Protokoll der Sitzung vom 15.10.2015

Ebenfalls wurden Mittel zur Unterstützung von Arbeitsgelegenheiten der Flüchtlinge in Kapitel 05 05 als Titelgruppe 62 neu ausgebracht. Die Zuschüsse für die Suchtprävention/Suchtkrankenhilfe wurden jeweils um 100 000 € pro Jahr erhöht. Eingestellt wurden Haushaltsmittel und Verpflichtungsermächtigungen für das Landesmodelprojekt zur Errichtung eines praxisorientierten Ausbildungsgangs zur staatlich geprüften Fachkraft für Kindertageseinrichtungen. Eingestellt wurden ebenfalls Mittel für die von allen Landkreisen und kreisfreien Städten künftig zu betreuenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge.

Der Einzelplan 06, der Bereich Wissenschaft und Forschung des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft, wurde vom Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft am 3. Juli 2015 vorberaten und zur unveränderten Annahme dem Ausschuss für Finanzen empfohlen.

Im Laufe der Beratungen des Finanzausschusses wurden Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen, die sich auf den Seiten 37 bis 39 der Beschlussempfehlung finden.

Es wurden für die Jahre 2015 und 2016 und für die Folgejahre Verpflichtungsermächtigungen eingestellt, die der Finanzierung der hochschulischen Aus- und Weiterbildung von politischen Flüchtlingen an unseren Hochschulen dienen.

Für das Jahr 2016 und die Folgejahre wurden die Voraussetzungen für zusätzlich 150 Ausbildungskapazitäten im Lehramt an der Martin-Luther-Universität geschaffen. Die Universitätskliniken Halle und Magdeburg erhalten für 2015 jeweils 6,5 Millionen € für Investitionen.

Der Einzelplan 07 des Kultusministeriums wurde vom Ausschuss für Bildung und Kultur in dessen Sitzung am 2. September 2015 vorberaten und mit zahlreichen Änderungen dem Ausschuss für Finanzen empfohlen. Diese wurden im Ausschuss für Finanzen nur teilweise übernommen. Es erfolgten im Gegenzug weitere Änderungen, die Sie auf den Seiten 40 bis 43 nachvollziehen können.

Neben dem im Regierungsentwurf vorgesehenen Stellenaufwuchs wurden für das Jahr 2015 112 Neueinstellungen sowie für das Jahr 2016 70 Neueinstellungen für die verschiedenen Schulformen sowie das Landesschulamt beschlossen.

Für die Bereitstellung von Lernmitteln für Kinder von Flüchtlingen wurden 480 000 € eingestellt. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte hierzu einen weitergehenden Antrag, der keine Mehrheit fand. Auch ein Antrag der Fraktion DIE LINKE, der einen Lehrerbestand von 14 300 Vollbeschäftigteneinheiten über einen Vermerk im Einzelplan 13 absichern wollte, fand keine Mehrheit.

Im Zusammenhang mit den im Regierungsentwurf erhöhten Veranschlagungen der Mittel für das Reformationsjubiläum ließ sich der Finanzausschuss vom Kultusministerium eingehend über die Gesamtfinanzierung unterrichten. Vertreter aller Fraktionen nahmen zudem am 26. August 2015 die Möglichkeit einer Vor-Ort-Unterrichtung wahr.

In der Titelgruppe 71 in Kapitel 07 87 - Kunst und Kultur - wurden zudem die Verpflichtungsermächtigungen bei Titel 656 71 um 405 000 € für die Bach-Festtage in Köthen, das Impuls-Festival für Neue Musik in Sachsen-Anhalt, die Merseburger Orgeltage sowie die Arbeit der Jugendensembles zu deren Absicherung erhöht.

Der Vorschlag des Ausschusses für Bildung und Kultur, eine Verpflichtungsermächtigung zur Absicherung der Händel-Festspiele über das Jahr 2017 hinaus zu sichern, fand zunächst im Finanzausschuss keine Mehrheit. In den darauf folgenden Beratungen stellten die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE hierzu einen Antrag. Der Koalitionsantrag wurde einstimmig angenommen, der Antrag der Fraktion DIE LINKE zurückgenommen.

Der Einzelplan 08, Bereich Wirtschaft des Ministeriums für Wissenschaft und Wirtschaft, wurde am 3. Juli 2015 vom Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen zur unveränderten Annahme empfohlen.

Im Ausschuss für Finanzen wurden, ausgehend vom Mittelabfluss der vergangenen Jahre, die Mittel aus der Titelgruppe 67 - Gemeinschaftaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“- abgesenkt. Hierdurch wurde die bisher bei Titel 972 01 geführte globale Minderausgabe von 10 Millionen € entbehrlich.

Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Titel 685 85 im Jahr 2016 107 000 € für das bundesweite Eine-Welt-PromotorInnen-Programm einzustellen, fand keine Mehrheit. Die Änderungen zum Einzelplan 08 finden Sie auf den Seiten 44 bis 45 der Beschlussempfehlung.

