Ich rufe Artikel 7 auf. Wer stimmt dem zu? - Die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Ein Mitglied des Landtages. Artikel 7 ist damit angenommen worden.
Wir führen jetzt die Abstimmung über Artikel 8 durch. Wer ist dafür? - Die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich der Stimme? - Ein Mitglied des Landtages. Artikel 8 ist damit angenommen worden.
Ich lasse über Artikel 9 abstimmen. Wer stimmt dem zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Zwei Abgeordnete. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Artikel 9 ist damit angenommen worden.
Ich rufe Artikel 10 auf. Wer stimmt dem zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Ein Mitglied des Landtages. Wer enthält sich der Stimme? - Es gibt eine Stimmenthaltung. Artikel 10 ist damit angenommen worden.
Wir stimmen nun über Artikel 11 ab. Wer stimmt dem zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Ein Mitglied des Landtages. Wer enthält sich der Stimme? - Ein Abgeordneter. Artikel 10 ist damit angenommen worden.
Es folgt die Abstimmung über Artikel 12. Wer stimmt dem zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Zwei Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? - Artikel 12 ist bei zwei Gegenstimmen angenommen worden. Damit haben wir über alle Artikel des Gesetzentwurfs abgestimmt.
Ich lasse nunmehr über die Artikelüberschriften abstimmen. Wer stimmt diesen zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Bei zwei Stimmenthaltungen ist den Artikelüberschriften zugestimmt worden.
Wir stimmen sodann über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zur Parlamentsreform 2014“ ab. Wer stimmt der Überschrift zu? - Das ist die große Mehrheit. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Zwei Stimmenthaltungen. Die Gesetzesüberschrift ist damit beschlossen worden.
Wir kommen nun zur Abstimmung über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Gemäß Artikel 78 Abs. 2 der Landesverfassung bedürfen verfassungsändernde Gesetze einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages. Ich habe Ihnen § 75 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages vorgelesen, der den Namensaufruf regelt.
Ich bitte die Schriftführerin Frau Latta, die Namen aufzurufen. - Ich bitte Sie, liebe Abgeordnete, dar
auf laut und deutlich mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ zu antworten. Sollte hier vorn der Eindruck entstehen, dass die Antwort nicht ganz klar ist - sie ist in der Regel nur nicht klar zu verstehen -, werde ich nachfragen. Wir erleichtern das Verfahren ungemein, wenn sich all diejenigen, die nicht aufgerufen sind, in Stillschweigen üben. - Frau Latta, Sie haben das Wort.