Übrigens, bevor wir diesen Änderungsbeschluss gefällt haben, durfte kein einziger Touristiker in diesem Land davon ausgehen, dass vor dem 27. Mai überhaupt irgendetwas passiert. Vielleicht darf man das alles in diesem Rangeln darum, was jetzt schnell und was langsam geht, einmal zur Kenntnis nehmen.
Wir Wirtschaftsminister haben jetzt gesagt, es gibt einen Korridor. Der beginnt witzigerweise am 9. Mai mit Mecklenburg-Vorpommern mit der gloriosen Regelung, die Gastronomie für Einheimische zu öffnen. Meine Damen und Herren, was wollen wir in der Gastronomie denn noch kontrollieren?
Bei der Gastronomie bin ich der Ansicht, das muss nicht zwangsläufig für Einheimische sein; aber bei den Übernachtungen, bei den Hotels halte ich das für ein vernünftiges Modell. Dort macht es Mecklenburg übrigens auch, interessanterweise aber etwas später als wir.
Was ich Ihnen also sagen will, ist dieses: Wenn man sich das alles anschaut, dann ist es ziemlich unterschiedlich. Wir haben einen Beschluss, der besagt, am 22. Mai wird aufgemacht. Darauf kann sich die Gastronomie einstellen. Jetzt gibt es eine Dynamik, die nach diesem Beschluss entstanden ist, weil genau dieser Effekt eingetreten ist: Die anderen haben andere Termine.
Ich kann Ihnen eines sagen: Ich werde Petra Grimm-Benne uneingeschränkt bei der Frage unterstützen, ob wir uns bei diesem Überbietungswettbewerb jetzt wieder an die Spitze der Bewegung stellen wollen, was ich für völligen Humbug halte; denn mit der Logik können wir nämlich am 9. Mai aufmachen, weil Mecklenburg das auch macht.
Das wollen wir nicht. Aber wir sollten tatsächlich darüber nachdenken, ob es Optionen gibt, vor dem 22. Mai zu landen, um die Pfingstferien abzubilden. Darüber haben wir auch schon im Kabinett diskutiert; das ist aber im ersten Arbeitsgang verworfen worden. Jetzt müssen wir ein bisschen aufpassen, dass die Spreizung nicht allzu groß wird.
In den grenznahen Gebieten - Herr Thomas, Sie haben es angesprochen -, das gilt für die Dübener Heide genauso wie für den Harz, sollte es nicht allzu weit auseinanderliegen, aber ein paar Tage Unterschied, meine Damen und Herren, erlaubt der Föderalismus; die bringen uns auch nicht um
und lassen uns weiterhin an unserem Plan festhalten. Wir brauchen nachverfolgbare Infektionsketten und wir brauchen klare Regelungen für die Gastronomie.
Ja, zum letzten Teil meiner ersten Frage: Gilt diese Harmonisierung und das, was Sie vorhaben, gleichzeitig auch für Ferienwohnungen und Hotels oder ist das anders zu betrachten?
Für die Ferien. Es mag ja manchen wundern, aber diese Landesregierung verfolgt diese Dinge mit einem gewissen Plan.
Und dieser Plan ist durchdacht und er folgt vor allen Dingen übergeordneten Kriterien. Jetzt können wir darüber nachdenken, ob es das Virus wirklich gab. Man hat bei Ihnen gelegentlich die Sorge, dass Sie das vielleicht gar nicht ernst genug nehmen.
Wir werden möglicherweise lange Zeit keinen Impfstoff haben; deshalb müssen wir mit dem Virus leben und wir müssen natürlich Lösungen finden.
Aber eines muss doch klar sein: Wir haben jetzt eine Überlegung gehabt, wenn wir langsam wieder hochfahren, dann beginnen wir mit den kleinen Unternehmen, mit den Gewerbetreibenden bis 800 m² am 20. April. Dann haben wir das am 4. Mai auf größere Unternehmen und auf Dienstleister erweitert. Sie alle erinnern sich daran - ich habe es noch nicht geschafft -, dass mit den entsprechenden Schutzmaßnahmen auf einmal die Friseure wieder aufmachen durften.
