Aufgabe der Enquete-Kommission war es, dem Landtag auf der Grundlage des Status quo zu ausgewählten Schwerpunkten der öffentlichen Verwaltung Vorschläge zu unterbreiten, wie die Qualität der Verwaltungsdienstleistungen verbessert, die Effektivität und Effizienz der Verwaltungsabläufe gesteigert und mehr Bürgernähe sowie Bürgerorientierung im Verwaltungshandeln erzielt werden können. Um diese Aufgabe zu erfüllen, wurden drei Schwerpunkte festgelegt - -
Frau Kollegin Gorr, einen kleinen Moment, bitte. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass das Geben solcher Berichte kein einfaches Ding ist. Deshalb werden wir uns jetzt einer größeren Aufmerksamkeit befleißigen. - Bitte, Frau Kollegin.
Frau Gorr, Berichterstatterin der Enquete-Kommission „Öffentliche Verwaltung konsequent voranbringen - bürgernah und zukunftsfähig gestalten“:
Um diese Aufgabe zu erfüllen, wurden drei Schwerpunkte festgelegt, mit denen sich die Kommission im Verlauf ihrer Arbeit eingehend befasst hat. Die Auswahl der Schwerpunkte erfolgte unter dem Gesichtspunkt aktueller Diskussionen und Aufgabenstellungen für Landesregierung und Parlament. Einige davon haben wir auch heute wieder zur Kenntnis nehmen dürfen.
Als Schwerpunkt 1 wird im Einsetzungsbeschuss der Struktur- und Aufgabenwandel in der öffentlichen Verwaltung genannt. Es gilt, ein einheitliches Konzept für eine umfassende Verwaltungsstrukturreform in enger Verbindung mit einer weiterführenden Funktionalreform zu erstellen und umzusetzen.
Das Thema des zweiten Schwerpunktes lautet: Gute Arbeit durch und im öffentlichen Dienst. Hierunter sollte unter anderem sowohl für die Landesebene als auch für den kommunalen Bereich dargestellt werden, welche Grenzen und Konsequen
zen der angestrebte Personalabbau für die Aufgabenerfüllung und für das Personal in den einzelnen Verwaltungsbereichen hat.
Schließlich benennt der Einsetzungsbeschluss als dritten Schwerpunkt die E-Government-Strategie. Hierunter sollte zunächst die Grundsatzfrage beantwortet werden, welche Ziele und Synergien durch den Einsatz moderner Technik und digitaler Vernetzung auf Landes- und kommunaler Ebene erreicht werden sollen und wie viele personelle und finanzielle Ressourcen dafür benötigt werden.
Im Hinblick auf die weiteren Inhalte der verschiedenen Schwerpunkte möchte ich an dieser Stelle auf den ersten und zweiten Zwischenbericht verweisen.
Ihren ersten Zwischenbericht erstellte die EnqueteKommission für den Berichtszeitraum vom 29. Juni 2012 bis zum 31. Juli 2013. Darin erfolgten Darstellungen zur Einsetzung der Enquete-Kommission und eine erste Wiedergabe der im Berichtszeitraum erfolgten Anhörungen zum Schwerpunkt 3 des Einsetzungsbeschlusses, den wir einvernehmlich als ersten Beratungsgegenstand ausgewählt hatten.
Ihren zweiten Zwischenbericht erstellte die Enquete-Kommission für den Berichtszeitraum vom 1. August 2013 bis zum 30. September 2014. Darin erfolgte im Wesentlichen eine Darstellung des Anhörungsverlaufes mit dessen Inhalten. Zudem gab der Bericht einen Ausblick auf die inhaltliche Schwerpunktsetzung für die weitere Arbeit der Enquete-Kommission.
Die Enquete-Kommission strebte an, dem Einsetzungsbeschluss gemäß eine bestmögliche Transparenz und Nachvollziehbarkeit ihrer Arbeit herzustellen. Aus diesem Grund befasste sie sich zu Beginn ihrer Tätigkeit in Zusammenarbeit mit der Landtagsverwaltung mit der Frage, wie, unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Mitteln die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen kann und soll.
Der Konzeption des Landtags zur Öffentlichkeitsarbeit seiner Ausschüsse folgend, wurde die Enquete-Kommission in den Landtagsmedien thematisiert. Außerdem erhielten interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Verwaltung die Möglichkeit, an den insgesamt 14 Anhörungen, welche in öffentlicher Sitzung durchgeführt wurden, teilzunehmen.
Darüber hinaus verständigte sich die EnqueteKommission in den Einführungssitzungen über die Arbeits- und Vorgehensweise sowie über Zuständigkeiten.
