreifen, die nicht immer betriebsbereit sind. Ein barrierefreies, niedrigschwelliges und direktes Fahrkarten- und Serviceangebot der Deutschen Bahn, insbesondere für ältere Menschen, fehlt jetzt in Gardelegen und womöglich auch andernorts.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung das derzeitige Fahrkarten- und Serviceangebot der Deutschen Bahn in Gardelegen und in den anderen Gemeinden und Städten Sachsen-Anhalts vor dem Hintergrund einer älter werdenden Bevölkerung und dem Maßstab der Barrierefreiheit?

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, in Kooperation mit der Deutschen Bahn sowie anderen öffentlichen und/oder privaten Partnern ein attraktiveres Fahrkarten- und Serviceangebot in allen Teilen Sachsen-Anhalts zu gewährleisten, welches besser Rücksicht auf potenzielle Fahrgäste nehmen kann?

Vielen Dank, Herr Hoffmann. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Webel. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Sehr geehrter Abgeordneter Herr Hoffmann, Ihre Fragen beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1. Der Bahnhof Gardelegen gehört zum SPNV-Netz Altmark-Börde-Anhalt. Über den Verkehrsvertrag ist für Gardelegen keine personenbediente Verkaufsstelle gefordert worden, da bereits zum Zeitpunkt der Ausschreibung vor etwa zehn Jahren kein entsprechendes Nachfragepotenzial erkennbar war. Stattdessen gab es einen stationären Automaten sowie Automaten im Zug.

Die bestehende Agentur in Gardelegen musste schließlich im Oktober 2011 infolge von Zahlungsschwierigkeiten geschlossen werden. Seitdem wurde Gardelegen im Rahmen eines Pilotprojektes einmal wöchentlich von einem mobilen, mit zwei Personen besetzten Reisezentrum der DB Vertrieb angefahren. Dieses Vertriebsmobil wurde vonseiten des Landes sehr begrüßt und insbesondere von der älteren Bevölkerung genutzt.

Dass der Einsatz des Vertriebsmobils vor kurzem wieder eingestellt wurde, bedauern wir sehr. Nach Aussage der DB Vertrieb war für diese Entscheidung hauptsächlich die geringe Nachfrage ausschlaggebend.

Es gibt in Sachsen-Anhalt derzeit 32 personenbediente Verkaufsstellen in Bahnhöfen sowie 40 Agenturen und Reisebüros, die ebenfalls Bahnfahrausweise verkaufen. Insgesamt gibt es ca. 190 stationäre Fahrausweisautomaten an den Bahnhöfen und in einigen Netzen auch Automaten in den Zügen.

Ziel des Landes Sachsen-Anhalt ist es, dass künftig in allen Zügen Fahrausweise erhältlich sind; entweder an barrierefreien Automaten oder beim Zugbegleiter, wenn sich der Fahrgast direkt nach Zustieg bei diesem meldet. Ab dem Jahr 2019 sollen alle Züge in Sachsen-Anhalt - so auch jene, die Gardelegen bedienen - mit Zugbegleitern besetzt sein.

Die Antwort auf Frage 2 lautet: Für ein attraktives, wirtschaftlich vertretbares Vertriebs- und Serviceangebot braucht es einen Mix aus verschiedenen Vertriebswegen. Online- und Handy-Tickets sowie Automaten zählen ebenso dazu wie eine persönliche Beratung. Immer wichtiger wird es aber sein, insbesondere im Rahmen der Verkehrsverträge mehr Flexibilität in Bezug auf das Vertriebsangebot zu schaffen, um somit auf neue technische Entwicklungen und veränderte Nachfragegewohnheiten reagieren zu können.

Tatsache ist, dass an kleineren Standorten ein personenbedienter Fahrausweisvertrieb bei entsprechend geringem Umsatz wirtschaftlich nicht tragfähig ist. Es müssen deshalb für Standorte, an denen die Wirtschaftlichkeit nicht gegeben ist, aber trotzdem ein nennenswerter Bedarf für einen personenbedienten Verkauf vorhanden ist, neue Konzepte gefunden werden.

Ein solches Konzept kann zum Beispiel die Kombination des Fahrausweisverkaufs mit weiteren Angeboten und Dienstleistungen, wie etwa Bäckereiverkaufsstellen, Imbissen, Fahrradstationen, Tourismusinformationen oder sogar eine Stadtbibliothek, sein. Hierfür gibt es bereits einige Beispiele im Land, wie etwa in Haldensleben, in Bernburg oder in Ilsenburg. Im Zuge der Revitalisierung der Bahnhöfe werden weitere folgen. - Danke schön.

Herr Minister, vielen Dank. Kollege Hoffman würde gern eine Nachfrage stellen.

Vielen Dank für die Antwort. Sie haben schon ein paar Dinge angerissen, was sozusagen Möglichkeiten einer alternativen Lösung betrifft. Ich hatte mich diesbezüglich bei Herrn Kaczmarek erkundigt, von dem ich dazu eine ähnliche Aussage bekommen habe. Er sprach davon, dass es für Partner, die ein anderes Grundgeschäft haben, aber einen solchen Service übernehmen könnten, schon eine Übersicht gebe. Haben Sie

eine solche Übersicht? Wenn ja: Kann man diese bekommen?