Jetzt haben wir wieder einen Rhythmus von etwa 14 Tagen im Blick und landen dann in den Pfingstferien. Das ist für den Tourismus ohne Frage wichtig. Deshalb finde ich die Diskussion darüber, ob wir zu Beginn der Pfingstferien mehr zulassen, als wir ursprünglich dachten, jedenfalls angebracht. Aber eines will ich Ihnen auch sagen: Das wird im Kabinett entschieden wie bisher auch und nicht über die Medien und auch nicht hier an dieser Stelle.
Herr Minister, jetzt hat Herr Gallert sich zu Wort gemeldet. Und es gibt noch zwei weitere Fragen. - Herr Gallert, Sie haben das Wort.
Herr Willingmann, dass Sie sich hier jetzt nicht zu der Frage der Verteilung positionieren, überrascht mich nicht; das ist für Sie wahrscheinlich in der Koalition auch extrem schwierig.
In Bezug auf das Problem, das wir jetzt angesprochen haben, möchte ich wissen, ob ich Sie richtig verstanden habe. Es geht um das Grundeinkommen für die Soloselbstständigen. Sie haben klar gesagt, dass Sie das eigentlich richtig finden. Es ist übrigens auch so, dass die Sache mit der Grundsicherung eben nicht so einfach ist. Am Ende muss man nämlich auch das Vermögen und ähnliche Dinge angeben.
Wir haben jetzt den Antrag gestellt, Herr Willingmann, der fordert, die Leute, die ab Mai nicht richtig arbeiten können, besonders zu fördern, weil wir sagen: „Im Interesse der Gesellschaft müsst ihr eine Solidarleistung erbringen und ihr könnt eben nicht in die Vollen gehen, weshalb ihr von der Gesellschaft einen Anspruch auf ein Grundeinkommen habt.“ Das Grundeinkommen umfasst bei uns die bescheidenen 1 000 € und bei Ihnen die 1 200 €.
Habe ich Sie nun richtig verstanden, dass Sie gesagt haben: Altmaier sagt im Namen der Bundesregierung, das machen wir nicht, ist nicht, geht nicht, werden wir nicht wollen? Das bedeutet doch, entweder das Land macht es oder wir lassen die Leute allein mit ihren Sorgen.
Wenn ich Sie jetzt richtig verstanden habe, plädieren Sie dafür, ein solches Landesprogramm zu machen: ja, nein, Enthaltung. Sie haben gleich die Chance, darüber abzustimmen. Wenn das sinnvoll ist, dann müssen Sie das am Dienstag ins Kabinett bringen; denn ansonsten ist auch der Mai weg und damit sitzen die Leute dann im dritten Monat auf dem Trockenen. Jetzt frage ich Sie: Wird das am Dienstag im Kabinett ein Thema sein? Setzen Sie sich für ein solches Landesprogramm ein?
Lieber Herr Gallert, bei der Art der Fragestellung, bei der Sie mir gerade die Antworten vorgegeben haben, frage ich mich jetzt, was an dieser Stelle das Wort „Enthaltung“ bedeutet. - Aber ich will mich nicht wegducken.
Die Tagesordnung des Kabinetts wird fraglos nicht hier im Landtag gemacht. Und sie wird fraglos auch nicht über die Opposition gemacht. Ich bitte diesbezüglich doch sehr um Verständnis.
Es ist völlig richtig - ich habe überhaupt kein Problem damit -, dass Sie mich darauf festnageln, zu sagen: Willingmann, du hast diesen Unternehmerlohn gefordert, und zwar als Leistung des Bundes. Da gehört sie hin, sie gehört da in Bezug auf die Werbung hin, sie gehört da in Bezug auf die ganze Anlage dieses Programms hin und sie gehört da vor allen Dingen von der Kommunikation her hin.
Schauen Sie sich doch einmal an, was im Umfeld der Bazooka-Erklärung von Altmaier und Scholz in Bezug auf die Frage, was dort möglich ist, gesagt wurde. In der Tat ist dabei ein Eindruck erweckt worden, der erwarten ließ, dass es einen Unternehmerlohn oder so etwas gibt. Ich mag es jetzt nicht Grundeinkommen nennen, aber das ist jetzt auch einerlei.
Entscheidend ist, wir werden nichts übers Knie brechen. Und wenn wir es rückwirkend zahlen müssen, dann ist das auch nicht das Problem. Das ist in der Koalition ohne Frage ein ganz heikler Punkt.
