Protokoll der Sitzung vom 08.09.2011

Ich denke, über dieses Konzept ist dann auch im Fachausschuss zu berichten und zu diskutieren. Das ist das, was Sie gerade eingefordert haben.

In diesem Rahmen wird zu prüfen sein, ob eine Zusammenführung des Landesschulamtes und des Lisa schulfachlich geboten ist. Unter der Prämisse der Eigenständigkeit von Schule und aus der Perspektive der Schule ist die Herauslösung der Schulaufsicht aus dem Landesverwaltungsamt einfach nur folgerichtig.

Die damals meiner Meinung nach unreflektierte Auflösung der Staatlichen Schulämter soll mit der Neuausrichtung der Schulaufsicht als Schulbehörde, die effizient und in regionaler Verantwortung arbeitet, nicht nur korrigiert werden; vielmehr soll die Schulaufsicht auf diese Weise auch weiterentwickelt werden.

Ich bin der Meinung, es ist nützt keine Veränderung der Struktur, wenn die Facharbeit darunter leidet. Notwendig ist also eine Regionalisierung.

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der regionale Bezug bereits jetzt gegeben ist; denn die Nebenstellen werden analog zu den jetzigen Außenstellen fortgeführt.

Die Schulaufsicht beschäftigt sich dann auch mit den Aufgaben der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte. Dies alles ist zu verbinden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Weiteren geht es in dem vorgelegten Gesetzentwurf darum, die Anzahl der zentralen Klassenarbeiten deutlich zu reduzieren. So wird im 4. und im 6. Schuljahrgang jeweils nur noch eine solche Klassenarbeit geschrieben, wobei die Auswahl des jeweiligen Kernfachs künftig vom Fachministerium getroffen wird.

Ich bin der Meinung, die bisherige Datenflut war ziemlich erdrückend. So lautete auch immer wieder die Rückmeldung aus der Praxis. Das soll sich für den Schulbetrieb verbessern. Die anderen Klassenarbeiten bleiben erhalten, sind jedoch nicht mehr zentral.

(Zuruf von Frau Feußner, CDU)

Sehr geehrte Damen und Herren! Außerdem soll zum nächsten Übergangstermin das Eignungsfeststellungsverfahren in Klasse 4 abgeschafft werden. Wir haben hier explizit zu diesem Punkt in großer Ausführlichkeit eine Debatte geführt. Es bestand weitestgehend Einvernehmen darin, die Letztentscheidung für den Übergang nach Klasse 4 auf die Eltern zu übertragen, also die Elternrechte an dieser Stelle zu stärken. Ich denke, das künftige Verfahren muss in der Beratung über den Gesetzentwurf abgeklärt werden.

Es wurde hier das Thema Prognoseunsicherheit besprochen. Wir waren uns aber am Ende darin einig, dass Entwicklungseinschätzungen unerlässlich sind, und zwar sowohl für die Pädagogen, als auch und erst recht für die Eltern, die über den Übergang zu entscheiden haben.

Letztlich greift der Gesetzentwurf Vorschläge des Landeselternrates zu der Besetzung, der Amtszeit und der Abwahl von Elternvertretungen auf.

Namens meiner Fraktion bitte ich Sie, den Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Fachausschuss für Bildung und Kultur sowie auf die Bitte der Innenpolitiker hin zur Mitberatung in den Innenausschuss zu überweisen.

Ich freue mich auf die Anhörung und die anschließende Beratung zu diesem wichtigen Anliegen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Reinecke.

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit kommen wir zur Abstimmung. Ich habe gehört,

dass der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur sowie zur Mitberatung in den Innenausschuss überwiesen werden soll. Ich erkenne keine weiteren Anträge oder Missstimmungen. Dann stimmen wir jetzt darüber ab.

Wer für eine entsprechende Überweisung des Gesetzentwurfes ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist das Haus in seiner Gänze und Breite.

(Unruhe)

- Die Breite bezog sich nur auf mich. Entschuldigung bei den Damen!