Diese habe ich nicht vorliegen, aber ich werde sie besorgen, Herr Hoffmann, sodass Sie diese dann bekommen werden.

Vielen Dank.

Die Frage 9 stellt der Abgeordnete Herr Lange. Es geht um den Runderlass des Finanzministeriums vom 14. März 2008 zur Anerkennung unbarer Eigenleistung bei Fördermittelanträgen.

Zum 15. Mai 2013 ist der Runderlass des Finanzministeriums vom 14. März 2008 zur Anerkennung unbarer Eigenleistung bei Fördermittelanträgen außer Kraft getreten. Eigenarbeitsleistungen können jetzt nur noch im Rahmen des jeweils geltenden Haushaltsführungserlasses angerechnet werden. Vereine und Verbände, deren Eigenmitteldecke sehr dünn ist, stellt dies vor große Probleme bei der Beantragung von Fördermitteln.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist betroffenen Vereinen und Verbänden das Auslaufen des Runderlasses vor Ablauf der Antragsfrist - ich ergänze: im letzten Jahr - mitgeteilt worden?

2. In welchem Maße und auf welcher rechtlichen Basis sind Eigenleistungen als Eigenmittel anrechenbar?

Vielen Dank, Herr Lange. - Ich gehe davon aus, dass in Vertretung von Minister Herrn Bullerjahn wiederum Frau Justizministerin Professor Kolb antwortet. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen der Landesregierung und in Vertretung von Herrn Minister Bullerjahn beantworte ich die Frage des Abgeordneten Herrn Lange wie folgt. Bevor ich aber zu der eigentlichen Antwort komme, möchte ich zunächst einige erläuternde Aussagen voranstellen.

Es ist in der Tat richtig, dass der genannte Runderlass ab dem 22. April 2013 außer Kraft getreten ist. Hingegen ist die Aussage nicht richtig, dass die Bestimmungen nun nicht mehr bzw. nur noch im Rahmen des jeweiligen Haushaltsführungserlasses angewendet werden können.

Lassen Sie mich kurz die Rechtslage darstellen. Im Jahr 2013 hat das Ministerium der Finanzen eine Vielzahl zuwendungsrechtlicher Einzelregelungen zur leichteren Handhabung in einem neuen Erlass, dem Zuwendungsrechtsergänzungserlass, zusammengefasst. Dazu gehören auch die Bestimmungen zur Anerkennung unbarer Leistungen. Diese sind zwar jetzt gegenüber der ursprünglichen Regelung etwas komprimierter, aber trotzdem inhaltsgleich darin enthalten. Demzufolge gelten die bisherigen Regelungen weiter.

Auch für die Zeit zwischen dem Außerkrafttreten des alten Runderlasses und dem Inkrafttreten des neuen Zuwendungsrechtsergänzungserlasses - Entschuldigung, ein schwieriges Wort - ergeben sich keine negativen Auswirkungen für die betroffenen Zuwendungsempfänger. Die bisherigen Bestimmungen kamen nur dann zur Anwendung, wenn diese in die jeweilige Förderrichtlinie bzw. in den Bewilligungsbescheid aufgenommen wurden.

Die Förderrichtlinien und die Bescheide galten aber auch nach dem Außerkrafttreten des alten Runderlasses unverändert fort. Auch bei Änderungen bzw. bei Neufassungen von Förderrichtlinien in diesem Zeitraum wurden die entsprechenden Vorgaben mit Blick auf die beabsichtigte weiterführende Regelung seitens des Finanzministeriums mitgetragen.

Im Ergebnis können Ihre Fragen, Herr Lange, wie folgt beantwortet werden:

Zu Frage 1. Nein. Das Auslaufen des Runderlasses ist den betroffenen Vereinen und Verbänden nicht direkt mitgeteilt worden, da sich hieraus keine unmittelbaren Änderungen für sie ergeben haben. Allerdings ist der neue Zuwendungsrechtsergänzungserlass im Ministerialblatt veröffentlicht worden.

Zu Frage 2. Unbare Leistungen können weiterhin auf der Grundlage des neuen Zuwendungsrechtsergänzungserlasses als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Herr Lange würde gern nachfragen.

Ich möchte sowohl nachfragen als auch einen Hinweis geben. Vielleicht könnte sich jemand von der Landesregierung darum kümmern - eventuell der Staatsminister, er kümmert sich ja eigentlich um alles.

Ich habe ein Schreiben des Landesverwaltungsamtes vorliegen, in dem einem Verein mitgeteilt wird, dass der entsprechende Runderlass des Ministeriums vom 14. März 2008 am 15. Mai 2013

außer Kraft getreten ist. Dann folgt in dem Schreiben der Satz: „Eigenarbeitsleistungen können seitdem nur noch im Rahmen des geltenden Haushaltsführungserlasses angerechnet werden“.

Könnte man dem Landesverwaltungsamt bitte diesen neuen Erlass mitteilen und dafür sorgen, dass vom Landesverwaltungsamt auf der Basis dieses neuen Erlasses die entsprechenden Zuwendungen verteilt werden können?

Herr Lange, ich kann Ihnen versprechen, dass wir uns darum kümmern werden. Wenn Sie uns die Daten des zugrunde liegenden Falls zukommen lassen, dann werden wir das klären. - Vielen Dank.