Das federführende Ministerium für Inneres und Sport, das Ministerium der Finanzen, die Staatskanzlei und die kommunalen Spitzenverbände er
Die intensiven und kontinuierlichen Diskussionen mit den Vertretern der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden brachten für alle Beteiligten zahlreiche Anregungen hervor, die teilweise bereits im Laufe der Arbeit der EnqueteKommission Eingang in das Handeln fanden und teilweise auch parallel auf den Weg gebracht wurden.
Mit Blick auf den nunmehr vorliegenden Abschlussbericht ist hervorzuheben, dass alle Entscheidungen für den Verlauf der Kommission einvernehmlich getroffen wurden und dass zahlreiche Empfehlungen für die künftige Gestaltung des öffentlichen Dienstes von allen Fraktionen gleichermaßen aufgegriffen wurden. Dazu können Sie sich unter Kapitel 5 des Abschlussberichtes näher informieren.
Insgesamt fanden im Berichtszeitraum 29. Juni 2012 bis 30. Juni 2015 34 Sitzungen der EnqueteKommission statt. Die kommunalen Spitzenverbände als ständige Gäste und die Hochschule Harz als wissenschaftliche Begleitung nahmen regelmäßig an den Sitzungen der Enquete-Kommission teil.
Einen wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkt der Sitzungen bildeten die Expertenanhörungen zu den drei Schwerpunkten des Einsetzungsbeschlusses. Zu den einzelnen Fragestellungen äußerten sich neben der Landesregierung auch der Städte- und Gemeindebund Sachsen-Anhalt und der Landkreistag Sachsen-Anhalt. Darüber hinaus wurden weitere insgesamt 39 Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verwaltung eingeladen, um eine Stellungnahme bzw. einen Vortrag zu ausgewählten Fragen der Schwerpunktbereiche des Einsetzungsbeschlusses zu geben bzw. zu halten.
Die eingeladenen Expertinnen und Experten wurden gebeten, der Kommission in ihren jeweiligen Vorträgen auch ihre persönlichen Standpunkte und Auffassungen darzulegen und den Mitgliedern der Enquete-Kommission für Fragen zur Verfügung zu stehen. Ihnen möchte ich an dieser Stelle meinen Dank aussprechen, dass sie trotz teilweise langer Anreise und an einem Freitagnachmittag mit uns in eine intensive Diskussion eingetreten sind.
Anhörungen fanden beispielsweise zu den Themen Bürgernähe und Bürgerbeteiligung, Gesundheitsmanagement, Gleichstellung und Gender Mainstreaming im öffentlichen Dienst statt. Weitere Rahmenthemen für Anhörungen waren unter anderem die Barrierefreiheit im öffentlichen Dienst sowie die Dienstrechtsreform im Kontext der Föderalisierung der Bundesländer.
Beispielsweise waren Expertinnen und Experten von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin, von den Universitäten Leipzig, Bielefeld, Hannover und Stuttgart sowie der Technischen Universität Dortmund Gäste der Enquete-Kommission. Weiterhin folgten die Gleichstellungsbeauftragte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, der Präsident des Bundesverwaltungsamtes, die Integrationsbeauftragte der Landesregierung SachsenAnhalt sowie auch der Beauftragte der Landesregierung Sachsen-Anhalt für die Belange der Menschen mit Behinderungen der Einladung der Enquete-Kommission.
Darüber hinaus wurden die Mitglieder der Enquete-Kommission mehrfach durch den Minister der Finanzen Herrn Bullerjahn über das Personalmanagementsystem Promis, das auf eine einheitliche und IT-gestützte Personalverwaltung abzielt, unterrichtet.
Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Herr Dr. von Bose folgte mehrmals der Einladung der Enquete-Kommission und legte den Mitgliedern seine Standpunkte unter anderem zu den Themen E-Government-Strategie und Sachsen-Anhalt Digital 2020 dar und ließ der Kommission seine Kernempfehlungen zum
Schwerpunkt 3 des Einsetzungsbeschlusses unter den Gesichtspunkten des Datenschutzes und der Informationsfreiheit zukommen.
Inhaltlich möchte ich an dieser Stelle nicht weiter auf die Expertenanhörungen eingehen. Hierzu können Sie sich im Abschlussbericht unter Kapitel 4 umfassend informieren und die Vorschläge, die aus den Expertenanhörungen generiert und den einzelnen Schwerpunkten des Einsetzungsbeschlusses zugeordnet worden sind, nachlesen.
