Protokoll der Sitzung vom 05.06.2015

(Herr Leimbach, CDU: Warum?)

So. Ich komme zum anderen, zu den Gebietsänderungsverträgen. Sie sagen, das ist ganz schlimm usw.

(Herr Erben, SPD: Das ist aber nicht die Fra- ge hier!)

Wer hat denn die zehn Jahre Bindung letztendlich erst hoffähig gemacht? Bisher galt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Durch einen Kabinettsbeschluss wurden die fünf Jahre auf zehn Jahre erweitert.

(Zuruf von Herrn Erben, SPD)

Durch den Kabinettsbeschluss wurde also eine Möglichkeit für eine Streckung hingenommen.

(Herr Erben, SPD: Ja!)

Die fällt jetzt auch im Zusammenhang mit der Erreichung einer Liquidität von betroffenen Kommunen, die diesen Grundsatz umgesetzt haben in ihrem Gebietsänderungsvertrag, der letztlich durch die Kommunalaufsicht genehmigungspflichtig war.

(Herr Erben, SPD: Also hätte nicht geneh- migt werden sollen! Davon habe ich auch etwas gehört!)

- Sie denken, Sie können sich hier permanent rausreden. Ihr eigenes Leitbild

(Heiterkeit bei der SPD)

- ja, da können Sie lachen, so viel Sie wollen - schreibt vor, eine der Grundlagen der Gemeindegebietsreform war, die Gemeinden langfristig in sichere wirtschaftliche und finanzielle Bedingungen zu überführen. Das war Ihr Grundsatz, um damit auch die Möglichkeit zu haben, weitere Aufgaben auf den kommunalen Bereich zu übertragen. Das war der Grundsatz.

Wenn ich aber nach einem dreiviertel Jahr oder einem Jahr feststelle, das ist alles gar nicht eingetroffen, dann frage ich mich, unter welchen Bedingungen Sie damals geprüft haben. Das ist der zweite Punkt an der Stelle.

Was mich eigentlich viel eher erregt, ist - -

(Herr Erben, SPD: Noch mehr?)

- Ja, noch mehr. Ich bin da im Gegensatz zu Ihnen vielleicht ein bisschen leidenschaftlich. Mich erregt an dieser Stelle, wie wir mit uns umgehen lassen. Aus dem Ablauf der Abstimmung zwischen den Fraktionen zur Beratung über den veränderten Runderlasses - das können Sie nachlesen, ich kann es auch noch schriftlich nachreichen - geht hervor, dass alle Fraktionen - da schließe ich Ihre Fraktion mit ein - ein gesteigertes Interesse daran hatten, dass es eine Regelung gibt, die sowohl die Bedingungen der Kommunen als auch die Bedingungen des Landes reflektiert. Das war allen Fraktionen anheim.

Das heißt, nachdem wir diesen neuen Runderlass, also den überarbeiteten Runderlass, erhalten haben, hat Herr Kolze durch das Ausschusssekretariat signalisieren lassen, dass die CDU, bevor sie sich dazu positioniert, einen Beratungswunsch mit ihren finanz- und kommunalpolitischen Sprechern

hat, um dann noch einmal mit der Koalition abzuklären, wie man vorgeht. Das war am 5. Mai 2015.

Am 7. Mai 2015 wurde dieser Tagesordnungspunkt, obwohl er auf der Tagesordnung stand, aufgrund des Wunsches der Koalitionsfraktionen von der Tagesordnung genommen nach der Maßgabe, Sie verständigen sich und wir führen dann eine entsprechende Beratung im Ausschuss durch. Zu dieser Beratung sollten auch die kommunalen Spitzenverbände eingeladen werden.

Jetzt passiert Folgendes: Einen Tag später wird der Runderlass, der uns am 4. Mai 2015 zugeschickt worden ist, faktisch durch das Ministerium schon veröffentlicht, sodass also die Beratung, die wir hier anstrengen, nur noch Spiegelfechterei ist. Das ist der Affront, der hier passiert ist.

(Beifall bei der LINKEN)

Wie nehmen wir uns denn als Landtag überhaupt ernst, wenn jede Verwaltung gegen die Intentionen des Hohen Hauses entscheiden kann, was sie will?

Natürlich können Sie jetzt kommen und sagen, ein Runderlass ist eine Aufgabe der laufenden Verwaltung. Das kann jedes Ministerium festlegen. Es ist nicht verpflichtet, dabei den Landtag einzubeziehen. Das können Sie machen. Aber wir haben hier alle signalisiert, und zwar querbeet, dass wir hierzu Verständigungsbedarf haben. An der Stelle, muss ich sagen, ist das schon ein Affront, der in 25 Jahren hier so noch nie vorgekommen ist. Das ist der eigentliche Affront.

Da, denke ich einmal, sollten wir uns als Abgeordnete, egal wie unterschiedlich wir zu bestimmten Positionen stehen, doch ernst nehmen und sagen, das ist das letzte Mal, dass wir so etwas zugelassen haben.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb bitte ich darum, dass dieser Gegenstand auch im Ältestenrat behandelt wird, weil das ein Ding ist, das so nicht geht.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich hätte mir mein Hüsteln sparen können, weil Sie erstens aufgehört haben und zweitens weil die Kollegin Feußner Sie noch etwas fragen möchte.