(Heiterkeit)

Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Gesetzentwurf in die genannten Ausschüsse überwiesen worden und wir haben den Tagesordnungspunkt 5 erledigt.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt 6:

Erste Beratung

Entwurf eines Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/328

Einbringerin ist die Abgeordnete Frau Professor Dr. Dalbert. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit diesem Tagesordnungspunkt bleiben wir bei der Schule als zentralem Ort. Wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wollen eine Schule der Ermutigung, eine Schule, in der begeistert gelernt wird, eine Schule, in der soziales und demokratisches Miteinander gelebt wird. Für uns ist die Schule die Keimzelle der Demokratie.

(Zustimmung von Frau Frederking, GRÜNE)

Wir wollen also eine Schule, in der alle mitmachen, in der alle an einem Strang ziehen.

Die Frage ist: Wann machen Menschen mit? - Unsere Antwort ist: Menschen machen dann mit, wenn sich das Mitmachen lohnt. Menschen übernehmen dann Verantwortung, wenn sie tatsächlich auch das Ergebnis von Entscheidungen gestalten können.

(Zustimmung von Frau Bull, DIE LINKE)

Deswegen müssen wir Entscheidungswege so gestalten, dass die Menschen, die sich beteiligen, tatsächlich echten Einfluss haben. Das ist in der

Schule so, das ist in der Kommune so und das ist auch auf Landesebene so.

In der Schule ist die Gesamtkonferenz der zentrale Ort der Entscheidungen. In der Gesamtkonferenz wird darüber entschieden, wie Lernen organisiert wird, welche Lehrmittel verwendet werden, und die Gesamtkonferenz entscheidet auch über die Haushaltsmittel.

Ich denke, ich darf sagen, dass wir alle in diesem Hohen Hause wollen, dass unsere Schulen selbständiger werden. Das hat uns auch der Bildungskonvent mit auf den Weg gegeben.

(Unruhe)

Frau Professor Dalbert, ich würde gern für Sie um mehr Aufmerksamkeit werben.

Das ist nett.

Stimmen Sie mir darin zu?

Ja, das mache ich gern.

Dann hoffen wir, dass der Rest ebenfalls zustimmt.

Wir wollen deshalb selbständigere Schulen, weil wir denken, dass die Menschen vor Ort am besten entscheiden können, was gut für die jeweilige Schule ist, wie das Lernen in der Schule organisiert werden soll, welche Investitionen in der Schule getätigt werden sollen.

Wenn wir selbständigere Schulen wollen, dann werden auch die Entscheidungen in den Schulen wichtiger werden und dann sind auch folgende Fragen von besonderer Wichtigkeit: Wer darf in den Schulen entscheiden? Wer darf mit welchem Gewicht in der Schule entscheiden?

In Bezug auf die Mitbestimmung, die Beteiligungsmöglichkeit von Eltern sowie von Schülerinnen und Schülern an schulischen Entscheidungen in den Gesamtkonferenzen gehört Sachsen-Anhalt gemeinsam mit Baden-Württemberg, Niedersachsen und Hessen zur Schlussgruppe. Genau das will BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit diesem Gesetzentwurf ändern.

Wie wollen wir das ändern? - Wir möchten, dass die Lehrer und Lehrerinnen, die Schüler und Schülerinnen sowie die Eltern gleichgewichtig in der

Schulkonferenz entscheiden können; also wir wollen hier eine Drittelparität haben.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wir haben heute Morgen in diesem Hohen Hause schon einmal das Wort von der Avantgarde gehört. Die Frage ist natürlich: Sind wir mit einem solchen Vorschlag hinsichtlich der Drittelparität in den Gesamtkonferenzen demokratische Avantgarde? - Dazu muss ich Ihnen leider sagen: Nein.

Wenn wir unseren Gesetzentwurf umsetzen, dann befinden wir uns in guter Gesellschaft mit unseren beiden Nachbarländern Sachsen und Thüringen, die genau diese Drittelparität in den Gesamtkonferenzen haben.