Der Einzelplan 09, Bereich Landwirtschaft des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, den Sie auf der Seite 46 der Beschlussempfehlung finden, erfuhr in der Beratung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten am 25. August 2015 Änderungen, die, wie empfohlen, vom Ausschuss für Finanzen übernommen wurden.

Der Einzelplan 11 des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung wurde vom Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung am 10. Juli 2015 vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen zur unveränderten Annahme empfohlen.

Im Ergebnis der Ausschussberatung, das Sie auf der Seite 47 finden, konnten Mehreinnahmen in den Jahren 2015 und 2016 von jeweils 4 Millionen € aus Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten veranschlagt und in beiden Jahren verringerte Ausgaben von 2,75 Millionen € für Verfahrensauslagen und Auslagen für Sachverständige eingestellt werden. Die Änderungen ergeben sich aus dem Zweiten Kostenrechtsmodernisierungsgesetz.

Der Einzelplan 13 - Allgemeine Finanzverwaltung - wurde von allen mitberatenden Ausschüssen vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen zur unveränderten Annahme empfohlen. Sie finden die im Ausschuss für Finanzen vorgenommenen Änderungen auf den Seiten 48 bis 52 der Beschlussempfehlung.

Die Umsatzsteuereinnahmen des Landes wurden für das Jahr 2015 um 145,6 Millionen € und für das Jahr 2016 um 103,1 Millionen € erhöht. Die Erhöhung resultiert aus den zu erwartenden Mehreinnahmen im Jahr 2015 sowie den veränderten Umsatzsteueranteilen der Länder zur Entlastung bei der Aufnahme und der Unterbringung von Flüchtlingen.

Zur Finanzierung des Gesamthaushaltes wurde zudem für das Jahr 2015 eine Entnahme aus der Steuerschwankungsreserve von 45 Millionen €

vorgenommen.

Umfänglich erörtert wurden die Änderungen der in Titel 461 01 veranschlagten Personalverstärkungsmittel. Dieser Titel wird um 46,8 Millionen € im Jahr

2015 und 8 Millionen € im Jahr 2016 abgesenkt. Sämtliche Stellenveränderungen aus den Beratungen zum Nachtragshaushalt werden aus diesem Titel finanziert.

Die Landesregierung legte in der Vorlage 85 dar, welche Änderungen sich ergeben und welche Minderungen gegenüber den ursprünglichen Annahmen diese Absenkung möglich machten und dass die Finanzierung der Neueinstellungen gesichert sei.

Die von der Landesregierung vorgesehene Minderung des Ausgleichsstocks im Finanzausgleichsgesetz um 5 Millionen € wurde durch den Ausschuss rückgängig gemacht, sodass im Jahr 2016 40 Millionen € zur Verfügung stehen.

Im Zusammenhang mit den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Änderungen zum Finanzausgleichsgesetz wurden zur Finanzierung des geplanten § 4b für beide Haushaltsjahre jeweils 25 Millionen € eingestellt, die der Stärkung der kommunalen Finanzkraft dienen sollen. Sie sollen im Verhältnis der Schlüsselzuweisungen im Januar 2016 ausgezahlt werden.

Ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der darauf abzielte, die Schlüsselzuweisungen an Gemeinden zu erhöhen, fand keine Mehrheit. Die antragstellende Fraktion wollte im FAG künftig die örtlichen Steuern nur noch zu 70 % bei der Bedarfsermittlung anrechnen.

Anpassungen erfolgten wegen der zeitlichen Verschiebung beim Programm Stark III in der Titelgruppe 63 des Kapitels 13 12. Aus den daraus frei werdenden Landesmitteln soll der Bau der Förderschule in Magdeburg finanziert werden. Hierfür verstehen im Jahr 2016 700 000 € und in den Folgejahren 6,8 Millionen € zur Verfügung.

Im Weiteren wurden Korrekturen in den Kapiteln 13 16 und 13 17 zu den Strukturförderfonds der EU vorgenommen.

Der Einzelplan 14 des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr wurde vom Fachausschuss am 10. Juli 2015 vorberaten und dem Ausschuss für Finanzen mit Änderungen zur Annahme empfohlen. Geändert wurde unter anderem der Stellenplan des Ministeriums. Darüber hinaus wurden Anpassungen in den Kapiteln 14 03 - Verkehr - und 14 09 - Landesstraßenbaubehörde - vorgenommen.

Durch den Ausschuss für Finanzen wurden weitere Änderungen vorgenommen. Es wurden aus dem Kapitel 14 02 - Allgemeine Bewilligungen - Mittel in den Einzelplan 03 zur Finanzierung von Investitionen im Bereich Asyl und Flüchtlinge umgeschichtet. Die Änderungen finden Sie auf den Seiten 53 und 54 sowie im Anhang zum Stellenplan.