Das finde ich charmant von ihr.

(Heiterkeit)

Bitte.

Ich sage das Folgende, auch wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, weil ich zur späten Stunde noch eine Frage stelle. Herr Grünert, Sie haben natürlich Recht. Rein formal ist es ein Affront, weil die Ausschüsse um die Vorlage einer Berichterstattung gebeten haben, um darüber diskutieren zu können, welche Änderungen in diesem bisherigen Erlass, also nicht in dem jetzt gültigen, sondern in dem überarbeiteten Erlass, vorgenommen werden sollten.

Ist Ihnen aber bewusst, dass dann, wenn das Ministerium jetzt den zeitlichen Rahmen verändert und gewartet hätte - ich habe auch von unserem Eigenverschulden gesprochen, dass wir als Koalitionsfraktionen uns lange nicht auf die zu verändernden Tatbestände einigen konnten - und diesen Erlass später erlassen hätte, also nach dem 30. Juni 2015, die rein rechtliche Möglichkeit für die Kommunen nicht mehr bestanden hätte, dass sie die Regelsteuersätze verändern können? Denn es gibt da einen klaren Schnitt, dass man das nur bis zum 30. Juni des laufenden Jahres rückwirkend machen kann, sodass die Kommunen dann mit dem alten Erlass und damit mit den noch viel höheren Regelsteuersätzen hätten leben müssen.

Das war wohl einer der Anlässe für das Ministerium, das jetzt zu tun, unabhängig davon, dass natürlich der Affront gegenüber dem Parlament bleibt. Darin gebe ich Ihnen ja Recht. Aber wir haben das selbst - Sie nicht als Oppositionsfraktion, aber wir als Koalitionsfraktionen - mit verschuldet.

Frau Feußner, Sie haben im Prinzip Recht. Das ist so. Aber wir haben - da steht auch der Ausschussvorsitzende dahinter - darauf hingewiesen, wenn also der Minister nicht zugegen ist, weil er zum damaligen Zeitpunkt an einer Beratung in Berlin mit den Finanzministern der anderen Bundesländer teilnahm, dass dann natürlich auch ein Staatssekretär oder ein Bereichs- oder Abteilungsleiter berechtigt wäre, zu verhandeln.

(Zustimmung von Herrn Loos, DIE LINKE)

Das heißt also, das ist für mich kein Grund für die Absetzung. Für mich war ein Grund, dass Sie als Fraktion gemeinsam mit der SPD noch Klärungsbedarf hatten. Das war für mich ein Grund. Wir haben bisher immer, wenn es darum ging, Termine

zu finden oder Lösungen zu finden, Termine letztendlich auch durch Sondersitzungen herbeigeführt. Das hat immer funktioniert, auch wenn man manchmal ein bisschen gegrummelt hat, weil man irgendwann mehr Sondersitzungen als reguläre hatte. Daran liegt es nicht.

Das heißt also, diese zeitliche Frist haben wir schon gesehen. Aber wir haben vermutet, dass über den geänderten Runderlass noch diskutiert werden kann. Das taten übrigens auch die kommunalen Spitzenverbände. Wissen Sie, was das für ein Außenbild abgibt? Der Landtag macht Hoffnung, dass man sich darüber noch einmal verständigen kann, weil es nicht um irgendetwas geht, und dann kommt im Prinzip durch die Hintertür der Runderlass schon in gedruckter Form und man sagt, tschüss, das war es.

Das heißt also, vor dem Hintergrund haben wir sehr wohl darauf gehofft, dass es tatsächlich zu einer Verständigung kommt, auch wenn es keine 100-prozentige Übereinstimmung gibt - da wir unterschiedliche Interessen haben; das ist vollkommen klar - weil es letztendlich auch eine Ebene betrifft, auf der sich das Leben maßgeblich vollzieht. Das war der Hintergrund. Sie haben vollkommen Recht, was die Terminsetzung betrifft. Die hätten wir aber auch noch regeln können, indem wir darüber am 7. Mai 2015 oder eine Woche später beraten hätten.

Dann wäre die Veröffentlichung sicherlich zum 1. Juni 2015 oder zum 15. Juni 2015 passiert. Dann hätte die Inkraftsetzung durchaus noch im Rahmen der Regel erfolgen können, nämlich rückwirkend zum 1. Januar 2015.

(Herr Gallert, DIE LINKE: Okay!)

Vielen Dank, Herr Kollege Grünert.

(Beifall bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Dem Berichterstattungsverlangen nach § 14 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung wurde damit entsprochen. Beschlüsse werden hierzu nicht gefasst. Wir haben den Tagesordnungspunkt 23 abgearbeitet und sind damit an das Ende der 91. Sitzung des Landtages angekommen.

Ich berufe den Landtag zu seiner 45. Sitzungsperiode für den 1., 2. und 3. Juli 2015 ein.

Ich wünsche Ihnen allen ein sommerliches Wochenende mit der einen oder anderen Abkühlung. Die Sitzung des Landtages ist damit geschlossen.

Schluss der Sitzung: 18.09 Uhr.