Stattdessen möchte ich im Folgenden kurz die methodische Vorgehensweise für die Erarbeitung des Abschlussberichtes erläutern:
Auf der Grundlage der aus den Anhörungen gewonnenen Erkenntnisse erarbeitete die EnqueteKommission zwei Maßnahmenkataloge, sogenannte Bewertungsraster. Diese Bewertungsraster wurden im Laufe eines Abstimmungsverfahrens der Landesregierung, den kommunalen Spitzenverbänden und der Hochschule Harz zur Stellungnahme vorgelegt.
In den Bewertungsrastern hatten wir zunächst insgesamt 224 Maßnahmen bzw. Vorschläge zusammengefasst, die den einzelnen Fragestellungen des Einsetzungsbeschlusses zugeordnet wurden.
Zudem erfolgten eine Stellungnahme aus wissenschaftlicher Sicht sowie eine Priorisierung entsprechend dieser Stellungnahmen. Diese Priorisierung erfolgte mithilfe verschiedener Priorisierungsgrade.
Analog dazu enthalten die Bewertungsraster, die Sie dann einsehen können, eine Stellungnahme aus der Sicht der Landesregierung mit Bezug zu aktuellen Maßnahmen sowie eine Priorisierung entsprechend dieser Stellungnahme.
Es folgten weitere Schritte, die jeweils in enger Abstimmung mit den Akteuren vorgenommen worden sind.
Die insgesamt 224 Maßnahmen und Vorschläge wurden letztlich in einer Maßnahmen- und Vorschlagsliste von 110 konkreten Maßnahmen zusammengeführt. Auf dieser Grundlage erarbeiteten die Fraktionen schließlich ihre Empfehlungen zu den Schwerpunkten des Einsetzungsbeschlusses. Sie bilden die Grundlage für die in dem vorliegenden Abschlussbericht dargelegten Empfehlungen der Enquete-Kommission.
Wie bereits kurz erwähnt, sind unter Kapitel 5 die gemeinsamen Empfehlungen der Enquete-Kommission dargelegt, die die konsensuale Meinung aller Landtagsfraktionen wiedergeben.
Fraktionsübergreifende Einigkeit besteht mit Blick auf den Schwerpunkt 1 beispielsweise darüber, dass im Rahmen der Aufgabenanalyse zuerst eine Zweckkritik erfolgen muss. Erst im Anschluss daran ist eine Vollzugskritik sinnvoll. - Ich muss mich jetzt leider etwas kürzer fassen.
qualitative Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung zunehmend eine wichtige Rolle spielen.
In Bezug auf den dritten Schwerpunkt besteht bei allen Fraktionen Einigkeit darüber, dass SachsenAnhalt sowohl eine eigene Open-Data- als auch eine Open-Government-Strategie braucht.
Ich denke, die einzelnen Facetten aus den Fraktionen, die ihre eigenen Vorstellungen dazu dargelegt haben, sollten Sie sich selbst anschauen. Ich habe den Bericht mit. Vielleicht hat der eine oder die andere schon hineingeschaut.
Deswegen möchte ich abschließend noch darauf hinweisen, dass die von mir bereits genannten insgesamt 224 Vorschläge und Maßnahmen, die aus den Expertenanhörungen abgeleitet worden sind, im Anhang des Abschlussberichtes ausführlich dokumentiert worden sind. Einige der darunter zusammengefassten Punkte wurden auch im Rahmen unserer Landtagssitzung bereits genannt. Somit vermittelt der umfangreiche Anhang einen Eindruck von den komplexen und vielfältigen Umsetzungsprozessen in der öffentlichen Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt während der drei Jahre des Berichtszeitraums.
Sachverständigen der Fraktionen Herrn Raik Müller, Herrn Professor Dr. Wolfgang Beck, Herrn Dr. Helmut Stegmann sowie Frau Regina Mittendorf und der Hochschule Harz als Projektbegleitung. Insbesondere auch ein Dank an Herrn Professor Stember vom Fachbereich Verwaltungswissenschaften und Herrn Dürschke als wissenschaftlichem Mitarbeiter.
Außerdem möchte ich den Vertretern der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden danken, die die Arbeit der Enquete-Kommission konstruktiv begleiteten und während der drei Jahre ihre eigene, parallel laufende Regierungs- und Verbandsarbeit immer wieder darstellten und auch reflektierten.
Die erfolgreiche Arbeit der Enquete-Kommission wäre ohne die auch in schwierigen Phasen kompetente und sachorientierte Begleitung durch das Ausschusssekretariat nicht möglich gewesen. Deshalb gilt mein besonderer Dank Frau Meier und Frau Berg.