- Nein, das ist kein einfacher Punkt. Es gibt dazu folgende Überlegungen; diese will ich hier ganz offen nennen: Der Bund hat von seinen
50 Milliarden €, die er für die Soforthilfen bereitgestellt hat, bisher 22 Milliarden € ausgegeben. Das würde immer noch nahelegen, dass der Bund endlich zu der Einsicht kommt, dass es seine Aufgabe ist, sein Programm endlich vernünftig auszustatten.
Auch wir scheinen von den 150 Millionen €, die wir für die Unternehmenszuschüsse eingestellt haben, möglicherweise nicht alles zu benötigen. Das wäre eine Finanzierungsmöglichkeit für einen solchen Unternehmerlohn. Nur, darüber möchte ich bitteschön zunächst, nachdem wir es politisch in die Diskussion geworfen haben, innerhalb des Kabinetts diskutieren und dann werden wir hoffentlich zu einem vernünftigen Ergebnis kommen. - Vielen Dank.
Herr Minister, Herr Thomas hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Thomas, einen Moment bitte; der Herr Minister ist gerade auf Abwegen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte noch einmal auf unsere Gaststätten zurückkommen und auf ein mögliches Öffnungsdatum zum 18. Mai. Ich will darauf hinweisen, dass es eine Möglichkeit und keine Pflicht zur Öffnung ist. Das sollte man in der Diskussion sagen. Eine Gaststätte, die meint, sie könne kein Geld verdienen, wird auch nicht öffnen. Andere werden die Möglichkeit wahrnehmen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass wir feststellen, dass die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt mit den Schutzmaßnahmen sehr diszipliniert umgeht - in jedem Supermarkt können wir sehen, dass Masken getragen und Abstände eingehalten werden, und es gibt, seitdem der Einzelhandel eröffnet hat, kaum Klagen oder Sorgen, sondern viele Kontrollen zeigen, dass die Regeln von allen eingehalten werden -, frage ich Sie: Wie sehen Sie denn persönlich die jetzt aufgeworfene oder die jetzt ins Spiel gebrachte Idee, es den Gaststätten ganz schwer zu machen?
Mit anderen Worten: Man traut es den Gaststätten, den Unternehmern und den Landkreisen nicht zu, an dieser Stelle selbst verantwortungsvoll zu entscheiden, sondern man trifft Einzelfallentscheidung und baut damit eine Bürokratie auf, die die Problemlagen verlagern wird. Wir werden Diskussionen über die Frage führen, warum der Antrag noch nicht bearbeitet ist. Sie selbst machen diese Erfahrung gerade, wenn auch zu Unrecht, das muss man deutlich sagen, weil das Volumen viel zu groß ist. Und genau mit dieser Erfahrung wollen wir das jetzt in die Landkreise legen. Ich kenne Sie als Minister, der für Bürokratieabbau steht und nicht für einen Bürokratieaufbau. Mich würde interessieren, wie Sie sich dazu am Dienstag im Kabinett verhalten werden.
Herr Thomas, es ist hübsch, dass Sie mich insoweit locken wollen. Aber das ist eine Idee, die wohl in den letzten 24 Stunden, glaube ich, geboren wurde. Sie weicht von dem ab, worauf wir uns im Kabinett gemeinsam verständigt haben. Sie hat zunächst die Begründungslast bei sich.
Derjenige, der diese Idee eingebracht hat, muss sie auch erklären und er muss sie absichern. Ich bin völlig Ihrer Auffassung, dass wir sehr genau überlegen müssen, wohin wir die Verantwortung delegieren, weil wir sie im Moment sehr stark bei der Landesregierung haben. Wir sind voll verantwortlich für das, was wir tun. Deshalb haben wir uns auf den 22. Mai verständigt und ich hielte es persönlich für gut, wenn wir uns auf etwas Einheitliches verständigen könnten.
Wenn wir das am Dienstag anders lösen - darüber wird es weitere Gespräche geben -, dann müssen wir schauen. Aber eines muss ganz klar sein: Derjenige, der am Ende des Tages sagt, es soll früher geöffnet werden als bisher vorgeschlagen, der muss wissen, dass er dann auch die Verantwortung dafür trägt. In welchem Verwaltungsverfahren, wird man dann noch sehen. Sie haben durchaus bürokratische Probleme angesprochen, aber eines muss ganz klar sein: Wer fordert, dass man Dinge vorverlagert und damit von unserem Pfad abweicht, der muss dann auch verantwortlich dafür sein. Das sollte er wissen.