Der Einzelplan 15, Bereich Umwelt des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, wurde vom Ausschuss für Umwelt in seiner Sitzung am 25. August 2015 beraten und mit zahlreichen Änderungen dem Ausschuss für Finanzen zur Annahme empfohlen. Sie finden die Änderungen auf den Seiten 55 bis 60 der Beschlussempfehlung. Im Wesentlichen wurden Umschichtungen zu den einzelnen Förderprogrammen des Ministeriums vorgenommen.

Zu keiner Veränderung gegenüber dem Regierungsentwurf kam es beim Einzelplan 16, dem des Landesrechnungshofes. Der dort beantragten zusätzlichen Stelle wurde vom Ausschuss für Finanzen einstimmig zugestimmt.

Zum Einzelplan 19 - Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) - lagen dem Ausschuss für Finanzen Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor, welche die unveränderte Annahme des Einzelplans empfahlen. Bei den im Lauf der Beratung vorgenommenen Änderungen handelt es sich zumeist um Anpassungen an die vertragliche Situation bzw. an Projektbearbeitungsstände.

Im Kapitel 19 07 wurden zudem Veranschlagungen vorgenommen, welche die neu zu schaffenden zentralen Aufnahmestellen mit IT- und Kommunikationsausrüstung ausstatten.

Für den Einzelplan 20 - Hochbau - lagen dem Finanzausschuss ebenfalls Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse vor, in denen die unveränderte Annahme des Regierungsentwurfes empfohlen wurde.

Zur Mitfinanzierung der Veränderungen im Einzelplan 20 wurden im Jahr 2015 aus der Gewinnrücklage des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Mittel in Höhe von

6 484 300 € entnommen.

Bei Kapitel 20 03 Titel 713 62 - Erschließungs- und Baukosten - wurden der Ansatz für das Haushaltsjahr 2016 um 8 743 800 € und die Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2015 um 31 390 000 € erhöht. Die Ansatzerhöhungen sollen der Finanzierung von Baumaßnahmen der Zentralen Aufnahmestellen in Stendal und Halberstadt sowie der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Magdeburg

dienen.

Der Finanzausschuss stimmte in der Sitzung am 5. Oktober 2015 zudem auf Antrag der Landesregierung den drei Baumaßnahmen mit einem Gesamtumfang von 38,84 Millionen € zu.

Im Vorwort zu diesem Einzelplan wurde zudem eine laufende Berichterstattungspflicht an die Landesregierung formuliert.

Im Stellenplan der Hochbau- und Liegenschaftsverwaltung wurden 15 neue Stellen ausgebracht.

Den Text des Gesetzes zur Änderung des Haushaltsgesetzes finden Sie auf den Seiten 3 bis 6 der Beschlussempfehlung.

In das Haushaltsgesetz wurden im Laufe der Beratung die §§ 17 und 18 eingefügt, welche das Auszahlungsverfahren an die Landkreise und kreisfreien Städte im Zusammenhang mit der Kostenerstattung für das Aufnahmegesetz betreffen. Ab dem Jahr 2016 erfolgt die Auszahlung auf der Grundlage spezialgesetzlicher Regelungen.

Zudem wird das Ministerium der Finanzen ermächtigt, mit der Zustimmung des Finanzausschusses Mehrausgaben zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen zu leisten. Die übrigen Änderungen wurden auf Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes eingefügt; sie sind redaktioneller Natur oder dienen der Klarstellung.

Der Nachtragshaushalt ist in den Jahren 2015 und 2016 mit Blick auf die Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Die Gesamteinnahmen bzw. Gesamtausgaben betragen im Haushaltsjahr 2015 11 065 075 600 € und im Haushaltsjahr 2016 10 925 517 900 €. Die Verpflichtungsermächtigungen betragen im Haushaltsjahr 2015

1 525 117 500 € und im Haushaltsjahr 2016

1 604 234 500 €.

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt dem Landtag mit sieben Jastimmen bei fünf Gegenstimmen, den Nachtragshaushalt für die Jahre 2015 und 2016 anzunehmen.

Abschließend möchte ich anmerken, dass die Beratung innerhalb kurzer Zeit und unter sich ständig ändernden Rahmenbedingungen erfolgte. Ich danke den Mitgliedern des Ausschusses für die zügige Beratung. Ein Dank geht an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ministeriums der Finanzen für die sachdienliche Zusammenarbeit; ein besonderer Dank gilt dem Minister der Finanzen. Ein Dank geht auch an den Landesrechnungshof und den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst. Diesem möchte ich auch im Namen des Ausschusses für die zahlreichen sachdienlichen Hinweise danken. Ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeitern der Ausschusssekretariate und des Stenografischen Dienstes, die die langen Sitzungen des Ausschusses begleitet haben.